MK Schulungszentrum
Description
Der Bildungträger MK-Schulungszentrum ist AZAV zertifiziert
und bietet im Bereich der Erwachsenenbildung unterschiedliche Weiterbildungskonzepte an. LASA Brandenburg
Antragsberechtigt sind je nach Förderung kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder ausgewählte Projektträger des Landes Brandenburg. Die Antragstellung, -bearbeitung, -bewilligung und Abrechnung zu den einzelnen Förderprogrammen erfolgt online über das LASA Portal. Jeder Antragsteller muss sich hier zuerst registrieren lassen und seine Stammdaten eingeben, bevor er Antragsformulare und andere Dokumente online ausfüllen und über das Portal an die LASA Brandenburg GmbH senden kann. Gerne informieren wir Sie über entsprechende Kontakte die Ihnen seitens der LASA Brandenburg bei der Antragstellung behilflich sein können. www.lasa-brandenburg.de
- bis zu 100% Förderung - Keine Vorfinanzierung - Geringer Verwaltungsaufwand für Unternehmen
WeGebAU
Das Förderprogramm WeGebAU ist eine Initiative zur Weiterbildung von der Agentur für Arbeit. WeGebAU steht dabei für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Seit 2006 gibt es die geförderte berufliche Weiterbildung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) in Unternehmen.
Das Ziel von WeGebAU ist, einem drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken, indem die Fähigkeiten der Arbeitnehmer gefördert werden. Sie sollen Teilqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen und damit ihre beruflichen Kenntnisse den Anforderungen am Markt anpassen. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt. Langfristig soll den Arbeitnehmern dadurch mehr Sicherheit geboten werden, da un- oder geringqualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.
Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen darin, dass notwendige Kosten der Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Ein Fachkräftemangel entsteht so nicht. Für den Arbeitnehmer hat die geförderte Weiterbildung den Vorteil, dass er seine Beschäftigungs- Chancen und –Fähigkeiten verbessert und dass er sich unter Fortzahlung des Lohns während seiner Arbeitszeit weiterbilden kann. Letztendlich beugt er so seiner Arbeitslosigkeit vor.
Die Weiterbildungskosten werden von den Arbeitsagenturen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Zuschüsse (Arbeitsentgeltzuschuss oder Zuschuss zu übrigen Weiterbildungskosten wie z.B. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung) gewährt werden. Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung ihrer Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Damit können sie dann unter den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Die Förderung für Weiterbildung und Arbeitsentgeltzuschuss basiert im Sozialgesetzbuch (SGB), für die Weiterbildungskosten (WK) nach den §§ 77 Abs.2 und 417 SGB III, sowie für Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) nach § 235c SGB III.
Generell können Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die entweder qualifiziert, älter oder gering qualifiziert sind. Zur Förderung über WeGebAU müssen laut Arbeitsagentur folgende Kriterien erfüllt sein: