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Reis-Express GmbH

Am Finther Wald 5814, Mainz, Germany
Transport/freight

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Kurier- und Transportdienste

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Frankreich führt Entsendegebühr ein ! Für jeden ausländischen Arbeitnehmer der bei Sipsi angemeldet wird, ist künftig eine Gebühr von 40 Euro fällig. (gem.Dekret (2017-751) Voraussichtlich wird diese Regelung spätestent zum 01.01.2018 umgesetzt werden und zu zahlen sein.Betroffen sind auch Lkw-Fahrer ausländischer Transportunternehmen.

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Regelmäßige Wochenruhezeit darf nicht mehr im Lkw verbracht werden ! Mit einer Gesetzesänderung die am 25.05.2017 in Kraft trat ist nun auch in Deutschland das verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw verboten. Verstöße gegen diese Regelung werden mit 500 Euro für den Fahrer und 1500 Euro für den Unternehmer geahndet.

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Handy zwecks Anschließen zum Laden aufnehmen nicht verboten Nimmt ein Autofahrer sein Handy während der Fahrt auf, damit er es zum Laden anzuschließen kann, verstößt er nicht gegen das Benutzungsverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Landstuhl hervor. AG Landstuhl Az. 2-OWi-4286-Js-1296116

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Wer zuerst kommt, parkt zuerst! Wer zuerst eine Parklücke erreicht, hat gemäß § 12 Abs. 5 StVO Vorrang beim Einparken. Das gilt selbst dann, wenn der Autofahrer an der Parklücke zunächst vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor. Kommt es dabei zu einem Unfall mit einem schnell noch vorwärts einparkenden Fahrzeug, trifft den schnell einparkenden die vollständige Haftung des Unfallschadens. Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2016 - 13 S 20/16 -

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Die Bundesregierung will........... da war doch was.....sind wir das nicht alle ????? .....dem zu Folge wollen wir alle die Lkw-Maut auf alle Budesstrasse ausweiten. Also von momentan ca. 2.300 Kilometer auf ca. 40.000 Kilometer. Weiterhin wollen wir alle bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auch auf kleinere Lkw (3,5to-7,5to zGM). Selbstverständlich muss dieser Gesetzesentwurf erst viele Stationen durchlaufen, aber bisher haben wir immer brav bezahlt, denn es handelt sich ja um die Bestrafung der bösen Lkw !!! Steuersenkungen werden uns versprochen und tatsächlich ist es so, daß jeder von uns eine solche versteckte Steuererhöhung mit bezahlt. Alles was wir konsumieren muss transportiert werden.

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Schweiz: Anpassung der LSVA zum 01.01.2017 In der Schweiz werden die Sätze der Schwerverkehrsabgabe zum 01.01.2017 angepasst. Es kommen zur Abrechnung: 2,69 Rappen pro Tonnenkilometer für Euro 4+5 Fahrzeuge 2,28 Rappen pro Tonnenkilometer für Euro 6 Fahrzeuge

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.....es wird immer verrückter... Kein Arbeitsunfall bei Zusammenstoß mit Gabelstapler beim Gang zur Raucherpause.... Wer beim Gang zu einer Raucherpause mit einem Gabelstapler zusammenstößt, hat keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Es liegt nach Ansicht des Gerichtes kein Arbeitsunfall vor. Denn das Einlegen einer Zigarettenpause ist dem privaten Bereich zuzuordnen. Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2015 - S 4 U 1189/15 -

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buntes Allerlei .......

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Fortbildung für Fachbetriebe nach § 11 EfbV und § 5 AbfAEV Behördlich anerkannte Fortbildung der Fachkunde für Entsorger, Beförderer, Makler und Händler und Entsorgungsfachbetriebe Zur Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde fordern die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, vormals BefErlV) die regelmäßige Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre und gem. § 5 Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre. Nur mit Teilnahme am Fortbildungslehrgang und dem damit erworbenen Fortbildungsnachweis können Sie die gesetzlich geforderte Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde dokumentieren. Zur Aufrechterhaltung der Erlaubnis zur weiteren Durchführung der abfallrechtlichen Tätigkeiten sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Fortbildungs-Nachweis der zuständigen Behörde unaufgefordert vorzulegen. Sollten Sie diese Auflage versäumen, dürfen Sie keine Abfalltransporte mehr durchführen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift drohen erhebliche Bußgelder. Der nächste Lehrgang findet statt am: 11. + 12.04.2016 in Oestrich-Winkel, Stadtteil Oestrich, Zehnthofstrasse. Lehrgangsinhalte: - Neuerungen und aktuelle Entwicklungen - Aktuelle Rechtsprechungen - Neuerungen und Änderungen in Kreislaufwirtschaftsgesetz und anderen Regelwerken - Erfahrungen zur praktischen Umsetzung im Betrieb - Entsorgungsfachbetrieb und Beförderungserlaubnis - Sonstige Umweltvorschriften und deren Auswirkungen - Neuerungen in Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht - Arbeitsschutzregelungen Anmeldung telefonisch oder formlos unter info@gefahrgut-hiltmann.de oder per Fax unter 06723-991356.

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