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Rechtsanwaltskanzlei Landsperger Zweigstelle Krumbach

Heinrich-Sinz-Str. 7, Krumbach, Germany
Lawyer

Description

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Zweigstelle der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger mit Hauptniederlassung in Ichenhausen und einer weiteren Zweigstelle in Jettingen-Scheppach Die Rechtsanwaltskanzlei Landsperger berät und vertritt Sie an drei Standorten schwerpunktmäßig im Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht etc.), Erbrecht (z.B. Testament oder steuerrechtliche Beratung), Verkehrsrecht (Abwicklung von Verkehrsunfällen), Strafrecht (auch Pflichtverteidigung) und Mietrecht.

Selbstverständlich verfügen wir auch in anderen Rechtsgebieten über die Qualifikation zur kompetenten Beratung und Vertretung.

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Gesetze, Normen, Verordnungen ... das hat sich 2018 geändert: Arbeitsrecht 1. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in den alten Bundesländern von 10,20 Euro auf 10,55 Euro, in den neuen Bundesländern von 9,50 Euro auf 10,05 Euro 2. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt deutschlandweit auf 10,95 Euro 3. Entgelttransparenzgesetz: In Betrieben mit über 200 Arbeitnehmern besteht künftig ein Anspruch auf Auskunft darüber, wie hoch der Durchschnittsverdienst einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts im Betrieb ist; bei mehr als 500 Arbeitnehmern ist regelmäßig der Stand der Lohngleichheit in einem Lagebericht zu erfassen Familienrecht 1. Der Kindesunterhalt steigt je nach Altersstufe um 6 bis 12 Euro monatlich; der Unterhaltsvorschuss steigt um bis zu 5 Euro monatlich Privates Baurecht Private Bauherren können jetzt von ihrem Bauunternehmer detaillierte Baubeschreibungen sowie einen verbindlichen Fertigstellungstermin verlangen. Außerdem gibt es nun ein Widerrufsrecht in Bezug auf Bauverträge. Sozialrecht 1. Der Hartz IV-Regelsatz steigt von 409 auf 416 Euro bzw. bei Paaren von 368 auf 374 Euro pro Person, auch die Regelsätze für Kinder wurden angehoben 2. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung steigt auf monatlich 6500 Euro in den alten Bundesländern sowie monatlich 5800 Euro in den neuen Bundesländern; der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt gleichzeitig von 18,7 auf 18,6 Prozent 3. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425 Euro monatlich; die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bei Nichtselbstständigen bis zu einem Monatseinkommen von 4.950 Euro Steuerrecht 1. Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften auf zusammen 18.000 Euro 2. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.428 Euro, das Kindergeld steigt um zwei Euro monatlich; die Nachforderung von Kindergeld ist künftig nur noch sechs Monate lang möglich 3. Berufsbedingte Anschaffungen können künftig bis zu einem Betrag von 800 Euro netto noch im selben Jahr in voller Höhe einkommensmindernd abgesetzt werden (bisher: 410 Euro netto) 4. Die Zumutbarkeitsgrenze für außergewöhnliche Belastungen ist gesunken 5. Die Kassen von Geschäften und Gastronomiebetrieben dürften künftig vom Finanzamt unangemeldet geprüft werden 6. Steuererklärungen können künftig ohne Belege eingereicht werden; diese sind jedoch für den Fall von Nachfragen aufzuheben und dann nachzureichen 7. Privatpersonen müssen die Steuererklärung für das Jahr 2017 erst bis zum 31. Juli (bisher 31. Mai) einreichen, Steuerberater haben für das Veranlagungsjahr 2017 nunmehr Zeit bis zum 28. Februar 2019 (bisher 31. Dezember des Folgejahres) Sonstiges 1. Verbraucher haften bei Kreditkartenmissbrauch nur noch mit höchstens 50 Euro, anstatt wie bisher mit 150 Euro; lediglich bei grober Fahrlässigkeit liegt die Grenze deutlich höher 2 Anspruch auf Mutterschutz haben jetzt auch Schülerinnen und Studentinnen 3. Um vor Telefon-Abzocke zu schützen, hat künftig bei Anrufen in 22 Länder vor Durchstellen der Verbindung eine kostenlose Preisansage zu erfolgen, damit der Anrufer die Möglichkeit hat, das Telefonat abzubrechen, noch bevor überraschende Kosten entstehen 4. Bei neu gekauften Fahrradanhängern mit einer Breite von mehr als 60 Zentimetern sin künftig an der Vorderseite zwei weiße Reflektoren und an der Rückseite zwei rote Reflektoren anzubringen; wenn die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt wird, ist eine rote Rückleuchte am Anhänger anzubringen, ab einer Breite von mehr als einem Meter muss zusätzlich an der Vorderseite links eine Leuchte angebracht werden 5. Mängel können im Reiserecht künftig zwei Jahre lang geltend gemacht werden 6. Der Preis gebuchte Reisen darf nachträglich bis zu 8 Prozent erhöht werden, allerdings nur bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt 7. Der Führerschein für Sportbootfahrer hat künftig wie die anderen Führerscheine das Format einer Scheckkarte 8. Die Grundzulage beim Riestern steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich 9. EU-Zahlungsdienstrichtlinie: Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen dürften künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangt werden

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Beschluss des Kammergerichts zum Erbrecht vom 24.05.2017, Az. 6 W 100/16: Haben Eheleute ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament (z.B. Berliner Testament) verfasst, so ist ein handschriftlicher Widerruf auch einzelner Verfügungen in der Regel nur gemeinsam möglich. Ein einseitiger Widerruf bedarf einer notariellen Beurkundung und zwar selbst dann, wenn der eine Ehepartner mit dem Widerruf des anderen einverstanden ist. Eine handschriftliche Zustimmung des einverstandenen Ehepartners genügt nicht. TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und regelmäßig über aktuelle Entscheidungen informiert werden. Das Teilen der Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist erlaubt.

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Gesetze, Normen, Verordnungen ... dies alles ändert sich im November 2017: 1. Mindestlohn, insb. Pflegemindestlohnverordnung In der Pflegebranche wird der Mindestlohn auf 10,55 Euro (alte Bundesländer) bzw. 10,05 Euro (neue Bundesländer) aufgestockt, in der Land-, Forstwirtschaft- und Gartenbau-Branche steigen der tarifliche Mindestlohn auf 9,10 Euro (bundeseinheitlich) und der Sachbezugswert für Verpflegung auf 241 Euro. --- 2. Bußgelder Das Blockieren einer Rettungsgasse oder das Nichtbeachten von Martinshorn oder Blaulicht wird künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet, für die Nutzung eines Mobiltelefons, Tablets oder eBook-Reaeders am Steuer werden jetzt mindestens 100 Euro Bußgeld fällig; die Nutzung auf dem Fahrrad kostet 55 Euro. Wer sich als Fahrzeuglenker maskiert, verschleiert oder das Gesicht anderswie unkenntlich macht, hat 60 Euro zu bezahlen. --- 3. Neue Grenzwerte für Kinderspielzeug auf Wasserbasis (z.B. Klebstoffe, Seifenblasen und Fingerfarben) Die Grenzwerte für die möglicherweise allergieauslösenden Konservierungsstoffe CMI und MI wurden gesenkt. --- 4. Prostituiertenschutzgesetz Baden-Württemberg Nach Bayern, Schleswig-Holstein, Thürigen, Hamburg, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern benötigen Prostituierte und Erotik-Masseurinnen künftig auch in BaWü einen formellen Tätigkeitsnachweis und eine offizielle Anmeldung bei Amt, wobei der Lichtbildausweis je nach Alter alle ein bis zwei Jahre aktualisiert und während der Berufsausübung bei sich geführt werden muss. Regelmäßige Gesundheitsberatungen sind künftig Pflicht; in Bordellen sind strengere Hygiene- und Bauauflagen zu erfüllen; die Verwendung von Kondomen ist sowohl für Prostituierte, als auch für deren Freier verpflichtend. --- 5. Namensänderung Die Reihenfolge von Vornamen kann künftig unkompliziert durch Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden. --- 6. Öffentlichkeitsbeteiligung bei Raumplanungsverfahren Künftig sind Anwohner an Bauprojekten auf Landes- und Regionalebene, wie z.B. Fernstraßen, Bahntrassen, Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen zu beteiligen. --- 7. Hochwasserschutz Im Bereich des Hochwasserschutzes kann der Bund künftig länderübergreifende Pläne aufstellen. --- 8. Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren Menschen mit Hör- und / oder Sprachbehinderungen haben künftig Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher oder eine ähnliche Unterstützung, um Gerichtsverfahren beiwohnen und folgen zu können --- 9. Fernsehempfang Das digitale Antennenfernsehen wurde in weiteren Teilen Deutschlands auf DVB-T2 HD umgestellt; für den Empfang ist ein DVB-T2-fähiges Endgerät erforderlich; in Bayern sind die Gebiete Würzburg, Rhön und Pfaffenberg, in BaWü ist das Gebiet um Freiburg betroffen.

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Die Kanzlei ist wegen Urlaubs vom 20.10.2017 bis zum 08.11.2017 geschlossen. In dringenden Fällen sind wir aber über info@ra-landsperger.de auch während dieser Zeit erreichbar.

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Urteil des LG Köln vom 23.06.2017, Az. 3 O 280/16: Die Rückforderung von Zuwendungen an einen ehemaligen Lebensgefährten ist nur dann möglich, wenn diese Zuwendung angesichts der individuellen Verhältnisses der Lebensgemeinschaft eine erhebliche Bedeutung hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein wesentlicher finanzieller Beitrag zur Vermögensschaffung oder -mehrung des Partners erfolgte. TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und regelmäßig über aktuelle Entscheidungen informiert werden. Das Teilen der Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist erlaubt.

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OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.03.2017, Az. 2 WF 164/16: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren scheidet nicht bereits deshalb aus, weil vorgerichtlich das Jugendamt nicht beteiligt wurde. Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Sowohl bei Streitigkeiten über die elterliche Sorge, als auch bei Streitigkeiten über die Ausgestaltung des Umgangsrechts erwarten die Familiengerichte gerne, dass vor Inanspruchnahme der deutschen Gerichtsbarkeit die außergerichtliche Erledigung unter Einbeziehung des Jugendamts erfolglos versucht wurde. Da ein solcher Einigungsversuch vor dem Jugendamt zwar oft sinnvoll, aber eben nicht verpflichtend ist, ist es letztlich nur konsequent, die Bewilligung von Verfahrenskostehilfe nicht an die Bedingung eines solchen Einigungsversuchs zu knüpfen. TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und automatisch über interessante Entscheidungen informiert werden. Das Teilen der Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist ausdrücklich erlaubt.

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Urteil des BAG zum Arbeitsrecht vom 29.06.2017, Az. 2 AZR 302/16: Das absichtliche Berühren der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale eines anderen ist selbst dann als sexuelle Belästigung zu qualifizieren, wenn die Berührung nicht auf einer sexuellen Motivation beruht. Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Das Bundesarbeitsgericht unterstreicht mit dieser Entscheidung den besonderen Schutz der körperlichen Intimsphäre und setzt das Empfinden eines sexuellen Angriffs zurecht über die (oft schwer nachzuprüfende) Intention des "Angreifers". TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und regelmäßig über aktuelle Entscheidungen informiert werden. Das Teilen der Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist ausdrücklich erlaubt.

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Gesetze, Normen, Verordnungen ... Das ändert sich im Oktober 2017: Familienrecht 1. Ehe für alle Ab sofort können auch Personen gleichen Geschlechts die Ehe miteinander schließen. Schließen zwei Personen miteinander die Ehe, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander leben, so endet diese Lebenspartnerschaft und die Ehe entfaltet Rückwirkung zum Tag der Eingehung der Lebenspartnerschaft. Lebenspartnerschaften, die nicht durch Heirat in eine Ehe umgewandelt werden, bleiben weiter bestehen. Die Eingehung einer neuen Lebenspartnerschaft ist ab sofort aber nicht mehr möglich. 2. Freiheitsentziehung Minderjähriger Wenn bei Kindern, die sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung befinden freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter oder Fixierungen) durchgeführt werden sollen, so genügt hierfür nicht mehr die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern. Vielmehr ist darüber hinaus die Entscheidung des örtlich zuständigen Familiengerichts einzuholen. Sonstiges 1. Zusätzlicher Feiertag Am 31.10.2017 ist der 500. Jahrestag der Veröffentlichung von Martin Luthers 95 Thesen an der Schlosskirche in Wittenberg. Aufgrund dieses Jubiläums ist der Reformationstag einmalig in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag. 2. Standardisiertes Entlassmanagement in Kliniken Krankenhäuser sind zur Einführung eines standardisierten Entlassmanagements verpflichtet. Ziel ist die effektive Versorgung der Patienten in der ersten Zeit nach Entlassung aus der stationären Behandlung. Inbegriffen sind z.B. die Verschreibung von Medikamenten für bis zu sieben Tage, die Verordnung von häuslicher Pflege, Sozialtherapie, Heil- und Hilfsmittel, die Information von weiterbehandelnden Ärzten und die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit. All dies war bisher den niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. 3. Kennzeichen für Drohnen und Modellflugzeuge Ab dem 01.10.2017 müssen Drohnen sowie Modellflugzeuge, die ein Gewicht von 250g oder mehr aufweisen mit einem Kennzeichen versehen sein, aus dem sich der Eigentümer der Drohne / des Modellflugzeugs und dessen Anschrift ersehen lassen. Die Steuerung eines unbenannten Fluggeräts mit einem Gewicht von über zwei Kilogramm ist zudem künftig nur noch solchen Personen gestattet, die über eine Pilotenlizenz, eine Bescheinigung des Luftfahrt-Bundesamts oder eine Bescheinigung eines Luftsportvereins verfügen. Bei einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm ist für die Nutzung bei Dunkelheit zudem eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Ausnahmen gelten auf Geländen, die explizit für die Verwendung von Modellflugzeugen, Drohnen und ähnlichen Fluggeräten vorgesehen sind. 4. Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen Künftig können Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt wurden, online wieder zugelassen werden, solange die Zulassung wieder im selben Zulassungsbezirk auf den früheren Fahrzeughalter erfolgt und das Kennzeichen das gleiche bleiben soll. 5. Kampf gegen Hass im Netz Am 1. Oktober 2017 tritt das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet die Betreiber von Online-Netzwerken wie z.B. Twitter, Facebook und Instagram dazu, Beiträge, die Gewaltandrohungen, Beleidigungen oder Terror-Propaganda beinhalten oder sonstige Straftatbestände erfüllen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis zu löschen oder zu sperren. Andernfalls drohen ab 2018 Geldstrafen von bis zu 5 Millionen Euro. Bis dahin erhalten die Betreiber Zeit zur Einrichtung des erforderlichen Beschwerdemanagements. Bei Zweifeln über die Strafbarkeit eines Inhalts haben die Betreiber eine Woche Zeit, um diese Zweifel auszuräumen; hierbei gelten jedoch enge Grenzen. 6. Saisonkennzeichen für Oldtimer Im Oktober werden Saisonkennzeichen für Oldtimer eingeführt. 7. Das digitale Berichtsheft Für Ausbildungsverhältnisse die ab dem 01.12.2017 oder später beginnen, dürfen die Betriebe im Ausbildungsvertrag festlegen, dass das Berichtsheft digital geführt werden darf. TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und künftig automatisch Informationen über neue Gesetze und Gesetzesänderungen erhalten. HINWEIS: Das Teilen der Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist erlaubt.

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Beschluss des BGH zum Mietrecht vom 22.08.2017, Az. VIII ZR 226/16: Bei Anspruchstellung aufgrund von wiederkehrender Ruhestörung durch Lärm aus der Nachbarwohnung reicht es aus, wenn die Art des Lärms, Tageszeit und Dauer der Beeinträchtigungen sowie die geschätzte Frequenz beschrieben werden können. Nicht erforderlich ist es, ein Protokoll vorzulegen, aus welchem sich diese Informationen detailliert ergeben. Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Es darf davon ausgegangen werden, dass die deutschen Gerichte die vom BGH nun beschlossene Nichterforderlichkeit eines detaillierten Protokolls auch auf andere Fälle der Lärmbelästigung übertragen werden. TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und automatisch über aktuelle Entscheidungen informiert werden. Das Teile der Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist erlaubt.

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Urteil des BSG zum Sozialrecht vom 30.03.2017, Az. B 2 U 15/15 R: Ein, sich im Rahmen einer Auswärtstätigkeit ereignender Unfall ist nur dann als Arbeitsunfall zu qualifizieren, wenn er im direkten Zusammenhang mit einer Tätigkeit steht, zu der der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet war. Unfälle im Rahmen von Freizeitaktivitäten während einer beruflichen Auswärtstätigkeit sind nur dann in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn es sich um betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber handelt oder die jeweilige Freizeitgestaltung nachweislich in dessen Interesse erfolgte. Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Selbst wenn der auswärtige Aufenthalt eines Arbeitnehmers rein tatsächlich vom Moment der Abreise bis zum Moment der Rückkehr beruflich veranlasst ist, so wird versicherungsrechtlich all das dem Privatbereich zugeordnet, was nicht zwingend mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht, sondern nur aus Anlass der Auswärtstätigkeit erfolgt. TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und regelmäßig über aktuelle Gerichtsentscheidungen informiert werden. Das Teilen der Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist gestattet.

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Urteil des BGH zum Schuldrecht vom 19.07.2017, Az. VIII ZR 278/16: Muss ein Käufer wegen eines Mangels am Kaufgegenstand diesen zum Zwecke der Nacherfüllung zum Verkäufer bringen oder schicken, so steht es ihm frei, die hierbei zur Entstehung kommenden Kosten vom Verkäufer als Vorschuss zu verlangen und die Versendung oder Verbringung von der Zahlung dieses Vorschusses abhängig zu machen. Dies gilt selbst dann, wenn der geltend gemachte Mangel noch nicht endgültig festgestellt wurde, sondern zunächst nur behauptet wird. Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Dass der Verkäufer die zum Zwecke einer Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen hat, ist längst in § 439 Abs. 2 BGB geregelt. Angesichts des in den meisten Fällen unverhältnismäßig hohen Aufwands, um Transportkosten und ähnliches nach erfolgter Nacherfüllung tatsächlich vom Verkäufer ersetzt zu bekommen, ist das genannte Urteil sehr zu begrüßen und wird in Zukunft die Rechte der Verbraucher nicht unerheblich weiter stärken. Tipp: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und automatisch über interessante Entscheidungen informiert werden. Aufgrund zahlreicher Nachfragen: Das Teilen der öffentlichen Beiträge der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger ist ausdrücklich erlaubt.

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KG, Beschluss zum Familienrecht vom 07.03.2017, Az. 18 UF 118/16: Der, in der ehemals gemeinsamen Ehewohnung verbliebene Ehegatte ist während der Trennungszeit nicht dazu berechtigt, das sich dort noch befindliche Eigentum des bereits ausgezogenen anderen Ehegatten eigenmächtig aus der Wohnung zu entfernen. Zwar gebietet die in § 1361b Abs. 3 BGB verankerte Wohlverhaltensklausel, dass der ausgezogene Ehegatte sein Eigentum aus der ehemals gemeinsamen Wohnung entfernt, wenn dies der dort noch wohnende, getrennt lebende Ehegatte so fordert. Wird dieser Forderung jedoch nicht freiwillig nachgekommen, so ist ein Haushaltsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht durchzuführen. Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Diese Entscheidung des Kammergerichts ist unweigerliche Folge des unumstrittenen Grundsatzes, dass die ehemals gemeinsam bewohnte Wohnung während der gesamten Trennungszeit ihren Charakter als Ehewohnung nicht verliert; auch dann nicht, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Rückkehr des ausgezogenen Ehegatten in die Ehewohnung während der Trennungszeit gar nicht möglich ist. TIPP: Rechtsanwaltskanzlei Landsperger abonnieren und regelmäßig über interessante Entscheidungen informiert werden.

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