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Paula's Wäsche Service

c/o Vipo Service, Untere Gießwiesen 17, Hilzingen, Germany
Local Business

Description

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Sie bringen uns Ihre Wäsche in die Annahmestellen, zu uns nach Hilzingen oder Rücksprache holen wir die Wäsche auch gerne bei Ihnen  Zuhause ab.
Allgemeine Reinigungsbedingungen von Paula`s Wäscheservice

1. Preise, Bezahlung
Es gilt der Tarif lt. Preisaushang bzw. gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Für die Preisberechnung ist die Stückzahlermittlung / Gewichtsermittlung durch uns maßgebend. Die Entgelte sind, soweit nicht im Einzelfall Vorauszahlung vereinbart wurde, grundsätzlich nach Erledigung des Auftrages bei Abholung bzw. Lieferung fällig.
Vereinbarungsgemäß kann bei uns bekannten Kunden Zahlung auf Rechnung erfolgen. Rechnungen sind – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist - sofort nach Eingang zahlbar.
2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Paula`s Wäscheservice ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut. Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden
Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textil-Reiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u.a., entfernt sind.
4. Rückgabe/ Pflicht des Kunden zur Abholung
Rückgabe des eingelieferten Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt.
Der Auftraggeber muss das eingelieferte Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Termin abholen. Danach hat er die Kosten der Aufbewahrung zu tragen. Erfolgt eine Abholung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Termin und ist uns der Auftraggeber und seine Adresse nicht bekannt, so sind wir berechtigt, das übergebene Reinigungsgut freihändig zu verwerten, es sei denn der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten nicht übersteigt. Ein Nachweis über die Verwertung muss nicht geführt werden.
5.Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut

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:) wir sind am Ausbauen - und gehen ab kommende Woche in Aktion für den Frühling - stay tuned !!!

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