Kanzlei Dotzler und Collegen
Description
Wir bieten Ihnen Nachrichten aus verschiedenen Bereichen des Rechts und laden Sie ein Kontakt mit uns aufzunehmen wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen. Sehr geehrte Besucher,
unsere allgemein ausgerichtete Anwaltskanzlei mit Sitz im Zentrum von Lauf wurde am 01.08.1953 gegründet.
Dem Wandel der Zeit und den vielschichtigen komplizierten Rechtsgebieten wurde durch qualifizierte Mitarbeiter entsprochen, um für unsere Mandanten eine umfassende, rechtliche Beratung und optimale Vertretung auf allen Rechtsgebieten, ohne regionale Beschränkung, zu gewährleisten.
Beratung und Vertretung erfolgen entsprechend den jeweiligen Rechtsgebieten durch Fachanwälte und langjährige, in rechtlichen Schwerpunkten tätige, erfahrene Rechtsanwälte.
Unser höchstes Ziel ist die erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten. Für die Wiederherstellung und Erhaltung des Rechtsfriedens können ausgewogene Verträge auf allen Rechtsgebieten hilfreich sein, um kostenaufwendige Prozesse zu vermeiden, wie z. B. in Familien-, Erb- und Wirtschaftssachen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten werden von uns mit Konsequenz und Zielstrebigkeit durchgeführt Unsere Mandanten haben einen Anspruch auf kompetente Beratung und umfassende Betreuung, welchen wir durch zuverlässige, anwaltliche Dienstleistung erfüllen.
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facebook.comWir wünschen besinnliche Weihnachtsfeiertage
Wir wünschen allen ein wundervolles Osterfest!
VW-Vertragshändler muss Dieselgate-Neufahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. (Landgericht Nürnberg-Fürth) Aufgrund einer von unserer Kanzlei angestrengten Klage hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am 24.02.2017 ein richtungsweisendes Endurteil im VW-Dieselgate-Skandal verkündet. Danach muss der Vertragshändler bei wirksamer Rücktrittserklärung des Käufers das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Der Mangel sei nicht unerheblich, so dass der Rücktritt aus diesem Grund nicht versagt werden kann. Wird der Mangel nicht innerhalb einer Frist von maximal 4 Monaten beseitigt, sieht das Gericht die Rücktrittsvoraussetzungen als erfüllt an. Das Landgericht hat hierdurch die Rechte des Verbrauchers gestärkt, denn die Kunden sind hier durch unterschiedliche Rechtsprechung sehr verunsichert. Soweit ein Softwareupdate noch nicht erfolgt ist, bestehen jedenfalls noch sehr gute Aussichten für unzufrieden und / oder getäuschte Kunden, ihr Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Viele Betriebskostenabrechnungen sind falsch, lesen Sie hier weiter: http://www.refrago.de/Bis_wann_muss_man_als_Mieter_Einwendungen_gegen_eine_Betriebskostenabrechnung_erheben.frage641.html
Wir wünschen ein gesundes neues Jahr!
Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall! (vergl. Magazin des IWW Instituts AA Arbeitsrecht aktiv, Ausgabe 06/2016, Seite 97) Ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise kann nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (05.11.15, S 31 U 427/14) nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Ein Bettüberwurf oder eine Toilette stellen keine gefährliche Einrichtung des Hotelzimmers dar. Sachverhalt: (ArbN: Arbeitnehmer) „Der ArbN befand sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Diplom-Ingenieur auf einer Dienstreise und übernachtete im Februar 2014 im Hotel. Gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG) machte er einen Arbeitsunfall während der Dienstreise geltend. Er sei nachts in seinem Hotelzimmer aufgestanden, um zur Toilette zu gehen. Hierbei habe er sich mit beiden Füßen im Bettüberwurf verhakt und sei dabei rückwärts gestürzt. Die Folge des Sturzes war der Bruch eines Wirbelkörpers. Die BG sah hierin keinen Arbeitsunfall. Der ArbN argumentiert, dass es sich bei Übernachtungen ständig wechselnden Hotelzimmern auf Dienstreisen gerade deshalb um eine aus der Dienstreise resultierende Gefahr gehandelt habe, weil er sich hier in einer unbekannten Umgebung aufhalte. Jedes Zimmer sei anders, was auch für die zur Verfügung gestellten Decken, Federbetten und Bettüberwürde gelte.“
Wir wünschen allen Laufern und Ihren Gästen ein schönes Altstadtfest!
Blitzer-App auf dem Handy Wer während der Fahrt auf seinem Handy eine sogenannte „Blitzer-App“ betriebsbereit aufgerufen hat, erfüllt den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO. So entschied es aktuell das OLG Celle. Leitsätze: OLG Celle 03.11.2015, 2 Ss (OWi) 313/15: 1. Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist. 2. „Blitzer-Apps“ dienen dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.
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