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Hambruch, Voss & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte

Steinsieker Weg 38, Löhne, Germany
Legal Company

Description

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Steuerberater / Rechtsanwälte / Fachanwälte

Hambruch, Voss & Partner GbR
Hambruch, Voss & Partner Burg GbR
Hambruch, Voss & Partner Magdeburg GbR
HVP Veldhuizen Steuerberatungs GmbH
Vom Steuerbüro zur interdisziplinären Kanzlei

Vor 35 Jahren - genau 1977 - tauschte der Diplom-Finanzwirt Klaus Hambruch den Dienstausweis der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung gegen die Ernennungsurkunde zum Steuerberater ein und gründete mit einem kleinen Mitarbeiterteam seine Steuerberaterkanzlei in Löhne. Beratungsbedarf und Mandantenzahl nahmen eine steile Entwicklung; mehr Platz musste her - und Anfang der 90er Jahre der erste Neubau am Steinsieker Weg für  weitere Arbeitsplätze.

Etwa zeitgleich vollzog sich die deutsch-deutsche Wiedervereinigung. Nicht überliefert ist, ob sich die neuen Bundesbürger das immer komplexere Steuerrecht wirklich wünschten. Aber bekanntlich bekamen sie es. Viele Steuerkanzleien schafften den Spagat mit einem weiteren Standort - so auch Klaus Hambruch in Burg, rund 25 Kilometer vor den Toren von Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg. Nach räumlichen Provisorien entstand hier eine moderne Kanzlei mit mehr als 15 Arbeitsplätzen.

Die traditionelle Prägung des Berufsstandes war längst im Wandel: Aus der Einzelkanzlei Klaus Hambruch wurde 1996 gemeinsam mit Diplom-Finanzwirt Michael Voss die Sozietät Hambruch, Voss & Partner. Die Verflechtungen des Steuerrechts mit vielen juristischen Disziplinen vom Arbeits- bis zum Zivilrecht erforderten aber auch den Schritt zur interdisziplinären Kanzlei. Erbrecht, Gesellschafts-, Handels-, Vertrags- und Insolvenzrecht werfen lange Schatten ins Besteuerungsverfahren. Diese aufzuhellen, gelingt am sichersten mit einem Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten im eigenen Hause.


Dem strukturellen Umbau folgte 2010 ein moderner Neubau am Steinsieker Weg in Löhne. Im gleichen Jahr berief Kanzleigründer Klaus Hambruch die eigene Tochter Stefanie Hambruch (Rechtsanwältin) und Diplom-Betriebswirt Martin Heinrichs (Steuerberater) in die persönliche Nachfolge. Dass er bis heute und in Zukunft seine Erfahrung und Tatkraft unvermindert einbringt, schätzen sowohl langjährige Weggefährten wie auch die  Mandanten.

Derzeit 8 Steuerberater, 3 Rechtsanwälte und insgesamt fast 50 Fachkräfte sind nur eine Momentaufnahme. Entwickeln werden sich auch in Zukunft nicht allein Steuern und Recht. Sondern auch das »HVP-Team«, das sich den Aufgaben stellt.

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+++ Steuerfalle Versandkosten +++ Sachbezüge bis zur monatlichen Wertgrenze von 44 Euro sind wegen ihrer Steuerfreiheit beliebt. Wird dieser Betrag jedoch durch Versand- und Verpackungskosten überschritten, ist der gesamte Bezug lohnsteuerpflichtig. So hat es jedenfalls das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, Waren zu bestellen und sich direkt liefern zu lassen. Die Versandkosten trug der Arbeitgeber. Damit war die 44-Euro-Grenze knapp überschritten und der Vorgang nach Meinung der Finanzrichter lohnsteuerpflichtig. Das letzte Wort dazu hat demnächst der Bundesfinanzhof, denn die Revision wurde zugelassen. Streitfälle sollten offen gehalten werden.

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+++ Paukenschlag vom Bundesfinanzhof +++ Der "Große Senat" hat mit seinem am 7. Februar veröffentlichten Beschluss den seit 2003 gültigen Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums einkassiert und damit die Rettung von Unternehmen in der Krise vorläufig schwieriger gemacht. Mit dem Erlass wurde verhindert, dass die "Gewinne" aus Vergleichen und Forderungsverzichten Einkommensteuern und Gewerbesteuern in einer Höhe auslösen, die den frisch sanierten Betrieb eiskalt erwischen und ihm sofort wieder den "knock-out" versetzen. Mehr zu diesem TopThema unter www.hambruch-voss.de

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+++ Umzugskosten: Wenn der Möbelwagen erst ab dem 1. Februar entladen wird... +++ Dem Steuern zahlenden Bürger spendiert der Gesetzgeber kleine winterliche Gaben: Die Pauschbeträge für beruflich veranlasste Umzüge, die nach dem 31. Januar 2017 beendet werden, steigen von 746 auf 764 EUR (Verheiratete: 1493 auf 1528 EUR). Für jede weitere haushaltszugehörige Person gibt es 337 EUR an Werbungskosten obendrauf und auch die Höchstbeträge für umzugsbedingten Nachhilfeuntericht steigen auf 1.926 EUR. Welche Kosten unter welchen Voraussetzungen sonst noch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden dürfen, prüfen für Sie gern die HVP-Steuerkanzleien in Löhne, Minden, Burg und Magdeburg.

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+++ RÜCKWIRKENDE RECHNUNGSNACHBESSERUNG IST MÖGLICH. +++ Viele Betriebsprüfer legen das formalistische Umsatzsteuerrecht extrem aus und verwerfen den Vorsteuerabzug selbst bei kleinen Defiziten in den Belegen. Die Folge: Der Unternehmer hat nicht nur die Lauferei mit der Rechnungsberichtigung, sondern zahlt auch noch 6 % Zinsen für jedes zwischenzeitlich vergangene Jahr. Denn die Vorsteuererstattung erhält er erst im aktuellen Jahr zurück. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt Grenzen gesetzt. Die rückwirkende Rechnungsberichtigung ist in vielen Fällen zulässig. Wir sind nun gespannt, wie die Finanzverwaltung reagiert. Mehr zu diesem TopThema bei www.hvp-kanzleigruppe.de

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+++ Aus HVP und Veldhuizen wurde HVP Veldhuizen +++ Erfolg ist planbar - nun auch im Mühlenkreis. Minden, traditionsreiche Handelsstadt und Wirtschaftsstandort an der Weser, ist seit Jahresbeginn die nächste Adresse der HVP-Kanzleigruppe. Gemeinsam mit dem langjährig vor Ort etablierten Steuerberater Martinus Veldhuizen (rechts) und seinem Team entstand eine neue Partnerschaft für die ambitionierte und interprofessionelle Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen: die HVP Veldhuizen Steuerberatungsgesellschaft mbH an der Gneisenaustraße 6 in Minden. Mehr unter www.hvp-kanzleigruppe.de

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+++ Die neue HVP-Homepage ist online! +++ Zeit war`s für eine Auffrischung, denn wir sind nicht nur "jünger", sondern auch ein paar Jährchen besser und ein wenig größer geworden. Auf der Seite präsentieren wir uns in zeitgemäßem Design (für die nächsten Tage auch weihnachtlich und winterlich), klar gegliedert nach Kanzleiorten und Leistungen. Steuerliche und rechtliche Tipps und Top-Themen, Infos, Formulare im Download-Bereich und Online-Rechner für Lohn, Gehalt und Kreditlaufzeit ergänzen die Angebote. Und damit wir auch unterwegs immer verfügbar sind, ist unsere Seite auch für die Nutzer von Smartphone und Tablet optimiert. Bitte gern mal durchklicken ...

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+++ Steuerrecht für Fortgeschrittene zur Weihnachtszeit +++ Pünktlich zum Jahresende gräbt immer mal wieder jemand die Sache mit der Umsatzsteuer auf Weihnachtsbäume aus. Wie viel Umsatzsteuer wird auf einen Weihnachtsbaum fällig? Klar, 7%. Steht ja im Umsatzsteuergesetz (irgendwo am Ende ...) recht eindeutig drin. Es sei denn, es handelt sich um einen künstlichen Weihnachtsbaum. Dann wird der Regelsatz von 19 % fällig. Sonderfall: Sie kaufen einen gebrauchten Baum von einem Wiederverkäufer. Dann greift zwar trotzdem der Regelsatz, aber nur auf die Differenz zum Einkaufspreis. Theoretisch gilt das vermutlich auch für natürliche Weihnachtsbäume. Aber wenn Sie den gebraucht kaufen, haben Sie sicher ohnehin andere Sorgen. Überhaupt keine Steuer fällt an, wenn Sie den Baum von einem Privatverkäufer erwerben. Ausnahme: Der Verkäufer sammelt die Bäume und verkauft mindestens 140 Stück bei ebay. Ebenfalls ohne Mehrwertsteuer verkauft Ihnen der Kleinunternehmer den Baum. Natürlich - Sie ahnen es - mit einer Ausnahme: Wenn der Unternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung übergeht. Das kann auch der pauschalierende Forstwirt machen. In dem Fall beziehen Sie den natürlichen Weihnachtsbaum mit 7 % MwSt. Ansonsten kostet dort der Baum 5,5 % Steuer. Selbstverständlich ist das nur der Regelfall. Denn kommt der Lamettahalter aus einer speziellen Weihnachtsbaumaufzucht, greift der Steuersatz von 10,7 %. Steuerfrei kann man einen Weihnachtsbaum selbstredend ebenfalls erwerben. Zum Beispiel bei einer Lieferung aus dem Ausland. Da könnte im Gegenzug allerdings eine Erwerbsbesteuerung anfallen. An eine echte Steuerbefreiung könnte man wieder beim gebrauchten Weihnachtsbaum denken. Die würde etwa greifen, wenn Ihnen Ihr Arzt seinen Praxisbaum überlässt. Und schließlich müsste man noch klären, ob Sie als Truppenmitglied der NATO Ihren Weihnachtsbaum zum 0%-Satz bekommen können. Das kann dann aber vermutlich nur noch der Weihnachtsbaum beantworten. In diesem Sinne fröhliche - gern steuerfreie - Weihnachtszeit! (Mit freundlicher Genehmigung des NWB Experten Blogs)

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+++ Steuerlicher Rückenwind für E-Bikes +++ Diese fallen während der Radtour meist dadurch auf, dass sie den tapferen Stramplern frustrierend zügig davon fahren. Vom Betrieb gestellte E-Bikes ohne Versicherungspflicht fallen steuerlich aber nicht nur bei Gegenwind angenehm auf, denn sie lösen für das Recht zu ihrer privaten Mitbenutzung viel weniger Steuern aus als der Dienstwagen. Zwar gilt auch für das Rad die 1-Prozent-Regelung (bei einem 2500 Euro teuren, vom Arbeitgeber angeschafften E-Bike werden jährlich 12 %, also 300 Euro versteuert), aber die Last bleibt „ökologisch“, denn die Fahrt zwischen Wohnung und Firma bleibt unversteuert. Speziell in Städten oftmals eine gute Idee. Und noch einmal zur Dienstwagensteuer: Wird einem Beschäftigten ein Fahrzeug gestellt, das einer privaten Nutzung typischerweise nicht dient, wie ein Transporter mit Ladefläche an Stelle der hinteren Sitze, ist ein privater Nutzungswert nicht anzusetzen, wie der Bundesfinanzhof im Urteil vom 17.02.2016 (X R 32/11) befand. Für Handwerker, Service-Techniker und viele andere ein guter Grund, dies zu prüfen und mal nachzuschauen, ob hinten überhaupt jemand sitzen kann.

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