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MSC Pflückuff e.V. im ADAC

Am Österreicher 10, Elsnig, Germany
Sports venue

Description

ad

Motocrossstrecke  Postanschrift
MSC Pflückuff e.V. im ADAC
04851 Torgau
Postfach 1139

Platzordnung MSC Pflückuff e.V. im ADAC

1. Die Benutzung des Motorsportgeländes und das Befahren der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Benutzung des Geländes stimmt der Fahrer dieser Platzordnung zu und erklärt auf sämtliche aus der Nutzung resultierende Haftungsansprüche gegenüber dem MSC Pflückuff e.V. im ADAC, dessen Vorstand sowie Erfüllungsgehilfen zu verzichten.

2. Die Benutzung der Strecken ist nur zu den ausgeschriebenen Trainingszeiten und nach Freigabe des Streckenwarts erlaubt. Die Freigabe der Strecke ist lediglich eine Empfehlung, sie ist keinerlei rechtlich bindende Erklärung, dass die Strecke gefahrlos zu befahren ist. Bei Freigabe der Strecke bleibt die Eigenverantwortung bei dem Fahrer.

3. Die Benutzung des Motorsportgeländes ist nur nach persönlicher Anmeldung, schriftlicher Anerkennung der Platzordnung und nach Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung sowie der Entrichtung der Trainingsgebühr zulässig.Einschreibung und Bezahlung erfolgt beim Streckenwart.

4. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Die Geräuschemmision der Abgasanlage muss innerhalb der geltenden DMSB-Bestimmungen liegen.

5. Es muss IMMER ein Helm und geeignete motocross-übliche Schutzkleidung getragen werden.

6. Es darf ausnahmslos auf der vorgegebenen Strecke und in entsprechender Fahrtrichtung gefahren werden. Das Befahren von Grünstreifen, Böschungen, Zwischenflächen sowie das Abkürzen der Strecke ist verboten.

7. Ein- und Ausfahrt in die Strecke während des Trainings hat nur im Bereich des blauen Containers zu erfolgen.

8. Schrittgeschwindigkeit im Fahrerlager!

9. Während des Trainings sind keine Sanitätsdienste, Aufsichts- oder Streckenposten anwesend. Jeder hat dafür zu sorgen, dass im Notfall eine Begleitperson vor Ort ist. Unter 18-jährige dürfen die Strecke nur unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson befahren. Die Aufsicht obliegt den Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten.

10. Bei Unfällen und Verletzungen ist der Unfallort sofort zu sichern, andere zu warnen und Hilfe zu leisten. Der Streckenwart ist umgehend zu informieren.

11. Vor Verlass des Geländes ist der Standplatz zu säubern und der Müll mitzunehmen. Der Umweltschutz ist zu beachten!! Es ist untersagt Öl, ölhaltige Substanzen, Kraftstoffe etc. abzulassen!!

12. Nach dem Genuss von Alkohol ist das Befahren der Strecke verboten!

13. Jegliche Handlung/Veränderung an der Bewässerungsanlage ist verboten und wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet.

14. Das Betreten aller Gebäude ist strengstens verboten!

15. Offene Feuer sowie Grillstellen unter den Dächern sind verboten!

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