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Kreisjägerschaft Coesfeld

, Lüdinghausen, Germany
Non-Profit Organization

Description

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Die Kreisjägerschaft Coesfeld ist die Vereinigung der 11 Hegeringe mit über 2.900 Mitgliedern im Kreis Coesfeld.  
Zu den Aufgaben und Zielen der Jägerschaft im Kreis Coesfeld zählen:

• die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes (Wildhege),
• die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen (Biotophege) sowie die Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes,
• die Vermeidung von Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,
• die nachhaltige Nutzung und Regulierung von Wildbeständen einschließlich der Prädatoren, wenn diese andere Tierarten in ihrem Bestand bedrohen oder deren nachhaltige Nutzung beieinträchtigen
• und dafür Sorge zu tragen, dass die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften eingehalten werden.
    
Die Prinzipien der Jagd im Kreis Coesfeld:

Nachhaltige Nutzung

Die Jäger im Kreis Coesfeld halten an der nachhaltigen Nutzung ihrer Ressourcen fest. Dabei werden die Wildbestände nur in dem Umfang jagdlich genutzt, wie sie tatsächlich nachwachsen. Die Jagd setzt auf diese Weise die Tradition der bestandserhaltenden Nutzung fort und trägt zur langfristigen Überlebensfähigkeit der vorkommenden Arten bei. Als verantwortungsbewußte Jäger entscheiden sie im Rahmen der Jagdgesetze über Art und Ausmaß des jagdlichen Eingriffs.


Hegepflicht

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege mit ihren vielfältigen Aufgaben wie dem Biotopschutz als Bestandteil des Artenschutzes verbunden. Wenngleich der Jägerschaft die Hege als einziger Bevölkerungsgruppe gesetzlich zur Verpflichtung gemacht wurde, sehen sie diese über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus als zentrale Aufgabe, die für eine waidgerechte Jagdausübung unverzichtbar ist.

Wildhege

Im Sinne der Jagd sind unter Wildhege alle Maßnahmen zu verstehen, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen und eine nachhaltige Nutzung gewährleisten, insbesondere die des Jagdschutzes.

Der Jagdschutz dient dem Arten- und Tierschutz und ist deshalb flächendeckend in allen Jagdrevieren, insbesondere in Schutzgebieten, unverzichtbar. Zur Erfüllung der Jagdschutzaufgaben wird jeder Jäger im Rahmen der Jägerausbildung geschult, seine staatliche Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zur Hege gehört grundsätzlich auch die Fütterung des Wildes. Sie ist eine unterstützende Maßnahme in Notzeiten, in denen natürliche Äsung und ruhige Einstände aus Gründen der Biotopbeeinträchtigung, der Bewirtschaftung oder durch Naturereignisse nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Biotophege

Bei der Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen von Wildtieren konzentrieren sich die Jäger nicht nur auf die Erhaltung seltener oder gefährdeter Lebensräume, vielmehr fördern sie Biotoptypen zur Bewährung intakter Lebensgemeinschaften. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht für sie nicht die Unterscheidung, ob eine Art "nützlich" oder "schädlich" bzw. "jagdlich interessant" ist oder nicht. Maßnahmen des Biotopschutzes dienen auch den Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Die Jägerschaft wirkt in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern darauf hin, dass unsere Kulturlandschaft den Ansprüchen einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt gerecht wird.

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Achtung nicht vergessen! -------------------------------------------- Am 2.10. und am 5.10. finden die Infoabende zur Jägerausbildung in der Kreisjägerschaft Coesfeld 2017/2018 statt -------------------------------------------- Die Infoabende zum kommenden Lehrgang 2017/2018 unter der Leitung von Max Höcke finden statt am: 02. Oktober 2017, 20:00 Uhr im Restaurant „zu den drei Linden“, Elvert 26 in 59348 Lüdinghausen und 05. Oktober 2017, 20:00 Uhr im Gasthof „Zum Coesfelder Berg“, Bergallee 51 in 48653 Coesfeld Im Lehrgang, der voraussichtlich im darauffolgenden Mai beendet ist, werden alle Prüfungsgebiete von langjährig erfahrenen Dozenten ausführlich behandelt. Ausbildungsleiter ist Berufsjäger Max Höcke aus Lüdinghausen. Am Tag der Prüfung muss der Kandidat das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der Schießprüfung sowie der mündlichen Prüfung. Der Jugendjagdschein wird frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt, mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendjagdschein auf einen "normalen" Jahres-Jagdschein umgeschrieben werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Max Höcke Telefon (0 25 98) 9 29 86 62 oder mhoecke@t-online.de

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Rollende Waldschule am Stadtfestsonntag in Lüdinghausen ------------------------------------------------------------------- Am vergangenen Sonntag hat sich der Hegering Lüdinghausen erstmals mit der rollenden Waldschule dem Stadtfestpublikum präsentiert. Wenn man die Besucher als Barometer nehmen darf, war es ein voller Erfolg. Waren die jüngeren Besucher eher von dem Kaninchen-Präparat fasziniert und nahmen gerne das Malbuch oder Puzzle des LJV (Landesjagdverbandes) entgegen, galt das Interesse der reiferen Besucher dem Marderhund, Waschbären oder Kolkraben. Fragen zum Vorkommen des Marderhundes wurden ebenso beantwortet wie die Fragen zum Unterschied zwischen Stein- und Baummarder. Der Hegering Lüdinghausen freut sich über das positive Interesse, das allen Beteiligten entgegengebracht wurde.

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Infoabende zur Jägerausbildung in der Kreisjägerschaft Coesfeld 2017/2018 -------------------------------------------- Vom Jäger wird verlangt, dass er in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Bevor er die Jagd ausüben darf, hat er sich der staatlichen Jägerprüfung vor der Prüfungskommission der Unteren Jagdbehörde zu unterziehen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung, die nicht zu Unrecht oft als das "Grüne Abitur" bezeichnet wird, bietet die Kreisjägerschaft Coesfeld Vorbereitungslehrgänge an. Der Lehrgang startet bereits kurz nach den Infoabenden. Die Infoabende zum kommenden Lehrgang 2017/2018 unter der Leitung von Max Höcke finden statt am: 02. Oktober 2017, 20:00 Uhr im Restaurant „zu den drei Linden“, Elvert 26 in 59348 Lüdinghausen und 05. Oktober 2017, 20:00 Uhr im Gasthof „Zum Coesfelder Berg“, Bergallee 51 in 48653 Coesfeld Im Lehrgang, der voraussichtlich im darauffolgenden Mai beendet ist, werden alle Prüfungsgebiete von langjährig erfahrenen Dozenten ausführlich behandelt. Ausbildungsleiter ist Berufsjäger Max Höcke aus Lüdinghausen. Am Tag der Prüfung muss der Kandidat das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der Schießprüfung sowie der mündlichen Prüfung. Der Jugendjagdschein wird frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt, mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendjagdschein auf einen "normalen" Jahres-Jagdschein umgeschrieben werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Max Höcke Telefon (0 25 98) 9 29 86 62 oder mhoecke@t-online.de

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Kreismeisterschaft im jagdlichen Schießen 2017 der KJS Coesfeld Übung macht den Meister. Nur wer übt, kann seine Leistung verteidigen. Ihr Können haben in diesem Jahr 32 Teilnehmer unter Beweis gestellt. Die Kreismeisterschaft fand wie jedes Jahr am letzten Samstag des Augusts, dem 26.8.2017, auf dem Schießstand Coesfeld statt. Bei schönstem Wetter traten die Schützen zu den vier Kugel-Disziplinen und den zwei Tauben-Durchgängen an. Leider war die weibliche Jägerschaft wieder einmal nur schwach, bzw. gar nicht vertreten. Bei der Siegerehrung nach getaner Arbeit in gemütlicher Runde nahmen dann gegen 16:00 Uhr die Herren Auszeichnungen, Urkunden und Gutscheine entgegen. In der Kombination (Büchse und Flinte) und in der großen Kombination (Büchse, Flinte und Kurzwaffe) entschied der Juniorenschütze Karsten Franzsander aus Coesfeld den Wettbewerb für sich. Karsten Franzsander traf 30 von 30 möglichen Tontauben und wurde damit zusätzlich Kreismeister in der Flinte. Damit nicht genug, sicherte er sich zudem mit nur 12 Minuspunkten auch noch den Titel der besten Kugelschützen. Nur in der Kurzwaffe musste er sich geschlagen geben. Hier gewann Franz-Josef Vielberg vom Hegering Dülmen. Zweiter in der Kombination (Büchse und Flinte) wurde Thomas Gorschlüter (326 Pkt.) und der dritte Platz ging an Peter Haucke (mit 322 Pkt.). Rang 1 im Gesamtklassement der Kombination wurde die Mannschaft des Hegering Coesfeld (Karsten Franzsander, Thomas Gorschlüter, Klaus Gerdes und Karl Heinz Franzsander (Vater von Karsten – der Apfel fällt nicht weit vom Stamm)) mit hervorragenden 1276 Punkten. Die Mannschaft des Hegering Dülmen schaffte es auf Platz 2 mit 1101 Punkten, dicht gefolgt von der Mannschaft Ascheberg mit 1092 Punkten auf Platz 3. Wie jedes Jahr sollten sich vor allem die Jägerinnen, aber auch die Jäger der KJS Coesfeld den letzten Samstag im August 2018 schon einmal im Kalender markieren. Denn dann ist wieder einmal Gelegenheit, den eigenen Leistungsstand im Vergleich zu anderen zu ermitteln – nach dem Motto: Nach den Kreismeisterschaften ist vor den Kreismeisterschaften.

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In Rheinland-Pfalz hebt die Obere Jagdbehörde das Verbot von künstlichen Lichtquellen bei der Schwarzwildjagd auf.

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LANUV gibt „Informationen zur Prämie für die Untersuchung von Schwarzwildfrischlingen“ für die Kreise und kreisfreien Städte heraus ------------------------------------------------ Per E-Mail vom 16. August 2017 hatten wir über den Start des Pilotprojektes des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) für eine verstärkte Bejagung der Frischlinge berichtet. Dieses Projekt soll in der Jägerschaft den Anreiz erhöhen, den Bestand an Schwarzwild in NRW zu verringern. Dies ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest (ASP), die auch über die Wildschweinpopulation eingeschleppt und verbreitet werden kann. Für die Trichinenuntersuchung bei den Kommunen anfallende Gebühren werden mit maximal zehn Euro je untersuchtem Frischling gestützt. Ein entsprechender Erlass vom 11. August 2017 ist am 14. August 2017 an die zuständigen Behörden verschickt worden. Mit der Verfügung vom 25. August 2017 hat das LANUV die Kreise und kreisfreien Städte mit einem Merkblatt über die Vorgaben zur konkreten Umsetzung informiert: - Danach werden nur Kosten für Proben an Frischlingen erstattet. Frischlinge in diesem Sinne sind Wildschweine, welche zum Zeitpunkt der Erlegung ein Körpergewicht von maximal 20 kg aufweisen. Das Gewicht der beprobten Wildschweine ist durch eine geeignete Unterlage (Kopie des Wildursprungsschein) nachzuweisen. - Es werden nur Kosten für Proben berücksichtigt, bei denen das Erlegungsdatum des beprobten Frischlings nach dem 11.08.2017 liegt. Bei Rückfragen Ihrerseits setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Kreisveterinäramt in Verbindung! Der Landesjagdverband NRW hatte sich bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium wiederholt und vehement für eine landesweite Abschaffung, jedenfalls aber Senkung, der Untersuchungsgebühren für gestreifte Frischlinge eingesetzt. Durch eine intensive Bejagung muss der Schwarzwildbestand reguliert und dessen natürlicher Aufbau sichergestellt werden. Daher sollte der Abschuss aus mindestens 75 % - besser 80 % - Frischlingen, 15 % Überläufern, 5 % unterrangigen Bachen und 5 % Keilern bestehen. Der hohe Eingriff in die Jugendklasse ist der sichere Garant für die Bestandsregulierung und Wildschadensminderung. Alle Jagdarten sind zu nutzen. http://www.rwj-online.de/rwj/forschungsstelle/wildbestand/frischlinge-intensiv-bejagen-_6_2014.html#page_2

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Save the Date : Kreismeisterschaften der KJS Coesfeld und Borken ---------------------------------- Am 26.8.2017 finden die Kreismeisterschaften der KJS Coesfeld und Borken auf dem Schiessstand in Coesfeld statt. Beginn ist 8:30 Uhr. Der letzte Starter ist für 14:30 Uhr vorgesehen. Um 16:00 Uhr findet dann die Siegerehrung statt Die KJS Coesfeld bittet um rege Teilnahme!

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Landwirtschaftsministerium startet Projekt für eine verstärkte Bejagung der Frischlinge --------------------------------------------------------------- Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) einen Großteil der Kosten für die Trichinenschau bei Frischlingen. Dieses Projekt soll in der Jägerschaft den Anreiz erhöhen, den Bestand an Schwarzwild in NRW zu verringern. Dies ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest (ASP), die auch über die Wildschweinpopulation eingeschleppt und verbreitet werden kann. Für die Trichinenuntersuchung bei den Kommunen anfallende Gebühren werden mit maximal zehn Euro gestützt. Ein entsprechender Erlass vom 11. August 2017, ist am 14. August 2017 an die zuständigen Behörden verschickt worden. Die Umsetzung dieses Erlasses soll u. a. im Rahmen einer Arbeitsbesprechung, an der auch Vertreter des Landesjagdverbandes teilnehmen, am 17. August 2017 erläutert werden. Sobald uns hierzu weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir unverzüglich darüber berichten. Der Landesjagdverband NRW hatte sich bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium wiederholt und vehement für eine landesweite Abschaffung, jedenfalls aber Senkung, der Untersuchungsgebühren für gestreifte Frischlinge eingesetzt. Durch eine intensive Bejagung muss der Schwarzwildbestand reguliert und dessen natürlicher Aufbau sichergestellt werden. Daher sollte der Abschuss aus mindestens 75 % - besser 80 % - Frischlingen, 15 % Überläufern, 5 % unterrangigen Bachen und 5 % Keilern bestehen. Der hohe Eingriff in die Jugendklasse ist der sichere Garant für die Bestandsregulierung und Wildschadensminderung. Alle Jagdarten sind zu nutzen. 16. August 2017, Dortmund (LJV). Siehe hierzu auch: http://www.rwj-online.de/rwj/forschungsstelle/wildbestand/frischlinge-intensiv-bejagen-_6_2014.html#page_2

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Überschrift aus den heutigen Westfälischen Nachrichten! Was kommt auf den Grill? Pute, Schwein ... aber kein Wild 😉 da droht ein Bußgeld

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Bläserhutabzeichen - erfolgreiche Bläserprüfung für Jungbläser/innen. Am 11. Juli 2017 fand um 19 Uhr für 13 Jungbläser/innen aus dem Hegering Nottuln-Havixbeck, sowie dem Hegering Münster, im Landgasthaus Arning, Nottuln-Stevern, die Bläserprüfung statt. Die Abnahme des Bläserhutabzeichens wurde von Reinhard Elsbecker, Organisator der Prüfung aus der Kreisjägerschaft Coesfeld, sowie Hella von Lützau, Kreisjägerschaft Münster, beide zuständig für das jagdliche Brauchtum, und Claus Zobel, Leiter der Jagdhornbläsergruppe Ascheberg durchgeführt, sie prüften die 13 Anfänger/innen in ihrem musikalischen Können. Jeder Prüfling musste hierzu in einem Einzelvortrag fünf von 14 Jagdsignalen frei und erkennbar präsentieren, wobei jedem Prüfling erst kurz vor der Prüfung bekannt wurde, welche Stücke er vorzutragen hat. Werner Schriever von der Senioren-Jagdhornbläsergruppe Baumberg-Stevern bildete die acht Jungbläser vom Hegering Nottuln-Havixbeck mit Unterstützung von Norbert Freye-Welp, Trompeter und selbst auch Prüfling, aus. Arno Arning, Inhaber vom Landgasthof Arning und Vereinslokal der Jagdhornbläsergruppe Baumberg-Stevern, nahm ebenfalls an der Prüfung teil (Arnings Jagdhorn liegt immer hinter der Theke und wenn es irgendwie möglich ist, übt er damit). Die sechs Prüflinge der Kreisjägerschaft Münster lernten in den letzten Wochen unter der Leitung von Fabian Feldhaus, Leiter der Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus, die relevanten Jagdsignale. Geprüft wurden vom Hegering Nottuln-Havixbeck: Arno Arning, Florian Fliß, David Gerding, Lukas Neuhaus, Patrik Wedding, Tobias Wenker, Norbert Freye-Welp sowie aus der Kreisjägerschaft Münster: Hannah Friebel, Friedhelm Große Kintrup, Mark Mevissen, Christopher Sieff, Martin Richardsen, Tobias Wagener. Am Ende konnte die Prüfungskommission allen vorgenannten Prüflingen das Bläserhutabzeichen verleihen. Von allen 13 Prüflingen war es Hannah Friebel, die ihre fünf Signale vor der Jury am besten vorgetragen hat. Nach der feierlichen Urkundenübergabe und dem Anstecken des Bläserhutabzeichens, wurden gemeinsam einige Jagdsignale gespielt und der Abend endete musikalisch mit „Jagd vorbei“ und „Halali“. Die Geschichte des Jagdhorn: Die Benennung Horn (Jagdhorn) weist auf den Ursprung des Instrumentes hin, es waren Tierhörner auf denen man Töne blasen konnte. Um 1680 wurden in Frankreich und England die ersten großen runden Parforcehörner gebaut. Herzog Heinrich von Pless (1833-1909) leitete als Oberstjäger des Kaisers seit 1878 die Hofjagden und trug in der hohen Gesellschaft stets ein kleines Jagdhorn (Fürst-Pless-Horn) bei sich, mit dem er Signale während der Jagd gab. So wurden die Signale und das Fürst-Pless-Horn in ganz Preußen und später auch in ganz Deutschland übernommen. Das Jagdhorn ist eines der schönsten Dinge des jagdlichen Brauchtums, Jagdleitsignale werden für die Jagdausübung und Sicherheit der Jagd ausgeführt. Nach einer Jagd wird auch das Signal „Jagd vorbei und Halali“ vor der angetretenen Jagdgesellschaft vorgetragen. Aber auch als letzten Gruß bei einer Beerdigung eines Waidmans/frau wird das Signal dem Toten zur Ehre geblasen. Die Anfänger/innen im Jagdhornblasen wollen nach der Prüfung weitermachen und Hochwildsignale und Märsche/Fanfaren einstudieren.

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Der Kreis Coesfeld informiert: ------------------------------------------ Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild-Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen 1. Die in § 1 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung - LJZeitVO) vom 28. Mai 2015 (GV.NRW. S. 468) festgelegte Schonzeit für Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen wird vom 17. Juli 2017 bis zum 31. März 2018 aufgehoben. 2. Die Schonzeitaufhebung für die genannte Altersklasse des Schwarzwildes erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Kreises Coesfeld. 3. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl des bis zum 31. März 2018 geschossenen Schwarzwildes, unterteilt entsprechend der jährlichen Streckenliste gem. § 22 Abs. 8 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) vom 07. Dezember 1994 GV. NW. 1995 S. 2, bis spätestens zum 15. April 2018 der Unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld zu melden. Die Verpflichtung zur Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2017/2018 bleibt hiervon unberührt. 4. Die Entscheidung ergeht auf Bitten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. 5. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen. 6. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 31. März 2018. 7. Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV.NRW. 1999 S. 602), in der derzeit geltenden Fassung, öffentlich bekannt gemacht. Als Tag der Bekanntmachung, mit dem diese Allgemeinverfügung wirksam wird, wird der 18.07.2017 bestimmt. 8. Diese Verfügung kann bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld, Gebäude 2, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld während der allgemeinen Geschäftszeiten im Raum 136 eingesehen werden. 9. Die Entscheidung ergeht gemäß § 22 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes vom 29. September 1976 (BGBL. I S. 2849) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 24 Abs. 2 LJG-NRW sowie § 1 Abs. 1 Nr. 5 LJZeitVO. Gründe: Die Schwarzwildbestände sind aufgrund günstiger Lebensbedingungen auf einem sehr hohen Niveau und müssen zur Verminderung von Wildschäden und des Risikos einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest kurzfristig reduziert werden. Hierzu muss Schwarzwild weiterhin ganzjährig intensiv bejagt werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat daher alle Jagdausübungsberechtigten, alle Jagdrechtsinhaber und die zuständigen Jagdbehörden mit Erlass vom 17. Juli 2017 gebeten, alle jagdpraktischen und rechtlichen Möglichkeiten bei der Schwarzwildbejagung auszuschöpfen. Alle unteren Jagdbehörden wurden seitens des zuständigen Ministeriums gebeten, zur Beseitigung von Abschusshemmnissen, die Schonzeit für Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen in ihren Zuständigkeitsbereichen gem. § 24 Abs. 2 LJG-NRW bis zum 31. März 2018 aufzuheben. Coesfeld. 17. Juli 2017 Kreis Coesfeld Der Landrat Im Auftrag Dr. Scheipers

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