Sachverständigenbüro Energie- und Bauberatung Lorsch
Description
Baubetreuung
Energetische Sanierung
Fördermittel
Denkmalschutz
Objektbesichtigung
Verkehrswertermittlung
Baumängel / Bauschäden / Feuchte / Schimmel
Unsere Haupteinsatzgebiete sind Rhein-Main, der vordere Odenwald sowie das nördliche Baden-Württemberg mit den Zentralgebieten nördliche Bergstraße, Mannheim und Ludwigshafen. Das Sachverständigenbüro wurde 2005 gegründet, seit 2007 sind wir durch die TÜV-Akademie als fördermittelantragsberechtigter Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude zertifiziert, seit 2012 gelistet in der Dena Energieeffizienz-Expertenliste. Seit 2014 zertifiziert für den Denkmalschutz und barrierefreies/altergerechtes Wohnen.
Im Rahmen der Tätigkeiten wird auf eine langjährige Erfahrung als Bauleiter eines mittelständigen Unternehmens aus dem Schlüsselfertigbau (1993-1997) sowie die Tätigkeit als Projektleiter bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (1997-2004) zurückgegriffen - im Notfall bis zu einer gerichtsverwertbaren Aufbereitung und Dokumentation. Bei der Abwicklung greifen wir auf ein Netzwerk von weiteren Fachleuten zurück, wie z.B. einer Bauphysikerin, einem Statiker oder auch einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
- Sachverständigenwesen mit den Schwerpunkten Mängel und Schäden, Feuchte und Schimmel
- Baubetreuung von Neu- und Bestandsbauten
- Energetische Sanierung, zertifizierte Energieberatung (TÜV-Akademie) für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Fördermittelantragsberechtigt bei der KfW
- Verkehrswertermittlungen/ Objektbesichtigungen von Immobilien, Bürogebäuden, Lagerhallen, Hotel,
Denkmalschutz (fördermittelantragsberechtigt), zertifiziert Propstei Johannesberg Fulda
- Barrierefrei / altersgerechtes Bauen
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Fördermittel Es gibt eine Vielzahl an Fördermitteln und deren Inhalte und Konditionen ändern sich in unregelmäßigen Abständen, so dass hier zum aktuellen Zeitpunkt recherchiert und nur unter Vorbehalt Auskünfte gegeben und Anträge gestellt werden müssen. Gefordert werden sehr hohe Mindestvoraussetzungen, die nach unserer Einschätzung in Teilen einen unangemessenen Aufwand verursachen. Häufig ist bei der Prüfung von antragsgemäßen Umsetzungen (die KfW prüft zwischenzeitlich ca. 10 % der Anträge) klar, ob der "beantragende Sachverständige" (früher "Energieberater) alles korrekt überwacht hat. Seit dem Jahr 2015 ist eine deutlich konstantere Fördermittelentwicklung sowie eine direktere und offenere Kommunikation mit den energieberatenden Sachverständigen festzustellen, auch wenn die rein elektronischen Antragstellungen immer wieder mit Überraschungen verbunden sind. Grundsätzlich prüfen wir im Einzelfall, ob die Anwendung von Fördermitteln wirklich sinnvoll ist und Kosten nutzentechnisch in einem angemessenen Verhältnis stehen. Regelmäßig raten wir jedoch auch von der Anwendung von Fördermitteln aus vorgenanntem Grund ab. Wichtig: Erst beantragen (Zuwendungsbescheid - die Bestätigung der KfW abwarten), dann mit den Arbeiten beginnen! Die Kosten für die Antragstellung und die Schlusserklärung nach Abschluss der Maßnahmen sind derart aufwendig, dass wir sporadische Baustellentermine im Sinne der Qualitätssicherung empfehlen, so dass im Rahmen der Mindestanforderungen das Programm 431 zum Zuge kommt und 50 % der Planungs- und Betreuungskosten erstattet werden. Daher bieten wir z. B. die Vor-Ort-Beratung (Voraussetzung für Effizienzhäuser) der Bafa nur noch in Ausnahmefällen an. Den Schwerpunkt haben wir auf folgende Fördermittel gelegt: Programm 152 Einzelmaßnahmen Kreditvariante (Wohnobjekte, Denkmal) • Programm 430 Zuschussvariante (Wohnobjekte, Denkmal) • Programm 159 Kreditvariante Altersgerecht Umbauen • Photovoltaische Anlagen Hiermit im Idealfall in Verbindung: • Programm 431 Baubegleitungszuschuss Neue Programme: • Programm 455 Einbruchschutz (ab 11/2015) • In Aussicht lt. KfW: Baubegleitung bei Neubauten (ab 04/2016)