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W+S Hausverwaltung-Nord GmbH

Kaltenweide 144, Elmshorn, Germany
Professional Service

Description

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Hausverwaltung
Wohnungseigentumsverwaltung
Mietzinshausverwaltung
Projektentwicklung
Fachseminare
Schulungen

Kurt Phillip Weyerstall und seine Frau Melanie führen seit 2008 das 1993 von seinen Eltern gegründete Familienunternehmen W+S Immobilien. Neu firmiert in 2002 unter der Flagge der W+S Hausverwaltung-Nord GmbH.

Der Geschäftsführer Kurt Phillip Weyerstall ist Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Sein Fachwissen und von den Eltern übernommene Werte für Korrektheit und Anstand machen ihn zu einem loyalen Partner. Hauseigentümer und Mieter werden auf Augenhöhe betreut.

Die W+S Hausverwaltung-Nord GmbH zählt aktuell rund 100 Objekte mit über 1500 Einheiten in Elmshorn, Hamburg und Umgebung, über Kreis Pinneberg und Steinburg bis Karolinkoog. Die Objekte werden betreut vom Chef, seinem Team und dem Unternehmensprinzip teilende Fachleute aus den Bereichen Tiefbau, Statik, Architektur, Energieberatung und weiteren Dienstleitungsbranchen. Qualitäts- und kostenbewusstes Management garantieren eine wirtschaftliche Verwaltung. Ein 24-Stunden-Notdienst – an 365 Tagen im Jahr – gibt Sicherheit und Vertrauen!

Unter dieser "Fahne" betreibt das Büro seit 22 Jahren professionell Wohnungseigentums-, Haus- und Mietzinsverwaltungen für über 1500 Einheiten.

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Fünf vor Zwölf

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http://app.wiwo.de/finanzen/immobilien/immobilien-schlechte-verwalter-verursachen-millionenschaeden/19577062.html?mwl=ok

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Interessanter Zukunftsblick

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Vortrag von Elzer:

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Teilnehmer beim IVD Nord Verwaltertag 2017:

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Heute als Thema: Das Grundproblem - Die Pauschalierte Vergütung Danke, dass Sie sich Zeit nehmen diesen kleinen Artikel zu lesen. Das Grundproblem, auch im Hinblick auf Qualifikation, Leistung und den Wettbewerb, unserer Branche ist die pauschalierte Verwaltervergütung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gilt die Berechnung je Einheit undMonat. Bei der Mietzinshausverwaltung ist es oftmals der Prozentsatz von den Mieteinnahmen. Beide Methoden ignorieren den tatsächlichen Faktor Zeit, werden trotzdem von der Gesellschaft gefordert und sind für Eigentümer deren Bemessungsgrundlage. Oft geht der Preis vor Qualifikation oder Leistung. Bedenken Sie bitte, dass unsere Branche nicht geschützt ist und fast ausnahmslos JEDER Verwalter werden kann ohne auch nur die kleinste Basis von Grundkenntnissen mitbringen zu müssen! Von den Verwaltern wird der genaue Zeitbedarf je Objekt im Rahmen der Angebotskalkulation viel zu wenig mit ermittelt und während der laufenden Verwaltung überprüft. Generell sollte der Verwalter versuchen, vor dem schriftlichen Angebot im Rahmen einer Begehung und im Gespräch mit dem Auftraggeber/Verwaltungsbeirat den Zeitbedarf zu ermitteln, der für den Hausverwalter der Liegenschaft einkalkuliert werden muss. Dies kann im Vorfeld nur geschätzt bzw. aufgrund von Erfahrungswerten, die für die einzelnen Tätigkeiten anzusetzen sind, angenommen werden. Diese kann am folgenden Beispiel verdeutlicht werden: Bei einer kleineren Eigentümergemeinschaft mit 20 Verwaltungseinheiten gehen wir in der Regel von einem durchschnittlichen Zeitbedarf von 8 Stunden im Monat aus. Dieser setzt sich zusammen aus der allgemeiner Betreuung/Sachbearbeitung,Begehungen,Objekt- und Handwerkerkontrollen, Telefon/Korrespondenz, der Buchhaltung,Hausgeldabrechnung, Beiratssitzungen mit Belegprüfung undEigentümerversammlungen samt Vor- und Nacharbeiten. Die Betreuung einer Gemeinschaft sollte sich rein auf Sachbearbeiterebene abspielen. Hier kalkulieren wir mit einem Stundensatz von 65,00 Euro pro Stunde netto. Dieser berücksichtigt die reinen Lohnkosten, die Lohnnebenkosten, die Kosten des Arbeitsplatzes und die Kontrolle durch den Vorgesetzten. Kommen Sie als Eigentümer nun doch auf etwas weniger Stunden pro Monat? Dann berücksichtigen Sie noch die ein oder andere Stunde des Geschäftsführers im Jahr für das Objekt, die Kosten für Beiratsseminare oder unseren 24-Stunden-Notdienst. Dies dürften im Wesentlichen die Grundkosten unserer Beispielgemeinschaft sein, daher kommen wir bei nächsten Bericht mit einem Rechenbeispiel. Mit freundlichem Gruß Kurt Phillip Weyerstall

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Bald ist es soweit und unser Berufsbild der Hausverwaltung wird geschützt. Der Sachkundenachweis kommt, bringt aber nicht die erforderlichen Konsequenzen mit sich. Die "Alten Hasen" dürfen sich weiterhin Fort- und Weiterbildung "entsagen". Die junge und gelernte Generation denkt...

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Wir haben unseren Betrieb letztes Jahr schulen lassen und Fortbildungen besucht. Viele Mitbewerber in der Hausverwaltungsbranche unterlassen dieses aufgrund der damit verbundenen Kosten. Zuschüsse sind schön und gut, aber auch ohne Zuschüsse sind Fort- und Weiterentwicklung unabdingbar:

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Eine kleine Arbeitserleichterung für Verwalter: http://ivd.net/aenderungen-zum-bmg-seit-dem-01-11-2016-auszugsbestaetigung-wird-abgeschafft/

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Immer wieder werden einem noch nicht geschützten Berufsbild neue oder strengere Verantwortungsbereich aufgedrückt! Warum darf immer noch jeder ohne Ausbildung oder Qualifikation den Verwalterberuf ausüben? Der Sachkundenachweis muss kommen! Nicht erst zum Ende des Jahres! GoBD oder auch „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ : http://ivd.net/gobd-was-sie-wissen-muessen/

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Thema Winterdienst - Wenn einer nicht will: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-eigentuemerbeschluss-ueber-winterdienst-ist-nichtig_258_114598.html

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