Niki Zenker NZ-Dienstleistungen
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facebook.comIn der "verbotenen Stadt" mit HQ Office GmbH aus Kaarst, OUTDOORCHEF - Barbecue Culture aus Meerbusch, auf der Messe Köln montiert!
Ein Erfahrungsbericht der dokumentiert werden sollte. Heute wurden auf Kundenwunsch, Rauchwarnmelder von ABUS, in einem Einfamilienhaus auf dem Neubaugebiet "Ostara" montiert und in Erst-Betrieb genommen. Dabei haben wir erfahren, dass die betroffenen Melder-Modelle (ABUS RM10) vom Bauunternehmer zur Verfügung gestellt wurden. An sich alles in Ordnung, denn alles ist besser, als gar kein Rauchwarnmelder! Doch bedauerlicherweise verfügt der genannte Melder nur über eine austauschbare 9 Volt Block-Batterie. Diese Variante der Rauchwanmelder empfiehlt sich gerade im Vermietungsbereich jedoch noch weniger, als in der Eigennutzung. Denn wer kennt es nicht, wenn eine Batterie aus einem wichtigen Haushaltsgerät mal den Geist aufgibt und man schnell einen Ersatz braucht? Richtig, man nimmt sie aus seiner Meinung nach eher Unwichtigen Geräten, wie etwa dem Rauchwarnmelder, und ersetzt diese nicht. Gerade bei einem derart wichtigen Gerät, wie dem Rauchwarnmelder, sollte man dies allerdings verhindern. Daher empfehlen wir in jedem Fall den Einsatz einer nicht austauschbaren Variante der 10 Jahres-Batterie. So sparen Sie sich nicht nur die wiederkehrenden Batteriekosten (mindestens 1 mal im Jahr), sondern können sich auch darauf verlassen, dass Ihrem Melder im entscheidenden Moment nicht der Saft ausgeht. Wenn man bedenkt, dass Batterien je nach Hersteller zwischen 2,50 - 5 € kosten, mit Glück diese nur einmal im Jahr wechseln muss, addiert mit den Anschaffungspreis des Melders, bekommt man für das gleiche Geld einen hochwertigen Melder nach DIN14604 mit Q Label inkl. Montage! Auch sollte bedacht werden, dass die DIN14676 eine genaue Montage und auch Wartung vorsieht, welche möglichst durch eine geprüfte Fachkraft durchgeführt werden sollte. Es empfiehlt sich vor der Anschaffung von Rauchwarnmeldern also in jedem Fall mit einer geprüften Fachkraft zu sprechen! Wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten das "Rundum sorglos Paket": - Beratung - Planung - Montage - Wartung Sprechen Sie uns an!
Meerbusch: Vor der Fahrt in den Urlaub den Rauchmelder prüfen
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Kostenübernahme für Rauchwarnmelder: Rechtsklarheit für hörgeschädigte Menschen Urteil des Bundessozialgerichts bedeutet einen Schritt in Richtung mehr Teilhabe Erscheinungsdatum 21.08.2014 Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose Menschen übernehmen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem Urteil vom 18.06.2014 entschieden. Geklagt hatte ein stark hörgeschädigter Mann aus Schleswig-Holstein, bekannt geworden war das Urteil in dieser Woche durch seine Anwältin. Die Rauchwarnmelder mit Lichtsignalen waren dem Kläger zuvor vertragsärztlich verordnet worden, die zuständige Krankenkasse hatte die Kostenübernahme jedoch abgelehnt. Sie hatte argumentiert, dass Rauchmelder kein Grundbedürfnis seien. Das BSG begründete die Entscheidung damit, dass spezielle Rauchmelder einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis dienten und in mittlerweile dreizehn von sechzehn Bundesländern bauordnungsrechtlich vorgeschrieben seien. Sie ermöglichten gehörlosen Versicherten in der angepassten Ausführung ein von fremder Hilfe unabhängiges und selbstständiges Wohnen. Damit sei entgegen der Argumentation der Krankenkasse ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen. Das Gericht hob mit dem Urteil vorhergehende Entscheidungen des Sozialgerichts Hamburg und des Landessozialgerichts Hamburg auf, die die Ausstattung mit Rauchmeldern als individuelle und private Gefahrenabwehr einstuften, für die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen müssten. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, begrüßt diese Entscheidung. Sie bedeute einen Schritt in Richtung verbesserter Teilhabe für hörgeschädigte Menschen. Das BSG erkenne das selbständige Wohnen als ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens behinderter Menschen an. Zudem sei durch die Entscheidung eine klare Festlegung getroffen worden, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkassen die Kosten für Rauchwarnmelder übernehmen müssten. Viele gehörlose Menschen hatten sich in der Vergangenheit nach einer Ablehnung durch ihre Krankenkasse an die Sozialhilfeträger gewandt - diese hatten an die Krankenkasse zurückverwiesen. Das Urteil des BSG legt nun klar fest, dass es sich bei Rauchmeldern für Gehörlose ganz klar um ein Hilfsmittel nach § 33 SGB IV handle - und damit die Kassen in der Pflicht seien. „Mit der Entscheidung ist das Hin und Her zwischen Krankenkassen und Sozialhilfeträgern auf Kosten der Betroffenen nun endlich beendet“, so Verena Bentele.
Ihr Brandmelder piept? Kein Rauch? Kein Feuer? Bei einer Störung Ihrer Brandmeldeanlage helfen wir schnell und unkompliziert. Unsere Hotline: 02159/9698833 Auch wenn wir Ihre Rauchmelder nicht installiert haben lassen wir Sie nicht alleine. Gerne überprüfen wir die fachgerechte Montage der Geräte nach DIN 14676 in Ihrer Wohnung und bieten Ihnen einen Wartungsvertrag an. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.
Brandschutz für Flüchtlingsunterkünfte Vergangenes Jahr kamen 1,1 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland und ein Ende der Einwanderungen ist nicht abzusehen. Die Schaffung der Unterkünfte für solch einen enormen Zustrom ist eine erhebliche Herausforderung. Dabei spielt auch der Brandschutz eine wichtige Rolle. Die Firma Hekatron hat sich auf solche Herausforderungen spezialisiert und kann bereits auf viel Erfahrung zurückgreifen. Neu im Brandschutz ist das Produkt „HEKATRON Remote Mobile“ – es ist für Flüchtlingsunterkünfte bestens geeignet und ermöglicht den Fernzugriff auf Brandmelderzentralen (BMZ) von jedem Ort der Welt aus. Wachpersonal, Brandschutzbeauftragte und auch Werkfeuerwehren können sofort auf ihrem Smartphone per E-Mail oder Push-Nachricht informiert werden, wenn z. B. ein Brandmelder entnommen wurde, Störungen vorliegen oder andere unberechtigte Eingriffe erkannt wurden. Dazu ist die Bedienung der Brandmeldeanlage (BMA) per Smartphone möglich, als würde man direkt vor der BMZ stehen – sowohl mit iOS, Android oder Windows Phone. Bei Meldungen der BMZ an das Smartphone werden die genauen Ortsangaben des Brandmelders angezeigt. Bei einem Alarm ist es möglich, dass das Personal zuerst vor Ort die Lage prüfen kann, um dann ggf. die Feuerwehr zu alarmieren. Dadurch entfallen unnötig hohe Kosten für Feuerwehreinsätze durch Fehlalarme. Sollte jedoch in einem Flur oder Treppenraum ein Brand detektiert werden, wird die Feuerwehr direkt alarmiert.
Schlechte Nachrichten: Stiftung Warentest hat es sich zur Aufgabe gemacht, diverse Rauchwarnmelder zu testen und gelang zu einem erschreckenden Ergebnis, denn: der Teuerste ist auch der Schlechteste! Das Thema ist aktueller denn je, nachdem nun fast alle Bundesländer eine Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern erlassen haben. Generell sollten von billigen Rauchwarnmeldern, beispielsweise vom Discounter, die Finger gelassen werden. Dies beherzigte auch Stiftung Warentest und verwendete für die Test's zehn Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterie, sowie vier weitere mit der Zusatzfunktion "per Funk vernetzbar", welche preislich zwischen 20,00 € und 103,00 € liegen. Getestet wurden neben der Zuverlässigkeit des Alarms auch die Lautstärke, die Handhabung, Robustheit sowie die Deklaration. Fünf Faktoren die teilweise zu einem erschreckenden Ergebnis führten. Der teuerste, funkvernetzte Rauchwarnmelder mit einem stolzen Preis von 103,00 € erhält die Bewertung "mangelhaft". Ausschlaggebend hierfür war vorallem die nicht vorhandene Zuverlässigkeit des Alarms, welche mit "mangelhaft" bewertet wurde. Im Segment der Funkmelder schnitt der Ei Electronics (Ei ElectronicsW mit Funkmodul Ei650M) für insgesamt 94,00 € mit der Note "gut" am Besten ab. Im Bereich der einzeln fungierenden Rauchwarnmeldern wurde ebenso der Ei Electronics (Ei Electronics Ei650) mit "gut" bewertet und ist damit Platz 1 im Test. Im Bereich Zuverlässigkeit bei Bränden, in dem unter anderen die Wirksamkeit geprüft wurden, erreichten bis auf wenige Ausnahmen, alle die Note "gut". Ebenso verhielt es sich bei der Prüfung von Fehlalarmen und Störungen durch einen Luftzug. Weit auseinander liegen die getesteten Rauchwarnmelder allerdings beim Vergleich der Robustheit. Während der Großteil mit "sehr gut" oder "gut" abschnitt, erzielten einige nur das Ergebnis "mangelhaft", da nach einem Falltest aus 2,5 m auf Teppichboden keine Funktionsprüfung mehr durchgeführt werden konnte. Große Unterschiede gibt es auch im Bereich der empfohlenen Funktionstests seitens der Anbieter. Hierbei werden wöchentliche, monatliche, jährliche oder auch "regelmäßige" Funktionsprüfungen empfohlen. Dabei ist fraglich, ob wöchentliche Prüfungen für den Anwender praxistauglich sind. Generell ist zu beachten, dass Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmer und Fluren zu installieren sind. Natürlich ist die Installation auch in weiteren Räumen sinnvoll. Ob funkvernetzte Rauchwarnmelder nötig sind, hängt zum einen von der Größe ihrer vier Wände ab, allerdings sollten Sie auch Zwischentüren, Zwischenwänden und Zimmerdecken Beachtung schenken. Diese hemmen womöglich die Lautstärke des Alarms, sodass keine frühzeitige Alarmierung erfolgen kann. Sie lesen hier nur einen Ausschnitt dessen, was Stiftung Warentest im Einzelnen getestet hat . Es zeigt jedoch, dass es auch hier große qualitative Unterschiede gibt und das teuerste Produkt nicht das Beste ist. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Anschaffung von Fachpersonal beraten zu lassen.
Betrugsmasche „Rauchmelder-Kontrolleur“ Immer wieder gibt es Meldungen, dass sich Personen als Kontrolleure für Rauchmelder ausgeben, um sich so Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine behördliche Kontrolle nicht vorgesehen ist, weder durch die Feuerwehr noch durch eine andere Behörde. In Mietwohnungen, in denen der Rauchmelder durch den Vermieter eingebaut wurde, werden solche Kontrollen in der Regel angekündigt und die Mitarbeiter des Vermieters können sich dann auch ausweisen. So besteht keine Notwendigkeit fremde Personen unangemeldet in die Wohnung zu lassen. Sollte es bei Ihnen dennoch zu dem Fall kommen, bitten wir sie sofort die Polizei zu verständigen!