Top Local Places

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Garching

Otto-Hahn-Str. 2, Garching bei München, Germany
Business Service

Description

ad

Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften. Bundesweit gem. § 4 Nr. 11 StBerG: #Lohnsteuerhilfeverein

RECENT FACEBOOK POSTS

facebook.com

" Wir machen den Weg frei"!, so lautet ein Werbespruch einer deutschen Bank. Dies haben wir nicht nötig.!! Denn, wir kommen zu Ihnen nach Hause und erstellen vor Ort Ihre Steuererkärung. Keine langen Wege, alle Unterlagen im Haus. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kommen auch an den Wochenenden und in den Abendstunden. Worauf warten Sie noch???

facebook.com

Beachten Sie die Abgabefristen Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie zum Beispiel verpflichtet, wenn Sie einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt haben, bei berufstätigen Ehepartnern einer die Steuerklasse V oder VI hat, die Ehepartner die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor gewählt haben, Sie Elterngeld oder Krankengeld oder eine andere Lohnersatzleistung über 410 € bezogen haben. In diesen Fällen gilt: Ihre Steuererklärung muss bis zum 31.05. des nächsten Jahres beim Finanzamt sein. Für das Jahr 2015 ist der letzte Abgabetermin also der 31.05.2016. Fünf Monate sind nicht viel Zeit, um eine Steuererklärung fertigzustellen. In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage später eintrifft. Danach müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Denn wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgeben, kann das Finanzamt Sie dafür bestrafen - mit dem Verspätungszuschlag. Er ist aber nicht nur Strafe, sondern auch ein Druckmittel, damit Sie Ihre Steuererklärungen in Zukunft rechtzeitig abgeben. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig eine Fristverlängerung, wenn Sie für Ihre Steuererklärung noch mehr Zeit brauchen. Wird aber Ihre Steuererklärung von einem der steuerberatenden Berufe erstellt, wie z. B. durch den Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V., dann verlängert sich Ihre Abgabefrist bis zum 31.12. des Jahres.

facebook.com

10.11.2015 Kindergeld bei Studenten Die Prüfungsergebnisse zählen Gute Neuigkeiten für Studenten und Eltern: Kindergeld wird solange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Eine universitäre Ausbildung endet erst, wenn dem Studenten die Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht bereits mit dem Ablegen der letzten Prüfung. Dies entschied das Finanzgericht Sachsen aktuell in einem Kindergeldfall (Urteil vom 17. Juni 2015 – 4 K 357/11). Damit schafft das Gericht Rechtssicherheit für Eltern, deren Kinder länger auf ihre Noten warten müssen. Im Fall hatte die Studentin ihre Diplomarbeit abgegeben, jedoch die Prüfungsergebnisse erst sechs Monate später erhalten. Während dieser Wartezeit war sie weiterhin an der Universität immatrikuliert und jobbte nebenbei im Schnitt knapp 15 Stunden in der Woche. Die Familienkasse strich das Kindergeld, weil sich das Kind nach Ablegen der Prüfung nicht mehr in einer Berufsausbildung befände und damit die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes nicht mehr vorlägen, so das Argument der Familienkasse. Falsch, urteilte das Sächsische Finanzgericht. Die Berufsausbildung endet grundsätzlich erst mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Etwas anderes gilt nur, wenn das Kind vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bereits eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt oder das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bild: Robert Kneschke/Fotolia

facebook.com

Quiz