Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Katrin Göhde
Description
Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr).
Systemische Familientherapie
Supervision/Coaching
Auf dieser Seite finden Sie/findest Du einige Infos, die vor einem Erstgespräch einen allgemeinen Einblick in den Ablauf in meiner Praxis eröffnen:
Termine werden nur nach telefonischer Voranmeldung vergeben. Ein erster Kontakt ist auch über Email möglich, die Vereinbarung eines ersten Termins findet ausschließlich telefonisch statt. Ich bin persönlich zu meiner telefonischen Sprechzeit mittwochs von 10 – 11 Uhr erreichbar. Aber der Anrufbeantworter ist rund um die Uhr erreichbar, sodass ich hinterlassene Nachrichten schnell beantworte.
Telefon: 03379 – 348 71 60
Fax: 03379 - 348 71 61
info@praxis-goehde.de
Eine Überweisung ist für Kinder und Jugendliche nicht notwendig. Es werden seit 2013 keine Praxisgebühren mehr erhoben.
Ein Erstgespräch dient dem Kennenlernen. Wir werden vorsichtig über den Behandlungsanlass sprechen und Organisatorisches besprechen. Zum Erstgespräch bringen Sie/bringst Du bitte folgende Unterlagen mit:
• gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche die Krankenversicherungskarte
• privat Versicherte überprüfen bitte ihren Vertrag auf die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen und klären am besten vorab mit der Krankenkasse die Bedingungen zur Kostenübernahme
• falls vorhanden, bitte Vorbefunde und/oder ärztliche Berichte, Epikrisen, Zeugnisse sowie das gelbe U-Heft
In der Therapie arbeite ich überwiegend mit den Behandlungsmethoden der modernen Verhaltenstherapie. Die ambulanten Behandlungsleistungen erfolgen als Einzeltherapie unter der Einbeziehung von Bezugspersonen.
Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen
Da die Praxis eine reine Bestellpraxis ist und die Kasse nur tatsächlich erbrachte Leistungen erstattet, erlaube ich mir, für Sitzungstermine, die nicht wahrgenommen und nicht fristgerecht abgesagt wurden (persönlich, telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder schriftlich), ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar zu erheben. Dieses Ausfallhonorar ist unabhängig vom Grund der Verhinderung.
Sollten Sie bzw. solltest Du weitere Fragen haben, freue ich mich über Ihre/Deine Kontaktaufnahme.