Dentaltechnik Thomas Fraundorf GmbH
Description
DENTALTECHNIK aus HOHENLOHE-FRANKEN Das Dentallabor Fraundorf wurde 1962 vom Zahntechniker-Ehepaar Schneider gegründet und firmiert seit der Übernahme 1996 durch Herrn Thomas Fraundorf unter seinem heutigen Namen.
50 Jahre Erfahrung, auf der wir uns nicht ausruhen.
Aus- und Weiterbildung sind für das 24 Mitarbeiter starke Team selbstverständlich, um Ihnen immer die bestmögliche funktionale und ästhetisch beste Lösung bieten zu können.
Es werden ausschließlich zertifizierte Materialien namhafter Hersteller verwendet und jeder Zahnersatz wird mit viel Liebe zum Detail hergestellt.
Die Fertigung aller Arbeiten findet ausschließlich am Firmensitz im Herzen der hohenloischen Kreisstadt Künzelsau statt.
Auszug aus dem Leistungsspektrum:
- Zirkon/Vollzirkon CAD/CAM
- e.max press, Vollkeramik
- Titan, MGP u. Tertiästrukturen
- Galvanotechnik
- Impla 3D, virtuelle Implantatplanung und Umsetzung durch Bohrschablonen
- Implantatprothetik (Camlog, Straumann etc.)
- Teleskopprothesen, Stege, Riegel, etc. Kombi-Technik
- Individuelle Totalprothetik
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Impressum / Disclaimer
Informationspflicht gemäß §6 des Teledienstegesetztes:
Anschrift:
Dentaltechnik
Thomas Fraundorf GmbH
Komburgstrasse 29
74653 Künzelsau
+49 (0)7940 – 92 15 0
Geschäftsführer:
Thomas Fraundorf
USt.-ID: DE 176 0390413
Handelsregister: Schwäbisch Hall, HRB590541
Die Dentaltechnik Thomas Fraundorf GmbH unterliegt folgenden Bestimmungen:
• Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBL 1 S. 3074) geändert durch Art. 33 Sozialgesetzbuch - neuntes Buch - (SGB IX) vom 19.06.2001 (BGBL 1 S. 1046)
• Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zahntechniker-Handwerk vom 27. Februar 1980 (BGBL. 1 S. 261)
• Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) vom 02. August 1994 (BGBL 1 S. 1963), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Gesetztes vom 13. Dezember 2001 (BGBL 1 S. 3586).
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