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facebook.comDiesen Kurzartikel schrieb ich zwar schon vor ein paar Monaten. Wie ich aus meiner anwaltlichen Praxis weiß, gibt es aber immer wieder Jugendämter und Familiengerichte (die allermeisten), die die Unverhältnismäßigkeit von Eingriffen in die elterliche Sorge nicht oder nur nach zäher Verhandlung mitvollziehen wollen. Ganz zu schweigen von der wohl nicht ausrottbaren falschen Gleichung "Nichtschulbesuch = Kindeswohlgefährdung". Darum noch einmal: https://www.anwalt.de/rechtstipps/homeschooling-freilernen-eingriff-in-die-elterliche-sorge-wegen-nichterfuellung-der-schulpflicht_095164.html
"Die großen Zweifler an der Wissenschaft und dem Werte des Rechts, ein Tolstoi, ein Daumier, ein Anatole France und so auch ein Kirchmann, sind für den werdenden Juristen unschätzbare Mahner zur Selbstbesinnung. Denn ein guter Jurist kann nur werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch)
Leserbrief in der HNA zum Strafverfahren gegen Eltern
Das war - gestern - ein "kurzer Prozess". :)
Z
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