Arztabrechnung
Description
Compass GmbH bietet als privatärztliche Verrechnungsstelle echtes Factoring für die Arztabrechnung - sofortige Honorarzahlung ohne Ausfallrisiko Privatärztliche Abrechnungsstelle - Spitzenleistung ab 0,8 % der Rechnungssumme
Wir sind eine Abrechnungsstelle für die private Arztabrechnung. Mit über 30 Jahren Erfahrung in diesem Bereich zählen wir zu den erfahrenen privatärztlichen Abrechnungsstellen. Neben dem Inkasso und der Vorfinanzierung bieten wir ein echtes Factoring an, bei dem das Ausfallrisiko zu 100 % auf die Compass GmbH übergeht. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir das auf Ihre Anforderungen exakt zugeschnittene Leistungspaket zusammen, um somit zur Effizienz Ihrer täglichen Arbeit beizutragen.
Inkasso-Leistungen und Vorfinanzierung: Private Arztabrechnung
Wir erstellen die Arztabrechnung – nach ihren Angaben sowie gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und anderer Verträge – innerhalb von 1-2 Werktagen. Daneben umfasst unser Inkasso-Leistungsspektrum unter anderem die Prüfung aller Rechnungsdaten, die Korrektur von Unstimmigkeiten sowie die Erstellung von Rechnungen gemäß § 12 GOÄ. Darüber hinaus buchen wir Zahlungseingänge und übernehmen das kaufmännische Mahnwesen bei säumigen Zahlern. Bei Bedarf führen wir ebenso das gerichtliche Mahnwesen zur Erwirkung des Vollstreckungsbescheids durch. Darüber hinaus sorgen wir für eine sofortige Überweisung des Honorars der Privatliquidation durch unsere Abrechnungsstelle.
Echtes privatärztliches Factoring
Neben der privaten Arztabrechnung finden Sie bei uns ein echtes privatärztliches Factoring. Hierbei übernimmt die Abrechnungsstelle das gesamte Ausfallrisiko bei Forderungen, die zu Recht bestehen. Möchten Sie mehr zum Thema privatärztliches Factoring erfahren, dann schauen Sie sich hier unser YouTube-Video an: www.youtube.com/watch?v=rUXKjoujo48.
Falls Sie für Ihre Praxis eine kompetente und zuverlässige Arztabrechnung suchen, dann finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner. Schreiben Sie uns gerne per E-Mail – auch wenn Sie Fragen zur privaten Arztabrechnung haben.
Für weitere Infos besuchen Sie bitte unsere Webseite unter: www.compass-gmbh.de
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facebook.comBelegarzt bei privatzusatzversicherten Patienten Seit geraumer Zeit nehmen die PKVen die belegärztlichen Leistungen genauer unter die Lupe und hinterfragen, ob der zu behandelnde Patient privat- oder privatzusatzversichert ist. Im ersten Fall hat ein Behandlungsvertrag nämlich lediglich eine klarstellende Wirkung hat, während im zweiten Fall die schriftliche Äufklärung über die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen und Abrechnung nach der GOÄ ein MUSS ist. Diese Unterscheidung wird mit dem generelle Fokus des Gesetzgebers auf den privaten Zusatzversichertenstatus begründet. Danach sind privatzusatzversicherte Patienten mit entsprechenden Verträgen weiterhin primär als GKV-Versicherte anzusehen – mit der Konsequenz, dass belegärztliche Leistungen zunächst aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung vergütet werden. Vor diesem Hintergrund gelten für alle Belegarztleistungen jenseits des vertragsärztlichen Leistungsumfangs die Bestimmungen des Patientenrechtegesetzes. Insbesondere hat der Belegarzt deshalb auch den Beweis anzutreten, dass der Patient (per Behandlungsvertrag) über die ihm entstehenden Kosten und über eventuelle Selbstbehalte aufgeklärt wurde. Ein Umgehen des speziellen Belegarztvertrags durch Aufnahme in die Wahlleistungsvereinbarung des Krankenhauses ist im Übrigen nicht möglich. Der Belegarzt ist nicht im Krankenhaus angestellt und kommt daher als Wahlarzt nicht in Betracht.