Kreisjägerschaft Soest e.V.
Description
Dies ist der offizielle facebook- Auftritt der Kreisjägerschaft Soest- Mitglied im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen.
Hier bekommen Sie aktuelle Infos über Wald und Wild, Natur und Jagd in der KJS Soest.
Die bejagbare Fläche erstreckt sich über 110.151 ha mit 313 Revieren.
Im Kreis Soest gibt es zur Zeit 2.467 Jagdscheininhaber, 2.355 sind Mitglied in der Kreisjägerschaft. Als Besonderheit gilt für die KJS Soest das Vorkommen des Sika-Wildes.
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RECENT FACEBOOK POSTS
facebook.comLandesjagdverband NRW (LJV)
LJV | Rede im Landtag: Herr Thies - Thema ideologiefreies und praxisgerechtes Jagdrecht in NRW
Die Rede unseres Mitgliedes Hans-Jürgen Thies im Landtag: http://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/presse/reden/rede-des-vertrauensmannes-hans-jurgen-thies-der-volksinitiative-fur-ein-ideologiefreies-praxisgerechtes-jagdrecht-in-nrw-im-umweltausschuss-des-nrw-landtages-vom-18-01-2017-/6_22982.html
Landesjagdverband NRW (LJV)
Landesjagdverband NRW (LJV)
Deutscher Jagdverband e.V.
Für die Jungjäger des Kreisjägerschaft Soest e.V.. Näheres erfahrt Ihr auf der Schießstand Einführungsrunde am Sonntag.
Jägerstiftung natur+mensch
Die Kreisjägerschaft Soest wünscht allen eine gesegnete und besinnliche Weihnachtszeit. Gesundheit, Anlauf und Waidmannsheil für 2017. In 2017 warten viele neue Herausforderungen auf uns. Unter anderem der Bau des Schwarzwildgatters, die Renovierung bzw. der Neubau einer Rollenden Waldschule und einige andere Projekte. Hier werden darüber berichten. Der Vorstand der KJS Soest e.V.
Deutscher Jagdverband e.V.
Achtung! Geflügelpest im Kreis Soest Hier finden Sie die Sperrgebiete. Am 17.12.2016 wurde in einem Betrieb in der Gemeinde Anröchte die Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Um den Seuchenbetrieb wurden ein Sperrgebiet mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Gemäß § 21(4) Nr. 5 der Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest (Geflügelpest-verordnung) vom 08.05.2013 zuletzt geändert am 29.07.2016 (BGbl. I S. 1564) kann die zuständige Behörde die Jagd auf Federwild im Sperrgebiet untersagen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Jagd auf Federwild im ausgewiesenen Sperrbezirk bis zur Aufhebung der Sperrmaßnahmen untersagt. Weiterhin wird aufgrund der derzeitigen Risikobeurteilung bezüglich der Weiterverschleppung der Geflügelpest gebeten, dieses Jagdverbot auch auf das ausgewiesene Beobachtungsgebiet auszudehnen. Durch die Niederwildjagd wird Wildgeflügel aufgescheucht und einer möglichen Weiterverschleppung der Geflügelpest Vorschub geleistet. Es wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt. Der Sperrbezirk ist in dem folgenden Kartenausschnitt als innere Linie mit folgenden Grenzen dargestellt: Breienweg (Schmerlecke) in nördlicher Richtung bis Aahweg, Aahweg bis K49, K49 in östlicher Richtung bis Hahnebrink, Hahnebrink bis Soester Straße, Soester Straße in östlicher Richtung bis B55, B55 in südlicher Richtung bis zur Brücke am Völlinghauser Weg, Völlinghauser Weg in östlicher Richtung bis Bahnhofstraße, Bahnhofstraße in südlicher Richtung bis Höhe A44, den Eisenbahngleisen folgend in südlicher Richtung bis Mellricher Straße (Anröchte), Mellricher Straße in westlicher Richtung bis Anröchter Straße/K23, K23/Anröchter Straße bis Mittelstraße, Mittelstraße bis Schützenstraße, Schützenstraße in westlicher Richtung bis Dorfstraße, Dorfstraße bis Soestweg, Soestweg in westlicher Richtung bis Zum Kirchenholz, Zum Kirchenholz in nördlicher Richtung bis Soester Straße, Soester Straße/L747 in westlicher Richtung bis zur Gemeindegrenze/Neuengeseker Warte, Gemeindegrenze von Anröchte in nördlicher Richtung bis Gemeindegrenze Erwitte, Gemeindegrenze Erwitte in nord-westlicher Richtung bis Seringhauser Straße, Seringhauser Straße 100 m in östlicher Richtung bis Feldweg, Feldweg in nördlicher Richtung bis Soester Straße, Soester Straße in östlicher Richtung bis Breienweg (Schmerlecke) Außerdem wird um den Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer um den Seuchenbestand festgelegt. Das Beobachtungsgebiet ist in dem folgenden Kartenausschnitt als äußere Linie mit folgenden Grenzen dargestellt: Ab Kreisgrenze (südlich der Böbbinger Heide) der Lippe folgend in östlicher Richtung bis Brücke Hagedornsweg, Hagedornsweg in südlicher Richtung bis Hellinghäuser Weg, Hellinghäuser Weg in östlicher Richtung bis Udener Straße, Udener Straße in östlicher Richtung bis Stirper Straße, Stirper Straße bis Weingarten, Weingarten bis Erwitter Straße, Erwitter Straße in südlicher Richtung bis Am Schwibbogen, Am Schwibbogen bis Bökenförder Straße, Bökenförder Straße bis Rüthener Straße, Rüthener Straße bis Puisterweg (Bökenförde), Puisterweg bis K50, K50 bis Mittelhäuser Weg, Mittelhäuser Weg bis Doktorpfad, Doktorpfad/L878 in südlicher Richtung bis Geseker Straße, Geseker Straße bis Antoniusstraße, Antoniusstraße bis Luziastraße, Luziastraße bis Tünsberg/L536, L536 in südlicher Richtung bis Kellinghauser Straße, Kellinghauser Straße bis Magdalenenstraße, Magdalenenstraße bis Auf den Höfen, Auf den Höfen 800 m in westlicher Richtung bis Feldweg, Feldweg in südlicher Richtung bis K8, K8 in westlicher Richtung bis Scheunenweg, Scheunenweg bis Meister Weg, Meister Weg bis L735, L735 bis Haarweg, Haarweg bis Bültenweg, Bültenweg bis Milchstraße, Milchstraße bis Drewer Straße, Drewer Straße bis K76, K76 bis Drewerweg, Drewerweg bis Bahnhofstraße, Bahnhofstraße bis B55, B55 bis Silbkestraße, Silbkesraße in westlicher Richtung dem Waldweg folgend bis Romeckeweg, Romeckeweg in nordwestlicher Richtung bis St. Georg Straße, St. Georg Straße bis Hammerbergstraße, Hammerbegstraße bis Püsterberg, Püsterberg 300 m folgend bis Abzweigung Wisor, Feldweg in nördlicher Richtung folgend bis Wisor, Wisor in westlicher Richtung bis Viktor-Röper-Straße, Viktor-Röper-Straße in nördlicher Richtung bis B516, B516/Möhnestraße in westlicher Richtung bis Möhnestraße/K8, K8 bis Hambuchweg, Hambuchweg bis Syringer Straße, Syringer Straße in nördlicher Richtung bis Frankenufer, Frankenufer bis Wameler Berg, Wameler Berg bis Hermann-Kätelhön-Straße, Hermann-Kätelhön-Straße/K35 bis B516, B516 in westlicher Richtung bis Abfahrt Höhe L 857, Abfahrt B516/Auf der Alm in nördlicher Richtung bis Teigelhof, Teigelhof 300 m in westlicher Richtung bis Feldweg, Feldweg in nördlicher Richtung bis Kreesweg, Kreesweg in westlicher Richtung bis Landwehr, Landwehr bis Bördenstraße, Bördenstraße in östlicher Richtung bis Niederbergheimer Straße, Niederbergheimer Straße in nördlicher Richtung bis zur Schledde, der Schledde in nördlicher Richtung folgend bis Opmünder Weg, Opmünder Weg in östlicher Richtung bis B475, B475 in nördlicher Richtung bis Weslarner Weg/Soester Straße, Soester Straße in östlicher Richtung bis Schleddestraße, Schleddestraße bis Thöningser Straße, Thöningser Straße in nördlicher Richtung bis Pöppeler Weg, Pöppeler Weg bis Hüttinghauser Weg, Hüttinghauser Weg in nördlicher Richtung bis Brockhauser Straße, Brockhauser Straße in östlicher Richtung bis Am Rott, Am Rott in nördlicher Richtung bis Humbrechting, Humbrechting 1 km in östlicher Richtung bis Feldweg (Höhe Schoneberg), Feldweg in nördlicher Richtung bis Schoneberger Straße, Schoneberger Straße in östlicher Richtung bis Dorstraße, Dorfstraße bis Sunderweg, Sunderweg in nördlicher Richtung bis Postweg, Postweg in östlicher Richtung bis Gemeindegrenze, Gemeindegrenze in nördlicher Richtung bis Kreisgrenze, Kreisgrenze in östlicher Richtung folgend bis Kreisgrenze (südlich der Böbbinger Heide) Breienweg Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen Dr. Martina Poppe, Kreisoberveterinärrätin
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Wissensauffrischung Kreisjägerschaft Soest lädt zu Vortrag über Waffenrecht In der Übungshalle auf Haus Düsse wurde es ganz schön eng: über 200 Jäger versammelten sich, um Altes und Neues über das Thema Waffenrecht zu erfahren. In Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde und dem Soester Rechtsanwalt Constantin Kirschbaum organisierte die Kreisjägerschaft Soest einen Abend, bei dem, auch im Hinblick auf die Jagdgesetznovelle, Unklarheiten besprochen und interessante Fragen gestellt werden konnten. Den Verantwortlichen war es wichtig eine Auffrischung des Wissens zu erreichen, welches bei den Übungsabenden zu den Jagdscheinprüfungen ausführlich vermittelt wird. Neben dem alltäglichen Umgang mit Jagdwaffen, wie zum Beispiel Erwerb, Transport und Aufbewahrung –auch auf eigenem Besitztum-, ging es dem Vortragenden Kirschbaum auch um Besonderheiten des Waffenrechtes in NRW. So wurde auf den Unterschied zwischen verschlossenen und abgeschlossenen Behältnissen für Waffen hingewiesen, jedoch ebenfalls auf nicht klar geregelte Gesetze und Unterschiede zwischen A/B und 0/1- Waffenschränke(n), die an sich baugleich seien. Ein weiteres großes Thema war der Transport und die Aufbewahrung der Waffen auf Reisen und beim „Schüsseltreiben“.
Landesjagdverband NRW (LJV)
Bitte prüfen und ggfls. Änderungen an die Geschäftsstelle unter 02943/4175 oder kjs-soest@t-online.de
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Gestern Abend besuchte der Soester Anzeiger unsere angehenden Jäger. Der Plan: bis zur Prüfung wird der Kurs begleitet, um zu zeigen, wie viel Lernen und Aufwand hinter dem "grünen Abitur" steckt. Katharina Rickert-Schulte und Dominik Lutzke fielen dem Reporter besonders ins Auge, die nun -quasi stellvertretend für den ganzen Kurs- immer wieder zu ihren Eindrücken interviewt werden. Hier ein paar Eindrücke vom ersten Kennenlernen. Freuen wir uns also auf spannende, neue Berichte!