Dr. Fritz & Partner / Fachanwälte / Rechtsanwälte
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RAe Unsere Fachanwaltschaften in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht erlauben uns ein hohes Maß an Spezialisierung. So können wir in Fällen, die mehrere Rechtsgebiete betreffen, eine umfassende Beratung aus einer Hand gewährleisten.
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch im gerichtlichen Verfahren.
Wir klären Sie über Risiken und Erfolgsaussichten jedes einzelnen Schrittes rechtzeitig auf, um Sie vor unnötigen Kosten zu schützen.
Für Sie ist es entscheidend einen Rechtsrat zu erhalten, der auch vor den Gerichten Bestand hat. Deshalb betreiben wir einen hohen Aufwand für Fachliteratur, elektronische Medien und Fortbildungen.
Impressum
Anbieter und Angaben nach §§ 5,6 TMG (Telemediengesetz und §§ 2,3 DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationsverordnung)
Anbieter und verantwortlich für den gesamten Inhalt ist
Dr. Fritz & Partner - Fachanwälte - Rechtsanwälte mbB
Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz (Partner)
Rechtsanwältin Antje Pfingsten (Partnerin)
Rechtsanwalt Carsten Leske
Kontakt:
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte- Rechtsanwälte mbB
Bahnstr. 1
42781 Haan
Telefon: + 49 2104 83 37 59 0
Telefax: + 49 2104 83 37 59 10
info@fritz-fachanwaelte.de
Rechtsform, Register
Dr. Fritz & Partner-Fachanwälte -Rechtsanwälte ist eine Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer PR 1525
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf, info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de, www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr. DE 135/5920/0692
Berufshaftpflichtversicherung
AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
Räumlihcer Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Reglungen untersagt (§43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
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facebook.comHäufig entstehen Probleme, weil Mandanten keine schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Soweit keine Schriftformerfordernis besteht, sind natürlich auch mündlich getroffene Vereinbarungen wirksam. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung kann aber nicht bewiesen werden, was genau vereinbart war. Auch Zeugen sind ein unsicheres Beweismittel. Häufig wird in der Familie oder bei Freunden auf eine schriftliche Vereinbarung verzichtet. Eine solche wird mit mangelndem Vertrauen gleichgesetzt. Und tatsächlich ist die Enttäuschung und Verletzung darüber, dass die mündliche Vereinbarung nicht eingehalten wird, hinterher umso größer. Um das zu verhindern, ist eine schriftliche Vereinbarung so wichtig.
BT 117 - Büro „easy“: Gut organisiert den Büroalltag meistern
Gute Büroorganisation ist so wichtig.....
Wann beginnt das Trennungsjahr? Viele Mandanten glauben, dass das Trennungsjahr irgendwo angemeldet wird, genauso wie die Ehschließung also offiziel gemacht wird. Das ist nicht der Fall. Das Trennungsjahr wird natürlich am einfachsten durch den Auszug eines Ehepartners dokumentiert. Aber auch hier kommt es nicht auf die Umeldung. Die Trennung kann aber auch in der ehelichen Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass die Trennung, wie es so schön heißt, von Tisch und Bett erfolgt. Dies bedeutet, dass neben getrennten Schlafräumen auch jeder für sich einkauft, kocht, wäscht und finanziell wirtschaftet.
Zum Thema Mediation und Konfliktcoaching finden Sie jetzt auch mehr Informationen unter der Seite www.antje-pfingsten.de
Band 5 – Arbteitnehmer – Arbeitgeber | Haaner Themengarten
Frisch aus der Presse: http://www.haaner-themengarten.de/band-5-arbteitnehmer-arbeitgeber/ Von uns sind dort Beiträge zum Thema Abfindung und Elternzeit zu finden.
Businesstreff Haan Unternehmertreffen 17. November 2016 „Mediation“
Nicht nur im Baurecht sondern auch im Familienrecht und Erbrecht ist Mediation sinnvoll, da ein Gerichtsverfahren in diesem Bereichen sehr lange dauern kann. Eine lohnenswerte Veranstaltung.
Viele Menschen kommen erst dann zu uns, wenn es schon „brennt“. Dabei lassen sich viele Probleme im Vorfeld verhindern. Oder zumindest kann das Risiko, dass es zu einem Rechtstreit kommt, eingegrenzt werden. Dies gilt insbesondere für alle Art von Vertragsschlüssen. Gerade wenn die Investition, wie zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie hoch ist, lohnen sich die Kosten für unsere Beratung.
Unsere Fachanwaltschaften in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht erlauben uns ein hohes Maß an Spezialisierung. So können wir in Fällen, die mehrere Rechtsgebiete betreffen, eine umfassende Beratung aus einer Hand gewährleisten. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch im gerichtlichen Verfahren. Wir klären Sie über Risiken und Erfolgsaussichten jedes einzelnen Schrittes rechtzeitig auf, um Sie vor unnötigen Kosten zu schützen. Für Sie ist es entscheidend einen Rechtsrat zu erhalten, der auch vor den Gerichten Bestand hat. Deshalb betreiben wir einen hohen Aufwand für Fachliteratur, elektronische Medien und Fortbildungen.