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ver.di Handel NRW

Karlstr. 123-127, Düsseldorf, Germany
Labor Union

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Der ver.di-Fachbereich für alle Beschäftigten im Handel NRW.  Willkommen im ver.di-Fachbereich Handel

Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Nachrichten aus dem Fachbereich Handel sowie den Fachgruppen Einzelhandel und Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen.

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Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst! 6 Prozent und mindestens 200 Euro mehr! Ihr seid es wert!

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Tolle Aktion des ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen!

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real bricht die Verhandlungen ab und will aus der Tarifbindung fliehen, weil ver.di nicht bereit ist dauerhafte Entgeltkürzungen von bis zu 40 Prozent zu akzeptieren. Wir kämpfen weiter für Tarifbindung!

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Geplante Flucht von real aus Tarifvertrag "hochgradig verantwortungslos" ver.di: Geschäftsmodell "Lohndumping und Altersarmut" verhindern Berlin, 28.03.2018 Als "hochgradig verantwortungslos" hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die beabsichtigte Flucht der Unternehmensleitung des SB-Warenhauses real aus dem geltenden Tarifvertrag bezeichnet. "Offenbar ist den Verantwortlichen im Metro-Konzern ein tariflich garantierter Schutz der 34.000 Beschäftigten beim Tochterunternehmen real völlig egal", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. "Gesellschaft und Politik müssen entscheiden, ob Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping und Altersarmut der Beschäftigten aufbauen, in Deutschland möglich sein sollen. Es wird jetzt höchste Zeit, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel zu erklären", so die Gewerkschafterin. Real wolle sich auf Kosten der Beschäftigten einen Vorteil im Verdrängungswettbewerb der Branche verschaffen. "Wir stellen uns auf eine harte Auseinandersetzung in diesem Generalkonflikt ein. Zusammen mit den Beschäftigten werden wir uns weiter für die Tarifbindung bei real einsetzen - mit Löhnen, Gehältern und Arbeitsbedingungen, die zum Leben reichen", so das ver.di-Vorstandsmitglied. Die ver.di-Tarifkommission hatte es abgelehnt, die Gehälter der real-Beschäftigten dauerhaft radikal um bis zu 40 Prozent zu senken. "Armutstarife sind mit uns nicht zu machen. Schon jetzt sind die Verdienste zu knapp für ein auskömmliches Leben im Alter. Nach 45 Jahren Vollzeit - was selten genug vorkommt - erhält eine Verkäuferin nur rund 1.200 Euro Rente im Monat. Das noch abzusenken, während die Managergehälter stetig erhöht werden, hat mit seriöser Unternehmensführung nichts zu tun", erklärte Nutzenberger. ver.di hatte in den letzten Wochen bei zwei Treffen bzw. Telefonkonferenzen mit der Unternehmensführung das Angebot an den Metro-Konzern gemacht, den existierenden Zukunftstarifvertrag zu verlängern, um mehr Zeit für eine Lösung bei der Tochter real zu gewinnen. Das hatte der Vorstandsvorsitzende Olaf Koch abgelehnt. Bei anderen Discountern und zum Beispiel im SB-Warenhaus Kaufland könnten mindestens Tariflöhne gezahlt werden. Wenn das bei real nicht möglich sein soll, muss die Frage gestellt werden, an wem das liegt. "An den Beschäftigten jedenfalls nicht", sagte Nutzenberger.

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Beschäftige von Amazon, TK Maxx und dem Tedi-Lager (DLG) haben heute in Werne gemeinsam für die Tarifbindung in ihren Unternehmen gestreikt!

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Arbeitskampf bei Amazon, TK Maxx und DLG Beschäftigte aus Handelsunternehmen kämpfen für Tarifverträge Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft heute (28. März 2018) zum Streik in mehreren, nicht tarifgebundenen Unternehmen des Handels in NRW auf. Beschäftigte von Amazon, TK Maxx und dem Tedi-Lager (DLG) haben heute die Arbeit niedergelegt. An den beiden Amazon-Standorten in Nordrhein-Westfalen, in Rheinberg und Werne sowie bei DLG haben die Beschäftigten bereits gestern gestreikt. Bei TK Maxx werden die Arbeitsniederlegungen morgen fortgesetzt. Silke Zimmer, Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW erklärt dazu: „In diesen Unternehmen ist man nicht bereit die Beschäftigten nach Tarifvertrag zu zahlen. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten überall unter hohem Druck zuverlässig, schnell und sicher und haben eine leistungsgerechte Bezahlung verdient. An existenzsichernden Bezahlungen jetzt und der Sicherung vor Altersarmut haben die Unternehmen scheinbar kein Interesse. Andernfalls würden sie die Tarifverträge des Handels in NRW endlich anerkennen.“ Zimmer erklärt weiter: „Die Arbeitgeber heizen mit ihrer ablehnenden Haltung zur Tarifbindung den gnadenlosen Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel auf dem Rücken der Beschäftigten zusätzlich an. Den Arbeitgebern muss klar sein, dass sie dem auch selber zum Opfer fallen können. Deshalb brauchen wir die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge, damit Personalkosten nicht zu einem Wettbewerbsinstrument werden“

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Morgens um 7 Uhr in Deutschland. Streik bei Amazon in Werne.

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Die neuen BR-Ratschläge für den Einzel- sowie dem Groß- und Außenhandel sind da: http://handel-nrw.verdi.de/++file++5ab4be6cf1b4cd1a35b4a603/download/BR%20Ratschlag%201-18%20EH.final.pdf http://handel-nrw.verdi.de/++file++5ab4bf66af0898101adc1173/download/BR-Ratschlag%201-18%20GH.final.pdf

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Danke für diesen Kommentar, Heribert Prantl!

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Ver.di kündigt nach Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Klagen an Nachdem die NRW-Landesregierung am heutigen Mittwoch (21. März) durch die Verabschiedung des sogenannten Entfesselungspakets I die Möglichkeit verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen ausgeweitet und vereinfacht hat, kündigt die Gewerkschaft ver.di Klagen an. Durch die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes werden zukünftig Sonntagsöffnungen an acht statt bisher vier Sonntagen in einem Geschäft und sechzehn statt bislang elf in einer Kommune möglich sein. Darüber hinaus soll der sogenannte Anlassbezug entfallen, der eine Anlassveranstaltung, wie eine Messe, eine Feier oder ein Fest, die mehr Besucher anziehen musste als der verkaufsoffene Sonntag zur Voraussetzung für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen gemacht hat. „Diese Änderungen widersprechen dem Sinn des grundgesetzlich abgesicherten Sonntagsschutzes“ so die ver.di-Landesbezirksleiterin, Gabriele Schmidt. „Für uns bedeutet diese Gesetzesänderung einen Angriff auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handel. Darüber hinaus wird die Landesregierung mit dieser Gesetzesänderung aber auch keine Rechtssicherheit für die Kommunen und die Händler bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen schaffen. Gegen die nun beschlossene Gesetzesänderung haben mehrere Juristen in der Landtagsanhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, über die sich einfach hinweggesetzt wurde. Dabei haben sie sich insbesondere auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai letzten Jahres bezogen, nachdem der Anlassbezug auch ohne Erwähnung in Landesgesetzen durch Bundesgesetze zwingend vorgeschrieben ist (BVerwG 8 CN 1.16). Ver.di wird daher gegen Sonntage, die lediglich auf Grundlage der in diesem Gesetzangeführten weiteren Sachgründe genehmigt werden, selbstverständlich klagen.“ Für die ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, zeigt sich durch den Verlauf der heutigen Plenarsitzung aber auch, dass der Druck durch ver.di und die Allianz für den freien Sonntag wirkt: „Als im vergangenen Jahr der Heiligabend auf einen Sonntag fiel, waren wir sehr aktiv, um den Beschäftigten zumindest an diesem Tag ihre wohlverdiente Freizeit zu ermöglichen. Nun hat die Landesregierung zumindest an diesem Punkt ihren Gesetzentwurf geändert. Sonntagsöffnungen an Heiligabend werden zukünftig nicht mehr möglich sein. Das ermutigt uns nun erst recht für die Freizeit der Kolleginnen und Kollegen zu kämpfen.“

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Heute will die Landesregierung im Landtag die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschließen. Auf dem Symposium und der anschließenden Kundgebung vor dem Landtag haben wir am 01. März noch einmal deutlich gemacht, dass wir diese Änderungen ablehnen. Die KAB Deutschland hat ein tolles Video davon zusammengestellt.

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Jeff Bezos ist der reichste Mensch der Welt und die Amazon Beschäftigten bekommen nicht mal Tariflohn Am heutigen Freitag (16. März) ruft die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten bei Amazon am Standort Rheinberg dazu auf die Arbeit niederzulegen. „In der vergangenen Woche wurde in zahlreichen Medien darüber berichtet, dass der Amazon-Besitzer, Jeff Bezos, mit einem Vermögen von über 110 Milliarden US-Dollar nun der reichste Mensch der Welt ist. Dieses Vermögen basiert auf der harten Arbeit der Beschäftigten bei Amazon, denen er nicht einmal eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag des Einzelhandels zugestehen will. ver.di wird nicht aufhören diese eklatante Ungerechtigkeit anzupran-gern“, so die Landesfachbereichsleiterin für den Handel bei ver.di in NRW, Silke Zimmer. „Es ist offensichtlich, dass Jeff Bezos überhaupt keine Vorstellung davon hat, was es bedeutet von einem Gehalt von Netto etwa 1.500,- Euro (unverheirateter, kinderloser Picker oder Packer im Alter von 45 Jahren nach 24 Monaten bei Amazon in Rheinberg) leben zu müssen. Die Geh-älter bei Amazon führen nicht nur dazu, dass für die Kolleginnen und Kollegen heute an jedem Monatsende kaum noch Geld über ist, sondern bedeuten für viele auch Altersarmut nach einem Leben mit körperlich schwerer und stressiger Arbeit.“, so der in Rheinberg zuständige Gewerkschaftssekretär, Tim Schmidt.

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