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Anhaltiner Reisebüro

Hagenstraße 47, Haldensleben, Germany
Local Business

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Ihr unabhängiges Reisebüro vor Ort, seit 1993. Wir bieten Ihnen in entspannter Atmosphäre alles rund um Ihren geplanten Urlaub.
Individual- und Pauschalreisen, Studienreisen, Kur- und Wellnessreisen, Schiffsreisen, Fähren, Flüge, Mietwagen, Hotelreservierungen, Ferienhäuser und -wohnungen, das passende Last-Minute-Angebot, Busreisen, Reiseversicherungen und Unterstützung bei der Beschaffung von Visa.

Wir empfehlen nicht nur die großen Reiseveranstalter, sondern auch eine Reihe sehr guter und vor allem seriöser Nischenveranstalter, die sich vor allem dem Thema des nachhaltigen Reisens widmen.

WIR sind:

Lars Pennewitz (Inhaber) - Eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung und eine Vielzahl von Reisen in nahezu die ganze Welt helfen bei der Planung und Organisation Ihrer ganz persönlichen Traumreise. Über besondere Erfahrungen verfügt er im Bereich Reiterferien, Urlaub mit dem Hund und alles rund um Großbritannien.

Claudia Richter - Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der gehobenen Hotellerie helfen Ihnen das geeignetste Urlaubsdomizil für Ihren Traumurlaub zu finden. Als Mutter einer kleinen Tochter sind die Erfüllung der Wünsche und Bedürfnisse der kleinen Reisenden und der begleitenden Eltern kein Geheimnis.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Büro in der Hagenpassage Haldensleben.

Ihre schönsten Tage im Jahr sind bei uns in guten Händen.

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Kreuzfahrten Urteil: Automatische Trinkgelder unzulässig Ob Urlauber auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen selbst überlassen. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto ist ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen Berge & Meer entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "In der Kreuzfahrtbranche ist es gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen. Dem wurde endlich eine Grenze gesetzt", sagt VZBV-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe. Berge & Meer hatte als Trinkgeld automatisch zehn Euro pro Person und Nacht vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. Das Unternehmen berief sich dabei auf eine entsprechende Regelung in den AGB. Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden können. Für die Richter verstößt die Regelung gegen das "Gebot der Ausdrücklichkeit". Demnach müssen die Kunden einer Zahlung ausdrücklich zustimmen.

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Flüge nach Cancun Mexico Es gibt eine wichtige Neuerung in Cancun: In Mexiko hat der Flughafen Cancún am 01.11.2017 den neuen Terminal 4 eröffnet. Hier landen unter anderem Fluggesellschaften wie Condor, Lufthansa und Air France. Damit Ihre Kunden schnell und unkompliziert die Reiseleitung und die Transferbusse erreichen, ist es wichtig, dass sie unbedingt den Ausgang mit der Beschilderung "Tour Operator" nutzen. Wichtig: Bevor Ihre Kunden in die Transferbusse steigen, sollten sie sich erst bei der jeweiligen Reiseleitung melden. Dort werden sie dem richtigen Fahrzeug zugewiesen.

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Seychellen: Lungenpest hat sich nicht bestätigt Gute Nachrichten für Urlauber, die eine Reise auf die Seychellen planen. Der Verdacht auf Lungenpest bei einem aus Madagaskar eingereisten Mann hat sich nicht bestätigt. Dasselbe gilt für zehn weitere Personen auf den Seychellen, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht worden waren. Es bestand und besteht folglich keine Ansteckungsgefahr. Auf Madagaskar breitet sich die Pest unterdessen weiter aus. Laut Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf gab es seit Ende August 684 Erkrankungen und 57 Todesfälle. Die meisten davon sind an der leicht übertragbaren Lungenpest erkrankt, die übrigen an der Beulenpest. Insgesamt sind 35 Distrikte betroffen, die meisten Infektionen stammen aus den Regionen Toamasina und Faratshio sowie aus der Hauptstadt Antananarivo. Die Madagaskar-Verbindungen von Air Seychelles bleiben als Vorsichtsmaßnahme weiterhin eingestellt. Alle Reisenden, die innerhalb einer Woche vor ihrer Einreise auf die Seychellen Madagaskar besucht haben, werden kurzfristig unter Quarantäne gestellt oder dürfen nicht einreisen. Das gilt auch für Einreisen über Drittstaaten. (Quelle Travel One/WHO)

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Tansania- Sansibar-Reisende brauchen eine Gelbfieber-Impfung Tansania-Touristen müssen sich für einen Besuch der Insel Sansibar nun auch gegen Gelbfieber impfen lassen. Entgegen der bisherigen Bestimmungen und der Einreise-Praxis vor Ort sei der Nachweis der Impfung bei einer Einreise nach Sansibar jetzt offiziell erforderlich, schreibt das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für das ostafrikanische Land. Das gelte auch für Reisende, die vom Festland Tansanias aus auf die Insel kommen. Einen entsprechenden Hinweis gebe auch die Botschaft des Landes in Berlin. Wer sich in Tansania ausschließlich auf dem Festland aufhält, brauche die Gelbfieber-Impfung bei einer Einreise aus Europa weiterhin nicht, heißt es in den aktualisierten Reisehinweisen. Viele touristische Höhepunkte Tansanias liegen auf dem Festland, darunter die Serengeti, der Ngorongoro-Krater und der Kilimandscharo. Auf Rundreisen durch das Land besuchen viele Urlauber allerdings auch die Insel Sansibar mit ihrer Altstadt Stone Town und den zahlreichen Stränden. (dpa)

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Ryanair - Iren verlieren weiteren Prozess Der irische Billigflieger kassiert derzeit eine Richter-Klatsche nach der anderen. Nun erklärte das Amtsgericht Simmern die AGB-Klausel für unwirksam, dass geschädigte Passagiere nur in Irland gegen Ryanair klagen dürfen. Fluggesellschaften müssen es ihren Gästen gestatten, vor dem Gericht ihres jeweiligen Heimatlandes gegen sie zu klagen. Es ist hingegen nicht erlaubt, wenn Airlines dies ausschließen und nur Klagen vor irischen Gerichten akzeptieren. Genau das aber legt der Billigflieger Ryanair in seinen AGB fest. Und er verstößt damit gegen geltendes deutsches Recht, urteilten laut Deutscher Gesellschaft für Reiserecht nun die Richter des Amtsgerichts Simmern im Hunsrück (Az.: 32 C 571/16). Im konkreten Fall hatte sich Ryanair geweigert, nach einem Flugstorno die gezahlten Steuern und Gebühren an den Kunden zurückzuzahlen. Dazu wäre die Airline nach deutschen Recht verpflichtet, denn Steuern und Gebühren zieht sie lediglich für andere Parteien ein. Ryanair argumentierte, dass sie in ihren AGB eine solche Rückzahlung ausschließe. Wolle der Kunde dagegen angehen und sein Recht einklagen, müsse er dies vor einem irischen Gericht tun, so Ryanair. Eine solche Forderung erklärte das Gericht nun für unwirksam. Die Richter sagten, Ryanair habe ihre AGB-Klausel nur aus dem Grund formuliert, um ihre Passagiere davon abzuhalten, ihre Rechte durchzusetzen. Ryanair könnte für diese Niederlage sehr teuer bezahlen: Ein Großteil des Flugpreises besteht bei dem Billigflieger aus Steuern und Gebühren. Storniert der Kunde den Flug, muss die Gesellschaft ihm nun beides zurückzahlen. Im vorliegenden Fall bekam der Kläger von seinem Ticketpreis von 364 Euro insgesamt 327 Euro zurück. Vor zwei Wochen hatte wie berichtet der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass auch Piloten ihre Arbeitsrechtsprozesse gegen Ryanair in Deutschland führen dürfen. Auch dies hatte der Billigflieger bislang ausgeschlossen. Ryanair vor enormer Kostensteigerung Das Unternehmen steht in der Öffentlichkeit stark in der Kritik, da es in seiner Personalpolitik auf fragwürdige Leiharbeitspraktiken setzt. Immer wieder werden Vorwürfe von Knebelverträgen und Niedriglöhnen sowie der Verdacht des Sozialbetrugs geäußert. Inzwischen stimmen sich die Piloten der Airline jedoch in geschlossenen Internet-Foren darüber ab, wie sie ihre Lage verbessern können. Betriebsräte gibt es bei Ryanair nicht. Experten rechnen damit, dass die Kosten für die Airline enorm steigen werden, wenn sie ihre Mitarbeiter nach geltendem deutschen Recht beschäftigen muss. (OG) (Quelle FVW/27.09.2017)

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Thailand: E-Zigaretten sind streng verboten Reisende in Thailand sollten auf die Mitnahme und den Gebrauch von E-Zigaretten verzichten. Darauf weist die Tourism Authority of Thailand (TAT) hin. Der Grund: Die elektronischen Glimmstengel sind in dem Land verboten. Das Verbot gilt nicht nur für die Einheimischen, sondern auch für Reisende aus dem Ausland. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einer Geldbuße und sogar mit Gefängnis rechnen. Die Regelung besteht bereits seit 2014. In jüngster Zeit habe es jedoch Fälle gegeben, in denen Reisende, die davon nichts wussten, bestraft worden seien, berichtet die TAT. Das Verbot wurde eingeführt, um zu verhindern, dass die E-Zigaretten für Jugendliche zum Einstieg in das Rauchen werden.

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Reisewarnung Mal anders als erwartet, aber trotzdem sehr Ernst gemeint! Sardinien: Sand mitnehmen ist streng verboten Urlauber auf Sardinien sollten sich nicht dazu verleiten lassen, Sand vom Strand als Souvenir mit nachhause zu nehmen. Zwar ist es in Italien schon lange generell verboten, Sand oder Muscheln mitzunehmen. Aber offensichtlich gibt es genug Touristen, die sich nicht daran halten. Wie das Auswärtige Amt informiert, hat die Regionalregierung von Sardinen deswegen noch einmal nachgelegt und Ende Juli ein neues Gesetz verabschiedet. Demnach ist "jede Art der Veränderung" der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein auch in kleinsten Mengen verboten. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 3.000 Euro rechnen.

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Thailand Neue Einreisekarte ab Oktober Vom 1. Oktober an müssen Reisende in Thailand bei der Einreise an den Flughäfen, Häfen und Grenzübergängen neue Einreisekarten ausfüllen. Die bisherige Karte gilt dann nicht mehr. Wie thailändische Medien berichten, unterscheidet sich die neue TM6-Karte nicht wesentlich von der alten. Neu ist, dass es für die Ein- und Ausreise keine getrennten Abschnitte mehr gibt. Außerdem enthält die Karte jetzt Barcodes, die die Einreise beschleunigen sollen. Flugreisende sollten die Karte möglichst schon im Flugzeug ausfüllen. In letzter Zeit war es an den Flughäfen in Bangkok zu langen Wartezeiten gekommen. Ein Grund dafür soll gewesen sein, dass viele Reisende ihre Karte erst am Airport ausgefüllt haben.

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AIR-BERLIN-INSOLVENZ Das müssen Kunden jetzt wissen Bei Air Berlin geht der Flugbetrieb während des laufenden Insolvenz-Verfahrens weiter, doch viele Verbraucher sind verunsichert. Was bedeutet die neue Situation für Kunden, die bereits Air-Berlin-Tickets besitzen? Der Insolvenz-Antrag von Air Berlin mitten in der sommerlichen Hauptreisezeit wirft bei vielen Menschen in Deutschland Fragen auf. Was passiert mit meinem bereits gebuchten Flug? Sollte ich stornieren? Oder besser abwarten, wie es bei der Fluggesellschaft weitergeht? Viele Urlauber dagegen, die sich aktuell an beliebten Reisezielen von Kreta über Mallorca bis Florida aufhalten, wollen vor allem wissen: Komme ich aus meinem Urlaub wie geplant zurück nach Hause? Diese Fälle könnten Sie nun interessieren: Buchung eines Fluges mit Air Berlin Alle Flüge mit der Air Berlin und deren Tochter Niki finden im Moment wie geplant statt. Auch behalten die Flugpläne ihre Gültigkeit. Das bedeutet für Air-Berlin-Kunden, die sich zum Beispiel gerade im Sommerurlaub befinden oder in diesen starten möchten, dass sie ihre gebuchten Flüge auch antreten können. Möglich ist dies allerdings nur, weil die Bundesregierung dem Unternehmen einen Übergangskredit in Höhe von 150 Mio. Euro gewährt hat. Der Flug ist erst in einigen Monaten geplant Was der Insolvenz-Antrag langfristig für den Flugbetrieb bedeutet, ist noch unklar. Die Fluggesellschaft will sich neu strukturieren und steht dazu in Verhandlungen. „Sollte ein anderes Unternehmen Air Berlin jedoch übernehmen, wird es nicht auch die Altlasten übernehmen“, gibt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover zu bedenken. Sollte ich mein Ticket stornieren? Wer nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist allerdings nicht immer möglich – und auch nicht immer sinnvoll. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät derzeit von einer Stornierung ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern sowie Gebühren und nicht immer auf den Ticketpreis. Im teuersten Air-Berlin-Flugtarif Economy Flex geht das Stornieren manchmal kostenfrei, in Economy Classic teilweise gegen Gebühr. Für den Tarif Economy Light ist eine Stornierung immer ausgeschlossen. Auch Rechtsanwalt Degott sagt zum Thema Stornierung: „Kunden haben dann meist mehrere Nachteile.“ Denn für ein Ersatzticket entstehen weitere Kosten, und zusätzlich bleibt die Unsicherheit, ob Betroffene ihre Ansprüche überhaupt durchsetzen können. „Eine Stornierung ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich“, sagt Degott. Kunden sollten lieber genau beobachten, wie sich die Lage entwickelt. Unterschied zwischen Einzelticket und Pauschalreise Reisende, die ihre Flugtickets selbst gebucht haben, stehen rechtlich anders dar als Pauschalurlauber, die ein Paket aus Flug, Hotel und anderen Leistungen über einen Reiseveranstalter gekauft haben. Wer nur einen Flug gebucht hat, muss wissen: Wird der Betrieb von Air Berlin eingestellt und werden die Flüge nicht von einem Mitbewerber übernommen, fallen diese aus, erläutert der Deutsche Anwaltverein auf seiner Website. Gebuchte Tickets würden dann verfallen. Der Kunde hat eine Pauschalreise gebucht Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, An- und Abreise zu organisieren. „Kunden können ihre Ansprüche also gegenüber dem Reiseveranstalter anmelden“, erklärt Degott: Sie können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls Air Berlin nicht mehr fliegt. Kommt es dagegen zu dem Fall, dass Urlauber auf eigenen Kosten zurückfliegen müssen, bekommen sie das Geld dafür zurück, so der Deutsche Anwaltverein. Und sollte die gebuchte Reise ganz platzen, können Gäste das bezahlte Geld vom Reiseveranstalter – nicht von der Fluggesellschaft – zurückfordern. Ich habe bereits Anspruch auf Entschädigung Viele Kunden haben offene Ansprüche gegenüber Air Berlin, weil es in der Vergangenheit zum Beispiel zu einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung kam. In solchen Fällen steht Passagieren laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei Unternehmen wie Air Berlin, die in der EU ihren Sitz haben, eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro. Die Airline muss für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich gewesen sein, zum Beispiel wegen eines technischen Defektes. Betroffene müssen sich weiterhin an Air Berlin oder später gegebenenfalls an den Insolvenz-Verwalter wenden. Ob offene Entschädigungsleistungen dann tatsächlich gezahlt werden, ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber ungewiss. Was passiert mit Bonusmeilen? Meilensammler sollten ihr Guthaben bei Air Berlin möglichst bald einlösen, rät Degott. Zwar könne es sein, dass ein anderes Unternehmen nach einer Übernahme dieses Kundenbindungsinstrument fortsetzt – eine Garantie dafür gebe es aber nicht. Sollte Air Berlin nicht mehr Vertragspartner sein, hätten Kunden keinen Anspruch darauf, dass sie Meilen noch einlösen können. Quelle: dpa / FVW International

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Auswärtiges Amt verschärft Reisehinweis für die Türkei Angesichts der immer bedrohlicheren Menschenrechtslage in der Türkei will das Auswärtige Amt nicht mehr bloß von Besorgnis sprechen. Im aktualisierten Reisehinweis rät es nun zu „erhöhter Vorsicht“ – auch bei privaten Reisen. Eine Reisewarnung gibt es jedoch nicht. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel sagte, die Türkei haben „den Boden europäischer Werte“ verlassen. Hintergrund sind die jüngsten Verhaftungen des Deutschen Peter Steudtner und fünf weiterer Menschenrechtsaktivisten in Istanbul. „Deutsche Staatsbürger sind nicht vor willkürlichen Verhaftungen sicher“, so Gabriel. Man könne daher nicht anders, als die Reise- und Sicherheitshinweise anzupassen. Die Hinweise sind auf der Website des Auswärtigen Amtes einsehbar. Neu hinzugekommen ist ein Absatz, wonach „Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen“ zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen wird, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Neu ist laut Gabriel, dass dieser Hinweis bislang nur für bestimmte Personengruppen galt. In der Vergangenheit wurde nämlich Personen, die sich aus nicht-touristischen Zwecken in der Türkei aufhielten, die Eintragung in die Listen empfohlen. Jetzt weise man jeden deutschen Bürger darauf hin. Das Auswärtige Amt macht darauf aufmerksam, dass jüngst in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von Freiheitsentzug betroffen waren, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar gewesen sei. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlicher Verpflichtungen verweigert. Der Reisehinweis bislang Der Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtiges Amtes ist in den vergangenen Monaten bereits laufend angepasst worden. Reisenden wurde unter anderem empfohlen, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten. Landesweit könne mit politischen Spannungen, gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen gerechnet werden. Bezogen auf den Tourismus hieß es bislang, dass aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet worden seien, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen seien. (Quelle FVW International und Auswärtiges Amt)

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Noch hatten wir keinen wirklichen Sommer und schon beginnt bei uns die Wintersaison. Die Winterkataloge sind da und bereist zum größten Teil buchbar. So setzt in der Wintersaison nun auch ITS und Co. verstärkt auf Schiffsreisen. Dafür wurde die Kooperation mit Aida Cruises deutlich ausgebaut. Eine Reihe von Kreuzfahrten (nicht alle!) sind künftig auch im Rahmen von ITS-Pauschalreisen buchbar. Insgesamt können 129 Kreuzfahrttermine für zehn Routen mit allen Hotels und Flügen aus dem ITS-Programm kombiniert werden. Damit bietet nicht nur Schauinsland-Reisen interessante Verlängerungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus werden die Winterprogramme der Veranstaltermarken der DERTOURISTIK um eine Reihe außergewöhnlicher Reisen erweitert. Zum Beispiel bietet Dertour erstmals eine neuntägige Flusstour im südlichen Afrika. Herzstück der Reise ist eine Fahrt auf dem Luxusschiff African Dream durch den Chobe-Nationalpark. In der Dominikanischen Republik setzt die DER Touristik auf einen exklusiven Vollcharter auf die Halbinsel Samaná. Ab November fliegen die Gäste von ITS, Jahn Reisen, Dertour und Meier‘s Weltreisen mit Condor von Frankfurt nach El Catey. Im Vergleich zu alternativen Flugangeboten gewinnen die Kunden sechs Stunden mehr Zeit. Wir warten noch auf den Sommer - aber nicht vergessen, der Winter kommt!

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Mallorca: Hoteliers ziehen die Preise für 2018 an Urlauber auf Mallorca müssen im nächsten Sommer mit höheren Preisen rechnen. Wie die Zeitschrift "Mallorca Magazin" im Internet berichtet, haben die Hoteliers ihre Verhandlungen mit den Veranstaltern abgeschlossen und bis zu zehn Prozent höhere Preise herausgeschlagen. Laut der Hoteliersvereinigung FEHM sollen die Preissteigerungen aber nur in Hotels, die neu gebaut oder kürzlich saniert wurden, so hoch ausfallen. In einfacheren und unsanierten Anlangen, die 40 Prozent des Hotelangebots auf der Insel ausmachen, ist mit Preissteigerungen von drei bis vier Prozent zu rechnen. Die höheren Preise sind nur teilweise das Resultat der starken Nachfrage nach Mallorca. Sie sollen auch die geplante Abkehr vom Billigtourismus unterstützen. Teurer könnte es für Mallorca-Urlauber noch aus einem anderen Grund werden. Die Protestpartei Podemos verlangt für 2018 die Verdoppelung der im letzten Jahr eingeführten Touristensteuer. Die Partei toleriert die Minderheitsregierung auf den Balearen und droht, andernfalls dem Haushalt für das nächste Jahr nicht zuzustimmen.

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