Vorsorgekanzlei
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Ihre Vorsorgekanzlei in Düsseldorf - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament Wir kümmern uns um Ihre Vorsorgeangelegenheiten:
Patientenverfügung • Vorsorgevollmacht • Betreuungsverfügung • Sorgerechtsverfügung • Testament
Als Vorsorgeanwälte vertreten wir Sie und Ihre Angehörigen gerichtlich und außergerichtlich in sämtlichen Vorsorgeangelegenheiten.
Sie haben bereits eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht?
Gegen eine geringe Schutzgebühr überprüfen wir auch Ihre bestehenden Vorsorgedokumente.
Unser Angebot für Sie:
• Hausbesuche
• Termine nach 18 Uhr
• Termine am Wochenende
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facebook.comImmobilie u. Vorsorgevollmacht: Notarielle Beglaubigung nicht erforderlich
Immobilien und Vorsorgevollmacht: Eine Beglaubigung der Betreuungsbehörde ersetzt den Notar. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/08/25/immobilie-vorsorgevollmacht/
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Rechtsschutzversicherung
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Rechtsschutz-Tarif Leistungen für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung umfasst. Auch werden oft die Beratungskosten im Rahmen eines Betreuungsverfahrens übernommen. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/10/31/rechtsschutzversicherung-patientenverfuegung-vorsorgevollmacht/
Aufgedeckt: Missachtung von Patientenverfügungen durch Pflegedienste
Heute Abend im ARD-Magazin MONITOR: http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/09/08/missachtung-von-patientenverfuegungen-durch-pflegedienste/
Vorsorgevollmacht - Verwendung einer Vorlage ist gefährlich
Vorsorgevollmacht: Wir raten von der Verwendung von Vorlagen aus dem Buchhandel oder Internet ab. Die Begründung gibt es hier: http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/08/24/vorsorgevollmacht-vorlage-und-muster-gefahren-vermeiden/
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Heute kurz vor dem USee-Schwimmen.
Gesetzliche Betreuung und warum Sie diese unbedingt vermeiden sollten
Warum jeder eine Vorsorgevollmacht benötigt. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/08/18/gesetzliche-betreuung-nachteile-probleme/
☞ Aktuelles zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, etc.
Wir haben übrigens eine neue Unterseite, über die wir laufend über Aktuelles/Interessantes zum Thema rechtliche Vorsorge berichten. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/aktuelles/
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Unser neues Roll-Up!
Die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung und ist (ohne konkrete Maßnahmen zu benennen) für eine wirksame Patientenverfügung nicht ausreichend. – So der Bundesgerichtshof (BGH) laut Pressemitteilung von heute. Fazit: Patientenverfügungen, die von Laien formuliert werden, bergen viele Risiken (gleiches gilt übrigens für manche Musterformulare). Und zwar nicht nur für den Patienten, sondern für die ganze Familie: in dem vorliegenden Fall stritten drei Töchter bis vor den BGH, wie die Patientenverfügung auszulegen war.
"Nicht die Statistik, sondern das Wohl der Patienten solle das ärztliche Handeln leiten. Das klingt selbstverständlich, ist im Grunde aber revolutionär." Interessanter Artikel von heute in der ZEIT: http://www.zeit.de/2016/30/gesundheit-medizin-patienten-zuwendung/komplettansicht
Vorsorgevollmacht – mögliche Gefahren durch Muster | Ihre Vorsorgekanzlei in Düsseldorf
Vorsorgevollmacht – Vorsicht vor Mustern und Formularen: http://www.vorsorgekanzlei.nrw/vorsorgeleistungen/vorsorgevollmacht/
Inhalt einer Patientenverfügung | Ihre Vorsorgekanzlei in Düsseldorf
Was genau wird eigentlich in einer Patientenverfügung geregelt? http://www.vorsorgekanzlei.nrw/vorsorgeleistungen/patientenverfuegung/