Gemeinde Hille
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Hille ist eine Gemeinde im ländlichen Raum mit über 15.900 Einwohnern im Herzen des Mühlenkreises Minden-Lübbecke.
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facebook.comSachstand Breitband – Stand Januar 2018 Der Kreis Minden-Lübbecke hat gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen Breitband-Masterplan erstellen lassen. Der Plan wurde im Juni 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt und ist Grundlage eines Förderantrages, den der Kreis im September 2016 im Rahmen des sogenannten 3. Calls des Bundesprogrammes zur Förderung des Breitbandausbaus eingereicht hat. Das Breitbandkonzept umfasst auch 2.800 Haushalte in der Gemeinde Hille, die derzeit als unterversorgt im Sinne der Richtlinien gelten. Maßstab ist hierbei eine verfügbare Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download. Für diese Haushalte sieht die Planung ein Glasfaser-Hausanschluss vor. Die gesamten Ausbaukosten für den Kreis Minden-Lübbecke werden mit rund 99,2 Mio. Euro beziffert, auf die Gemeinde Hille entfallen hiervon rund 9,9 Mio. Euro. Erfreulicherweise wurde der Förderantrag Mitte März 2017 bewilligt, der Bewilligungsbescheid des Landes, der für die KO-Finanzierung erforderlich ist, ging beim Kreis Ende August 2017 ein. Im Rahmen der durchgeführten EU-weiten Ausschreibung läuft derzeit die Angebotsfrist für die im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs zugelassenen Bieter. Es wird davon ausgegangen, dass die Vergabe der Leistungen bis Ende März 2018 erfolgen wird. Über das Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke haben Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie in dem Ausbaubereich fallen. Unter der Rubrik "Bauen" sind die Gebiete mit einer Downloadrate von weniger als 30 MBit/s dargestellt. Geoportal In den Ortschaften Eickhorst und Teilen von Unterlübbe ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau ohne Förderung geplant. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.hilleraner.de. Bei Fragen zum Breitbandausbau wenden Sie sich bitte an Herrn Bernd Küchhold im Rathaus (0571 4044251, E-Mail: b.kuechhold@hille.de).
Bekanntmachung der Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder der Gemeinde Hille Der Rat der Gemeinde Hille hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder der Gemeinde Hille beschlossen. Die Satzung ist im Zeitaum vom 20.12.2017 bis 05.01.2018 im Aushangkasten des Rathauses, Am Rathaus 4, 32479 Hille in der Ortschaft Hartum einsehbar.
Staatssekretärin Milz im Gespräch mit über 40 kommunalen Spitzen: Gemeinsam das ehrenamtliche Engagement voranbringen Über 40 (Ober-)Bürgermeister und Landräte aus ganz Nordrhein-Westfalen sind auf Einladung von Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, am 6.12. in Düsseldorf zu einem kommunalen Spitzentreffen zusammengekommen, um über Impulse für die lokale Engagementförderung zu diskutieren. Über 40 (Ober-)Bürgermeister und Landräte aus ganz Nordrhein-Westfalen sind auf Einladung von Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, in Düsseldorf zu einem kommunalen Spitzentreffen zusammengekommen, um über Impulse für die lokale Engagementförderung zu diskutieren. „Bürgerschaftliches Engagement findet zu 80 Prozent auf lokaler Ebene statt. Kommunalpolitik und -verwaltung haben daher die Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern günstige Rahmenbedingungen für ein Engagement zu bieten und sie bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen. Hierbei will das Land helfen. Gemeinsam wollen wir das ehrenamtliche Engagement voranbringen“, erklärte Milz. Das einmal jährlich stattfindende kommunale Spitzentreffen wird als Forum genutzt, um das Thema kommunale Engagementförderung regelmäßig mit den kommunalen Verwaltungsspitzen zu diskutieren. Durch den kollegialen Austausch der kommunalen Spitzen werden Ideen und Anregungen entwickelt, um die Engagementbeauftragten in ihrer Verwaltung weiter dabei zu unterstützen, Engagementförderung vor Ort systematisch zu verankern. Auch soll der Austausch auf Landesebene die Gelegenheit bieten, Impulse von den Spitzen aus den Kommunen in die Weiterentwicklung der lokalen Engagementförderung mit aufzunehmen. Das Land unterstützt die Kommunen bei der lokalen Engagementförderung mit dem Aufbau, der Gestaltung und Begleitung des »Kommunen-Netzwerk: engagiert in NRW«. Das Netzwerk bietet kommunalen Engagementbeauftragten eine Plattform zur Vernetzung zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen und ermöglicht den kollegialen Erfahrungsaustausch und -transfer von Strategien, Handlungsansätzen und Praxisbeispielen. Neben regelmäßigen Treffen werden unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu aktuellen Themen und Herausforderungen angeboten. Die an dem Spitzengespräch teilnehmenden Kommunen sind bereits Mitglied im »Kommunen-Netzwerk: engagiert in NRW« oder planen einen Beitritt. Basis der gemeinsamen Zusammenarbeit in diesem engagementfördernden Netzwerk ist die »Gemeinsame Erklärung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in NRW«. Sie wurde von mittlerweile 36 Kommunen, dem Regierungsbezirk Arnsberg, den kommunalen Spitzenverbänden NRW sowie der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. „Diese Erklärung macht deutlich, dass wir alle gemeinsam das bürgerschaftliche Engagement fördern, gute Rahmenbedingungen schaffen und Engagement ermöglichen wollen. Ziel des Netzwerks ist es, den interkommunalen Austausch zu fördern und die guten Erfahrungen in die Fläche zu bringen. Dieses Netzwerk wollen wir weiter spinnen“, erklärte Milz. Die Landesregierung setze sich bereits intensiv für die Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes ein, so Milz weiter. Dazu gehöre die Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Stärkung der Anerkennungskultur, die Bereitstellung von Informationen und eben auch ein Angebot an Qualifizierung und Vernetzung. Beispiele seien der Landesunfall- und Haftpflichtschutz für Engagierte, die Ehrenamtskarte NRW, an der sich inzwischen 230 Kommunen beteiligen, und der jährlich ausgelobte Engagementpreis NRW. Teilnehmer am Spitzentreffen Städte: Ahlen, Beckum, Bergheim, Bergkamen, Bad Berleburg, Bocholt, Bonn, Dorsten, Düsseldorf, Essen, Gütersloh, Jülich, Kamp-Lintfort, Kerpen, Lennestadt, Lünen, Menden, Mönchengladbach, Nieheim, Oberbergischer Kreis, Oberhausen, Reken, Remscheid, Rheine, Siegburg, Solingen, Sprockhövel, Schwerte, Troisdorf, Velbert, Wegberg, Wermelskirchen, Witten, Wuppertal Gemeinden: Hille, Finnentrop, Kirchhundem, Kirchlengern, Senden Kreise: Euskirchen, Herford, Soest Bezirksregierung Arnsberg Weitere Informationen unter: www.engagiert-in-nrw.de
Der kommunale IT-Dienstleister (GKD) Paderborn und das krz Minden-Ravensberg/Lippe (Lemgo) haben sich zu einem Zweckverband – Ostwestfalen Lippe-IT zusammengeschlossen. Die Satzung des Zweckverbandes wurde in den Sitzungen am 05.07.2017 (krz) und 13.07.2017 (GKD) beschlossen und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold entsprechend veröffentlicht.
Wer möchte gerne einmal wieder Schlittschuh laufen? Für alle Kids ab 8 Jahren aus der Gemeinde Hille besteht die Chance am Freitag, dem 08.12.2017 im Eissportcenter in Osnabrück. Es können eigene Schlittschuhe mitgebracht werden. Wer keine Schlittschuhe hat, kann sich vor Ort gegen eine Gebühr von 3,00 € Schlittschuhe ausleihen. Ebenso sollte ein Fahrradhelm mitgenommen werden. Ein kleiner Snack ist im Teilnehmerbeitrag enthalten. Der Kostenbeitrag je Teilnehmer beträgt 5,00 € und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Veranstalterinnen der Fahrt sind die Jugendförderung der Gemeinde Hille in Kooperation mit den Jugendförderungen Stemwede und Hüllhorst. Persönliche Anmeldungen sind ab sofort bei Frau Oevermann im Rathaus der Gemeinde Hille möglich.Wo? Am Rathaus 4, 32479 Hille, Zimmer 68 (Zentrale), 1. OG, von Mo. - Fr., 8:30 – 12:00 Uhr Mo. - Mi., 14:30 – 16:00 Uhr Do., 14:30 – 18:00 Uhr bis zum 05.12.2017 möglich. Anmeldungen per Telefon, E-Mail oder per Fax können leider nicht berücksichtigt werden.
Wettbewerb für die energetische Sanierung von Vereinsgebäuden Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG hat einen Wettbewerb für die energetische Sanierung von Vereinsgebäuden ins Leben gerufen. Der Wettbewerb richtet sich an Vereine im Netzgebiet der Westfalen Weser Energie-Gruppe, die ihr Vereinsgebäude, ihr Grundstück oder eine andere bauliche Anlage energetisch sanieren möchten. Weitere Infos gibt es unter www.ww-energie.com/klima.sieger.
Der Rat der Gemeinde Hille hat in seiner Sitzung vom 06.07.2017 als Schiedsmann für den Bezirk II (Ortschaften Hille und Eickhorst) Herrn Harry Gartmann, Seitenweg 4, 32479 Hille, sowie für den Bezirk III (Ortschaften Hartum, Holzhausen II, Nordhemmern und Südhemmern) Herrn Thomas Johannsen, Mühlengasse 6, 32479 Hille wiedergewählt. Sowohl Herr Harry Gartmann als auch Herr Thomas Johannsen wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Minden vom 06.10.2017 als Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren vom Tage des Hinweises (12.10.2017) auf den bereits geleisteten Schiedsmannseid an wiederbestätigt. Die Schiedsmänner sind unter ihrer jeweiligen Wohnanschrift erreichbar. Dort finden auch die Schlichtungsverhandlungen statt.
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz Die Gemeinde Hille weist auf die Widerspruchsrechte gemäß § 50 Absatz 5 sowie § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 08.05.2013 (BGBL. 2013, S. 1084) in der derzeit geltenden Fassung hin: Jede betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten in folgenden Fällen zu widersprechen: 1. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten (§ 50 Abs. 1 BMG) 2. über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG) 3. zu Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage zum Zweck der Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) (§ 50 Abs. 3 BMG) 4. an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften (§ 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes). Betroffene, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Gemeinde Hille Am Rathaus 4, 32479 Hille, einlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auch auf der Internetseite unter www.hille.de verfügbar. Hille, den 10.10.2017 Der Bürgermeister Michael Schweiß
Kreis und sieben Kommunen erarbeiten integriertes Klimaschutzkonzept Klimaschutz setzt sich zusammen aus vielen kleinen und großen Beiträgen in den unterschiedlichsten Bereichen. Jetzt hat sich der Kreis Minden-Lübbecke mit sieben seiner Kommunen zusammengetan, um ein integriertes Klimaschutzkonzept zu erarbeiten. Die Beteiligten stellten ihre Kooperation gemeinsam im Kreishaus in Minden vor. „Beim Thema Klimaschutz denken viele Menschen an internationale und globale Abkommen und langfristig gesetzte Ziele“, sagt Landrat Dr. Ralf Niermann. „Beim genaueren Hinsehen stellen wir aber schnell fest, dass jeder Einzelne seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann und leisten muss, wenn die notwendigen, ehrgeizigen Ziele auf globaler Ebene erreicht werden sollen.“ Bürgermeister Michael Schweiß ergänzt: „Mir ist die interkommunale Zusammenarbeit besonders wichtig, denn Klimaschutz macht nicht an den Grenzen Schluss.“ Die Klimaschutzaktivitäten in der Region sollen sich in Zukunft besser ergänzen und aufeinander abgestimmt werden. Alle Beteiligten leisten damit ihren Beitrag, um die CO2-Emissionen bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Städte Espelkamp, Lübbecke, Rahden und Petershagen sowie die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede bündeln ihre finanziellen und personellen Ressourcen, indem sie gemeinsam mit dem Kreis ein integriertes Klimaschutzkonzept auf den Weg bringen. Die größeren Städte Minden, Bad Oeynhausen und Porta Westfalica haben bereits eigene integrierte Klimaschutzkonzepte. Sie werden in die jetzigen Arbeiten mit einbezogen und haben bereits ihre Unterstützung zugesagt. Das Projekt wird zu 65 Prozent mit Bundesmitteln gefördert aus der nationalen Klimaschutzinitiative. Mit diesen Mitteln soll das Konzept in Auftrag gegeben werden. Ziel ist, einen Überblick über die bereits laufenden Klimaschutzmaßnahmen zu geben, Ziele zu formulieren und einen konkreten Maßnahmenkatalog zu erstellen für weitere Schritte in den Städten und Gemeinden. Ein integriertes Klimaschutzkonzept erleichtert den Zugang zu zahlreichen Fördermöglichkeiten. So wird es zum Beispiel möglich sein, ohnehin anstehende kommunale Aufgaben wie Gebäudesanierung gleichzeitig klimafreundlich zu gestalten und entsprechende Förderungen zu nutzen. Wenn das Konzept vorliegt, können die Beteiligten Klimaschutzmanager einstellen, die die Ziele umsetzen. Auch wäre es möglich, sich mit mehreren kleineren Kommunen einen Klimaschutzmanager zu teilen. Hierfür können sie ebenfalls Fördermittel vom Bund beantragen. Am Anfang dieses gemeinsamen Wegs stand ein Strategie-Workshop Anfang des Jahres, an dem auch Stadtwerke, Klimaschutzinitiativen, die Verbraucherzentrale Minden, die Fachhochschule Bielefeld/Campus Minden und weitere Beteiligte teilgenommen hatten. Der Kreis stellt sich hier wie auch in Zukunft für die Koordinierung zur Verfügung, um die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Das integrierte Klimaschutzkonzept soll konkret fünf Ziele verfolgen: messbare Klimaschutz-Etappenziele formulieren, an bisherige Maßnahmen anknüpfen, die Umsetzung neu entwickelter Maßnahmen vorbereiten, für das Thema Klimaschutz sensibilisieren und weitere Unterstützer im Kreis gewinnen. Auch die Folgen des Klimawandels im Kreis Minden-Lübbecke wie Starkregen oder Hochwasser sollen in das Konzept einfließen. „Wir könnten dann beispielsweise Maßnahmen umsetzen, um Hochwasser gezielt abzuleiten“, sagt Dr. Beatrix Wallberg, Leiterin des Umweltamtes. Die Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes soll im Dezember 2017 beginnen und maximal zwölf Monate dauern. Quelle: Kreis Minden-Lübbecke / Pressestelle