eab solar
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eab solar
Mit der Sonne auf Du!
Wir bieten Ihnen rund um die Nutzung regenerativer Energien alle Leistungen aus einer Hand. Beginnend bei der theoretischen Vorbereitung des Vorhabens bis hin zur praktischen Umsetzung. Sichern Sie sich schon heute die Energieversorgung ihrer Immobilie. Machen Sie sich unabhängig von den Energieversorgern. Mit einer Photovoltaikanlage der EAB Gruppe können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen. Das Erneuerbare Energien Gesetz schafft die Grundlage für die Investition in eine solche Anlage.
Sie erhalten für die nächsten 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung. Damit finanziert sich ihre Anlage fast von allein und es bleibt noch eine beträchtliche Summe für Sie über. Nach diesen 20 Jahren ist Ihre Anlage noch nicht verbraucht, sondern sie wird noch mindestens weitere 10 bis 15 Jahre Strom produzieren. Sie sind ihr eigener Stromproduzent und können mit den dann zur Verfügung stehenden technischen Mitteln "Eigenversorger" werden.
Die Möglichkeiten der weiteren Nutzung sind heute noch gar nicht abzuschätzen. Forschungen beschäftigen sich schon heute damit, den überschüssigen Strom in Batterien zu speichern, um ihn dann in der sonnenarmen Zeit zu verbrauchen. Oder für die Erzeugung von Wasserstoff, um diesen dann zu speichern. Mit dem erzeugten Wasserstoff kann man dann wieder über Brennstoffzellen Strom und Wärme erzeugen oder sein Auto betanken.
Den technischen Möglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt. Es lohnt sich schon heute an Morgen zu denken. Nutzen Sie die günstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und investieren Sie schon heute in Techniken, die Ihnen in Zukunft ein mehr an Unabhängigkeit bieten.
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Ihre Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer 2016 von eab solar Ab dem 01.01.2016 besteht auch für Betreiber von neuinstallierten Photovoltaikanlagen die Pflicht, 15 Prozent des Rechnungsbetrages als Bauabzugssteuer nach §48 EStG einzubehalten. Dies gilt sowohl für Privatleute wie auch für Gewerbetreibende, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montieren lassen. Vor dem Gesetz gelten beide als Unternehmer. Es gibt jedoch einen einfachen Weg, um den Einbehalt der Bauabzugssteuer zu vermeiden. Kunden von eab solar bekommen automatisch eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug nach §48 EStG ausgehändigt. Damit ist die Verpflichtung zum Einbehalt für Sie vom Tisch. Bei Fragen rund um das Thema helfen wir Ihnen gerne weiter. Mit der Solartechnik-aktuell von eab solar bleiben Sie immer aktuell informiert. http://www.eab-solar.de/solartechnik-aktuell/index.html
Transparente Solarzellen für Glasflächen erfunden
Spannende Idee ...