Fides Pflegedienst Ketsch
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Wir helfen Mensch die Pflege brauchen!
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"Frühling wird es weit und breit, und die Häschen steh'n bereit. Sie bringen zu der Osterfeier viele bunt bemalte Eier." Das gesamte Team der Fides Kranken- und Altenpflege sowie der Fides Beleg Bettenstation wüncht Ihnen ein schönes Osterfest!
Betreuung im Herzen der Gemeinde - Schwetzinger Zeitung / Hockenheimer Zeitung
Wir ziehen um!
Das Pflegestärkungsgesetz: Pflegegrade (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff)
Am 01.01.2017 sind die alt bekannten 3 Pflegestufen durch die 5 neuen Pflegegrade ersetzt worden. Gerne Informieren wie Sie über die Neuerungen und welche Auswirkungeb dies bei Ihnen, Ihren Angehörigen oder Bekannten hat. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/pflegegrade-neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff/
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Der Fides Pflegedienst wünscht Ihnen ein schönes Osterfest! Wir wünschen Ihnen glückliche, ruhige und besinnliche Ostertage im Kreise Ihrer liebsten Menschen. Das Büro ist ab dem Dienstag, 29. März 2016, zu den regulären Bürozeiten wieder gerne für Sie erreichbar.
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Wir freuen uns, dass unser Fides Pflegedienst zum 3. Mal in Folge mit einer glatten 1,0 bewertet wurde!! In diesem Sinn bedanken wir uns bei unseren Mitarbeitern, Patienten und deren Angehörigen für das entgegen gebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine weitere sehr gute Zusammenarbeit!
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Heute zu Gast: der MDK!
Pflegestärkungsgesetz II: Was ändert sich für Betroffene? - Verbraucherzentrale
Der zweite Teil des Gesetzes zur Verbesserung der Pflege tritt in Kraft; allerdings sind die Änderungen größtenteils erst ab 2017 spürbar. Gleich zu Beginn des neuen Jahres ist zwar der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten ‒ auf den Großteil der Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie auf das neue System der Begutachtung wird es sich jedoch erst ab Anfang 2017 auswirken. Denn erst ab dem 1. Januar 2017 wird die neue Definition von Pflegebedürftigkeit ‒ mit fünf Pflegegraden anstelle der bislang drei Pflegestufen ‒ angewandt. Der bisherige Begriff der Pflegebedürftigkeit orientiert sich vor allem an körperlichen Einschränkungen und wird deshalb den Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen kaum gerecht; in Zukunft werden sowohl der Verlust körperlicher und kognitiver Fähigkeiten als auch psychische Erkrankungen gleichermaßen erfasst und bei der Beurteilung und Einstufung in einen Pflegegrad berücksichtigt. Demenzkranke, die bislang die sogenannte Pflegestufe 0 haben, werden ab 2017 regulär in das System der Pflegeversicherung aufgenommen. Wer bis zum 31. Dezember 2016 als pflegebedürftig anerkannt ist, der wird zum 1. Januar 2017 automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet und darüber schriftlich von seiner Pflegekasse informiert. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Ausgeschlossen ist, dass jemand durch die Überleitung schlechter gestellt wird als zuvor und Leistungen reduziert werden. Wer ab dem 1. Januar 2017 pflegebedürftig wird, wird aufgrund des neuen Systems begutachtet und in einen Pflegegrad eingestuft. Seit Januar 2016 können Pflegebedürftige und deren Angehörige schon von einer besseren Beratung profitieren: So benennen Pflegekassen dann feste Ansprechpartner, die unterstützen und helfen, den Antrag zu stellen. Zudem haben dann auch pflegende Angehörige einen Anspruch auf Beratung ‒ der war bislang nur den Pflegebedürftigen selbst vorbehalten. Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/pflegestaerkungsgesetz-2