Emmert - Kfz-Sachverständiger
Description
Ich erstelle für Sie unabhängige Schadengutachten mit allen zur Schadenabwicklung relevanten Werten Viele Autofahrer sind verunsichert, welche Rechte sie nach einem Verkehrsunfall haben. Gerade die Kfz-Versicherer weisen häufig darauf hin, dass beispielsweise ein Gutachten, genauso wie die Einschaltung eines Anwaltes entbehrlich sei. Durch diese "Schadensteuerung" können Ihnen erhebliche Nachteile entstehen.
Ich berate Sie unabhängig und und begutachte den Schaden an Ihrem Fahrzeug neutral. Die Kosten für meine Tätigkeit werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Gerne berate ich Sie vor Auftragserteilung telefonisch - selbstverständlich kostenfrei.
Warum ein Gutachten?
Der entstandene Schaden wird zur Beweissicherung dokumentiert.
Neben den Reparaturkosten werden auch alle weiteren zum Schaden relevanten Werte wie Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfallgruppe, Reparaturdauer, etc. ermittelt.
Bei eventuellen Unstimmigkeiten zum Schadenhergang kann der Sachverständige gegebenenfalls aufklärend helfen.
Weiterhin stehen Ihnen unter Umständen weitere Kosten zu, an welche Sie ohne Gutachten nicht unbedingt denken. Die Wertminderung zum Beispiel ist nicht Bestandteil eines Kostenvoranschlages und kann nur durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
Warum ein freier Sachverständiger?
Als Geschädigter müssen Sie den Ihnen entstandenen Schaden gegenüber der Versicherung des Schädigers nachweisen, als Laie können Sie den Schaden jedoch nicht beziffern. Die Schadenhöhe von demjenigen ermitteln zu lassen der den Schaden letztendlich auch bezahlen muss, einem Sachverständigen der Versicherung, scheint aus nachvollziehbaren Gründen nicht sinnvoll.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger lege ich besonderen Wert auf meine neutrale, weisungsfreie und ungebundene Stellung. Ich verzichte daher bewusst auf vertragliche Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen.
Nicht selten nimmt die Versicherung des Unfallgegners schon kurz nach dem Unfall Kontakt mit Ihnen, dem Geschädigten, auf. Scheinbar großzügig wird angeboten die komplette Schadenabwicklung zu übernehmen. Es wird Ihnen angeboten Ihr Fahrzeug abzuholen und und in eine von der Versicherung ausgewählte Partnerwerkstatt zu bringen. Weiterhin wird darauf hingewiesen das die Kosten für einen Sachverständigen nur nach Prüfung und nur bis zu einer gewissen Höhe übernommen werden. Auch die Kosten für einen Mietwagen werden nur bis zu einer gewissen Höhe freigegeben. Dies ist schlichtweg falsch und soll Sie, den Geschädigten, einschüchtern und verunsichern, so dass Sie der Schadensteuerung des Versicherers nachgeben.