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PROFISERVICE WERKSTATT

Ruhralle 311, Essen, Germany
Automotive Company

Description

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http://www.profi-service-werkstatt.de freundlich, fair, preiswert Impressum: http://www.profi-service-werkstatt.de/impressum/ PROFISERVICE WERKSTATT steht für eine Kooperation inhabergeführter freier Werkstätten, die hinsichtlich Ihrer Qualität, Leistungsstärke und Kostenorientierung eine echte Alternative zur herstellerunterstützten Vertragswerkstatt sind.

Von Inspektion und HU/AU-Untersuchung* bis zu 24-Stunden-Service und Mobilitätsgarantie – das Leistungsspektrum ist vielseitig und verlässlich.

* Durchführung hier durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisation

Bundesweit sind über 1000 Werkstätten dem System angeschlossen. Damit zählt die PROFISERVICE WERKSTATT mit zu den größten und leistungsstärksten Werkstattkonzepten in Deutschland.


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Winterreifen: Jetzt wechseln, bevor alle kommen! Wird es doch noch ein Goldener Herbst? Egal, Frost und Bibbertemperaturen kommen zumeist schneller als man denkt. Die Faustregel lautet: Umrüsten von „O“ bis „O“ - also von Oktober bis Ostern. Deshalb nicht auf den Winter warten, sondern umgehend in der Fachwerkstatt einen Termin zum Reifenwechsel vereinbaren. PROFISERVICE WERKSTATT empfiehlt: Nicht warten bis alle kommen, sondern jetzt die Sommer- gegen Winterreifen wechseln Mit dem Winter ist das so eine Sache. Letztlich verhält er sich wie der Sommer: Er kommt bestimmt, wann das aber ist, können nicht einmal die Wetterfrösche vorhersagen. Deshalb gilt: Der kluge Autofahrer baut vor, handelt vorausschauend und wartet nicht bis alle kommen! Wenn die Tage merklich kürzer werden, feuchtes Laub die Straßen rutschig macht, die Temperaturen fallen und Frühnebel die Sonne verdunkelt, ist die richtige Zeit, die Winterpneus aufzuziehen. Obwohl es in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht gibt, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) jedoch vor, die Bereifung den Wetterverhältnissen entsprechend anzupassen. Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Kommt es deswegen zu Verkehrsbehinderungen, Gefährdungen oder gar einem Unfall, erhöhen sich die Strafen empfindlich. Zudem riskiert der Fahrzeughalter, den vollumfänglichen Schutz seiner Kfz-Versicherung zu verlieren. Immer wieder weisen Versicherer daraufhin, dass mangelhafte Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen spürbare Einschränkungen beim Versicherungsschutz haben kann und in besonderen Fällen sogar Regressansprüche an den Fahrzeughalten gestellt werden könnten.

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Ab heute in Kraft: Die neuen Bußgelder Jetzt wird´s noch teurer: Ab heute gelten die neuen, spürbar verschärften Verkehrsregeln, denn die Anpassung des Bußgeldkatalogs tritt zum 19. Oktober 2017 in Kraft. Autofahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, müssen nun deutlich tiefer in die Tasche greifen. Neue Bußgelder für Vergehen wie zum Beispiel die Handy-Nutzung am Steuer, sind ab sofort in Kraft Härtere Strafen drohen fürs Telefonieren am Steuer, bei Blockierung der Rettungsgasse oder für die Teilnahme bei einem illegalen Autorennen. Ganz neu in den Strafkatalog aufgenommen wurde das Verhüllungsverbot. Wer am Steuer sitzt, mit seinem Handy hantiert und damit erwischt wird, ohne dass dabei etwas passiert, muss dafür künftig 100 statt 60 Euro berappen. Zum Bußgeld kommt noch ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei hinzu. Merklich teurer wird es, wenn durch den Verstoß ein Unfall mit Sachbeschädigung verursacht wird. Dann drohen bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Galt das Verbot bisher nur für Mobil- und Autotelefone, wurde es jetzt durch die Neureglung auf alle aktuell existierenden Kommunikationsgeräte wie beispielsweise Tablets und Laptops erweitert. Denn: Handy und Co. dürfen vom Fahrzeugführer nur/erst dann genutzt werden, wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist (Start-Stop-Automatik zählt nicht dazu und wird geahndet!), ohne dass dadurch der fließende Verkehr behindert wird. Übrigens, auch für Radfahrer wird es jetzt teurer. Radler, die während der Fahrt mit ihrem Handy in der Hand ertappt werden, müssen statt 25 künftig 55 Euro bezahlen. Wer sein Gesicht während der Fahrt verhüllt, muss ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Denn Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab sind augenblicklich verboten. Der Grund: Wird ein Fahrzeug beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, soll die Identifizierung des Fahrers durch das Verhüllungsverbot sichergestellt werden. Ausnahme: Motorradfahrer. Für sie gilt nach wie vor die Helmpflicht!

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Lichttest 2017: Sicher durch die dunkle Jahreszeit Die Tage werden kürzer, Blätter fallen, Sturmböen jagen übers Land – der Herbst ist da und mit ihm die dunkle Jahreszeit. Umso wichtiger ist eine einwandfreie Fahrzeugbeleuchtung. Wer jetzt mit einer defekten Lichtanlage unterwegs ist, geht ein hohes Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein. Beugen Sie vor und lassen Sie Ihren Wagen in der Fachwerkstatt Ihres Vertrauens überprüfen. Gehen Sie zum Lichttest 2017. PROFISERVICE WERKSTATT empfiehlt: Zu Beginn der dunklen Jahreszeit auch an den Lichttest denken. Bis Ende Oktober ist er kostenfrei Der Kampf gegen Einäugige und Blender hat über die Jahre hinweg nicht an Aktualität verloren. Ergebnisse der vergangenen Lichttestwochen haben ergeben: Immer noch fährt rund ein Drittel aller untersuchten Fahrzeuge mit mangelhafter Beleuchtung oder falsch eingestellten Scheinwerfern über Deutschlands Straßen. Auffällig: In Großstädten ist die Mängelquote signifikant höher als auf dem flachen Land. Alleine im letzten Jahr waren 32 Prozent der untersuchten Fahrzeuge mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtung unterwegs. Knapp 21 Prozent der vorgeführten Wagen fuhren mit defekten Hauptscheinwerfern. Mehr als neun Prozent davon blendeten zudem den Gegenverkehr mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern. Auch die Mängel an der Heckbeleuchtung waren mit acht Prozent deutlich zu hoch. Um den vollen Durchblick während der dunklen Tage zu haben, sollten Autofahrer deshalb nicht zögern und zügig einen Termin in einem Kfz-Meisterbetrieb zur Überprüfung der Lichtanlage vereinbaren. Das Beste: Bis zum 31. Oktober 2017 ist der Lichttest kostenfrei. Besonderes Augenmerk liegt auf der Scheinwerferanlage. Kleine Mängel werden sofort und kostenlos beseitigt. Nur die nötigen Ersatzteile und umfangreichere Einstellarbeiten müssen bezahlt werden. Anschließend dokumentiert eine Plakette an der Frontscheibe das geprüfte Licht. Bei dem Check der gesamten Beleuchtungsanlage werden unter anderem das Fern- und Abblendlicht sowie Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer geprüft. Auch die Warnblinkanlage, Blinker, Begrenzungs- und Parkleuchten, Brems- und Schlusslichter sowie die Nebelschlussleuchte werden kontrolliert.

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Härtere Strafen 2: Rettungsgassen-Muffel bezahlen mehr Wertvolle Zeit, die manchmal über Tod oder Leben entscheidet, verstreicht, weil immer öfter rücksichtlose Gaffer oder unaufmerksame Autofahrer den herannahenden Einsatzkräften den Weg zum Unfallort versperren. Jetzt hat der Bundesrat der Erhöhung des Bußgeldes für Rettungsgassen-Muffel und Unfallspotter zugestimmt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Freie Fahrt für Krankenwagen im Einsatz Beschwerden von Polizei, Feuerwehr und Sanitätern häufen sich. Wenn der Krankenwagen zu einem Unfall ausrückt, muss er häufig nicht nur gegen die Zeit, sondern auch gegen rücksichtslose Autofahrer ankämpfen. Speziell bei schweren Unfällen entscheiden bisweilen Sekunden über Leben und Tod. Wer Rettungskräfte bei der Einsatzfahrt zum Unfallort behindert, muss künftig mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Aufgrund der jetzt beschlossenen Gesetzesverschärfung wird für diesen gravierenden Verstoß nun eine deutlich höhere Strafe fällig. Betrug der Strafzettel bislang lediglich 20 Euro, können künftig, je nach Vergehen und Auswirkung, zwischen 200 und 320 Euro verhängt werden, zuzüglich einem Fahrverbot von einem Monat. Und so geht’s: Sobald auf Autobahnen oder Schnellstraßen der Verkehr zähflüssig fließt oder nur noch Schritt-Tempo oder gar Stop-and-Go möglich sind, muss eine Rettungsgasse gebildet werden! Dabei muss die Rettungsgasse immer zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. D. h.: Bei drei oder mehr Spuren geht es nur auf der äußersten linken Fahrspur nach links, auf allen anderen Fahrspuren nach rechts. Dabei sollte die Standspur nur mit höchstens der halben Wagenhälfte zugestellt werden, um auch dort Rettungskräften einen Weg freizuhalten.

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Härtere Strafen 1: Verschärfung von Handy-Verbot am Steuer Sie nerven nicht nur extrem, sondern gefährden vor allem sich und andere Verkehrsteilnehmer: Autofahrer mit Telefon-„Standleitung“, die auch während der Fahrt nicht von ihrem Gerät lassen können. Jetzt hat der Bundesrat härtere Strafen für die Handy-Nutzung am Steuer beschlossen. Sünder müssen nun mit zwei Punkten und bis zu 200 Euro Bußgeld rechnen. Unsitte im Verkehrsalltag: Handy-Nutzung am Steuer. Jetzt drohen noch härtere Strafen Es werden immer mehr. Nervige Dauer-Telefonierer im Straßenverkehr. Ob im Stau, an der Ampel oder sogar auf der Autobahn, immer häufiger behindern Smartphone-Junkies den Verkehr, gefährden dadurch sich und andere. Dieser digitalen Unsitte will die Politik endlich einen Riegel vorschieben und hat jetzt im Bundesrat härtere Strafen für die Missachtung beschlossen. Ob sie tatsächlich etwas bewirken und für Besserung sorgen, sei dahingestellt. Nur noch schnell die Mails checken oder ganz kurz eine Whatsapp-Nachricht eintippen ist zwar schon lange verboten, genauso wie das Ansehen von Fotos, Videos oder gar, ganz unverfroren, das Telefonieren selbst. Die Neureglung sieht nun verschärfte Sanktionen vor: Wer am Steuer sitzt, mit seinem Handy hantiert und damit erwischt wird, ohne dass dabei etwas passiert, muss dafür künftig 100 statt 60 Euro berappen. Zum Bußgeld kommt noch ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei hinzu. Spürbar teurer wird es, wenn durch den Verstoß ein Unfall mit Sachbeschädigung verursacht wird. Dann drohen bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Galt das Verbot bisher nur für Mobil- und Autotelefone, wurde es jetzt durch die Neureglung auf alle aktuell existierenden Kommunikationsgeräte wie beispielsweise Tablets und Laptops erweitert. Denn: Handy und Co. dürfen vom Fahrzeugführer nur/erst dann genutzt werden, wenn das Auto steht und der Motor ausgeschaltet ist, ohne dass dadurch der fließende Verkehr behindert wird. Übrigens, auch für Radfahrer wird es jetzt teurer. Radler, die während der Fahrt mit ihrem Handy in der Hand ertappt werden, müssen statt 25 künftig 55 Euro bezahlen.

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Absichtliches Bremsen: Verursacher haftet voll! Wahrscheinlich passiert es auf Deutschlands Straßen täglich zig tausend Mal: Drängeln und zu dichtes Auffahren werden durch eine absichtliche Bremsung gemaßregelt. Kommt es dabei zu einem Crash haftet der Verursacher voll. Zu diesem Urteil kam jetzt das Amtsgericht Solingen (AZ: 13 C 427/15). Begründung: „Akte der Selbstjustiz sind nicht erlaubt“. Wer einen Auffahrunfall provoziert, muss voll haften Was so ein richtiger Asphalt-Cowboy ist, regelt die Sache selbst. So geschehen in einem Fall, den jetzt das Amtsgericht Solingen verhandelt hat. Die Frau fuhr im vorschriftsmäßigen Tempo, der Autofahrer dahinter hatte es eilig, drängelte, überholte schließlich und scherte dann knapp vor der Frau wieder ein. An der nächsten roten Ampel blieben beide Fahrzeuge hintereinander stehen. Bei Grün fuhr der Drängler schnell an, bremste jedoch gleich wieder abrupt ab. Die Frau fuhr auf. Die Versicherung des Dränglers wollte nur ein Viertel des Schadens am Auto der Frau zahlen. Sie wollte den vollen Schaden ersetzt bekommen, klagte und bekam Recht. Denn: Entgegen der allgemein verbreiteten Meinung, das auffahrende Auto sei grundsätzlich Schuld, schließlich hätten Fahrer oder Fahrerin gebührenden Abstand halten müssen, entschieden die Richter anders. Wild West und verkehrsgefährdende Maßregelungen haben auf der Straße keinen Platz. Das Gericht bewertete die Ampelaktion des Dränglers als einen „Akt der Selbstjustiz“. Wer extra scharf bremst, um andere zu maßregeln, haftet voll (AZ: 13 C 427/15)!

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67. IAA: Zwischen Diesel-Angst und New Mobility Sie war einst die größte Autoschau Europas und eine der wichtigsten Leitmessen der Welt: Die Internationale Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt am Main. Heute öffnen sich die Messe-Pforten bis einschließlich zum 24. September. Allerdings steht die 67. Auflage in den ohnehin unruhigen Zeiten unter kritischer Beobachtung und muss unter Absagen leiden: Eine Schlüsselbranche zwischen Diesel-Angst und New Mobility. IAA-Hingucker: Das autonome Konzeptfahrzeug smart vision EQ fortwo – so stellt sich die Daimler-Tochter das Carsharing der Zukunft vor. Wie immer stehen in Mainhattan spektakuläre Concept-Cars, atemberaubende PS-Raketen und die mittlerweile allgegenwärtigen Crossover in allen schier erdenklichen Größen und Segmenten im Rampenlicht. Es hagelt zudem wieder zig Welt-, Europa- und Deutschlandpremieren. Und: Nach dem Abgas-Skandal ist vor dem Abverkauf von E-Mobil und Co. Waren Stromer vor dem Diesel-Gate eher eine Nische, die man halt besetzen musste, stürzen sich die Hersteller jetzt ganz hastig markenübergreifend in die fabelhafte Welt der alternativen Antriebe und überschlagen sich förmlich mit Hybrid-, Plug-in-Hybrid- und rein elektrisch angetriebenen Modellen. Einen großen Schwerpunkt setzt natürlich auch die Digitalisierung. Speziell durch sie bricht sich weiterer technischer Fortschritt in immer raffinierteren Assistenzsystemen und Vernetzung-Features Bahn. Ein unüberhörbares Stichwort dabei: Autonomes Fahren. Schenkt man den Zahlen Glauben, die vom Center Automotiv Research (CAR) der Universität Duisburg-Essen kommen, geht es mit dem Auto auch weiterhin aufwärts. Denn CAR prognostiziert für 2017 rund 85 Millionen verkaufte Autos weltweit. Das wäre ein Plus von mehr als 2,5 Prozent gegenüber 2016. Doch abseits von eindrucksvollen Studien und den inzwischen unvermeidlichen SUVs bleiben im Schatten der gleißenden Messe-Scheinwerfer Vertrauenskrise und die Suche nach neuen, alltagstauglichen Mobilitätskonzepten. Zwar werden Internet-Giganten wie Google und Facebook als neue Messe-Teilnehmer freudig begrüßt und aufgenommen, doch im Gegenzug bleiben auch bedenkliche 12 namhafte Hersteller, darunter auch ein so innovativer Hoffnungsträger wie Tesla, der großen Frankfurter Auto-Show fern. Eine Branche im Wandel!

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Kfz-Versicherung: Für jeden Siebten wird es teurer! Sommer ade. Nicht nur meteorologisch ist die wärmste Jahreszeit zu Ende auch bei den Auto-Versicherungen ist der sogenannte „Kfz-Herbst“ angebrochen. Für Millionen Autofahrer beginnt mit dem Jahreswechsel ein neues Versicherungsjahr. Und eins steht jetzt schon fest: Etwa jeder siebte Kfz-Haftpflichtversicherte muss in 2018 tiefer in die Tasche greifen. Knapp 5,7 Millionen Autofahrer müssen für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in 2018 mehr bezahlen Hochsaison für die Auto-Versicherer. Bis zum 30. November kann die alte Police gekündigt werden. Von diesem Recht dürfte eine Vielzahl Autofahrer Gebrauch machen. Der Grund: Die Gesellschaften haben die Typklassen für die Kfz-Versicherung neu bestimmt. Ergebnis: Mehr als 25 Prozent aller Fahrzeuge wird neu eingestuft. Folge: Autos der Oberklasse und SUVs werden teurer, Kleinwagen günstiger. Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden aufgrund der jährlichen Neuberechnung knapp 5,7 Millionen Fahrzeuge für 2018 höher eingestuft, etwa 5,2 Millionen Autos rutschen in eine niedrigere Klasse. Während sich 14 Prozent über einen teureren Vertrag ärgern müssen, können sich immerhin 13 Prozent über eine günstigere Police freuen. Für die überwiegende Mehrheit, rund Dreiviertel (73 Prozent) von insgesamt 39,6 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten, ändert sich dagegen nichts. Bei den Anhebungen gilt zumeist: Großer Motor, höherer Betrag, bei den Herabsetzungen: Weniger Leistung, günstigere Police. Verteuert sich die Kfz-Versicherung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Tipp: Selbst wenn sich die Typklasse des Fahrzeugs nicht verändert, lohnt es sich, die vielen Tarife zu vergleichen und über einen Wechsel nachzudenken. Denn: Neukunden werden oftmals mit günstigeren Police gelockt.

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Smart-Repair: Kleinen Kratzern an den Kragen gehen Eine Schramme hier, eine Beule da – ärgerlich, aber kein Weltuntergang und nach ein paar Tagen schon wieder vergessen. Das hochempfindliche Material der Auto-Karosserie verzeiht allerdings nicht den kleinsten Kratzer. Beanspruchung und Witterung tun ihr Übriges. Folge: Es bilden sich Rost und poröse Stelle, der anfangs minimale Schaden vergrößert sich. Das muss nicht sein. Die schnelle und günstige Option heißt: Smart-Repair! PROFISERVICE WERKSTATT empfiehlt: Auch bei Mini-Schäden lieber nicht zu lange mit der Instandsetzung warten Vor dem wichtigen Geschäftstermin noch kurz in den Imbiss um die Ecke und schwups prangert ein kleiner, aber unübersehbarer hässlicher Ketchup-Klecks auf dem frischgebügelten Anzugshemd. Eigentlich ist das Meeting schon vor dem Beginn gelaufen, denn der Fleck verdirbt den erste Eindruck. Ein kleiner Kratzer in der Metallic-Lackierung kann die gleiche Wirkung haben. Und anders als bei einem Fleck im Hemd, kann aus einer kleinen Schramme schnell ein großer Schaden werden. Warum also mit der Beseitigung eines Schönheitsfehlers lange warten, wenn es Smart-Repair gibt? Die Fachwerkstatt bessert kleine Schäden ohne größeren Reparaturaufwand schnell und kostengünstig aus. Ob Delle, Beule oder Riss, das Spektrum ist breitgefächert und reicht von den Rädern über die Karosserie bis in den Innenraum. Zu den typischen Smart-Repair-Reparaturen zählen unter anderem der Kratzer an der Felge, die Schramme am Kotflügel, die Beule in der Fahrertür, das Loch im Polster oder ein Riss an der Windschutzscheibe.

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Smart-Repair: Kleinen Kratzern an den Kragen gehen Eine Schramme hier, eine Beule da – ärgerlich, aber kein Weltuntergang und nach ein paar Tagen schon wieder vergessen. Das hochempfindliche Material der Auto-Karosserie verzeiht allerdings nicht den kleinsten Kratzer. Beanspruchung und Witterung tun ihr Übriges. Folge: Es bilden sich Rost und poröse Stelle, der anfangs minimale Schaden vergrößert sich. Das muss nicht sein. Die schnelle und günstige Option heißt: Smart-Repair! PROFISERVICE WERKSTATT empfiehlt: Auch bei Mini-Schäden lieber nicht zu lange mit der Instandsetzung warten Vor dem wichtigen Geschäftstermin noch kurz in den Imbiss um die Ecke und schwups prangert ein kleiner, aber unübersehbarer hässlicher Ketchup-Klecks auf dem frischgebügelten Anzugshemd. Eigentlich ist das Meeting schon vor dem Beginn gelaufen, denn der Fleck verdirbt den erste Eindruck. Ein kleiner Kratzer in der Metallic-Lackierung kann die gleiche Wirkung haben. Und anders als bei einem Fleck im Hemd, kann aus einer kleinen Schramme schnell ein großer Schaden werden. Warum also mit der Beseitigung eines Schönheitsfehlers lange warten, wenn es Smart-Repair gibt? Die Fachwerkstatt bessert kleine Schäden ohne größeren Reparaturaufwand schnell und kostengünstig aus. Ob Delle, Beule oder Riss, das Spektrum ist breitgefächert und reicht von den Rädern über die Karosserie bis in den Innenraum. Zu den typischen Smart-Repair-Reparaturen zählen unter anderem der Kratzer an der Felge, die Schramme am Kotflügel, die Beule in der Fahrertür, das Loch im Polster oder ein Riss an der Windschutzscheibe.

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Strafzettel: Knöllchen aus dem Ausland können eingetrieben werden! Urlaubszeit ist Reisezeit und andere Länder andere Sitten. Zwei Floskeln, die besonders für Verkehrsregeln gelten. Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, muss sich an das Verkehrsrecht des betreffenden Landes halten. Andernfalls drohen saftige Strafen und zum Teil wesentlich höhere Bußgelder als in Deutschland. Zudem können die ausländischen Knöllchen auch hierzulande vollstreckt werden Vor der Fahrt ins Ausland sollte sich daher jeder genau über die gängigen Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsvorschriften im betreffenden Land informieren Zu schnell unterwegs gewesen, falsch geparkt oder womöglich eine rote Ampel ignoriert? Deutsche, die sich im Ausland ins Auto setzen, nehmen die geltenden Regeln nicht sonderlich ernst. Eine Umfrage hat jetzt sogar ergeben: Jeder fünfte kennt die örtlichen Vorschriften des betreffenden Landes nicht. Wer erwischt und abgezettelt wird, sollte besser zahlen. Bußgelder zu ignorieren und einfach nicht zu zahlen, kann noch teurer werden. Denn: Bereits seit 2010 können Bescheide für Regelverstöße im Verkehr, die in anderen EU-Staaten begangen wurden, auch in Deutschland eingetrieben werden. Vollstreckt werden Strafzettel ab einer Höhe von 70 Euro. Aber Achtung: Die Grenze gilt nicht nur für das Bußgeld allein, sondern auch zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. D.h.: Beträgt das Ticket „lediglich“ 30 Euro und es kommen 40 Euro Gebühren hinzu, ist die Bagatellgrenze ebenfalls überschritten und es kann vollstreckt werden. Dies gilt allerdings nur für Geldstrafen. Fahrverbote oder gar Punkte sind nur im betreffenden Land durchsetzbar. Ausnahme: Ein in Deutschland ausgesprochenes Fahrverbot gilt auch im Ausland.

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Gefährlicher Voyeurismus: Gaffer verstellen Rettungsgasse Schweres Busunglück in Bayern. Bei dem Horror-Unfall auf der A9 bei Hof sterben viele Menschen. Das Unfassbare: Einmal mehr verstellen Gaffer die Rettungsgasse, behindern sogar massiv die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr beim Rettungseinsatz. Jetzt soll die ohnehin geplante Erhöhungen von Strafen und Bußgeldern bei diesen Vergehen nochmals verschärft werden. Bereits bei zähfließendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden Schaulustige an Unfallstellen gab es schon immer. Doch im Zeitalter von Smartphone, YouTube und Co. erreicht die Sensationslust eine neue Dimension. Anstatt schnelle Hilfe zu leisten, betrachten Schaulustige das Unfallszenario als Event und drücken auf den Foto- oder Videobutton ihres Handys. Beim Besuch der Unglückstelle auf der A9 platze jetzt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt der Kragen. Aufgrund des verantwortungslosen, stetig zunehmenden Gaffer-Phänomens erwägt der CSU-Politiker nun eine weitere Verschärfung des Bußgeld- und Strafenkatalogs für derartiges Fehlverhalten. Schon jetzt gilt: Werden Rettungskräfte beim Einsatz durch nötigendes Verhalten aktiv behindert, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Aber nicht nur die Behinderung von Einsatzkräften, auch das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten ist bedenklich. „Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB ´die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt`“, sagt Verkehrsrechtsexperte Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik des ADAC Hessen-Thüringen. Wichtig: Die Polizei darf in einem solchen Fall sogar das Handy des Gaffers sofort einziehen. Doch auch wer keine Fotos macht und „nur gafft“, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Schaulustigen droht dann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Und das kosten die einzelnen Vergehen: „Gaffen“ als Ordnungswidrigkeit: Bußgeld von 20 bis 1.000 Euro Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn: Bußgeld von 20 Euro Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn: Bußgeld von 25 Euro Unterlassene Hilfeleistung: Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe Fotos oder Filme von einem Unfall machen: Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

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