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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski

Bürgerwaldstrasse 1 1/2, Eggenfelden, Germany
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Beratung, Planung, Gutachten, Bauschäden, Bauüberwachung, Bauleitung, ....

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Neues Gesetz: Hausbauer bekommen mehr Rechte! Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von Verbrauchern gegenüber der Baufirma stärkt, durch einen besseren Schutz vor Mangelware und klarere Fristen. Alle Häuslebauer sollen künftig ruhiger schlafen können - dieses Ziel verfolgt die Reform des Bauvertragsrechts, die der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedet hat. Die Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern müssen künftig zum Beispiel mehr Details und klare Fristen enthalten. Zudem können die Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen Hausbauvertrag widerrufen, wenn sich ihre Pläne kurzfristig ändern. Die Baufirma muss in Zukunft einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird. Zudem muss der Auftraggeber eine detaillierte Baubeschreibung erhalten, in der einzelne Leistungen und Materialien konkret benannt werden. Vorteile bietet das Gesetzesvorhaben auch Handwerkern und Bauunternehmern, die beim Kunden fehlerhafte Materialien eingebaut haben. Sie sollen vom Verkäufer künftig nicht nur Ersatz für die Ware fordern können, sondern auch die Kosten für Aus- und Einbau erstattet bekommen. Diese Pflicht hatten die Verkäufer von Baumaterialien bislang nur gegenüber den Verbrauchern. Quellen: http://dpaq.de/ZPPLI http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hausbauer-bekommen-mehr-rechte-bundestag-verabschiedet-gesetz-a-1138131.html

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Wir wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2017!

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Wird HBCD-haltiges Polystyrol zum Wahlkampfthema? Der Ärger um die Einordnung von HBCD-haltigem Polystyrol als “gefährlicher Abfall” lässt nicht nach. Auch die Umweltministerkonferenz konnte keine Einigung erzielen. Obwohl die thermische Verwertung eigentlich als ausreichend gilt, müssen alte Dämmstoffe gesondert entsorgt werden. Das treibt die Preise und bedroht die Wirtschaftlichkeit kleiner Betriebe. Vor allem aber hemmt es die dringend benötigte Gebäudesanierung. Auch wenn bereits einzelne Bundesländer pragmatische Lösungen für die Entsorgung von HBCD-haltigem Polystyrol umgesetzt haben, so fehlt die bundeseinheitliche Regelung. Dies führt zwar im Kleinen zu einer Entspannung, löst jedoch das grundsätzliche Problem nicht. “Ganz im Gegenteil. Unternehmen sehen sich nun auch mit bundesweit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert. Die Verbringung von Bauabfällen endet aber nicht an den Ländergrenzen”, kritisiert Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). Obwohl auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nach eigener Aussage die Einstufung des Polystyrols für übertrieben hält, konnte vergangene Woche auf der Umweltministerkonferenz (UMK) in Berlin kein einheitlicher Konsens über eine Rückstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als ungefährliche Abfallart getroffen werden. “Ein äußerst enttäuschendes Ergebnis. Viele Dachdecker bleiben auf den Dämmstoffen und auf den zum Teil immensen hohen Kosten für die Entsorgung sitzen. Erste Entlassungen, Kurzarbeit, zahlreiche Baustopps sind die Folgen. Die Industrie meldet bereits Umsatzeinbußen und auf Mieter werden höhere Kosten zukommen”, warnt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Eine Lösung für das Entsorgungschaos im Bezug auf HBCD-haltiges Polystyrol ist noch immer nicht in Sicht. “Unsere Unternehmen berichten uns, dass das Baumaterial weiterhin die Baustellen blockiere, Bauvorhaben seien bereits zurückgestellt worden und die Entsorgung sei nur zu exorbitanten Preisen möglich”, kritisiert Knipper. Nach der Novelle der bundesweit geltenden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) nehmen viele Entsorgungsbetriebe HBCD-haltiges Polystyrol nicht mehr ohne weiteres an. Seit dem 1. Oktober 2016 sind Polystyrol-Dämmstoffe, die mehr als 1g/kg des Flammschutzmittels HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten, als “gefährlicher Abfall” einzustufen und müssen daher getrennt entsorgt werden. Dies führte dazu, dass die Entsorgungskosten von rund 200 Euro pro Tonne auf bis zu 8.000 Euro angestiegen sind. Ein Nachweis, dass der angelieferte Dämmstoff die neuen Grenzwerte nicht überschreitet, ist nur mittels teurer Analyse möglich. Auch die Bestätigung durch den Dämmstoffhersteller ist so gut wie unmöglich, da in vielen Sanierungsprojekten keine Angabe vorliegen, welches Material von wem hergestellt wurde. Bei den drastisch gestiegenen Entsorgungspreisen drängt sich daher leicht der Verdacht auf, dass es nicht um Umweltschutz sondern Profit geht. “Die Abfall-Bunker sind unseres Erachtens nach mit im Ausland gekauften Müll bis zum Anschlag voll - Entsorgung wäre möglich, wird für unsere Betriebe jedoch künstlich verteuert”, vermutet auch Thomas Schmitz, Geschäftsführer des Dachdecker Verbands Nordrhein in Düsseldorf. Viele Dachdeckerbetriebe halten bereits die Forderungen der Entsorger für ein Pokerspiel, bei dem sie der Einsatz sind. Denn wenn das Entsorgungsproblem nicht gelöst wird, ruhen bestehende Baustellen und platzen durch die um bis zum 20-Fachen gestiegenen Entsorgungspreise die Kalkulationen. “Es dürfte nur noch eine Frage von wenigen Tagen oder Wochen sein, bis unsere Mitgliedsbetriebe aus wirtschaftlichen Zwängen darauf mit Entlassungen reagieren müssen”, prognostiziert Schmitz. Auf der anderen Seite warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) davor, die Folgen des Entsorgungsnotstands zu überdramatisieren. “Die Drohung mit Massenentlassungen ist übertrieben und unredlich. Solche Aussagen helfen in der Sache nicht und verunsichern die Beschäftigten in Dachdeckerbetrieben.” Immerhin ist die Auftragslage so gut wie lange nicht. Dies führt zu Fachkräftemangel und langen Wartezeiten für Kunden. “Es gibt deshalb keinen Grund, die Sorge vor Entlassung zu streuen.” Doch es gibt noch einen anderen Grund zur Sorge. “Insbesondere die Gebäudesanierung kommt ins Stocken. Denn die Unternehmen wissen nicht, wie sie ausgebautes Dämmmaterial wieder loswerden. Das kann nicht im Sinn des Klimaschutzes sein” erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Denn es konterkariert die Pläne der Bundesregierung. Schließlich ist die Einordnung von HBCD als gefährlicher Stoff von der EU gar nicht gefordert gewesen, weiß ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: “Dies ist allein dem vorauseilendem Gehorsam einiger Bundesländer geschuldet, die diesen Antrag seinerzeit in den Bundesrat eingebracht haben. Nun müssen wir kurzfristig eine Mehrheit im Bundesrat erreichen, um Schlimmeres zu verhindern!” Denn einige Bundesländer werden nun einen entsprechenden Rückstufungsantrag in den Bundesrat einbringen, der am 16. Dezember 2016 zu diesem Thema tagt. Das Bundesministerium (BMUB) hat angekündigt, in der darauffolgenden Woche am 21. Dezember einen Kabinettsbeschluss zur Unterstützung der Initiative durch die Bundesregierung herbeizuführen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass die Politik dem Beispiel Österreichs folgt. Denn im Nachbarland wurde per Erlass HBCD-haltiges Styropor auch weiterhin nicht als gefährlicher Abfall eingestuft und darf entsprechend auch in Müllverbrennungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle verbrannt werden. Quelle: www.meistertipp.de News, 08.12.2016, Roland Riethmüller

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...jetzt muss er nur noch lesen lernen...

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Bauen im Winter? Bis vor wenigen Jahren wurde in den Wintermonaten überhaupt nicht gebaut, denn bis zum Wintereinbruch mussten Rohbauten stehen, die dann zu überwintern hatten und schließlich vor Beginn der nächsten Bauphase erst einmal austrocknen mussten. Zum Glück für die heutigen Bauherren, Bauunternehmer und Hausanbieter ist das Bauen im Winter heutzutage dank innovativer Materialien und technischer Fortschritte relativ unproblematisch. Heute kann je nach Witterungsverhältnissen auch noch kurz vor Weihnachten eine Baugrube ausgehoben und eine Bodenplatte gegossen werden. Die moderne Baustoffchemie macht es möglich, dass Baumaterialien bei Temperaturen oberhalb von fünf Grad Celsius ordnungsgemäß verarbeitet werden können. Unterschreiten die Temperaturen diese Grenze, müssen jedoch Vorkehrungen bei den Baustoffen und der Verarbeitung getroffen werden. Provisorische Überdachungen und Abdeckungen schützen dann den Bau, dessen Öffnungen idealerweise verschlossen werden, um auch eine effiziente Beheizung sicherzustellen. Besonders empfindlich sind beim Hausbau Mauerwerk und Gestein. Werden Maurerarbeiten ohne Schutzmaßnahmen bei zu niedrigen Temperaturen durchgeführt, verlieren Mörtel und Kleber ihre Haftungseigenschaften. Es kommt zu Rissen im Mauerwerk, die die Standfestigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Beschädigte Stellen im Mauerwerk müssen vor der nächsten Bauphase sorgfältig abgetragen, Schäden behoben und frisches Mauerwerk mit Folien geschützt werden, was Zeit und Geld kostet. Auch Hölzer und Beton dürfen nur eingebracht werden, sofern es draußen eis-, frost- und schneefrei ist. Zwar lassen sich Schalungen, Mischgüter und Wasser anwärmen oder mit Frostschutzmitteln versehen, aber auch bei der Betonverarbeitung im Winter muss zwingend zu zusätzlichen Schutzfolien und -platten gegriffen werden – auch sind längere Ausschalfristen der Bauteile bei niedrigen Temperaturen zu beachten. Das größte Problem beim Hausbau im Winter ist die auf den Bau einwirkende Feuchtigkeit. Den Baumaterialien muss zur Vermeidung von Schimmel die Möglichkeit gegeben werden, vollständig zu trocknen. In Innenräumen entsteht durch das Verputzen von Wänden oder durch das Aufbringen von Estrich viel Feuchtigkeit, die nur durch sorgfältiges Lüften und Heizen entweichen kann. Sofern der Bau in dieser Bauphase noch nicht über eine Heizungsanlage verfügt, sollte zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden zusätzliche Bauheizungen geheizt werden. Es ist für die Bauzeit für die jeweiligen Bauabschnitte eine deutliche verlängerte Bauzeit zu planen: Grund hierfür sind verlängerte Trocknungszeiten und das Risiko, dass am Bau wegen plötzlich eintretender Kälteperioden eine Zwangspause eingelegt werden muss. Bauherren sollten bei ihren Planungen berücksichtigen, dass unvorhersehbare Kälteeinbrüche in den jeweiligen Bauphasen die Arbeiten nicht nur erschweren, sondern auch zum Stillstand kommen lassen können. Gefrorene Mauersteine können beispielsweise gar nicht verarbeitet werden, Mörtel darf nicht gefrieren und auch die Trocknungszeit von Beton verlängert sich bei Minusgraden enorm, sodass die folgenden Gewerke das Aushärten erst abwarten müssen. Flexible Zeitplanungen sind daher auch zum Schutz des Bauwerkes von existenzieller Bedeutung und sollten auch vom Bauherrn einkalkuliert werden. Generell ist der Hausbau im Winter möglich und wird auch erfolgreich praktiziert. Jedoch sollten Bauherren unbedingt auf die Hinzuziehung erfahrener Firmen und Planer achten, die über das erforderliche Know-how in Bezug auf Materialeigenschaften und Witterungseinflüsse verfügen. Das Sparen ist beim Hausbau im Winter eher fehl am Platz. Sofern beispielsweise an der für viele Arbeiten erforderlichen Beheizung des Rohbaus gespart wird, riskiert der Bauherr neben Schäden an der Bausubstanz auch die gesundheitlich gefährliche Schimmelbildung sowie die nicht unerheblichen Kosten für Reparaturen und Sanierungen. Gleiches gilt für Schutzplanen, Schutzfolien und andere Maßnahmen, den Bau vor Frost, Schnee und Nässe zu schützen. Auch hieran darf nicht gespart werden, um naturgemäß noch kostenintensivere Schäden zu vermeiden. Unter bauphysikalischen Aspekten und vor wirtschaftlichen Hintergründen kann eine Winterpause am Bau generell dann angeraten werden, wenn die Temperaturen fünf Grad Celsius unterschreiten und mit Frost oder Schnee zu rechnen ist. Wenn Bauherren jedoch wegen einer kontinuierlichen Doppelbelastung aus Miete und Baufinanzierung oder wegen einzuhaltender Kündigungsfristen ein besonders großes Interesse an der Fertigstellung des Hauses haben, kann ein Hausbau auch im Winter durchaus durchgeführt werden und sich im Einzelfall auch wirtschaftlich lohnen.

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...Interessanter Artikel der Wirtschaftswoche: http://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/albtraum-fuer-bauherren-was-tun-wenn-die-baufirma-pleite-geht/13965484.html Albtraum für Bauherren - Was tun, wenn die Baufirma Pleite geht? 04. August 2016 von Anke Henrich und Andreas Toller Egal, ob Bauträger oder ein Generalunternehmer: Geht die Baufirma vor Fertigstellung des Hauses oder der Eigentumswohnung pleite, drohen herbe Verluste und eine Bauruine. Wie Bauherren vorbeugen, was sie im Ernstfall noch tun können. Egal, ob Bauträger oder ein Generalunternehmer: Geht die Baufirma vor Fertigstellung des Hauses oder der Eigentumswohnung pleite, drohen herbe Verluste und eine Bauruine. Wie Bauherren vorbeugen, was sie im Ernstfall noch tun können. Aus zwei Gründen scheitern Ehen in Deutschland statistisch betrachtet am häufigsten: der Geburt des ersten Kindes oder dem Bau eines Eigenheims. Beide Ereignisse strapazieren Nerven und Beziehungen wohl derart, dass eine Familie daran zerbrechen kann. Vieles beim Hausbau verzögert den Baufortschritt und verursacht zusätzliche Kosten: Material und Handwerker stehen nicht wie geplant zur Verfügung, Baumängel und Folgeschäden erfordern Nachbesserungen, bautechnische Widrigkeiten erhöhen den Aufwand. Am schlimmsten aber trifft es Bauherren, wenn Bauträger oder Handwerkfirmen während der Bauphase zahlungsunfähig werden. Dann stehen sie da mit einer Bauruine. Pleiten sind in der Baubranche an der Tagesordnung. 2015 gingen knapp 3900 Baubetriebe Pleite – das waren 16,5 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. 2016 werden es mit geschätzten rund 3800 Fällen nur minimal weniger sein. Nur der Handels- und Dienstleistungssektor verzeichnet noch mehr Insolvenzen als die Baubranche. Dirk Hagemann, Fachabteilungsleiter beim Kreditversicherer Euler-Hermes, sagt: „Von den Pleiten sind kleinere Betriebe besonders häufig betroffen, also Ausbaufirmen wie Heizungsbauer, Installateure oder Maler. Außerdem sind die meisten Pleitefirmen im privaten Wohnungsbau tätig.“ Das Problem der Bauunternehmen ist ihre meist dünne Finanzdecke. „Die Gewinnmargen sind in der Baubranche mit nicht einmal sechs Prozent im Durchschnitt sehr gering“, erklärt Hagemann. „Verweigert da ein Kunde etwa wegen Baumängeln eine Zahlung, steigt der finanzielle Druck auf den Betrieb schnell an. Die meisten Firmen, die so zahlungsunfähig werden, werden abgewickelt. Bis die Gläubiger wissen, ob sie noch etwas erstattet bekommen, können Jahre vergehen, mehr als fünf bis zehn Prozent der ursprünglichen Forderung sind es auch dann nur selten. Auf dem Rest bleiben die Gläubiger dann sitzen.“ Für den Bauherren ist die Zahlungsunfähigkeit eines Baudienstleisters oder des Bauträgers der Super-GAU: Die Handwerker bleiben aus, die Lieferanten liefern kein Material mehr. Außerdem hat der Bauherr vielleicht schon mehr bezahlt, als an Leistungen erbracht wurde, so dass auch sein Geld futsch ist. Selbst wenn nur ein kleiner am Bau beteiligter Handwerksbetrieb zahlungsunfähig ist, beläuft sich der Schaden für Bauherren schnell auf mehrere tausend Euro. Generalunternehmen, die alle Arbeiten bis zur Fertigstellung übernehmen, verursachen durch ihre Pleite leicht Schäden im sechsstelligen Bereich – zumal die Bauarbeiten dann vollends erliegen und die Bauherren weiterhin schon Kreditraten und Miete zahlen müssen. Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB), kennt die Problemlage aus der Praxis. Anwälte versuchen dann für die Mandanten zu retten, was noch zu retten ist, wenn die Pleite ihres Bauunternehmers absehbar oder sein Insolvenzantrag schon amtlich ist. Realistisch betrachtet sei das oft sehr viel weniger, als sich die Geschädigten erhoffen. Freitag bringt die Zukunft einer Bauruine trocken auf den Punkt: „Die Baustelle ruht bis der Insolvenzverwalter entscheidet, was er mit dem halbfertigen Haus vorhat. Und wenn das Insolvenzverfahren durchgeführt und die Schadenersatzansprüche ermittelt sind, bekommt der Bauherr vielleicht eine Quote von drei bis fünf Prozent seines Verlustes erstattet. Aber nur wenn’s gut läuft“, so der Anwalt, der noch skeptischer ist als Hagemann vom Kreditversicherer Hermes Euler. Eine große Rolle spielt es, ob das Pleiteunternehmen ein Bauträger oder Generalunternehmer – auch Generalübernehmer genannt – ist. Der entscheidende Unterschied: Beim Generalunternehmer bleibt der Auftraggeber Bauherr und ist Eigentümer von Grundstück samt unfertigem Bau. Bauträger sind hingegen selbst Bauherr und verkaufen Grundstück nebst schlüsselfertigem Haus erst nach Fertigstellung an den Kunden. Ist ein Bauträger vor der Übergabe pleite, wird die Lage für den Hauskäufer ungleich komplizierter. Quelle: Wirtschaftswoche 04.08.2016 http://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/albtraum-fuer-bauherren-was-tun-wenn-die-baufirma-pleite-geht/13965484.html

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Wasserschaden am Haus - Was tun? Wer einen Wasserschaden im Haus entdeckt, sollte schnell handeln. Denn jedes Hinauszögern kann enorme Folgekosten nach sich ziehen. Das Wichtigste: Die Ursache des Wasserschadens muss zügig gefunden und umgehend abgestellt werden. Und das ist bisweilen gar nicht so einfach: Denn ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben - von relativ harmlosen bis hin zu schwerwiegenden wie einem Wasserrohrbruch oder einer von außernhalb des Hauses verursachten Einwirkung. Auch kleine Schäden sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen: Selbst wenn nur der Schlauch der Waschmaschine geplatzt und der Defekt gleich entdeckt ist: sind ein paar Liter Wasser ausgelaufen, müssen diese schnell beseitigt werden. Denn dringt diese Feuchtigkeit in das Bauwerk ein, kann es lange Zeit dauern, bis diese wieder abtrocknet. Unter Umständen kann sich dann Schimmel bilden. Einen größeren Wasserschaden muss man noch ernster nehmen, da hier tiefergreifende Themen beroffen sind. Es sollte umgehend ein Sachverständiger oder eine Fachfirma eingeschaltet werden, damit sich ein Bild davon gemacht werden kann, wie schwerwiegend der bereits entstandene Schaden ist. Trocknung nach größerem Wasserschaden Bei größeren Schäden ist es oft nötig, das Mauerwerk und den Estrich trocknen zu lassen. Eine natürliche Trocknung würde viel zu lange dauern, die Feuchtigkeit kann währenddessen ihre zerstörerische Kraft voll entfalten. Spezialisierte Handwerker haben spezielle Trockner in ihren Maschinenparks, die die Trocknung in kurzer Zeit erledigen. In manchen Fällen lässt es sich jedoch nicht vermeiden, Teile des Bauwerks abzutragen. Insbesondere durchfeuchtete Gipskarton-Platten sind nach einem Wasserschaden kaum noch zu gebrauchen und müssen ersetzt werden. Haftungsfragen: Wer zahlt bei einem Wasserschaden Bei einem Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung für Schäden an allen fest mit dem Gebäude verbundenen Dingen wie etwa Fliesen oder Parkett. Auch die Trocknung übernimmt diese Versicherung. Für Schäden an bewegliche Sachen wie Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten kommt die Hausratversicherung auf. Sie zahlt nicht nur den Zeitwert, sondern den Neuwert. Wird ein Wasserschaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht, müssen Versicherungen in der Regel nicht für die Kosten aufkommen. Allerdings gibt es inzwischen bei Hausratversicherungen Policen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für fahrlässig verursachte Schäden haften. Meist gibt es bei Naturkatastrophen auch Beihilfen von Seiten der Städte, Gemeinde oder Landkreise - am besten direkt bei den jeweiligen Rathäusern nachfragen.

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