Fachpraxis für Podologie Natascha Moiseenko
Description
Mein podologisches Behandlungsspektrum umfasst eine fachkompetente präventive, rehabilitative sowie therapeutische Behandlung. Herzlich Willkommen!
Mein Name ist Natascha Moiseenko und ich bin staatlich geprüfte Podologin.
Ich absolvierte eine zweijährige fachspezifische Ausbildung und schloss diese erfolgreich mit dem Staatsexamen im Januar 2011 ab. Danach war ich als angestellte Podologin tätig. Bevor ich mich für die Ausbildung zur Podologin entschied, habe ich vielfältige Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Säuglingspflege sowie der Altenpflege gesammelt.
Mein podologisches Behandlungsspektrum umfasst eine fachkompetente präventive, rehabilitative sowie therapeutische Behandlung.
Ich möchte allen Patienten, ob fußkrank oder mit dem Wunsch nach dem Erhalt ihrer gesunden Füße eine medizinisch und hygienisch einwandfreie Behandlung anbieten. Durch regelmäßige Fortbildungen bin ich immer auf dem neuesten Stand der Medizin und Technik.
Über einen Besuch in meiner neuen Praxis freue ich mich sehr.
Ihre Natascha Moiseenko
Podologische Komplexbehandlung
Anamnese, Fußinspektion und Palpation
Podologischer Nagelschnitt
Fachgerechtes Abtragen von übermässiger Hornhaut, Hühneraugen (Clavi)
Behandlung von Nagelverdickungen, Einwachsungen und Mykosenägeln
Nagelprothetik
Nagelteilergänzung bei teilweise fehlendem Nagel
Nagelplattenprothese bei teilweise oder ganz fehlendem Nagel
Nagelkorrekturspangen mit 3TO Technik
bei schmerzenden und einwachsenden Nägeln zur Vermeidung eines chirurgischen Eingriffs
Individuelle Beratung zu orthopädischen Hilfsmittel und adäquatem Schuhwerk
Individueller podologischer Druck- und Reibungsschutz und Orthosen
Hausbesuche
Gerne komme ich auf Anfrage auch zu Ihnen nach Hause
Kosten
Bei diabetischem Krankheitsbild mit Folgeschäden werden die Kosten der Behandlung von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse in der Regel übernommen, wenn eine ärztliche Heilmittelverordnung Nr. 13 (HMV 13) vorliegt.
Für den gesetzlich Versicherten fallen bei jeder ärztlichen Verordnung 10% als Eigenanteil der Leistung plus die Verordnungsgebühr an. Die Erstattung bei Privatversicherten erfolgt auf Basis Ihres individuell vereinbarten Tarifs.
Bitte klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld.Gerne behandele ich Sie auch ohne ärztliche Verordnung; die Kosten werden dann jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen.