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Rechtsanwalt Kilian Ackermann

Augustastraße 12, Leverkusen, Germany
Legal Company

Description

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Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht
Anwalt für Pferderecht
Meine Kanzlei ist im Wesentlichen zivil- und arbeitsrechtlich geprägt. Neben dem Arbeits- und Familienrecht, liegen weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz und im Pferderecht. Im Gewerblichen Rechtsschutz helfe ich Verbrauchern, die sich bspw. gegen Abzocke im Internet wehren wollen. Aber auch Handel, Handwerk und kleinere Mittelständler sind die häufig mit gewerbliche Probleme belastet. Da mich der Reitsport mein Leben lang begleitet, kann ich meine berufliche Erfahrung für das Pferderecht gut einsetzen.

Sie erwarten neben Professionalität und Fachwissen des Rechtsanwalts eine kompetente und engagierte Interessenvertretung, daher lege ich besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und Beratung. Das geht heute in vielen Fällen auch schon online und ich kann Sie bundesweit vertreten.

Denken Sie daran: WER NICHT KÄMPFT HAT SCHON VERLOREN!

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+++ UPDATE +++ Mittlerweile ist es wie der Kampf im Dschungel👍🏾 wir kämpfen uns hier durch und versuchen unseren Betrieb aufrecht zu erhalten. Dank Frau Konrad gelingt uns das auch😎

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Chaos in der Kanzlei - die Decke fiel uns auf den Kopf - das ist der Preis für ein gut 100-jähriges Haus😇 - uns allen geht es trotzdem gut - die Stimmung ist bestens 😎

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Unfassbar, dass soviel Menschen in Deutschland so wenig gelernt haben und den "Ewig Gestrigen" so eine Chance geben- da hilft vielleicht auch ein wenig Humor und vor allem gute Politik von allen Demokraten!!

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Der Herbst ist da! Und mit ihm hat für mich der Fortbildungsmarathon begonnen-zum Glück findet alles in Kölle statt - ich wünsche allen ein schönes WE und noch ein dringende Bitte: Geht Wählen - egal was- nur nicht AfD‼️

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... die Einarbeitung schreitet voran😎 Frau Konrad wird nur leicht von der Arbeit ablenkt 😊

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Neues aus der Arbeitswelt - mein "neuer Mitarbeiter Felix" - zum Glück arbeitet ihn seine Mutter ein wenig in der Kanzlei ein😉

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Diese Woche hat es sich wieder gezeigt: da kam ein Mandant wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A1 zu mir. Klar, er wurde "geblitzt". Es drohte eine empfindliche Geldbuße und ein Fahrverbot von einem Monat. Da habe ich eben mal schnell Akteneinsicht genommen und festgestellt, dass da einiges auf den Fotos und den angegebenen Daten nicht stimmte. Mein Einspruch führte zur Einstellung des Verfahrens. Klar – Glück muss man haben! Trotzdem gilt: "Wer nicht kämpft, hat schon verloren!"

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http://www.rechtsanwalt-ackermann.de/online-beratung-pferderecht/ Ich freue mich jetzt auch live - online - via streaming direkt mit meinen Mandanten in Kontakt zu treten und sie unmittelbar beraten zu können - Im Pferderecht gilt eben auch:"Wer nicht kämpft, hat schon verloren!"

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http://www.rechtsanwalt-ackermann.de/meine-online-beratung-immer-fuer-sie-da/ Jetzt ist es also soweit: Ich biete ab sofort eine Live online Beratung für meine Mandanten via Internet an und bin gespannt, wie es angenommen wird!

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So sieht's aus, wenn die Mitarbeiterin auch mit Kind am Brückentag arbeitet – moderne Arbeitswelt!😎👍 ich wünsche allen ein erholsames Wochenende!

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Stadtfest vor der Kanzlei mit klasse Rockband! Genau das richtige nach einem arbeitsreichen Sonntag😉

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Das ist wichtig für Familien mit KIndern über 12 Jahre, die bisher keine Leistungen von der Unterhaltsvorschusskasse erhielten: Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Die Bundesregierung will den staatlichen Vorschuss auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausweiten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer ist bislang auf sechs Jahre begrenzt. Diese Begrenzung soll nun aufgehoben werden. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss sollen zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. (BMFSFJ-Pressemitteilung)

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