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Kanzlei Wolfgang Benedikt-Jansen

Parkstraße 9, Frankenberg, Germany
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Rechtsanwalt. Mediation. Systemische Konfliktlösung. Quantum Flow

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Heute treten die letzten Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft. Unternehmer müssen Verbraucher nun informieren, ob ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren stattfinden kann. Mehr dazu auf unserer Homepage!

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Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen Verbraucher und Unternehmer? Wann gelten welche Widerrufsrechte? Und wie kann der Verbraucher sich noch schützen? Das und vieles mehr erfahren Sie in unserer neuen Rechtsreihe!

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Verbrauchersteitigkeiten alternativ beilegen Ab dem 01.02. bringt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) neue Informationspflichten für Unternehmer. Das Gesetz setzt die sogenannte ADR-Richtlinie um. In Zukunft muss in sämtlichen Verbraucherverträgen leicht zugänglich, klar und verständlich auf eine anerkannte Schlichtungsstelle hingewiesen werden. So soll es einfacher für Verbraucher werden, im Rahmen einer Mediation einen Streit beizulegen. Übrigens: Wir sind ebenfalls eine staatlich anerkannte Gütestelle zur Mediation :)

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Aus gegebenem Anlass möchten auch wir darüber informieren, dass das Bundesverfassungsgericht heute entschieden hat, dass die NPD nicht verboten wird. Im Rahmen eines Partei-Verbotsverfahrens muss sich das BVerfG an den strengen Voraussetzungen des Art. 21 GG orientieren. Demzufolge (und auch nach der Begründung des BVerfG) sind neben verfassungsfeindlichen Zielen und Motiven auch deren Erfolgsaussichten im politischen Meinungsbildungsprozess erforderlich. Konkret bedeutet das: Die NPD vertritt laut BVerfG zwar Ansichten, die menschenunwürdig und missachtend und mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar sind. Allerdings ist die NPD im gesamtpolitischen Bild der Bundesrepublik und der EU nicht bedeutend genug, da sie lediglich in einzelnen Kommunalorganen vertreten sei. BVerfG, Urteil v. 17.01.2017, Az.: 2 BvB 1/13

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An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass der einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag der Targobank gerichtlich "verboten" wurde. Wir haben es mit dem am 20.12.2016 beendeten Verfahren geschafft, ein Urteil für alle Verbraucher zu erwirken.

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Neues BGH-Urteil: Verbraucherdarlehensverträge aus den Jahren nach 2010 sind widerrufbar! Der BGH hat erneut ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Am 22.11.2016 entschied der 11. Zivilsenat, dass auch Verbraucherdarlehensverträge aus der Zeit nach 2010 widerrufbar sind. Diese Auffassung vertreten wir bereits seit langem und der BGH urteilte des Öfteren schon zugunsten der Verbraucher. Das Urteil ist für Verbraucher, die jetzt ihren alten Vertrag widerrufen wollen, anwendbar --- denn auf Verträge seit dem 11.06.2010 ist die neue Verfristungsregelung (12 Monate und 14 Tage) nicht anwendbar.

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W. Benedikt-Jansen (@WBenJan) | Twitter

Ein Schritt hin zur digitalisierten Anwaltswelt :) Wir sind jetzt nicht nur über unsere Homepage und Facebook, sondern auch über Twitter vertreten. Schauen Sie doch mal vorbei! https://twitter.com/WBenJan

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Sittenwidrig überhöhte Darlehenszinsen: Ein ständiges Ärgernis Aktuell befindet sich der Kapitalmarkt in einer Niedrigzinsphase. Das hat zur Folge, dass Verbraucher relativ günstig an Darlehen kommen. Jedoch schrecken auch in der aktuellen zeit Banken nicht vor überteuerten Darlehensverträgen zurück. Sittenwidrig überteuerte Darlehensverträge sind kein Phänomen einer Niedrigzinsphase, fallen während dieser jedoch besonders stark auf. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick: http://kapitalmarktrecht-fachanwalt.de/sittenwidrige-darlehensvertraege/

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Wir wünschen Ihnen, dass Sie einen guten Start in das neue Jahr haben und 2017 Ihnen Glück und Zufriedenheit beschert. Frohes neues Jahr!

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Kurz vor Jahresende möchten wir wieder einmal auf ein unglaublich wichtiges Thema in der Rechtspraxis hinweisen: Die Verjährung. Im Zivilrecht steht dies für die Tatsache, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit geltend zu machen sind, danach verfallen sie. Die Verjährung ist in den §§ 194 ff BGB geregelt. Es gibt Ausnahmen von der Verjährung, unterschiedliche Zeiten der Verjährung sowie verschiedene Regelungen zum Beginn und Ende der Frist. Genauer klären wir Sie darüber auf unserer Website auf. An dieser Stelle nur nochmal der Hinweis: Wer Ansprüche (z.B. aus Widerrufsrechten, Darlehensverträgen, Schadensersatz, etc.) hat, sollte prüfen, ob diese 2016 verjähren. Dann ist morgen, 31.12.2016 um 23:59 Uhr der allerletzte Zeitpunkt. Also schnell nochmal prüfen und 2016 dann gut ausklingen lassen!

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Nachdem nun das Weihnachtsfest vorüber ist, stehen viele vor der Frage: Was tun mit Weihnachtsgeschenken, die einem nicht gefallen? Neben der Frage, ob es höflich ist oder nicht, Geschenke umzutauschen möchten wir einen juristischen Hinweis geben! Bei der Rückgabe von Geschenken ist zu beachten, dass es zunächst einen Unterschied macht, ob das Geschenk online oder im Geschäft gekauft wurde. Online hat man zumindest immer das 14tägige Widerrufsrecht. Dies gilt in Geschäften nicht. Viele Geschäfte bieten jedoch, um dem Zeitgeist gerecht zu werden, ein ebenso gültiges Umtauschrecht an. Ansonsten wird es schon schwieriger. Denn soweit das Geschenk keinen Mangel aufweist, sondern einem einfach nicht gefällt, ist dies kein Rückgabegrund. Hier heißt es dann: Behalten oder irgendwann weiterverschenken :)

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Das gesamte Kanzleiteam wünscht frohe Weihnachten, besinnliche Festtage und alles Gute für das neue Jahr :)

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