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Landesverband Kindertagespflege NRW

Breite Str. 10b, Meerbusch, Germany
Organization

Description

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Fachverband für Kindertagespflege
Zielgruppen
- Fachberatung öffentliche/freie Jugendhilfeträger
- Tagespflegepersonen
- Eltern  Der Landesverband Kindertagespflege NRW ist ein Fachverband für Kindertagespflege in NRW.
Wir setzen uns für die Weiterentwicklung und den qualitativen Ausbau in der Kindertagespflege in NRW ein.
Wir sind in verschiedenen Arbeitsgruppen des Landes vertreten, sowie auf Bundesebene gut vernetzt.
Wir bieten Information und Beratung zur Kindertagespflege an.
Wir bieten Fachtagungen an
Zielgruppen
Die Fachberatung der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger
Tagespflegepersonen
Eltern die ihr Kind in Kindertagespflege geben möchten

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Fachberatung Kindertagespflege im Fokus der Wissenschaft: „Fachberatungsstellen für Kindertagespflege haben eine Fülle von Aufgaben“, sagt Prof. Dr. Gabriel Schoyerer (Katholische Stiftungshochschule München). Die Ergebnisse seiner Studie „Die Praxis der Fachberatung für Kindertagespflege“ sind gerade veröffentlicht worden und zeigen erstmals praxisbezogen, unter welchen unterschiedlichen Bedingungen die Fachberatungsstellen arbeiten und wie sie ihre Arbeit konkret gestalten. http://www.ksh-muenchen.de/fileadmin/user_upload/KSH_Forschungsprojekt_QualFa.pdf

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Am Dienstag, 19.12.2017, findet die letzte Telefonsprechstunde der Rechtsberatung Kindertagespflege NRW in diesem Jahr statt. Die Termine für 2018 veröffentlichen wir Ende dieser Woche auf unserer Homepage. https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/index.php?article_id=44

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17.11.2017 Pressemitteilung des Bundesverbandes für Kindertagespflege GERECHTE KRANKENKASSENBEITRÄGE FÜR GERINGVERDIENENDE SELBSTSTÄNDIGE Der Bundesverband für Kindertagespflege begrüßt die durch eine neue Petition entstandene Diskussion über die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für geringverdienende Selbständige. Dazu erklärte die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler: „Es ist gut, dass das Problem endlich in größerem Zusammenhang diskutiert wird. Nicht nur ein Großteil der rund 44.500 Kindertagespflegepersonen gehört zu den Selbständigen, die nicht ein Einkommen von 2231,25 im Monat erreichen. Nach Schätzungen sind rund 2 Millionen Solo-Selbständige aus verschiedenen Berufsbereichen betroffen. Für die Kindertagespflegepersonen gilt noch bis zum 31. Dezember 2018 eine Sonderregelung im § 10 SGB V. Danach müssten sie deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, was viele zur Aufgabe zwingen würde. Diese Zeit muss eine neue Bundesregierung nutzen, um eine Reform der Beitragsbemessung auf den Weg zu bringen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sollte sich die Beitragsbemessung für Selbständige am tatsächlichen Einkommen orientieren. Grüne und FDP, SPD und Linke haben entsprechende Forderungen in ihren Wahlprogrammen. Ebenso haben sich die AOK, der BKK-Dachverband, die Innungskrankenkassen und der GKV-Spitzenverband für eine deutliche Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage ausgesprochen. Die Kindertagespflegepersonen in Deutschland wollen keine Sonderregelung, sondern eine faire Beitragsbemessung entsprechend ihrem tatsächlichen Einkommen“.

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Der nächste Termin für die kostenlose telefonische Rechtsberatung für den Bereich Kindertagespflege in NRW findet morgen, am 14.11.2017, in der Zeit von 11-12 Uhr statt. Alternativ können sich Jugendämter, Fachberatungsstellen bei freien Trägern, Kindertagespflegepersonen und Eltern per E-Mail beraten lassen. Bitte geben Sie dabei immer Ihren Tätigkeitsort bzw. Wohnort an. https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/index.php?article_id=44

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NRW-Familienminister Joachim Stamp hat an unserem Fachtag Kindertagespflege NRW "Qualität in der Großtagespflege" ein persönliches Grußwort gesprochen - darüber haben wir uns sehr gefreut! Ab sofort nachzulesen unter: https://www.mkffi.nrw/familienminister-joachim-stamp-spricht-grusswort-zur-fachtagung-des-landesverbandes

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Guter Bericht bei „Volle Kanne“ heute Morgen (19.10.17) mit einem Interview der Vorsitzenden des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler, zur KinderTagesBetreuung und den Stellenwert der Kindertagespflege in Deutschland (in der zweiten Hälfte des Beitrages): https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/glueckliche-familien-zufriedene-chefs-102.html

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Die „Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen", eine gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens, der beiden Landesjugendämter, des Landesverbandes Kindertagespflege NRW und der Obersten Landesjugendbehörde des Landes NRW wurde mit Stand 15.10.2017 zum 4. Mal aktualisiert. Neben den redaktionellen Änderungen durch den neuen Zuschnitt des für die Kindertagespflege in NRW zuständigen Ministeriums (neu: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration – MKFFI) unter Minister Dr. Stamp gab es einige inhaltliche Ergänzungen: 1. Ende des Betreuungsvertrages und Dauer der laufenden Geldleistung (Kapitel 6.1.3) 2. Vertretungslösungen in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen (Kapitel 7.2.4) 5. Keine Anwendbarkeit des neuen § 34 Abs. 10a IfSG (Infektionsschutzgesetz) auf Kindertagespflege und Tagespflegepersonen (Kapitel 16.4) Der Landesverband Kindertagespflege NRW hat die aktualisierte Handreichung (Stand 15.10.17) auf der Homepage als PDF veröffentlicht: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/files/3_handreichung_kindertagespflege_in_nrw_15_10_2017.pdf

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Pressemitteilung Fachtag Kindertagespflege NRW 11.10.2017 in Düsseldorf „Qualität in der Großtagespflege.... Wege zur Entwicklung eines Qualitätskatalogs" Die Pressemitteilung zum ausgebuchten Fachtag Kindertagespflege NRW finden Sie auf der Homepage des Landesverbandes Kindertagespflege NRW. https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/files/pm_fachtag_gtp_11.10.17_finale.pdf

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Danke für die zahlreichen Anmeldungen zur Fachtagung am 11.10.2017. Leider können wir keine weiteren Anmeldungen mehr annehmen.

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An alle FachberaterInnen für Kindertagespflege in NRW: Ab sofort können Sie sich online für unseren Fachtag "Qualität in der Großtagespflege - Wege zur Entwicklung eines Qualitätkatalogs" am 11.10.17 in Düsseldorf anmelden - Infos unter: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/index.php?article_id=64

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Zoom auf: Kindertagespflege Veröffentlicht vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Portal Frühe Chancen/Newsletter Sept. 17: "Diese Ausgabe von "Kindertagesbetreuung: Zoom" beleuchtet die Arbeit der Tagespflegepersonen: Welche Qualifikation haben sie? Wie viele Kinder betreuen sie? Und wie zufrieden sind sie mit ihrer Tätigkeit?": Gerne veröffentlicht der Landesfachdienst Kindertagespflege NRW die besonders für die Kindertagespflegelandschaft in NRW sehr interessanten Zahlen und Erkenntnisse im Sinne der Qualitätsentwicklung Kindertagespflege - bereichert durch Interviews mit Univ.-Prof. DDr. Liselotte Ahnert, Professorin für Entwicklungspsychologie, und Dr. Eveline Gerszonowicz, wissenschaftliche Referentin beim Bundesverband für Kindertagespflege e. V.! http://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/PDF/Fruehe_Chancen/KitaZoom/KZ4_2017_09_05.pdf

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Morgen, Donnerstag, der 21.09.2017, beantwortet die auf Kindertagespflege spezialisierte Rechtsanwältin, Frau Vierheller, von 11-12 Uhr gerne Ihre Rechtsfragen im Bereich Kindertagespflege NRW am Telefon! https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/index.php?article_id=44

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