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ISO certify

Stadtlohner Straße 46, Gescher, Germany
Consulting Agency

Description

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Als zuverlässiger Partner beraten wir Sie zu ISO 27001, ISO 9001 und helfen Ihnen bei der Umsetzung des Datenschutzes. Als zuverlässiger Partner unterstützen wir Sie nicht nur bei dem Aufbau Ihres Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001, sondern helfen Ihnen auch bei der Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes. Auf Wunsch prüfen unsere Auditoren Ihr Managementsystem und wir stellen Ihnen ein Konformitätszertifikat nach ISO 27001 aus.
Damit Ihr Unternehmen dauerhaft konkurrenzfähig bleibt, beraten wir Sie außerdem branchenspezifisch zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001.
Mit Sitz im Münsterland agieren wir stets schnell und zuverlässig.

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Wissen Sie noch, wann Sie zum letzten Mal Ihre Passwörter geändert haben? Vielleicht ist es wieder einmal an der Zeit, sie zu aktualisieren. Mit unserer Passwortkarte finden Sie schnell neue und sichere Zeichenabfolgen. Dieses praktische Tool finden Sie auch auf unserer Website www.iso-certify.de als PDF-Download.

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Werden Sie selbst Managementsystem-Experte! Wir haben unsere Schulungen erweitert. Ab sofort bieten wir Ihnen Workshops und Schulungen in all unseren Beratungsbereichen an. Unsere vollständige Workshop-Übersicht finden Sie auf unserer Website www.iso-certify.de.

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Jetzt neu: Wir beraten Sie ab sofort auch zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001.

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Privates Surfen am Arbeitsplatz Ist der Chef berechtigt, den Suchverlauf seiner Mitarbeiter auszuwerten? – Laut einem jüngsten Gerichtsurteil schon. In diesem konkreten Fall wurde einem Mitarbeiter gekündigt, nachdem sein Chef feststellte, dass sein Internetdatenvolumen besonders hoch war. Die Auswertung brachte ans Licht, dass der Mitarbeiter in der Tat am Arbeitsplatz viel Zeit mit privatem Surfen verbracht hatte. Der Mitarbeiter reichte in Folge seiner Kündigung Klage ein und argumentierte, sein Chef habe sein Persönlichkeitsrecht mit der Auswertung des Browserverlaufes verletzt. Die Richter wiesen dies jedoch zurück, da der Mitarbeiter seiner arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sei. Darüber hinaus ist im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt, dass Browserverläufe gespeichert und ausgewertet werden dürfen, um eine Missbrauchskontrolle durchzuführen. Hier geht’s zum vollständigen Artikel: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2016-05/mitarbeiterueberwachung-browserverlauf-privatsphaere-arbeitsrecht

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Anwaltskanzleien im Visier: Vorsicht vor gefälschten E-Mails! Zurzeit kommt es vermehrt zu Spionage-Angriffen auf deutsche Anwaltskanzleien. Mit einem Trojaner verseuchte E-Mails werden von Kriminellen unter falschem Absender verschickt. Dabei geben Sie vor, ebenfalls einer Kanzlei anzugehören. Hier geht's zum vollständigen Artikel: http://www.heise.de/security/meldung/Spionage-Angriff-auf-deutsche-Anwaltskanzleien-3189778.html

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