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Lohnsteuerhilfe, Erstellen Einkommensteuererklärung, Kindergeldanträge, Antrag Lohnsteuerermäßigung, Steuerklassenwechsel, Anzeige getrennt lebend

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Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss – Die Pflichtveranlagung Sind sie verheiratet, beide berufstätig und einer gehört der Steuerklasse V oder VI an? Hatten Sie 2017 mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte? Haben Sie Kranken-, Erziehungs- oder Arbeitslosengeld erhalten (über 410 Euro hinaus)? In all diesen Fällen sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Und es gibt weitere Punkte, die zur sogenannten Pflichtveranlagung führen. Welche? Lesen Sie alle wichtigen Informationen bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein: https://www.lohnsteuerhilfe.net/arbeit-und-rente/wer-eine-einkommensteuererklaerung-abgeben-muss-die-pflichtveranlagung/

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🚸Kindergeld Künftig Zahlung nur für die letzten 6⃣ Monate vor Eingang des Antrages❗ Mehr dazu in unseren Beratungsstellen.

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Was sich im Steuerjahr 2018 ändert Das Steuerjahr 2018 bringt einige wichtige Änderungen. Sogenannte „geringfügige Wirtschaftsgüter", also den beruflich genutzten PC oder ein Regal im Arbeitszimmer, kann man jetzt besser absetzen. Paare, die heiraten wollen, sollten unbedingt anschließend ihre Steuerklassen prüfen. Ab diesem Jahr gruppiert das Finanzamt sie automatisch in Steuerklasse vier ein, was häufig zu Problemen führt. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 wird um 2 Monate verlängert und zwar auf den 31. Juli 2019. In diesem Jahr gilt noch einmal die altgewohnte Deadline: 31. Mai. Allerdings ist damit zu rechnen, dass einige Landesfinanzämter auch in diesem Jahr wieder Ausnahmen für "Elster"-Nutzer anbieten. In diesem Jahr steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird um 72 Euro auf 4.788 Euro angehoben und das Kindergeld wird um jeweils 2 Euro auf 194 Euro monatlich erhöht. Mehr Details erfahren Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserer Beratungsstelle.

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