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Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Ostendorfplatz 5, Karlsruhe, Germany
Legal/law

Description

ad

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrs- und Familienrecht.

Familienrecht - Arbeitsrecht - Verkehrsrecht - Mediation Die von Rechtsanwalt Günther Schork gegründete Kanzlei Schork & Wache besteht seit über 35 Jahren und wird heute von vier Rechts- und Fachanwälten geführt.

Die von unserer Mandantschaft an uns gestellten Anforderungen sind äußerst vielfältig und führten im Laufe der Jahre dazu, dass sich bei jedem der Anwälte Tätigkeitsschwerpunkte herausbildeten, die ihn auf seinem Gebiet zum Spezialisten machen.

Qualität in unserer Arbeit und Organisation ist uns wichtig. Darunter verstehen wir individuelle Dienstleistung mit hohem Leistungsniveau durch Standardisierung von Arbeitsabläufen bei Einsatz modernster Bürotechnik.

Wir gehören zu den wenigen freiwillig nach DIN EN ISO 9001:2008 DEKRA-zertifizierten Kanzleien in Deutschland.


Günther Schork - Rechtsanwalt
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Als Verkehrsrecht-Spezialist und Autor diverser verkehrsrechtlicher Veröffentlichungen befasst sich Rechtsanwalt Günther Schork mit dem Schaden-Management nach Verkehrsunfällen im In- und Ausland.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Günther Schork tätig auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts, im Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht.


Rouven Winkler - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Neben dem Verkehrs-Schadensersatzrecht und der Verteidigung in Straf- und OWi-Sachen befasst sich Herr Rechtsanwalt Rouven Winkler mit der Geltendmachung vertraglicher Ansprüche sowie deren Abwehr.
Beispielhaft sei genannt:

•   Geltendmachung/Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall
•   Geltendmachung/Durchsetzung von Ansprüchen aus (Kfz-) Kaufverträgen


Christoph Wache - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht - Mediator
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Herr Rechtsanwalt Christoph Wache ist zuständig für das breite Feld von Familienangelegenheiten.
Er regelt neben dem Scheidungsverfahren auch die zumeist existenziell wichtigen Fragen wie

•   Durchführung des Versorgungsausgleichs
•   Auseinandersetzung  des ehegemeinsamen Vermögens
•   Zugewinnausgleich
•   Unterhalt für Ehegatten und Kinder

Als Fachanwalt für Familienrechtund Mediator  besitzt Herr Rechtsanwalt Wache ein profundes Fachwissen, basierend auf vieljähriger Erfahrung.


Jörg Schünemann - Rechtsanwalt
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Herr Rechtsanwalt Jörg Schünemann belegt die Referate  Arbeitsrecht/Zivilrecht und Familienrecht.  

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Zahnärztin durfte Patientin mit Amalgam versorgen Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen ist grundsätzlich unbedenklich. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Detmold bestätigt. Die Schadenersatzklage einer Patientin gegen die sie behandelnde Zahnärztin blieb damit erfolglos. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.03.2016, Az.: 26 U 16/15 Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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Arbeitslose müssen Umzug rechtzeitig melden Arbeitslose verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen. Das hat das Sozialgericht Koblenz mit zwei Urteilen vom 09.03.2016 und 23.03.2016 (Az.: S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14) entschieden. Nach Ansicht des Gerichts müsse die Agentur für Arbeit einen Arbeitslosen an jedem Tag, für den Arbeitslosengeld beansprucht wird, persönlich unter der von ihm angegebenen Anschrift (Wohnung) erreichen können. Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes beschränkt Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.03.2016, Az.: 1 ABR 14/14 Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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Bausparkasse darf Altvertrag nicht ohne weiteres kündigen Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 30.03.2016 der Berufung einer Bausparerin stattgegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages wehrt. Ihre Bausparkasse hatte ihr 22 Jahre nach Eintritt der Zuteilungsreife gekündigt und sich dabei auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB berufen, wonach ein Darlehensnehmer das Darlehen zehn Jahre nach dessen vollständigem Empfang kündigen kann. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen, weil die Frage der Anwendung dieser Norm auf zuteilungsreife Bausparverträge grundsätzliche Bedeutung hat und andere Oberlandesgerichte eine gegenteilige Auffassung vertreten. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, Az.: 9 U 171/15 Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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Vermieter darf homosexuellem Paar "Hochzeitsvilla" nicht verweigern Wird die Vermietung einer "Hochzeitsvilla" verweigert, weil es sich bei den Mietern um ein homosexuelles Paar handelt, so steht diesem eine Entschädigung zu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Das Gericht bejahte eine sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Landgericht Köln, Urteil vom 13.11.2015, Az.: 10 S 137/14 Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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Erbverzicht kann Folgen für Kinder des Verzichtenden haben Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Dies hebt das Oberlandesgericht Hamm hervor. So schließe derjenige, der auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Verzichtet demnach ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichtenden nicht anderweitig, zum Beispiel zugunsten eines Kindes des Verzichtenden, verfügen. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.01.2015, Az.: 15 W 503/14, rechtskräftig Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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Gesetzliche Krankenkasse muss Kosten für Gebärdensprachkurs übernehmen Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf für die Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden. Die Teilnahme an solchen Kursen sei als Krankenbehandlung einzustufen, für die die Krankenkassen im Fall medizinischer Notwendigkeit aufzukommen hätten. Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2016, Az.: S 14 KR 760/14 Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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Landwirt haftet für tödliche Panikreaktion eines Pferdes Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.03.2016, Az.: 20 U 30/13 Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

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