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Gibt`s nicht - gibt`s nicht bei uns ... wir finden für alles eine professionelle Lösung und begleiten Sie!
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facebook.comACHTUNG !!! Gefälschte Online Inkasso Mahnungen wieder im Umlauf Und jetzt sind sie auch noch verfeinert worden. Waren Sie bisher mit Rechtschreibfehler wie „Kanelei“ statt „Kanzlei“ geschrieben oder eher allgemein gehalten, so sind sie nun direkter, sogar mit persönlicher Anrede und Adresse ausgestattet. Sogar eine Firma steht als Schuldner mittlerweile in der SPAM-Mail. Dennoch kann man die vermeintlichen Mails als SPAM identifizieren. Hier ein paar Erkennungsmerkmale: - Der Anhang wird als ZIP versendet (Rechnungen werden nie als .zip verschickt!) - Dei Absender-Email-Adresse ist von einem Freemailer - Sind Sie tatsächlich mit der angeschriebenen Emailadresse bei dem Unternehmen (EBAY, AMAZON etc.), dem Sie Geld schulden, angemeldet? - Rechtschreibe- und Grammatikfehler sind auch ein häufiges Indiz - fehlende Adresse des mahnenden Anwalts oder des Inkassobüros Eine Bemühung von Google ist auch oft sehr Hilfreich, einfach den Namen der vermeintlichen Anwaltskanzlei oder des Anwaltes über die "Suche" eingeben. In den meisten Fällen wird gleich schon auf den ersten Such-Ergebnis-Treffern eine deutliche Warnung vor Betrug angezeigt. Also; Augen auf und jede Mail die Ihnen "spanisch" vorkommt prüfen ... damit legt sich der erste Schreck sehr schnell und man kann die Mail in den virtuellen Papierkorb legen. Wenn Sie sich dennoch nicht sicher sind, schreiben Sie das Unternehmen an, dem Sie angeblich Geld schulden und versuchen Sie den Sachverhalt zu klären.
WhatsApp jetzt auch mit Videoanrufe! WhatsApp hat sein Angebot mit Videoanrufen ausbaut. Seit heute können alle WhatsApp-Nutzer die Funktion der Videotelefonie nutzen. Angeblich soll es mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt sein. So wären die Videoanrufe nur auf den Geräten der jeweiligen Nutzer sichtbar für WhatsApp jedoch unkenntlich. Zur Verfügung steht die neue Funktion auf Smartphones mit Android, iOS und Windows.
Neue ICANN Vorgabe ab dem 07.12.2016: Bestätigung von OwnerChange-Änderungen Änderungsbestätigung bei Inhaberwechsel Nach den neuen ICANN Bestimmungen müssen zukünftig Änderung des Namens, der Organisation oder der E-Mail-Adresse eines Domaininhabers zusätzlich bestätigt werden. Dies betrifft: - Updates von Domains mit einem neuen Inhaber-Handle - Updates von bestehenden Kontakten, sofern sich der Name, die Organisation oder die E-Mail-Adresse ändert - Eingehende Domain Transfers, sofern sich der Name, die Organisation oder die E-Mail-Adresse des Domaininhabers ändert Ab dem 07.12.2016, 00:00:01 (MEZ), ist die Umsetzung des neuen Bestätigungsprozesses obligatorisch und muss durchgeführt werden. DER NEUE BESTÄTIGUNGSPROZESS - Benachrichtigung der Domaininhaber - Sobald die Daten des Domaininhabers geändert wurden, wird sowohl der alte wie auch der neue Domaininhaber automatisch per E-Mail darüber informiert. Eine zusätzliche Bestätigung durch die Domaininhaber ist nicht erforderlich. Transfersperre: Nach einem Inhaberwechsel wird der Transfer-Out einer gTLD gesperrt. Dazu wird für alle betroffenen Domains ein automatischer Lock-Status gesetzt, sofern die Domain nicht bereits mit einem Lock-Status gegen ausgehende Transfers gesichert war.
30 Jahre .DE – wir gratulieren! Am 05. November 1986 fiel der Startschuss für die deutsche Länderdomain .DE Egal ob Webseiten, Blogs, Netzwerke oder E-Mails: Die .DE findet man vielerorts im WWW. Wirft man einen Blick in die internationale Domainstatistik, so ist zwar seit je her .COM Marktanführer, Platz 3 belegt aber bereits die deutsche TLD – und ist damit nach Chinas .CN die Nummer 2 unter den ccTLDs. Stolze 16,14 Millionen Domains sind derzeit mit der Länderendung der Bundesrepublik auf dem Markt. Jeder fünfte Deutsche hat bereits eine .DE-Domain und jedes Jahr kommen etwa 150.000 neue .DE-Domains dazu. Zahlen und Infos von "internetX"