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Sachverständigenbüro Peter Reinwald

Neuwiesenweg 1B, Lich, Germany
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Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, bauvorlageberechtigter Bauingenieur, und Fachplaner Brandschutz Benötigen Sie ein Wertgutachten für ein bebautes oder unbebautes Grundstück? Suchen Sie einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden? Benötigen Sie einen Planer für Ihr Projekt? Dann sind Sie hier genau richtig. Mit dem hierfür notwendigen Sachverstand, helfe ich Ihnen gerne weiter. Wertgutachten werden in vielen Fällen gebraucht. Als unabhängiger Sachverständiger erstelle ich Ihnen aussagefähige Wertgutachten.Schäden am Bau können durch gute Planung, fachgerechte Ausschreibung, konsequente Bauleitung und die Auswahl von qualifizierten Handwerks-betrieben weitestgehend vermieden werden. Zeigen sich bei einem Bauvorhaben oder Bestandgebäude dennoch Schäden, war meist eine oder mehrere der vorgenannten Planungs- und Bauphasen mangelhaft. Gerade wenn man als Laie über den notwendigen Sachverstand nicht verfügt, ist es sinnvoll, frühzeitig einen Sachverständigen einzuschalten. Oder beauftragen Sie mich gleich für ein Bauprojekt als Planer. Architektur, Statik, Brandschutzplanung

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Das neue Bauvertragsrecht kommt zum 01.01.2018 Wer vor hat, sich in 2018 den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, sollte sich den Inhalt dieses Links mal genauer ansehen. http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html

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Sehr interressanter Beitrag von Plusminus. Es gilt die alte Regel: Wer bezahlt, der schafft an. http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/haus-bau-gutachten-video-100.html Die Baubegleitende Qualitätskontrolle ist nur unabhängig, wenn der Bauherr diese selbst beauftragt und "bezahlt". In der Regel betragen, bei einem Einfamilienhaus, die Kosten für eine solche Baubegleitende Qualitätskontrolle zwischen 1% und 2% der Baukosten. Dabei kontrolliert der Sachverständige die Baubeschreibung auf technische Fehler und Widersprüche und führt 6-8 Baustellenkontrollen durch. Hohe Qualität kann man bei einer pauschalen Listenkontrolle, wie sie von manchen Anbietern angeboten wird, nicht erwarten. Schon gar nicht, wenn die Kontrolle nur am Ende des Bauprozesses durchgeführt wird und mit lediglich 200-300 € zu Buche schlägt. Was nichts kostet ist auch nichts wert !

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Als Bauherrenberater des VPB heute eine Baustelle kontrolliert. Es kommt selten vor, aber diesmal gab es nichts zu bemängeln. Auch Positives muss mal berichtet werden.

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Es ist Mittwoch und der VPB hat einen neuen Expertenrat veröffentlicht. Diesmal zum Thema: Vor dem Immobilienkauf die Sanierungskosten klären lassen. http://www.vpb.de/expertenrat-am-mittwoch.php

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Das neue Bauvertragsrecht kommt ab 2018 Bauverträge mit privaten Bauherren, müssen dann per Gesetz folgende Angaben enthalten: - ordentliche Baubeschreibung - verbindliche Angaben zur Bauzeit - herstellen aller notwendigen Unterlagen und derenÜbergabe an den Bauherrn (Nachweis der Einhaltung aller öffentlich rechtlichen Vorschriften) - Abschlagszahlungen werden auf 90% des Werklohns begrenzt - Bauherren bekommen ein Widerrufsrecht. Dies alles konnte man auch heute schon privatrechtlich in die Verträge hineinverhandeln, was in der Praxis aber meist an dem Widerwillen der Vertragpartner scheiterte. Fazit: Sie sollten sich vor jedem Vertragsabschluss von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beraten lassen und nach Möglichkeit diese Punkte auch schon vor 2018 in Ihrem Vertrag vereinbaren.

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Besuchen Sie uns vom 16.-19.2.2017 auf der BAUExpo in Gießen. Sie finden uns in Halle 4 Stand A3 bzw. bei unseren tägl. Vorträgen in Halle 7 Podium 6.

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Wir sind wieder dabei. Sie finden uns in Halle 4 Stand A 3.

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Herzlichen Dank an Herrn Berghöfer für diesen tollen Artikel. https://www.facebook.com/peter.reinwald.94/posts/1349843275033396

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Thema Dampfbremse! Immer wieder stelle ich bei meinen Kontrollen auf der Baustelle fest, dass die ausgeführte Dampfbremse von Installationsleitungen durchstossen wird. Auf den Hinweis an den Verusrsacher, dass diese Stellen zu schließen oder mit geeigenten Manschetten zu versehen sind, bekam ich diese Woche eine schriftliche Antwort, die mich einfach nur sprachlois machte: "..... Es ist allerdings unrichtig, dass Dampfbremsfolien keine Öffnungen aufweisen dürfen. Es ist wissenschaftlich erwiesen (siehe Forschungsbericht der Universität Kassel), dass Dampfbremsfolien selbst große Löcher, selbst kindkopfgroße Löcher aufweisen dürfen....." "Kindskopfgroße Löcher" Das war mir unbekannt. Ich kann nur jedem Bauherrn empfehlen, bei solchen Aussagen, misstrauisch zu werden und sich nicht auf eine Diskussion einzulassen. "Die Dampfbremse darf keine Beschädigungen aufweisen" Alles andere sollte nicht akzeptiert werden.

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