TCA Group
Description
Logistik, Zertifizierung (Technische Regelwerke TR ZU) und Engineering (Montage, Inbetriebnahme).
Kernmärkte: Russland, die Länder der EAWU, die Ukraine. Die TCA Unternehmensgruppe ist ein junges, dynamisch wachsendes und international agierendes Unternehmen, das bereits seit 2011 erfolgreich in den Bereichen Logistik, Zertifizierung und Engineering tätig ist und kontinuierlich wächst. Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an Produkt- und Dienstleistungen, um Ihnen den schnellsten und optimalen Weg für Ihre Exportgüter zu ermöglichen.
Wir erbringen unsere logistischen Dienstleistungen sowohl in Europa als auch Asien, gelten jedoch als absolute Experten auf den Märkten von Russland, der eurasischen Wirtschaftsunion (Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) sowie der Ukraine. In diesem Gebiet verfügen wir über besonders tief gehende und topaktuelle Kenntnisse der lokalen Märkte im Bereich Logistik, Zertifizierung und Zulassung der Güter.
Unser mehrsprachiges Expertenteam berät Sie kompetent hinsichtlich der optimalen Lösung für den Transport Ihrer Waren. Wir unterstützen Sie bei allen anfallenden Formalitäten und holen Ihnen die nötigen Konformitätsnachweise und Zulassungen für den globalen Waren- und Gütertausch ein.
Die TCA Unternehmensgruppe besteht aus den Unternehmenssparten: TCA Logistics, TCA Certification und TCA Engineering. Aus dieser einzigartigen und wertvollen Zusammensetzung drei wichtiger Bereiche können wir Ihnen maßgeschneiderte Logistikkonzepte zur Verfügung stellen, die Ihre Güter pünktlich, zuverlässig und unter Einhaltung aller geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften zum richtigen Ort bringen.
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Stahlseile als neue Klassifikation in der EAWU Am 6. September 2016 wurde ein Brief des russischen Ministeriums für Industrie und Handel „Über die Konformitätsbewertung“ veröffentlicht. Der Brief wurde am 17. August 2016 mit dem Ziel unterzeichnet, eingegangene Fragen bezüglich der Konformitätsbewertung von einigen Erzeugnissen im nationalen System zu klären. Es handelt sich um die Konformitätsbewertung von Trossen und Seilen. Diese Begriffe werden als Synonyme betrachten und für identische Erzeugnisse angewendet. Zugleich wird „Seil“ häufiger in den Normungsdokumenten verwendet (GOST 3241-91, GOST 7668-80, GOST 7676-73, etc.). Der Begriff "Trosse“ wird meistens für tragende Trossen aus Kupfer im Eisenbahnbereich angewendet (GOST 32697-2014, GOST 17613-80). Im einheitlichen Zolltarif der EAWU sind Trosse und Seile Produkte der gleichen Nomenklatur. Das Departement der staatlichen Politik im Bereich der technischen Regulierung, Standardisierung und Einheitlichkeit der Messungen des russischen Industrie- und Handelsministeriums hält es für angemessen, diese Produkte mit dem gleichen OKP Code 1250 „Stahlseile“ zu klassifizieren. Zurzeit unterliegen Steilseile einer obligatorischen Zertifizierung im nationalen russischen GOST-R-System. Für Ihre Fragen steht Ihnen unser TCA Team sowohl telefonisch als auch persönlich zur Verfügung.
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Entwurfsgenehmigung des neuen TR der EAWU für Attraktionen Am 7. September 2016 wurde die offizielle Entscheidungsverordnung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission „Über das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über die Sicherheit von Attraktionen““ veröffentlicht. Das Dokument wurde am 6. September 2016 angenommen und ist bereits in Kraft getreten. Das TR der EAWU enthält Mindestanforderungen an die Sicherheit von den innerhalb der Union in Verkehr gebrachten Attraktionen und an die damit verbundenen Konstruktions-, Fertigungs-, Installations-, Inbetriebnahme-, Transport-, Lagerungs- und Entsorgungsprozesse. Der Entwurf des TR legt dabei die grundlegenden Konzepte und Regeln zur Identifizierung von Attraktionen und für das Inverkehrbringen auf dem EAWU-Markt sowie die Verfahren zur Konformitätsbewertung fest. So müssen Attraktionen registriert werden. Ferner müssen sie einer technischen Prüfung unterzogen werden, damit der technische Zustand bewertet werden kann. Abhängig vom Grad des mechanischen Risikos wird die Konformitätsbewertung in Form eines TR (EAC) Zertifikates oder einer registrierten TR (EAC) Konformitätserklärung erfolgen. Informationen über das erlangte Zertifikat oder die Konformitätserklärung werden im Attraktion-Pass zu finden sein. Zurzeit unterliegen Attraktionen einer Pflichtzertifizierung oder -Deklarierung im russischen nationalen GOST-R-System.
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Logistik in Russland: Mögliche Erhöhung der Lkw-Maut Die Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf russischen Bundesstraßen (das System "Plato") kann in naher Zukunft um das Zweifache erhöht werden. Die endgültige Entscheidung wurde aber noch nicht getroffen. Die Mautpflicht sollte bereits ab dem 1. März 2016 auf 3,06 Rubel pro km steigen. Die Entscheidung wurde aber aufgrund der zahlreichen Protesten auf Herbst 2016 verschoben. Das Wirtschaftsministerium begann bereits die Vorbereitungen für die Diskussion dagegen und reichte der Regierung und dem Verkehrsministerium den Vorschlag ein, die geltenden Mautsätze bis zum 1. Januar 2019 nicht zu erhöhen. Der Grund, warum das Ministerium gegen die Gebührenerhöhung ist, liegt an den Ergebnissen einer Befragung von Hersteller-Verbänden, die ihre Ware über die Fernstrecken transportieren. Die Unternehmer beschweren sich über die steigenden Frachtkosten von 0,5% (Metallurgie) bis 20% (Einzelhandel) und bis zu 25% (in anderen Branchen). Die Experten streiten dies aber ab. Das Verkehrsministerium argumentiert mit den Daten aus dem Statistischen Bundesamt: Das Maut-System habe keine wesentlichen Auswirkungen auf die Preise. Der Direktor des Instituts für Verkehrswissenschaft, Mikhail Blinkin, ist sich sicher, dass das "Plato"- Maut - System derzeit im "Leerlauf" ausgeführt wird und die Gebührenerhöhung absolut notwendig ist. Die endgültige Entscheidung wird von der Regierung nach den Arbeitsergebnissen des Systems getroffen, verkündete das Verkehrsministerium.
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Das Datum für die Abstimmung des Zollkodexes der EAWU festgelegt In Minsk, Belarus fand eine Kollegiumssitzung der Zolldienstleiter von 11 GUS-Staaten - Belarus, Russland, Kasachstan, Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Kirgisistan, Usbekistan, sowie Litauen, Lettland und Moldawien statt. Das Hauptthema der Sitzung war, den wirksamen Informationsaustausch zwischen den Ländern zu besprechen und eine Arbeitsgruppe zu gründen, die für die Informationssicherheit sorgen sollte. Weitere Diskussionsfrage war die Abstimmung über den Entwurf des neuen Zollkodex der Union. Einige unstimmige Punkte bleiben noch, das sind aber nur wenige und haben einen technischen Charakter. Die Regierungen der EAWU-Länder sollen die inländische Genehmigung des Entwurfs bis zum 20. September durchführen, so dass der neue Zollkodex im Dezember 2016 unterzeichnet werden kann. Im Gegensatz zu den aktuellen Zollvorschriften wurden bestehende Verfahren der Zolloperationen analysiert und die Ansätze zum Verbrauch der Informationstechnologien geändert. In dem Entwurf geht es in erster Linie um den vollständigen Umstieg auf den elektronischen Dokumentenfluss: - elektronische Deklaration, - automatische Registrierung der Zollanmeldung, - automatische Freigabe von Waren, - Verwendung von "Single Window" Mechanismus. Ein eigenes Kapitel im Entwurf des Dokumentes ist dem Institut der Wirtschaftsbeauftragten gewidmet. Die Einführung des Instituts in die EAWU-Staaten soll die Beziehungen zwischen den Zollbehörden der Länder und den Vertretern der Wirtschaftsunion positiv verändern. Die Befugnisse der Eurasischen Wirtschaftskommission im neuen Zollkodex erweitern sich wesentlich. Das sollte eine flexible, einheitliche Zollregelung in der EAWU gewährleisten.
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Neues Verfahren zu den Technischen Regelwerken ist genehmigt Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) hat das neue Erarbeitungs- und Außerkraftsetzungsverfahren der Technischen Regelwerke (TR) genehmigt. Am 5. September 2016 ist die Entscheidung des Kollegiums der EAWK № 131 "Über den Entscheidungsentwurf des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission "Über Änderungen der Entscheidung des Rates der EAWK vom 20. Juni 2012 № № 48 " in Kraft getreten. Mit dem Dokument wurde der Entscheidungsentwurf der EAWK über die Verfahrensänderungen der Entwicklung, Einführung, Änderung und Aufhebung von TR der Zollunion zugelassen. In erster Linie änderte sich die Bezeichnung des Verfahrens (anstelle der Technischen Regelwerke der Zollunion - Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion) und Präambel. Das neue Verfahren besteht aus: 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Verfahren für die Entwicklung der TR. 3. Verfahren für Änderung und Aufhebung der TR. Folgende Anlagen sind beinhaltet: 1. Mitteilung über Projektentwicklung. 2. Mitteilung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion des Projektes. 3. Form der Stellungnahme zum Entwurf und Regeln zum Ausfüllen 4. Dokumentenübersicht für die Durchführung der internen Abstimmung. 5. Dokumentenübersicht für die Prüfung durch das Kollegium der EAWK Das neue Verfahren der Entwicklung von TR und das Änderungsprozedere bestehen aus: • Vorbereitung und Genehmigung durch die EAWK eines Entwicklungs- und Änderungsplans • Entwurfs- und Änderungsvorbereitung von TR • Durchführung der öffentlichen Diskussion • Durchführung von internen Koordination • Annahme der TR / Änderungen. Neben dem Entwicklungs- und Änderungsverfahren wurden Fristen für die Umsetzung der einzelnen Schritte festgelegt.
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EAWK-Arbeitsgruppe entwickelt ein neues Schema für Konformitätsbewertung der Erzeugnisse Am 8-9. September 2016 wurden in Jerewan, Armenien unter dem Vorsitz des Kollegiummitgliedes für technische Regulierung der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK), Herrn Valerij Koreschkov, die Hauptrichtungen der Entwicklung einer neuen Version vom Schema für die Konformitätsbewertung besprochen. An der Sitzung haben Vertreter von zuständigen staatlichen Stellen und den Zertifizierungsstellen, aus der Wirtschaft und die Experten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) teilgenommen. Valerij Koreschkov hat betont, dass "harmonisierte Ansätze bei dem Konformitätsbewertungsverfahren sind ein zentrales Element der Umsetzung der Technischen Regelwerke der Union und des Inverkehrbringens von ungefährlichen Erzeugnisse auf dem gemeinsamen EAWU-Markt". In der Sitzung wurden die wichtigsten Fragen und die praktischen Aspekte der Konformitätsbewertung in Übereinstimmung mit den Technischen Regelwerken der EAWU besprochen. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe wird in diesem Jahr für Oktober geplant.
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Parfümerie und Kosmetik (TR ZU 009/2011): Änderungsentwurf Am 1. September begann offiziell die öffentliche Diskussion des Änderungsentwurfes zum TR ZU 009/2011 für Parfümerie und Kosmetik. Das Dokument wurde durch das Staatliche Komitee für Normung der Republik Belarus vorbereitet. Der Änderungsentwurf sieht eine Präzisierung bestimmter Vorschriften des TR ZU, Ergänzung einiger Punkte, Beseitigung von technischen Fehlern sowie Aktualisierung der einzelnen Anforderungen vor. Zu den Änderungen gehören: - Ergänzung des 3. Art. durch die Begriffe "Parfüm- und Kosmetikprodukte für die künstliche Bräunung", "Verkäufer", "Produkte mit mikrobiologisch-geringem Risiko"; - Verwendungsverbot für Saccharose und andere leicht fermentierte Kohlenhydrate als Zutaten für Mundhygiene; - Einführung von Anforderungen für die Markierung von Produktmustern und Produkten in Aerosolbehältern; - Ergänzung des 6. Art. durch die Bestimmungen über die Registrierung von Konformitätserklärungen; - Anforderungen an die Durchführung von Produktprüfungen bei der Rezepturänderung ohne Produktnamenänderung, etc. Die öffentliche Diskussion des Entwurfs wird bis zum 10. November dieses Jahres dauern. Ihre Fragen zum TR ZU 009/2011 beantwortet Ihnen gern persönlich unsere Fachexpertin, Petra Wermke (pw@tca-certification.com)
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Hygienenachweise in der EAWU Für eine Reihe von Erzeugnissen, die nach Russland bzw. in die EAWU exportiert werden, ist eine Hygiene Registrierung beim Föderalen Dienst der staatlichen Überwachung im Bereich Verbraucherschutz (ROSPOTREBNADSOR) erforderlich. Produkte wie Bekleidung, Schuhe, Lebensmittel, Spielzeuge, Parfüms, Mittel zum persönlichen Schutz, und die Erzeugnisse, die mit der menschlichen Haut in Berührung kommen, fallen während der Verzollung unter die staatliche sanitär-epidemiologische Kontrolle (Überwachung durch die russische Hygienebehörde). Die Überwachung erfolgt durch die Kontrolle der Nachweise über die Erfüllung der Einheitlichen Sicherheitsanforderungen der EAWU an überwachungspflichtige Waren. Als Nachweise gelten dabei Prüfberichte (PB) von akkreditierten Laboratorien. Diese PB sind 3 Jahre gültig und gelten für die gesamte Zollunion (Russland, Kasachstan, Belarus). Durch unsere mehrjährige Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboratorien in Moskau, bieten wir unseren Kunden schnelle und unbürokratische Einholung von Prüfberichten an. Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Expertin, Petra Wermke (pw@tca-certification.com), gern zur Verfügung!
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IHK Cottbus - Export und Vertrieb in die Eurasische Wirtschaftsunion!
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IHK Cottbus - Export und Vertrieb in die Eurasische Wirtschaftsunion Am 07.09.2016 fand eine Veranstaltung zum Thema „Export und Vertrieb in die Eurasische Wirtschaftsunion“ bei IHK Cottbus statt. Die EAWU ist für viele deutsche Unternehmen aus Brandenburg ein strategisch wichtiger Markt. Das Ziel der Veranstaltung war es, die Unternehmen aus der Region bei der EAWU-Markt-erschließung zu unterstützen und über die wichtigsten Besonderheiten beim Export in die EAWU zu informieren. Programmschwerpunkte lagen bei: - Export und Vertrieb in die EAWU - Vorteile der EAWU - Was muss man beim Export beachten: Technische Reglements, Zertifizierung und Verzollung - Vertragsgestaltung bei Lieferungen in die EAWU - Aktive Marktbearbeitung ohne physische Präsenz - Fallbeispiele Die TCA Certification bedankt sich bei der IHK Cottbus für das informative Event und eine angenehme Atmosphäre. Wir hoffen, dass alle Fragen geklärt werden konnten. Ihre weiteren Fragen beantworten wir gern persönlich oder telefonisch in unseren Büros in Düsseldorf oder Berlin. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern! http://www.tca-certification.de/
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Die EAWU: Zulassung und Registrierung von Medizinprodukten In diesem Jahr hat die Eurasische Wirtschaftskommission (EAWK) mehrere Gesetze zur Regulierung des gemeinsamen Marktes in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU: Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) für Medizinprodukte angenommen und veröffentlicht. Somit hat die EAWK einen Rechtsrahmen für den Start eines gemeinsamen Marktes für Medizinprodukte geschaffen, der zum Jahresende entstehen soll. Folgende Änderungen erwarten die Hersteller von Medizinprodukten im Rahmen der EAWU: - Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Medizinprodukte, d.h. eine Registrierungsurkunde für Medizinprodukte wird in Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan unbefristet gültig sein - Gemeinsame, koordinierte Politik und Gesetzgebung auf dem Gebiet Medizinprodukte und deren Inverkehrbringen - Einheitliche Sicherheitsanforderungen und Konformitätsnachweisverfahren - Beachtung der Empfehlungen des „International Medical Device Regulators Forum“ - Harmonisierung der Nomenklatur der Medizinprodukte mit „Global Medical Device Nomenclature“ - Harmonisierung der Gesetzgebung auf dem Gebiet Medizinprodukte - Schaffung „Benannter Stellen“ der Mitgliedsstaaten - Beseitigung administrativer Hindernisse Bis zum 31.12.2021 sollen im Rahmen der EAWU zwei Registrierungsprozedere entstehen – nach den einheitlichen Anforderungen der EAWU und den nationalen Anforderungen der Mitgliedsländer. In der Übergangsperiode dürfen Medizinprodukthersteller selbst entscheiden, nach welchen Regeln und in welchem Land die Registrierung durchgeführt wird. Alle nach den nationalen Regeln der EAWU-Länder erteilten Registrierungsurkunden behalten Ihre Gültigkeit bis zum 31.12.2021. Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Expertin für Medizinprodukte, Anna Schütz (a.schuetz@tca-certification.com, +49 30 516 958 572) gern zur Verfügung!
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Die EAWU: Änderungen in der Struktur der elektronischen Zolldeklaration Am 2. August genehmigte der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission die Änderungen in der elektronischen Zolldeklaration (Entscheidung vom 12.11.2013, № 254). Die aktualisierte Struktur darf in den Ländern der EAWU ab dem 1. Oktober 2016 angewendet werden. In der elektronischen Zolldeklaration müssen folgende Angaben gemacht werden: - Genauer Warenwert, - Nummer der Zollkontrollzone, - Bescheinigungsnummer über die Aufnahme in das Register der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, - Postanschrift der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der Transitdeklaration. Darüber hinaus hat der Rat der EAWU dem Zolldienst der Mitgliedsländer empfohlen, Änderungen in der Struktur der vorläufigen Produktinformation vorzunehmen, die in das Zollgebiet der EAWU über den Schienen- und Luftverkehr eingeführt werden.