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BDO - Bund deutscher Osteopathen e.V.

Leibnizstraße 9, Kornwestheim, Germany
Community Organization

Description

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Verband für alle naturheilkundlichen Ärzte, Zahnärzte und Heiklpraktiker sowie sektoralen Heilpraktiker.
Gemeinschaftsvertetung für alle Naturheilkundler. Der Verband      
Der Bund Deutscher Osteopathen e.V. (primär gegründet um Osteopathen zu einer rechtlichen Anerkennung zu verhelfen – mittlerweile ist der BDO die einzige Gemeinschaftsvertretung für ALLE Naturheilkundler) versteht sich als Verband für alle naturheilkundlichen Ärzte, Zahnärzte und Heiklpraktiker sowie sektoralen Heilpraktiker.

Naturheilkundliche Ärzte und Heilpraktiker habe in Deutschland den gleichen Ursprung. Nur der Primärberuf unterscheidet sie. Diese Standesunterschiede spielen inhaltlich und für uns im BDO keine Rolle. Zur Stärkung der Naturheilkunde muss es nicht nur eine Facharztausbildung geben sondern auch eine Fachheilpraktikerausbildung geben. Wir sind der Meinung, dass die Fachausbildungen in TCM, Homöopathie, Osteopathie, usw. eine qualitätszertifizierte Ausbildung nach DIN sein sollte, die eine Prüfungszugangsvoraussetzung darstellt.

Wir führen an den Fachschulen das QM pro Gesundheit nach DIN ISO 9001:2015 ein.

    Wir fordern eine freiwillige Zulassungsvoraussetzung zur Heilpraktikerausbildung dieser Schulen.
    Wir stehen für die Möglichkeit eine sektorale Heilpraktikerzulassung als Fachheilpraktiker zu machen (Physiotherapeuten, Psychotherpaeuten, Ergotherapeuten, Podologen, Osteopathen)

    Wir fordern eine naturheilkundliche Facharztausbildung

Wir sind der Meinung, dass die Qualität nicht nur durch die Ausbildung und schon gar nicht durch ein Markenzeichen sichergestellt werden kann. Daher schulen wir für eine Qualitätszertifizierung nach DIN ISO EN 9001:2015. Hier wird sichergestellt, dass korrekt und fair abgerechnet wird, das Hygienestandards eingehealten werden und sämtlich Abläufe reibungslos und zum Wohle des Patienten durchgeführt werden. Das QM pro Gesundheit inkludiert die Arbeitgeberpflichten im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) DGUV Vorschrift 2 Schulung zur alternativen Betreuung

Mitgliedsvoraussetzung: Arzt, Heilpraktiker, sektoraler Heilpraktiker oder Osteopathen nach BAO-Kriterien inkl. Prüfung Analog der Zusatzausbildung für PT zur Schließung der normativen Ausbildungslücke gemäß Urteil des BVG v. 26.08.2009 – AZ: 3 C 19.08

Vollmitglied: Erfüllung der o.g. Kriterien inkl. Zertifikat des QM pro Gesundheit.

In Streitfällen wollen wir Ihnen mit einem Gutachten und juristischen Hilfen zur Seite stehen.
Ein eigener „Beruf“ muss auch eine eigene Abrechnungsmöglichkeit und Qualitätssicherung haben.

Wichtig:

Es ist eine Beratungsstelle für Fragen zur Abrechnung eingerichtet. Diese ist per Mail immer erreichbar!

Für Patienten und Behandler ist eine Beratungs- und Beschwerdestelle eingerichtet worden, die für Fragen der Abrechnung und Erstattung, per Mail immer erreichbar ist. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt Gutachten.

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Aktuelle Rechtssituation in der Osteopathie: Video mit Ra Alt: https://www.youtube.com/watch?v=DPlJlARYXKQ

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So wichtig ist die Dokumentation in der Praxis: https://www.youtube.com/watch?v=pR6mrSU7liU

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Das Urteil des OLG Frankfurt (http://www.medotrain.de/gerichtsurteile/) zum Thema Kraniosacraltherapie nach Upledger führt zu Diskussionen. In diesem Urteil wird begründet, dass diese Therapie von einem Physiotherapeuten durchgeführt werden darf, da eh im Anschluß an einer verordneten Physiotherapie immer ein Arzt weiter entscheiden muss. Dieser Einzelfall widerspricht damit dem Einzelfallurteil des VwG Aachen vom 15.08.2012. Physiotherapeuten fühlen sich nun bestärkt diese Therapie durchführen zu können ohne eine Heilpraktikererlaubnis zu besitzen (Zumindest solange wie es kein aktuelleres Urteil mit anders lautender Rechtssprechung gibt). Da die parietale Osteopathie schon größtenteils Überschneidungen mit der Physiotherapie besitzt, ist auch hier ein Arbeiten auf Verordnung an der Tagesordnung. Da der viscerale Teil der Osteopathie technische Ähnlichkeiten zur Lymphdrainage im Bauchbereich hat und auch über das fasciale System erklärt werden kann, ist der Weg zur Einbettung der Osteopathie in die Physiotherapie leicht zu gehen. Allerdings widerspricht das klar der juristischen Aussage, das Osteopathie Heilkunde ist! Osteopathie dient der Diagnose und Therapie. Osteopathische Techniken durchführen zu dürfen, macht einem nicht zum Osteopathen. Die Diagnose bleibt dem Arzt oder Heilpraktiker vorbehalten! Diese Entscheidung des Gerichts ist zwar nachzuvollziehen, sorgt aber nicht für eine Klarheit hinsichtlich darüber, wer Osteopathie durchführen darf. Somit ist das auch kein Gewinn für die Patientensicherheit und auch kein Gewinn für die Osteopathie. Aber die Physiotherapeuten werden einmal mehr nicht im Regen stehen gelassen. Einmall mehr sehen wir hier die Begründung für einen sektoralen Heilpraktiker Osteopathie. Die Techniken und die Diagnose in einer Hand aber nicht im Rahmen der Physiotherapie und nicht im Rahmen der gemixten Heilpraktikerpraxis. Osteopathie kann nicht im Rahmen einer Physiotherapie durchgeführt zwischen Manueller Therapie und Lymphdrainage durchgeführt werden. Lediglich Techniken können zur Anwendung kommen. Osteopathie kann nicht im Rahmen einer Heilpraktikerpraxis zwischen Homöopathie, TCM und Bachblüten durchgeführt werden. Lediglich Techniken werden hier angewendet. Still nannte diese Anwender "Mixer". Keine der genannten Therapie ist zu verurteilen. Es ist lediglich festzuahlten, dass sie alle nicht zum Konzept der Osteopathie gehören. Somit kann nur der Ruf zur Eigenständigkeit erhallen und die verstummen lassen, die immer fordern:"Macht doch Euren Heilpraktikerschein." Diese ist genauso kontraproduktiv wie "holt Euch doch eine Verordnung"! Dieses Urteil wird von uns nicht weiter bewertet, da es eine Einzelfallentscheidung ist, die keine Richtungsweisung hat. Man benötigt eine Entscheidung und Regelung für die Osteopathie. Sei es juristisch oder politisch. Hieran gilt es zu arbeiten - und zwar möglichst vereint! http://www.bund-deutscher-osteopathen.de/

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Neues vom BDO: 1. Unser Projekt Malediven ist im vollen Gange. In diesem Jahr konnten die ersten Osteopathen dort arbeiten. Für die Osteopathen, die 2018 Interesse haben, gilt eine Anmeldefrist bis zum 31.05.2018: http://www.bund-deutscher-osteopathen.de/projekt-malediven/ 2. Zudem konnten wir nun 30 Praxen mit einem Qualitätsmanagement (QM) ausstatten. Um dieses QM nun einfacher zu erlangen haben wir hierzu Einführungsseminare eingeführt: http://www.medotrain.de/beratungqm/ 3. Alle ehemaligen Kursteilnehmer der Abrechnungsseminare können nun einmal imJahr kostenlos wieder an unseren Seminaren teilnehmen: http://www.medotrain.de/abrechnungsseminare/ 4. Für einen ersten juristischen Schritt hinsichtlich der Anerkennung der Osteopathie als eigenständige Heilkunde, haben wir Klage beim Bundesverwaltungsgericht auf Anerkennung des sektoralen Heilpraktikers für Osteopathie eingereicht. Wir sind sehr gespannt auf die Entscheidung gegen Ende 2018. Wir freuen uns, Euch in 2018 bei unseren Seminaren begrüßen zu dürfen, mit Euch für die Anerkennung der Osteopathie zu kämpfen, mit Euch tolle Projekte, wie das auf den Malediven, zu erleben.

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Der BOL Kurs auf Vilamendhoo ist vorbei und alle Osteopathen und Osteopathinen sind nun auf separate Ressorts verteilt. Wir haben alle die Behandlungserfahrung im Wasser genossen und einen neuen Eindruck über Strömungsdynamik gewonnen. Wenn Ihr unsere Erfahrungen auf den Malediven teilen möchtet, freuen wir uns über eine Nachricht und versorgen euch dann gerne mit den Infos zu den 2018er Kursen.

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Abrechnung: Der Weg zur korrekten Abrechnung sollte sich an den aktuell geltenen Gesetzen und der aktuellen Rechtssprechung halten. Hierbei ist nicht ausschlaggebend, was einzelne Verbände meinen, sondern einzig und allein, ob Sie sich strafbar machen und dadurch den Schutz Ihres Patienten aufgeben. 1. Eine Abrechnung muss inhaltlich transparent sein: „Für den VN einer PKV besteht zumindest die nebenvertragliche Pflicht, die von ihm bei seinem Versicherer eingereichten Rechnungen darauf zu prüfen, ob die darin aufgeführten Leistungen auch tatsächlich durchgeführt wurden.“ (AG München 282 C 28161/12 vom 04.07.2013) 2. Eine Abrechnung stellt ein Abbild der Dokumentation dar: „Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen.“ (BGB § 630 f Abs. 1) 3. Eine Abrechnung muss vollständig sein: „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen.“ (BGB § 630 f Abs. 2) http://www.bund-deutscher-osteopathen.de/weg-zur-korrekten-abrechnung/

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Heute haben wir zum ersten Mal unser Abrechnungsseminar in Leipzig-Lobstädt im Zentrum für Osteopathie (ZOLL) durchgeführt. Neu war, das Henning Nitsche seine Abschlussarbeit präsentierte. Das Thema zur Risikobewertung der Osteopathie wurde besprochen um die Notwendigkeit einer korrekten Dokumentation zu verstehen. Diese stellt den Abrechnungsgrund sowie die rechtliche Absicherung der Behandlung dar. Das nächste Seminar findet in Stuttgart statt: www.bund-deutscher-osteopathen.de

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Gestern haben wir in Gütersloh die 21. Praxis in Deutschland mit einem QM pro Gesundheit ausgestattet. Herzlichen Glückwunsch an Stefan Dreinhöfner und sein Team: https://www.dreinhoefner.de/ Die Praxis Nummer 20 ist die Praxis für Chiropraktik von Sandra Tille in Buxtehude seit vergangener Woche:https://www.chiropraxis-jork.de/ Die 19. Praxis mit einem Qualitätsmanagement pro Gesundheit, die nach DIN 9001 auditiert wurde ist von unserem Mitglied Sohrab Papahn: http://papahn.de/ Wer auch Interesse an einer guten Praxisorganisation hat und juristisch wie logistisch es zukünftig leicht haben möchte findet auch als Existenzgründer bei uns Hilfe: http://www.bund-deutscher-osteopathen.de/existenzgruendung-und-schuelerservice/ http://www.bund-deutscher-osteopathen.de/inhalte-der-praxispruefung-zertifizierung-qm/

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Tolles Fernsehinterview von unserem Mitglied Iris von Fischern aus dem Jahr 2014: https://www.youtube.com/watch?v=DXTNYu-dVvk

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Inhalt für Ärzte, Heilpraktiker und alle sektoralen Heilpraktiker (Osteopathen, Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Podologen, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten): – Abrechnung nach GebüH (und Abrechnung für Selbstzahler) – Rechnungsaufbau und Preisermittlung sowie Dokumentation – Analogabrechnung (GebüH/GOÄ) – Erstattung Ihrer Rechnung durch Versicherungen sowie Umsatzsteigerung – Umsatzsteuerliche Aspekte – Ab wo beginnt der Abrechnungsbetrug? – Scheinselbständigkeit für Freiberufler (Neufassung des § 611a BGB: Dienstvertrag)

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Und wieder ging heute ein tolles Seminar über Abrechnung in Hamburg zu Ende. Das Seminar hatte zum ersten Mal auch eine Sequenz für Existenzgründer. Zudem kam der neu gestaltete Bereich "der Weg von der Dokumentation zur Abrechnung" präsentiert. Das hat für Klarheit gesorgt. Danke an Alle Teilnehmer.

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Am 22.03.2017 fand in Berlin das Gespräch zwischen unserem 1. Vorsitzenden M. Kothe und MdB R. Kühne (Mitglied im Gesundheitsausschuß) statt. Es stellte sich heraus, dass in der Vergangenheit einige Fehler im Bereich der Anerkennung der Osteopathie gemacht wurden. Diese will man nun beheben. Der BDO wird nun zusammen mit Vertretern der Bundesminiseriums für Gesundheit, Mitgliedern des Gesundheitsausschußes und Vertretern der Osteopathie an einer neuen tragfähigen Lösung arbeiten. Mehr Informationen: http://www.bund-deutscher-osteopathen.de/recht-und-politik/

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