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Malerarbeiten
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Hey Kollege du sollst doch abdecken ... Chef! ..brauch ich nicht .. hab mein Sonnenschirm dabei !😳😂
Handwerkerleistungen absetzen und Steuerabzug sichern.
Aufgepasst liebe Kunden & Neukunden! Weil diese Frage immer wieder auftaucht, erläutern wir gern nochmal wie es sich bzgl. der Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen verhält: "Handwerkerleistungen absetzen: Diese Steuerermäßigung gibt es Mit den Handwerkerleistungen ist es ähnlich wie mit den haushaltsnahen Dienstleistungen: Auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten können Sie steuerlich absetzen – und zwar werden 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Begünstigt sind allerdings nur die Arbeitskosten einschließlich eventuell in der Rechnung enthaltener Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten und andere Positionen werden nicht angerechnet. Immerhin können Sie auf diese Weise bis zu 6.000 EUR Handwerkerleistungen absetzen – und Ihren Einkommensteuerbetrag damit um bis zu 1.200 EUR reduzieren. Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Handwerkerleistungen ist, dass Sie den Auftrag als Privatperson vergeben und dass die Arbeiten in Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie stehen. Steuerlich gefördert werden alle Arbeiten zur Renovierung oder Verschönerung von Räumen, Einrichtung oder Grundstücken. Das heißt: Handwerkerleistungen absetzen können Sie auch bei Dach- oder Kellerausbau, dem Anbau von Wintergarten oder Garage, und auch dann, wenn Sie den Garten vom Landschaftsgärtner anlegen lassen. Praxis-Tipp bei Neubau: Erst einziehen !!!!!! Neubauten sind von der Förderung der Handwerkerleistungen ausgenommen. Sie sollten daher erst einziehen, bevor Sie kleinere Arbeiten vergeben – dann können Sie diese Handwerkerleistungen absetzen. Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie Handwerkerleistungen absetzen wollen: - Die Arbeitskosten müssen als eigene Position auf der Rechnung ausgewiesen werden. Eine pauschale, prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeits- und Materialkosten ist zulässig. - Die Handwerkerleistungen müssen für eine von Ihnen selbst genutzte (bewohnte) Immobilie erbracht worden sein. - Das Finanzamt akzeptiert Handwerkerleistungen in der Steuererklärung in der Regel auch dann, wenn (z.B. bei Wartungsverträgen) der Anteil der Arbeitskosten aus einer Anlage zur Rechnung (und nicht aus der Rechnung selbst) hervorgeht. - Denken Sie daran, dass Sie die Rechnung überweisen müssen. Das Finanzamt verlangt außer der Rechnung auch einen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug, Barzahlung führt zum Verlust des Steuervorteils. - Wenn Sie umziehen, können Sie sowohl die Handwerkerleistungen für die Renovierung der alten, als auch der neuen Wohnung absetzen." (Quelle: https://www.steuern.de/handwerkerleistungen-absetzen.html) Mehr dazu auch unter www.dg-malerbetrieb.de ...erst die Farbe macht den Raum!
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De Giorgio Malerbetrieb wünscht euch schöne Weihnachten 🎁🎄
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Unsere neue Homepage ist online. Besuchen Sie uns auf www.dg-malerbetrieb.de Erst die Farbe macht den Raum...!
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