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Vorsorgekanzlei

Leostr. 31, Düsseldorf, Germany
Lawyer

Description

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Ihre Vorsorgekanzlei in Düsseldorf - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament Wir kümmern uns um Ihre Vorsorgeangelegenheiten:

Patientenverfügung  •  Vorsorgevollmacht  •  Betreuungsverfügung  •  Sorgerechtsverfügung  •  Testament

Als Vorsorgeanwälte vertreten wir Sie und Ihre Angehörigen gerichtlich und außergerichtlich in sämtlichen Vorsorgeangelegenheiten.



Sie haben bereits eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht?

Gegen eine geringe Schutzgebühr überprüfen wir auch Ihre bestehenden Vorsorgedokumente.



Unser Angebot für Sie:

    • Hausbesuche
    • Termine nach 18 Uhr
    • Termine am Wochenende



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Immobilie u. Vorsorgevollmacht: Notarielle Beglaubigung nicht erforderlich

Immobilien und Vorsorgevollmacht: Eine Beglaubigung der Betreuungsbehörde ersetzt den Notar. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/08/25/immobilie-vorsorgevollmacht/

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Rechtsschutzversicherung

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Rechtsschutz-Tarif Leistungen für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung umfasst. Auch werden oft die Beratungskosten im Rahmen eines Betreuungsverfahrens übernommen. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/10/31/rechtsschutzversicherung-patientenverfuegung-vorsorgevollmacht/

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Aufgedeckt: Missachtung von Patientenverfügungen durch Pflegedienste

Heute Abend im ARD-Magazin MONITOR: http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/09/08/missachtung-von-patientenverfuegungen-durch-pflegedienste/

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Vorsorgevollmacht - Verwendung einer Vorlage ist gefährlich

Vorsorgevollmacht: Wir raten von der Verwendung von Vorlagen aus dem Buchhandel oder Internet ab. Die Begründung gibt es hier: http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/08/24/vorsorgevollmacht-vorlage-und-muster-gefahren-vermeiden/

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Heute kurz vor dem USee-Schwimmen.

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Gesetzliche Betreuung und warum Sie diese unbedingt vermeiden sollten

Warum jeder eine Vorsorgevollmacht benötigt. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/2016/08/18/gesetzliche-betreuung-nachteile-probleme/

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☞ Aktuelles zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, etc.

Wir haben übrigens eine neue Unterseite, über die wir laufend über Aktuelles/Interessantes zum Thema rechtliche Vorsorge berichten. http://www.vorsorgekanzlei.nrw/aktuelles/

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Unser neues Roll-Up!

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Die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung und ist (ohne konkrete Maßnahmen zu benennen) für eine wirksame Patientenverfügung nicht ausreichend. – So der Bundesgerichtshof (BGH) laut Pressemitteilung von heute. Fazit: Patientenverfügungen, die von Laien formuliert werden, bergen viele Risiken (gleiches gilt übrigens für manche Musterformulare). Und zwar nicht nur für den Patienten, sondern für die ganze Familie: in dem vorliegenden Fall stritten drei Töchter bis vor den BGH, wie die Patientenverfügung auszulegen war.

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"Nicht die Statistik, sondern das Wohl der Patienten solle das ärztliche Handeln leiten. Das klingt selbstverständlich, ist im Grunde aber revolutionär." Interessanter Artikel von heute in der ZEIT: http://www.zeit.de/2016/30/gesundheit-medizin-patienten-zuwendung/komplettansicht

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Vorsorgevollmacht – mögliche Gefahren durch Muster | Ihre Vorsorgekanzlei in Düsseldorf

Vorsorgevollmacht – Vorsicht vor Mustern und Formularen: http://www.vorsorgekanzlei.nrw/vorsorgeleistungen/vorsorgevollmacht/

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Inhalt einer Patientenverfügung | Ihre Vorsorgekanzlei in Düsseldorf

Was genau wird eigentlich in einer Patientenverfügung geregelt? http://www.vorsorgekanzlei.nrw/vorsorgeleistungen/patientenverfuegung/

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