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Rechtsanwalt Hans Jürgen Förstner

Schlossstr. 18, Erftstadt, Germany
Lawyer

Description

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Mietrecht, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. Ich vertrete Privatpersonen und Firmen.Termine werden kurzfristig und jederzeit vergeben. Die Beschränkung auf wenige Rechtsgebiete garantiert vertiefte Kenntnisse, was zu einer optimalen Mandatsbearbeitung und Mandantenzufriedenheit führt. Es bestehen Kooperationen mit Kollegen, die die anderen Rechtsgebiete bearbeiten. Termine können auch in meiner Kanzlei vereinbart werden.                                      

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Hallo zusammen, am 31.12.2017 endet die Frist für die Nebenkostenabrechnung des Zeitraumes 2016. Ist sie bis dahin nicht zugegangen, muß der Mieter nicht mehr nachzahlen, kann aber ein Guthaben herausverlangen. Der Mieter hat nach Zugang der Abrechnung 12 Monate Zeit, um Einwendungen zu machen. Aber: nach LG Berlin, Beschluss vom11.7.2017, 67 S 129/17, reichen pauschale Einwendungen nicht aus. Diese müssen vielmehr so konkret sein, dass der Vermieter erkennen kann, gegen welche Positionen der Mieter sich wehrt und warum. Die konkreten Einwendungen müssen innerhalb der 12-monatigen Frist gemacht werden, weil ansonsten der Vermieter klagen und der Mieter nicht mehr nachbessern kann. Wer Fragen hat, kann mich kontaktieren, z.B. über das Formular auf meiner homepage. www.rechtsanwalt-foerstner.de Wenn der Beitrag nützlich ist, würde ich mich über "teilen" sehr freuen.

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Hallo zusammen, erst kürzlich waren wieder Geschädigte hier, die nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung nur Teilbeträge bekommen haben. Mit Anwalt wäre das nicht passiert. Die Kosten des Anwalts muß in diesen Fällen der Unfallverursacher und damit dessen Haftpflichtversicherer zahlen. Geschädigte sollten sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit der gegnerische Haftpflichtversicherer keine Zeit hat, eigene Gutachter oder Werkstätten zu bestimmen. Oder im Falle der Verletzung geringes Schmerzensgeld im Wege eines Vergleiches oder ähnlichem durchzusetzen. Gerne könnt Ihr mich über email oder Telefon kontaktieren. Das Erstgespräch, genannt Mandatsanbahnungsgespräch, ist kostenfrei. www.rechtsanwalt-foerstner.de Wenn der Beitrag nützlich ist, würde ich mich über teilen oder kommentieren sehr freuen.

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Hallo zusammen, erst kürzlich waren wieder Geschädigte hier, die nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung nur Teilbeträge bekommen haben. Mit Anwalt wäre das nicht passiert. Die Kosten des Anwalts muß in diesen Fällen der Unfallverursacher und damit dessen Haftpflichtversicherer zahlen. Geschädigte sollten sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit der gegnerische Haftpflichtversicherer keine Zeit hat, eigene Gutachter oder Werkstätten zu bestimmen. Oder im Falle der Verletzung geringes Schmerzensgeld im Wege eines Vergleiches oder ähnlichem durchzusetzen. Gerne könnt Ihr mich über email oder Telefon kontaktieren. Das Erstgespräch, genannt Mandatsanbahnungsgespräch, ist kostenfrei. www.rechtsanwalt-foerstner.de Wenn der Beitrag nützlich ist, würde ich mich über teilen oder kommentieren sehr freuen.

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Hallo zusammen, obwohl die Gerichte eigentlich klar entschieden haben, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten der Parteien über den Umfang der durch den Mieter übernommenen Gartenpflege. Gewöhnlich heißt es im Mietvertrag nur, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt. Das bedeutet, dass, wie auch das AG Würzburg, Urteilvom 24.05.2017 - 13 C 779/17 zuletzt entschieden hat, dass der Mieter nur einfache Arbeiten durchführen muß. Bedeutet: der Mieter muß nur Rasen mähen, Unkraut und Laub entfernen. Arbeiten wie Bäume und Sträucher beschneiden sind sog. übergeordnete Arbeiten und müssen vom Vermieter durchgeführt werden. Der Vermieter darf den Mieter aber nur zu dessen Arbeiten auffordern, wenn der Garten zu verwhrlosen droht. Abhilfe: kluge Vertragsgestaltung! Fragen könnt Ihr über die homepage www.rechtsanwalt-foerstner.de Wenn Euch der Beitrag gefällt, bitte teilen.

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Hallo zusammen, obwohl die Gerichte eigentlich klar entschieden haben, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten der Parteien über den Umfang der durch den Mieter übernommenen Gartenpflege. Gewöhnlich heißt es im Mietvertrag nur, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt. Das bedeutet, dass, wie auch das AG Würzburg, Urteilvom 24.05.2017 - 13 C 779/17 zuletzt entschieden hat, dass der Mieter nur einfache Arbeiten durchführen muß. Bedeutet: der Mieter muß nur Rasen mähen, Unkraut und Laub entfernen. Arbeiten wie Bäume und Sträucher beschneiden sind sog. übergeordnete Arbeiten und müssen vom Vermieter durchgeführt werden. Der Vermieter darf den Mieter aber nur zu dessen Arbeiten auffordern, wenn der Garten zu verwhrlosen droht. Abhilfe: kluge Vertragsgestaltung! Fragen könnt Ihr über die homepage www.rechtsanwalt-foerstner.de Wenn Euch der Beitrag gefällt, bitte teilen.

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Hallo zusammen, Diesel-Skandal und kein Ende. Wer sich vom Gipfel mit Herstellern und Politik etwas erhofft hatte, wurde bitter enttäuscht. Es kam nämlich nichts dabei heraus, was das Problem hätte einer Lösung hätte nahebringen können. Im Gegenteil: da stellt sich der Vorsitzende von VW hin und verkündet, dass außer einem software-update nichts zu erwarten sei. Und die hochrangige Ministerriege steht wie die begossenen Pudel dabei und schweigt betreten. Es wird sich also nichts ändern: die Gefahr des Fahrverbotes zumindest in Innenstädten ist real, entsprechende Verfahren laufen bereits; das software-update wird praktisch von allen - unabhängigen - Experten als nicht ausreichend angesehen, zumal andere Teile, genannt "hardware" geändert werden müssen, damit sie nicht Schaden nehmen; möglicherweise erlischt die Betriebserlaubnis. Die betroffenen Fahrzeuge, Dieselmotoren des Typs EA 189 von Volkswagen und deren Tochtergesellschaften, Erwerb vor dem 22.9.2015, halten wohl auch nach einem software-update die vorgeschriebenen Werte nicht ein. Eine Nachbesserung mißlingt offenkundig. Der Käufer kann nach der Gesetzeslage nunmehr mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Ansprüche richten sich gegen den Verkäufer, der dann entweder einen Betrag als Minderung auszahlen oder das Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises - abzüglich einer Nutzungsentschädigung - zurücknehmen muß. Auch haben Klagen wegen Ersatzes der Wertminderung oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schon mehrfach zum Erfolg geführt. Bei Interesse an der Thematik könnt Ihr mich über meine homepage www.rechtsanwalt-foerstner.de oder hier über facebook kontaktieren. Bei Gefallen bitte teilen.

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Hallo zusammen, Diesel-Skandal und kein Ende. Wer sich vom Gipfel mit Herstellern und Politik etwas erhofft hatte, wurde bitter enttäuscht. Es kam nämlich nichts dabei heraus, was das Problem hätte einer Lösung hätte nahebringen können. Im Gegenteil: da stellt sich der Vorsitzende von VW hin und verkündet, dass außer einem software-update nichts zu erwarten sei. Und die hochrangige Ministerriege steht wie die begossenen Pudel dabei und schweigt betreten. Es wird sich also nichts ändern: die Gefahr des Fahrverbotes zumindest in Innenstädten ist real, entsprechende Verfahren laufen bereits; das software-update wird praktisch von allen - unabhängigen - Experten als nicht ausreichend angesehen, zumal andere Teile, genannt "hardware" geändert werden müssen, damit sie nicht Schaden nehmen; möglicherweise erlischt die Betriebserlaubnis. Die betroffenen Fahrzeuge, Dieselmotoren des Typs EA 189 von Volkswagen und deren Tochtergesellschaften, Erwerb vor dem 22.9.2015, halten wohl auch nach einem software-update die vorgeschriebenen Werte nicht ein. Eine Nachbesserung mißlingt offenkundig. Der Käufer kann nach der Gesetzeslage nunmehr mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Ansprüche richten sich gegen den Verkäufer, der dann entweder einen Betrag als Minderung auszahlen oder das Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises - abzüglich einer Nutzungsentschädigung - zurücknehmen muß. Auch haben Klagen wegen Ersatzes der Wertminderung oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schon mehrfach zum Erfolg geführt. Bei Interesse an der Thematik könnt Ihr mich über meine homepage www.rechtsanwalt-foerstner.de oder hier über facebook kontaktieren. Bei Gefallen bitte teilen.

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Hallo zusammen, seit ein paar Monaten gilt die Rauchwarnmelderpflicht - eine gute Sache. Leider kommt es zwischen Mietern und Vermietern immer wieder zum Streit über die Tragung der Kosten. In NRW gilt § 49 VII BauO NW, wonach der Vermieter die Warnmelder anschafft und der Mieter für die Wartung zu sorgen hat. Das bedeutet: in der Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter die Kosten der Anschaffung, und hierzu zählen auch Miete oder Leasing nicht dem Mieter aufgeben. Die Kosten der Wartung darf der Vermieter ebenso nicht in die Abrechnung einstellen, weil der Mieter nach dem Gesetz hierfür zuständig ist. Anders nur, wenn die Parteien sich vertraglich zu einer bestimmten Art der Umlage verpflichtet haben. Die Parteien sollten jedenfalls bei Neuvermietungen darauf achten. www.rechtsanwalt-foerstner.de Hier können Fragen über das Kontaktformular gestellt werden. Wenn der Artikel gefällt, bitte teilen!

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Hallo zusammen, als Verkehrsrechtler verfolge ich die Entwicklungen in Sachen VW-Skandal mit großem Interesse. In der Tat urteilen immer mehr Gerichte sehr verbraucherfreundlich. Die Frist zur Einreichung einer Klage endet am 31.12.2017. Es ist davon abzuraten, zu lange mit der Verfolgung seiner Rechte zu warten, da in den letzten Wochen der Frist die Gerichte überlastet sein werden mit der Folge der langen Wartezeiten. Gerade wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte bald tätig werden. Wenn Sie Informationen benötigen: www.rechtsanwalt-foerstner.de Fragen können über das Kontaktformular gestellt werden. Wenn der Artikel gefällt, bitte liken! Schönes Wochenende Euch allen!

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Hallo zusammen, zur Auflockerung ein Juristen-Witz: Zwei Ballonfahrer haben sich im Nebel veirrt. Als der Nebel kurz aufreißt, sehen sie unter sich einen Spaziergänger und rufen: "Hallo, können sie uns sagen, wo wir uns gerade befinden?". Der Spatiergänger antwortet: "Sie befinden sich wxakt 5 Meter über dem Erdboden." Der Nebel schließt sich. Nach einer Weile sagt der eine Ballonfahrer: "Du, das war ein Jurist.". "Wieso?" fragt der andere. "Na, die Antwort kam schnell, sie war präzise-und absolut nicht zu gebrauchen!". Mehr-sinnvolle-Informationen: meine Artikel und meine homepage www.rechtsanwalt-foerstner.de. Bei Gefallen bitte teilen.

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Hallo zusammen, es passiert recht häufig, dass ein Mieter wegen Nichtzahlung der Miete fristlos gekündigt wird. Die Kündigung unwirksam, wenn der Mieter den offenen Betrag spätestens 2 Monate nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage zahlt. Dies gilt aber nur dann, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren vorher eine derartige Kündigung unwirksam wurde. In einem solchen Fall bleibt die Kündigung dann wirksam, auch wenn der offene Betrag noch gezahlt wird. homepage: rechtsanwalt-foerstner.de Über das Formular auf der homepage könnt Ihr direkten Kontakt aufnehmen.

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