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Michael Ulses

Hermann-Oberth-Str. 6, Feucht, Germany
Finance Company

Description

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Ich bin ein freier und unabhängiger Finanzberater der durch ethisches Handeln nachhaltige Werte für meine Mandanten schafft. Ich, Michael Ulses, bin ein freier und unabhängiger Finanzberater der durch ethisches Handeln nachhaltige Werte für meine Mandanten schafft.
Kompetente und verlässliche Beratung sowie Menschlichkeit gehören zu meiner Unternehmens-Philosophie. Die Ziele und Wünsche meiner Mandanten zu erfüllen ist meine Hauptaufgabe, diese zu erreichen erfüllt mich mit Freude.

Durch Zugriff auf Expertenwissen, einer verständlichen Software und einen hochmotivierten Team schaffe ich Mehrwerte. Ehrlichkeit, Engagement und Herzblut runden meine Beratung ab.

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Wenn der Baum fällt Wenn ein Baum auf ein Haus oder ein geparktes Auto fällt, ist nicht immer sicher, welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Es stellt sich auch die Frage, ob den Besitzer des Grundstückes eine Mitschuld trifft – etwa, weil er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Deutschland wurde in den letzten Monaten wiederholt von orkanartigen Stürmen heimgesucht. So wie Sturmtief „Burglind“, das Anfang des Jahres über Europa hinwegfegte. Mehr als eine Milliarde Euro Schaden erzeugte der Wintersturm auf dem Kontinent, so schätzen Experten – hierzulande waren insbesondere Mittel- und Süddeutschland betroffen. Bei solchen Stürmen werden auch immer wieder Bäume entwurzelt. Sie fallen im ungünstigsten Fall auf Häuser und Autos, wo sie großen Schaden anrichten. Eine Wohngebäudeversicherung kommt dann für diesen Schaden auf, wenn der Baum auf dem eigenen Grundstück stand und dort etwas kaputt ging. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Baum schon geschädigt war oder auf das Haus des Nachbarn fiel. Dann droht im schlimmsten Fall ein Rechtsstreit. Grundstückseigentümer haben Verkehrssicherungspflicht Kompliziert wird es nämlich dann, wenn Dritte geschädigt werden: Der Baum also auf das Nachbargrundstück oder ein parkendes Auto am Straßenrand fällt. Dann nämlich stellt sich die Frage, ob der Besitzer des Grundstückes seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Baum nicht morsch ist und niemand anderen gefährdet. Diesbezüglich hat das Saarländische Oberlandesgericht bestätigt, dass Privatpersonen einerseits die Bäume auf ihrem Grundstück kontrollieren müssen – aber in Grenzen. Eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr (belaubt und unbelaubt) ist demnach ausreichend, um die Pflicht zur Verkehrssicherung zu erfüllen. Aber auch dringend vonnöten, wenn etwa der Baum an einer Straße oder einem Weg steht. Erst wenn der Baum Signale aufweise, dass er kaputt sei, etwa abgestorbene Blätter, verletzte Rinde oder Pilzbefall, müsse ein Sachverständiger zur Begutachtung hinzugezogen werden. Natürlich muss der Grundstückseigner auch garantieren, dass die Gefahren beseitigt werden. Verkehrssicherung verletzt? Grundbesitzer-Haftpflicht zahlt! Dass es schnell teuer werden kann, wenn man die Bäume nicht kontrolliert, zeigt die Höhe des ausgesprochenen Schmerzensgeldes bei diesem Urteil. Weil eine Grundstücks-Eignerin es versäumt hatte, ihre Bäume trotz deutlich sichtbarer Schäden zu kontrollieren, löste sich vom Baum ein dicker Ast und verletzte eine Fußgängerin so schwer, dass sie einen bleibenden Schaden davontrug. Die Höhe des ausgesprochenen Schmerzensgeldes: 200.000 Euro (Urteil vom 9.1.2011, Az: 1 U 177/10-46). Hat ein Grundstückseigner seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und wird ein Dritter geschädigt, dann leistet die Wohngebäudeversicherung natürlich nicht. Hierfür muss eine Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Und wenn den Hausbesitzer gar keinerlei Schuld trifft, wird es sogar noch ärgerlicher: dann nämlich muss der Geschädigte selbst versichert sein, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Fällt der Baum auf das eigene Auto, übernimmt dann die Kaskoversicherung des geschädigten Autofahrers die Kosten. Foto:Jan-Mallander@Pixabay.com

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Autobumser - Vorsicht, gewiefte Banden am Werk! Versicherungsbetrug wird nicht nur von Privatpersonen begangen, sondern im großen Stil auch von kriminellen Banden. Das lässt arglose Versicherungskunden schnell zum Opfer krimineller Machenschaften werden. Ein Beispiel: Autobumser, die Fahrer mit Absicht in Unfälle verwickeln. Nicht nur Privatpersonen betrügen ihre Versicherung - etwa, wenn das teure Smartphone selbstverschuldet zu Bruch geht und ein Freund sich bereit erklärt, dafür seine Privathaftpflicht zur Kasse zu bitten. Versicherungsbetrug findet oft auch in ganz großem Stil statt. Von einem dieser Fälle berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Webseite. Demnach hat es bei einer Razzia gegen die italienische Mafia in Italien 170 Festnahmen gegeben. Die Mafiosi hatten auch den Versicherungsbetrug als Einnahmequelle entdeckt - unter anderem in Deutschland. Im konkreten Fall hatten die Übeltäter vorsätzlich eine Pizzeria niedergebrannt, um Geld von ihrem Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zu prellen: So zumindest lautet der Vorwurf. Doch es geht auch kleiner. Eine häufige Straftat, die gerade organisierte Banden begehen, ist das sogenannte Autobumsen. Dabei provozieren fremde Personen bewusst Unfälle, um die Versicherung des Unfallgegners zur Kasse zu bitten. Und diese Fälle sind so raffiniert wie schwer nachweisbar. Zum Beispiel bremsen die Übeltäter vor einer grünen Ampel plötzlich und unerwartet ab, um den Hintermann zum Auffahren zu zwingen. Denn wer einem anderen Auto hinten drauffährt, ist in der Regel Schuld am Unfall - dann muss die Kfz-Haftpflicht zahlen. Ein anderer Fall ist, dass der „Autobumser“ eigentlich Vorfahrt hätte, aber den anderen Autofahrer durchwinkt, etwa in eine Parklücke hinein. Dann fährt er, obwohl er scheinbar freiwillig auf sein Vorfahrtsrecht verzichtete - und beharrt darauf, im Recht zu sein. Laut einem Bericht des MDR erzeugen die Autobumser so geschätzt einen Schaden von zwei Milliarden Euro. Jeder zehnte Unfall sei bereits auf eine solche Betrügerei zurückzuführen, schätzt der GDV. Hier gilt für Autofahrer: Wachsam sein! Bei Auffälligkeiten sollten Betroffene die Polizei rufen und den Schaden gut dokumentieren, etwa mit Fotos, Kennzeichen, Name und Adresse der Person. Auch ist es wichtig, im Falle eines solchen Unfalls kein Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Denn genau das haben die gewieften Betrüger oft bei sich. Im schlimmsten Fall kann sogar die Versicherung Ärger machen, wenn man ein Geständnis unterschreibt, ohne dass der Versicherer einen Gutachter einschalten konnte. Denn diese achten mittlerweile auch sehr genau auf Indizien für Betrug. Foto:DavidRockDesign@Pixabay.com

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Riester-Vertrag wiederbeleben! Riester-Verträge lassen sich problemlos beitragsfrei stellen, wenn man Probleme hat die Prämien zu bedienen, hat das einige Vorteile. Dabei sollte man aber darauf achten, wie sich der Vertrag mit dem Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins verhält. Wer seine Riester-Beiträge nicht bedienen kann oder mit seinem Vertrag hadert, der muss seine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht gleich kündigen. Stattdessen empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann nämlich kann man mit den Beitragszahlungen pausieren, aber Steuervorteile und Zulagen bleiben erhalten. Das geht recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherer. Dabei sollte man aber auch beachten, wie sich der Riester-Vertrag mit Blick auf den Höchstrechnungszins verhält. Denn gerade Verträge, die in Zeiten vor der Niedrigzins-Ära abgeschlossen wurden, versprechen oft einen höheren Zins als aktuelle Neuverträge. Wer seine Riester-Rente beispielsweise im Jahr 2006 abgeschlossen hat, erhält in der Regel bei „klassischen“ Verträgen einen Garantiezins von 2,75 Prozent. Bei aktuellen Neuverträgen sind es „nur“ 0,9 Prozent. Bedingungen für Wiederinkraftsetzung des Vertrages sind verschieden Deshalb sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ihren Vertrag wieder in Kraft setzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist aktuell darauf hin, dass es abhängig vom Vertrag ist, mit welchem Höchstrechnungszins die Verträge weiterhin verzinst werden, wenn man sie wieder „reanimiert“. Mitunter kommt es darauf an, wie lange ein Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei einer kürzeren Unterbrechung von bis zu zwei Jahren beispielsweise kann es beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, während nach Ablauf dieser Frist der dann aktuelle Rechnungszins gilt. Hier drohen Vorsorgesparer, Geld zu verschenken! Weil es um die Altersvorsorge geht, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wenn man seinen Riester-Vertrag wieder in Kraft setzt. Auch mit Blick auf die staatliche Förderung: Nach Informationen der zuständigen Zulagenstelle schöpft nur ein Bruchteil der Riester-Sparer die volle Zulage aus, nämlich 6,7 Millionen von 16,5 Millionen Sparern. Grund sind unter anderem die hohen bürokratischen Hürden beim Antrag auf die Zulagen. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Rat eines Fachmannes einzuholen. Foto:Succo@Pixabay.com

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Bürger schlecht gegen finanzielles Pflegerisiko abgesichert Die Bundesbürger sehen sich schlecht auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorbereitet. Das bestätigt erneut eine YouGov-Untersuchung im Auftrag einer großen Versicherung. Dabei zeigen aktuelle Daten, dass Pflegebedürftigkeit oft auch mit sozialer Not einhergeht. Das Armutsrisiko ist hoch, wenn eine Person auf fremde Hilfe angewiesen ist. Mehr als drei Viertel (77 Prozent) der Bundesbürger fürchtet, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichen wird, um im Pflegefall alle Kosten zu decken. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschers YouGov unter mehr als 2.000 Personen. Und die Befragten haben durchaus Recht damit. Tatsächlich ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkasko: Ist der Patient auf stationäre Rundumbetreuung angewiesen, kann sich die Finanzierungslücke auf einen vierstelligen Betrag im Monat summieren. Entsprechend hat auch mehr als jeder Zweite (56 Prozent) das Gefühl, nicht gut gegen die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit versichert zu sein. Dabei sieht die Realität sogar noch düsterer aus. Laut der Umfrage haben nämlich nur 15 Prozent der Bürger eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, mit der sich die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen lässt. Finanzielle Gründe für Verzicht - und fehlendes Wissen Viele Bürger nennen finanzielle Gründe, weshalb sie nicht extra für die Pflege vorsorgen. So stimmten 63 Prozent der Aussage zu, „Ich kann es mir finanziell nicht leisten“. Doch mehr als jeder Fünfte gab auch an, dass er schlicht zu wenig Wissen hätte, wie man sich gegen die Pflegebedürftigkeit wappnen kann. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegerenten- oder Pflegetagegeldversicherung. Beide Sparten zeichnet aus, dass die Pflegebedürftigen über den Betrag frei verfügen dürfen, den sie für den Grad der Pflegebedürftigkeit vereinbart haben. Warum eine freie Verfügbarkeit des Geldes so wichtig ist, zeigt eine andere Zahl: Laut Statistischem Bundesamt werden fast drei Viertel (73 Prozent) der Pflegefälle in den eigenen vier Wänden von ihren Angehörigen umsorgt. Diese Aufgabe übernehmen vor allem Frauen. So sagte bei einer forsa-Umfrage jede dritte erwerbstätige Frau, dass sie für Pflegeaufgaben bereits ihre Arbeitszeit eingeschränkt habe. Steht das Geld zur freien Verfügung, können damit pflegende Angehörige unterstützt werden. Ganz auf Pflegevorsorge verzichten sollte man nicht. Denn Pflegebedürftigkeit bedeutet ein besonderes Armutsrisiko. Jeder sechste Pflege-Patient ist bereits auf Leistungen vom Sozialamt angewiesen, sogenannte „Hilfe zur Pflege“ nach dem Sozialgesetzbuch, weil er seinen Lebensunterhalt selbst nicht mehr decken kann. Tendenz steigend: Allein in den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der Bedürftigen um mehr als zwanzig Prozent. Und anders als von vielen vermutet, kann man sich auch mit kleinem Geldbeutel gegen das finanzielle Risiko einer Pflege wappnen. Hier lohnt ein Beratungsgespräch! Foto:Geralt@Pixabay.com

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Mehr Schonvermögen in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Das Jahr 2018 hat soeben begonnen - und viele Menschen starten mit guten Vorsätzen in das neue Jahr. Wie wäre es zum Beispiel damit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um im Herbst des Lebens besser versorgt zu sein? Hier hat der Gesetzgeber einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, damit auch Geringverdiener mehr von ihrer Altersvorsorge haben. Zum Jahresanfang 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Doch anders als es der Name suggeriert, betreffen die darin festgeschriebenen Änderungen nicht nur Betriebsrenten, sondern auch andere Formen der Altersvorsorge. Ein wichtiger Baustein ist hierbei, dass es sich auch für Geringverdiener mehr lohnen soll, zusätzliche Vorsorge zu betreiben. Möglich macht dies ein neuer Grundfreibetrag, der Erleichterungen bietet, wenn Senioren im Ruhestand nur eine kleine gesetzliche Rente beziehen. Sie dürfen künftig mehr von ihrer Privatvorsorge behalten, sollten sie auf Sozialleistungen im Alter angewiesen sein. Dieser Grundfreibetrag gilt für Riester-, Basis- und Betriebsrenten. In konkreten Zahlen: Erhält der Ruheständler Leistungen aus der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, aus gesetzlicher Erwerbsminderung oder aus der Kriegsopferfürsorge, darf er 100 Euro im Monat aus seiner Privatvorsorge zusätzlich behalten, ohne dass diese Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Der Betroffene darf sogar weitere 30 Prozent für sich behalten, wenn diese 100 Euro Monatsrente überstiegen werden. Bei einer monatlichen Betriebs, Riester- oder Basisrente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro). Es gibt also gute Gründe, auch mit kleinem Geldbeutel vermehrt vorzusorgen. Welche Arten der Altersvorsorge sich tatsächlich lohnen, kann ein Beratungsgespräch klären. Foto:Sylviebliss@Pixabay.com

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Neujahr - Und der Versicherungsschutz wird geupdatet! Ein Jahreswechsel kann Anlass sein, den aktuellen Status der Versicherungen zu überprüfen. Denn unter Umständen müssen diese angepasst werden: nicht nur, wenn eine neue Lebenssituation eingetreten ist, sondern mitunter sogar bei kleinen Änderungen. Zum Neujahr setzen sich viele Menschen neue Ziele und ziehen Bilanz, was sich in den vergangenen zwölf Monaten so ereignet hat. Die guten Vorsätze sollten dabei jauch das Thema Versicherung nicht aussparen. Denn Änderungsbedarf besteht unter Umständen auch beim Versicherungsschutz, wenn sich im Leben etwas ändert oder bereits geändert hat. Beispiel private Altersvorsorge: Zum Ende des Jahres empfiehlt es sich zu überprüfen, ob man als Riester-Sparer auch tatsächlich alle Zuschläge erhält. Um voll förderfähig zu sein, müssen Sparer jedes Jahr mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen: abzüglich der Zulagen. Auch muss ein „Antrag zur Altersvorsorgezulage“ beim Versicherer gestellt werden. Versicherer können die Zulagen eines Jahres bis zum Ende des übernächsten Jahres einfordern: für 2017 also bis Ende 2019. Eine Elternzeit ermöglicht es hingegen, die Einzahlung in den Vertrag auf einen Sockelbeitrag zu reduzieren. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch! Doch nicht nur bei Riester lohnt es sich, die Angemessenheit des Versicherungsschutzes zu checken. Beispiel Hausratversicherung: Hat eine Familie sich neue Wertgegenstände für die Wohnung gekauft oder eine teure Einrichtung, muss unter Umständen der Schutz erhöht werden. So ist zum Beispiel für Schmuck und Uhren, die außerhalb eines Safes aufbewahrt werden, die Deckungssumme in vielen Policen beschränkt. Und wer ein Grundstück kauft oder gar selbst einen Hausbau plant, hat natürlich auch neue Risiken. Unter Umständen muss dann eine Grundstücks- oder Bauherrenhaftpflicht eingeplant werden. Auch wenn sich die Einkommens-Situation verändert hat, der Chef etwa eine Lohnerhöhung springen ließ oder man sogar selbst auf den Chefsessel befördert wurde, lohnt ein Vertragscheck. Bei Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss unter Umständen die vereinbarte Leistung erhöht werden. Das ermöglichen die sogenannten Nachversicherungsgarantien in den Verträgen: Sie erlauben es, bei bestimmten Ereignissen wie einem Häuslebau oder einer Heirat den Schutz entsprechend anzupassen. Worauf sich noch zu achten lohnt, klärt ein Beratungsgespräch! Foto:Gellinger@Pixabay.com

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Berufsunfähigkeitsversicherung - netto ist nicht gleich brutto Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, aber mitunter auch recht teuer: gerade für Risikoberufe. Damit Versicherte keine böse Überraschung erleben, sollte sie bei Neuabschluss eines Vertrages nicht nur die Nettoprämie im Blick haben, sondern auch die Bruttoprämie. Denn auf diesen Bruttobetrag können die Prämien ansteigen, wenn sich die Überschüsse der Versicherer ungünstig entwickeln. Es gibt wohl wenige Versicherungen, bei denen sich Branche und Verbraucherschutz so einig sind: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte, wenn möglich, jeder haben. Schließlich muss jeder vierte Beschäftigte in Deutschland seinen Beruf vorzeitig aufgeben: im Schnitt mit 47 Jahren, wie aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Dann hätte man rund ein Drittel seines Berufslebens noch vor sich - im schlimmsten Fall droht der soziale Abstieg. Weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber in der Regel zu den etwas teureren Versicherungen gehört, schauen viele potentielle Neukunden auch auf die Höhe der Prämie. Und das kann böse ins Auge gehen, wenn man dabei nur den aktuellen Zahlbeitrag im Blick hat, auch Nettoprämie genannt. Bei Vertragsabschluss sollten Versicherungsnehmer ebenfalls darauf schauen, welche Bruttoprämie der Versicherer für den Tarif vorsieht. Der Hintergrund: Die Nettoprämie einer Berufsunfähigkeits-Police bezeichnet den aktuell zu zahlenden Beitrag. Hierbei nutzt der Versicherer auch die erwirtschafteten Überschüsse am Kapitalmarkt sowie einige andere Stellschrauben, um die Prämien im Sinne des Versicherten stabil zu halten. Allerdings ist der Nettobeitrag dem Kunden keineswegs garantiert. Entwickeln sich die Überschüsse ungünstig oder hat der Versicherer schlecht kalkuliert, kann der zu zahlende Beitrag bis maximal zur Bruttoprämie anwachsen und sich der Schutz entsprechend verteuern. Zwar passiert eine solche Teuerung bisher nur selten, weil die meisten Tarife solide kalkuliert sind - aber gerade im aktuellen Niedrigzins-Umfeld ist die Gefahr durchaus gegeben. Und manche Versicherer weisen extra eine niedrige Nettoprämie aus, um Neukunden anzulocken. Laut dem Ratinghaus Franke und Bornberg können die Unterschiede zwischen netto und brutto bei 100 Prozent liegen. Also besser gleich beide Werte im Blick behalten! Grundsätzlich gilt: Für einen BU-Schutz sollte nicht allein der Preis ausschlaggebend sein, sondern die Qualität der zugesicherten Leistungen. So sollte der Versicherer zum Beispiel auf die „abstrakte Verweisung“ verzichten - sonst kann der Verbraucher auch auf einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn er seinen bisherigen nicht mehr ausüben kann. Wegen der Komplexität der Verträge empfiehlt es sich, den Rat eines Versicherungsexperten einzuholen! Foto:Geralt@Pixabay.com

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Bürgerversicherung - Debatte auch mit Klischees Deutschland diskutiert über eine Bürgerversicherung! Dass die private Krankenversicherung noch immer viele Vorteile bietet, wird dabei gern übersehen. Denn in der Debatte sind auch viele Klischees im Spiel. Soll die private Krankenvollversicherung für Neukunden abgeschafft werden? Diese Debatte steht im Raum, seitdem über eine Neuauflage der Großen Koalition debattiert wird. Denn besonders bei den Sozialdemokraten gibt es Stimmen, die sich für eine einheitliche Versicherung für alle Bürger aussprechen. Als wichtigstes Argument wird genannt, dass Ärzte für alle Patienten das gleiche Honorar bekommen sollen, damit gesetzlich Versicherte nicht mehr so lange auf einen Termin warten müssen. Schließlich zahlen die Privatversicherer höhere Honorare. Dass dabei leider auch viele Klischees in der Debatte vertreten sind, darauf hat nun Uwe Laue aufmerksam gemacht, Chef des PKV-Verbandes. Also jenen Verbandes, in dem die Privatversicherer organisiert sind. Vorurteil Nummer Eins betrifft den Vorwurf, dass gesetzlich Versicherte besonders lang auf einen Arzttermin warten müssten, während Privatversicherte diesen schnell bekommen. Fest steht aber nach Branchenzahlen: Im Notfall bekommt jeder Patient sofort einen Termin. „Da wird jeder sofort versorgt, egal, wie er versichert ist. Und alle Versicherten – gesetzlich wie privat – haben grundsätzlich Zugang zu den gleichen hochklassigen Versorgungseinrichtungen“, sagte Laue dem „Handelsblatt“. Und 76 Prozent aller Bundesbürger bekommen einen Arzttermin noch am selben Tag oder am darauffolgenden Tag. Das ist in vielen Staaten, die eine Einheitskasse haben, anders: in Großbritannien müssen beispielsweise manche Patienten sechs Monate warten, bis sie in der Arztpraxis vorstellig werden dürfen! Klischee Numero Zwei: Die private Krankenversicherung sei nur etwas für Gut- und Besserverdiener. Tatsächlich erzielen nur elf Prozent aller PKV-Versicherten Einkünfte über der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.800 Euro im Monat, erklärt Laue anhand von Branchenzahlen. 20 Prozent seien sogar Kinder, die in der GKV gar keine Prämien zahlen müssten, aber zusätzliche Kosten mitbrächten. Und gerade viele Selbstständige versichern sich privat, weil der Schutz hier mitunter billiger ist, als wenn sie bei einer Krankenkasse noch den Arbeitgeberanteil mit zahlen müssten. Es ist gerade der Systemwettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, der in Deutschland ein hohes Versorgungsniveau sichert und andere Länder neidisch auf unser Gesundheitssystem schauen lässt, argumentiert Laue in dem Interview weiter. Fest steht, dass beide Versorgungssysteme Vor- wie Nachteile haben. Deshalb sollte auch der Schritt zu einer privaten Krankenversicherung gut überlegt sein und nicht ohne vorherige Beratung erfolgen. Wer einmal privat versichert ist, muss jedenfalls keine Angst haben, dass er den Status verlieren würde, wenn eine Bürgerversicherung kommt: Auch die SPD-Pläne sehen vor, dass die privat Krankenversicherten ihren Status behalten. Dieser dürfte ihnen auch juristisch nicht zu nehmen sein. Foto:pixel2013@Pixabay.com

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Neuerungen bei den Betriebsrenten 2018 Augen auf bei den Betriebsrenten! Diese werden ab dem Neujahr besser gefördert. Und gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen ab Januar 2018 noch mehr profitieren. Die Betriebsrente ist in Deutschland eine wichtige Stütze für die Altersvorsorge. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge soll sie den Bundesbürgern einen auskömmlichen Lebensabend ermöglichen. Doch gerade bei den kleineren Unternehmen mit bis zu 150 Mitarbeitern gibt es hier noch Defizite. Hier profitiert nur etwa jeder vierte Arbeitnehmer von einer entsprechenden Vorsorge. Dass sich dabei die Betriebsrente als Argument entpuppen kann, um Fachkräfte an das Unternehmen zu binden, zeigt eine Studie von PriceWaterhouseCoopers: zumindest dann, wenn der Arbeitgeber etwas zuschießt. Demnach wäre eine solche Extra-Leistung für 41 Prozent der Befragten ein wichtiger Grund, das Unternehmen nicht zu wechseln. Und auch die Bundesregierung hat die Potentiale erkannt und will ab dem kommenden Jahr die betriebliche Altersvorsorge besser fördern. Ein wichtiger Baustein: Ab dem kommenden Jahr werden jene Arbeitnehmer unterstützt, die eher eine kleine Lohntüte haben und bis zu 26.400 Euro im Jahr verdienen. Zahlt der Arbeitgeber hier mindestens 240 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung, erstattet der Staat eine Förderung von 30 Prozent der Summe und maximal 144 Euro. Diese vom Chef gezahlten Extrabeiträge sind zudem steuerfrei, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert. Baustein Numero Zwei: Es wird ein neuer Grundfreibetrag eingeführt, wonach die Betriebsrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Geringverdiener müssen also weniger Sorge haben, dass ihm die Sozialämter die betriebliche Altersvorsorge wieder wegnehmen. Dieser Grundfreibetrag beziffert sich auf 100 Euro monatlich plus zusätzliche dreißig Prozent, die diese 100 Euro Monatsrente übersteigen. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro). Darüber hinaus entsteht zum Jahreswechsel mit dem sogenannten Tarifpartnermodell ein ganz neuer Durchführungsweg der Betriebsrente. Einigen sich die Tarifpartner gemeinsam auf eine Rente, also in der Regel Arbeitgeber und Gewerkschaften, werden die Firmen enthaftet und müssen nicht mehr für die Höhe der Renten garantieren. Aber auch Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich einem Modell anschließen. Was das alles konkret bedeutet, kann ein Beratungsgespräch klären! Foto:PublicDomainPictures@Pixabay.com

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Frohe Weihnachten! Der Job ist nicht immer leicht manchmal die Geduld auch weicht. Doch meine Kunden sind mir wichtig und ich sehe es ganz richtig. Frohe Weihnachten Ihnen nun zu sagen denn ich möchte keine Klagen. Wünsche Ihnen eine besinnliche Zeit Frohe Weihnachten und dass es schneit.

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Altersvorsorge - Das Jahr 2018 bringt Verbesserungen bei Riester Für 2018 hat der Gesetzgeber einige Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Wer staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, profitiert unter anderem von einer höheren Förderung und Geringverdiener von einem neu eingeführten Schonbetrag, wenn sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Die Riester-Rente ist eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Circa 16,535 Millionen Verträge hatten die Bundesbürger zum Ende des dritten Quartals abgeschlossen, so geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor. Damit das so bleibt und noch mehr Menschen einen Vertrag abschließen, hat der Staat Verbesserungen bei Riester beschlossen, die zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten werden. Grundzulage wird angehoben Ein wichtiger Baustein: Erstmals seitdem Riester eingeführt wurde, wird die staatliche Förderung zum 1. Januar 2018 angehoben. Betrug die Grundzulage bisher 154 Euro im Jahr, so wird sie nun auf 175 Euro erhöht. Das klingt zunächst nach wenig. Doch speziell für Familien kann sich das sehr lohnen: So erhalten Eltern weiterhin 300 Euro Förderung im Jahr für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 das Licht der Welt erblickt haben. Wurde ein Kind vor diesem Stichtag geboren, sind immer noch 185 Euro drin. Damit Riester-Sparer die volle Zulage erhalten, müssen sie mindestens vier Prozent des Brutto-Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Bezüglich der Förderung sollte auch bedacht werden, dass die Riester-Rente eine Anlage mit Blick in die Zukunft ist. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Pressetext vorrechnet, summieren sich allein die staatlichen Zulagen für eine Person mit zwei Kindern auf bis zu 15.500 Euro. Neues Schonpolster für Geringverdiener Weitere Erleichterungen hat der Staat für Menschen geschaffen, die keine ganz so volle Lohntüte haben. Das gilt speziell für Rentner, die auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sind. Ab 2018 profitieren sie von einem monatlichen Schonbetrag in Höhe von 100 Euro, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Über diese Summe hinaus bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro Riester-Rente im Monat zusätzlich behalten werden! Das gilt übrigens auch für Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Weitere Details zur staatlich geförderten Altersvorsorge kann ein Beratungsgespräch klären! Foto:Gellinger@Pixabay.com

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Warum Altersvorsorge für Frauen ein wichtiges Thema ist Erneut macht eine Studie darauf aufmerksam, dass Frauen im Alter deutlich weniger Einkünfte haben als Männer. Im schlimmsten Fall droht so Altersarmut. Experten sprechen von einer sogenannten Gender Pension Gap, die sich aktuell auf stolze 53 Prozent beziffert: das bedeutet, weibliche Ruheständler haben nur halb so hohe Alterseinkünfte wie Männer. Frauen haben im Alter oft deutlich niedrigere finanzielle Mittel als männliche Rentner. Das zeigt eine aktuelle Studie des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Die drei beteiligten Forscherinnen und Forscher haben nicht nur Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter die Lupe genommen. Sondern auch der größten wiederkehrenden Haushaltsbefragung in Deutschland, dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Mit diesem breiten Datenmaterial konnten die Wissenschaftler nicht nur Aussagen zur gesetzlichen Rente treffen, sondern auch zu den anderen beiden Säulen der Altersvorsorge: Betriebsrenten und private Altersvorsorge, speziell Riester-Renten und Lebensversicherungen. Die Ergebnisse sind für Frauen wenig erfreulich. Sie erhalten im Schnitt ein um 53 Prozent niedrigeres Netto-Alterseinkommen als die Herren der Schöpfung, wenn man alle drei Säulen zusammenrechnet. Das liegt zum einen natürlich an der besonderen Erwerbssituation von Frauen. Zum einen unterbrechen sie ihre Erwerbsbiographie häufiger, weil sie es noch immer mehrheitlich sind, die schwerpunktmäßig Kinder erziehen und Angehörige pflegen. Deshalb sind sie auch häufiger in Teilzeitarbeit und anderer prekärer Beschäftigung tätig. Hier muss noch einiges getan werden, um tatsächlich Gleichberechtigung zu sichern. Aber Frauen nutzen auch die bestehenden Optionen auf Altersvorsorge seltener. Beispiel betriebliche Alterssicherung: Laut Studie haben nur sieben Prozent der Frauen Anrecht auf eine Betriebsrente erworben, während es bei Männern immerhin 26 Prozent sind. Und während Frauen im Schnitt 240 Euro Betriebsrente erhalten, sind es bei den männlichen Beschäftigten im Schnitt 593 Euro. Das macht in diesem Bereich einen Unterschied von 60 Prozent! Deshalb empfiehlt es sich, dass Frauen, die es sich leisten können, das Thema betriebliche und private Altersvorsorge auf ihre Tagesordnung setzen. Schließlich geht es um finanzielle Unabhängigkeit auch im Alter - und darum, sich auch im Ruhestand weiterhin etwas leisten zu können. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen, die passende Vorsorge zu finden. Foto:RyanMcGuire@Pixabay.com

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