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Pflegedienst Rahn und Freitag

Alten Busecker Weg 3, Lollar, Germany
Business Service

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Sympathischer Rollstuhlfahrer (27) aus Linden sucht ab sofort zum Aufbau seines Assistenten-Team in Teilzeit/450,-€ Basis Assistenzkräfte in seinem Alter. Sie sollten ihn im Alltag und bei Freizeitaktivitäten unterstützen. Die Arbeitszeit umfasst bis zu 12 Stunden täglich. Sie sollten mitbringen: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Einfühlungsvermögen Flexibilität: auch kurzfristige Vertretungstermine übernehmen einen gesunden Rücken bereit auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten Bereitschaft zur Übernachtung beim Klienten vor Ort Was Sie sonst noch wissen müssen: Gegenseitige Sympathie ist Grundvoraussetzung Führerschein und Auto sind zwingend erforderlich Vorkenntnisse/Pflegeerfahrung nicht erforderlich wünschenswert ist eine langfristige Beschäftigung bitte schicken Sie uns eine Kurzbewerbung an: info@rahn-und-freitag.de

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Unser Team braucht Verstärkung !! Wir suchen für unseren Standort in Waldsolms Pflegehelfer/innen Vorraussetzung: Führerschein Kl. B ( 3) Interesse am Beruf Engagement , Flexibilität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit Bereitschaft an Weiterbildung Wiedereinsteiger sind bei uns Willkommen

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WIR SUCHEN Examinierte Pflegekräfte m/w Vollzeit, Teilzeit – Schicht und auf 450 € Basis Voraussetzungen: dreijährige Ausbildung zur , Gesundheits und Krankenpfleger/in Altenpfleger/in Führerschein Kl. B ( 3) Interesse am Beruf Engagement , Flexibilität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit Bereitschaft an Weiterbildung Wiedereinsteiger sind bei uns Willkommen

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Aus den bisherigen Pflegestufen werden ab 1.1.2017 Pflegegrade Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit verbunden ein neues Begutachtungsinstrument (neues Begutachtungsassessment – NBA) zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wird dadurch wegfallen. Im Zentrum stehen die persönlichen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten jeder oder jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt mit dem Ziel, eine bessere Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und einen Abbau von Unterschieden im Umgang mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zu ermöglichen. Statt drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Für die Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend ist der Grad der Selbständigkeit und damit verbunden die Frage, was jemand noch alleine kann und wo er oder sie Unterstützung benötigt – unabhängig davon, ob es Demenzkranke oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen betrifft. Ausgehend von der Selbständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingestuft, von geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5). Um den Grad der Selbständigkeit einer Person zu messen, wird das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten nach pflege fachlich begründeten Kriterien in sechs Bereichen untersucht. Das NBA berücksichtigt erstmals auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Bei dem neuen Begutachtungsinstrument wird nicht wie bei der bisher geltenden Methode die Zeit gemessen, die zur Pflege der jeweiligen Person durch Familienangehörige oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson benötigt wird, sondern es wird nach einer Pflege fachlich begründeten Systematik durch Punkte abgebildet, wie weit die Selbständigkeit und die Fähigkeiten einer Person eingeschränkt sind. Anhand der Ergebnisse der Prüfung werden die Pflegebedürftigen in einen der fünf Pflegegrade eingeordnet. Dies bestimmt auch die Leistungen der Pflegekassen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Hompage www.rahn-und-freitag.de unter dem Punkt Leistungen

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