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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/01/26/hart-aber-fair-kommentar-zu-sendung/ Hart aber fair – Kommentar zu Sendung Schweden ist hier mit Deutschland nicht vergleichbar. Ebenso auch Norwegen. So hat Norwegen aufgrund der vorhandenen Rohstoffe (Öl) einen Staatsfonds der hierdurch gute Renditen abwirft.Gleiches gilt für Schweden. In Deutschland haben wir diese Rohstoffe nicht in diesem Umfang. Allerdings wird sich dies in den Ländern, die Rohstoffe wie Erdöl haben, in den kommenden 30 Jahren ändern und dann ins Negative verändern. Nicht ohne Grund will Saudi-Arabien oder auch andere Länder mit hohem Rohölexport die Quellen privatisieren. Das schwarze Gold wird durch andere Energiequellen im Preis zum einen fallen und gleichzeitig sind die Quellen mengenmäßig begrenzt. Insofern ist Schweden, Norwegen auch in der Kapitalanlage als Rentenversicherung in keiner Weise mit Deutschland vergleichbar. Eine Aufteilung der Altersvorsorge in „Umlagefinanziert“ und „Kapitalgedeckt“ ist sinnvoll. Denn der demografische Wandel ist nicht mehr aufzuhalten. Und die Pflicht zur Altersvorsorge ist auch sinnvoll. So sollte die Pflichtvorsorge auch bei Selbstständigen mind. 25% bis zur BBG ausmachen. Davon sollten 12,5 % in Umlagefinanzierung und 12,5% in Kapitaldeckung angelegt werden müssen. Der kapitalgedeckte Teil sollte weiterhin vom Bürger frei wählbar bleiben. Allerdings sollte dieser Teil eine Pflicht sein! Hierdurch wären auch Selbstständige verpflichtet etwas für Sie Altersversorgung zu tun. Übergangslösung für vorhandene Selbstständige: Sofern Selbstständige bereits eine Altersversorgung gemacht haben, sollte diese dann auf die 25% angerechnet werden. Der frei anzulegende Teil sollte bei Arbeitnehmern in der privaten Altersversorgung oder auch der betrieblichen Altersversorgung angelegt werden können. Zu dem Bereich Altersvorsorge gehört nach meiner Auffassung auch der Themenkomplex Pflegeversicherung . Denn auch dies ist nach der letzten gesetzlichen Leistungsverbesserung noch nicht ausreichend. Werner Hoffmann Vorstandsvorsitzender Forum-55plus http://ifttt.com/images/no_image_card.png

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Was bringt ein Schwerbehindertenausweis? Wer im Alter etwa aufgrund von Demenz nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Aufgaben des Lebens eigenständig zu erledigen, kann einen rechtlichen Betreuer an seine Seite gestellt bekommen. Hierüber entscheidet ein Gericht. Offiziell gibt es 7,6 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland. Es dürften aber deutlich mehr sein. Denn viele Menschen sind schwerbehindert und wissen es nicht. Ihnen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Bluthochdruck, Bronchialasthma, Tinnitus oder Rheuma unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen. Damit entgehen den Betroffenen Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche. Aber ab wann gilt man als behindert? "Das ist im Sozialrecht definiert", sagt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK. Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand eine oder mehrere Beeinträchtigungen hat, die länger als sechs Monate anhalten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss beeinträchtigt sein. Die Schwere wird durch den Grad der Behinderung (GdB) beziehungsweise den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ausgedrückt. Details regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung. https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-bringt-ein-Schwerbehindertenausweis-article20248446.html

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/01/21/notfallordner-fuer-unternehmer/ #Notfallordner für #Unternehmer Viele Selbstständige und Unternehmer arbeiten rund um die Uhr und bringen durch Elan mit ihrem Team gemeinsam ihr Unternehmen nach vorne. Im Alltagsstress werden jedoch oft wichtige Bereiche vernachlässigt. Im Ernstfall kann das Unternehmen daran kaputt gehen. Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die rechtliche Vorsorge für den Unternehmer und das Unternehmen. Ob ein Selbstständiger eine Personengesellschaft hat oder als Unternehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B.: UG, Gmbh) gehört, spielt keine Rolle. Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte seine eigene rechtliche Vorsorge überprüfen und einen entsprechenden Notfallordner mit wichtigen Übersichten und Dokumenten führen. Bei einer Vorsorge sind – je nach Branche und Unternehmensform – erhebliche Unterschiede zu beachten. Notfallordner Unternehmer Der nachfolgende Film gibt einen kleinen Einblick. Wer die rechtliche Vorsorge über irgendeinen Notfallordner für Unternehmer plant, beachtet meist die branchenspezifischen Gegebenheiten (z. B.: Gesetze, Verordnungen oder DIN-Vorschriften) nicht und betreibt oft eine mangelhafte Vorsorge. Auf der Internetseite www.notfallordner-unternehmer.de gibt es eine Auswahl von über 90 verschiedenen Notfallordnern für Selbstständige und Unternehmer. Notfallordner für Unternehmer https://youtu.be/-IQvgysu7P0 http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2018/01/Mitarbeiter-Organisation.Netzwerk-Fotolia_99147197_L.jpg

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#Bürgerversicherung würde entweder zu dramatischen #Beitragseinbußen oder zu #Mieterhöhungen von durchschnittlich 25-30 % führen und zur #Abschaffung der #KVdR http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/01/10/buergerversicherung-beitragserhoehungen-fuer-rentner/

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#Generalvollmacht - #Vorsorgevollmacht: Guten Rutsch in das Jahr 2018 http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/31/guten-rutsch-in-das-jahr-2018/ „Wir sehn aufs alte Jahr zurück und haben neuen Mut. Ein neues Jahr, ein neues Glück, die Zeit ist immer gut. von Hoffmann von Fallersleben Mit diesen Worten wünschen wir ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2018. Forum-55plus-Frohes neues Jahr 2018-Was ändert sich? Demnächst hier mehr Auch im neuen Jahr erhalten Sie hier aktuelle Informationen zu unseren Themen Forum-55plus.de e.V. Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Internet: www.forum-55plus.de Blog: http://blog.forum-55plus.de FACEBOOK: www.facebook.com/forum55plus Youtube: https://www.youtube.com/user/Forum55plus TWitter: www.twitter.com/forum55plus Über soziale Netzwerke mit über 90.000 Menschen vernetzt, darunter über 1.900 Journalisten aus den Bereichen (Wirtschaft, Politik) und über 500 Politiker. http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2017/12/Guten-Rutsch-in-2018-1.mp4 http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2017/12/Guten-Rutsch-2017-2018-Fotolia_180782876_XS.jpg

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/27/grundsicherung-neuregelungen-2018-sparen-fuer-das-alter-lohnt-sich-wieder/ Grundsicherung – Neuregelungen 2018 – Sparen für das Alter lohnt sich wieder Auch in der Grundsicherung gibt es zum 1.1.2018 eine Neuregelung, wodurch etwa 500.000 Menschen eine höhere Grundsicherung erhalten können, wenn sie dies dem Landratsamt bzw. Stadtverwaltung mitteilen. Bisher wurde auf die Grundsicherung eine bestehende Altersversorgung auf die Grundsicherung voll angerechnet. Wer also bisher beispielsweise eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung erhalten hatte, erhielt eine volle Kürzung bei der Grundsicherung. Beispiel ohne private Rentenversicherung/Betriebsrente (2017) (65 J., alleinlebende Witwe, Krankenversicherungsbeitrag 138,50 €, Warmmiete: 600 €, zentrale Warmwasserversorgung, Rentenzahlbetrag: 750 €) Gesamtes Einkommen (anrechenbares Werkstatteinkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 750,00 € Regelbedarf 409,00 € Mehrbedarf 0,00 € anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 € Krankenversicherung 138,50 € Grundsicherungsbetrag 981,50 € Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 231,50 € Beispiel mit privater Rente/Riester-Rente/Betriebsrente mtl. 100 €) (s. oben, zusätzlich 100 € aus Riester-Rente) Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2017) Ihre Angaben Gesamtes Einkommen (anrechenbares Werkstatteinkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 850,00 € Regelbedarf 409,00 € Mehrbedarf 0,00 € anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 € Krankenversicherung 138,50 € Grundsicherungsbetrag 981,50 € Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 131,50 € Grundsicherung wird verbessert Zum 1.1.2018 ändert sich nicht nur die Höhe der Grundsicherung (Anpassung bei Alleinstehenden ohne Kinder, ca. 7 €), sondern auch die Höhe durch die Anrechnungsregelung einer bestehenden privaten Altersversorgung oder einer Betriebsrente. Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2018) Ihre Angaben Gesamtes Einkommen (anrechenbares Werkstatteinkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 850,00 € Abzüglich Private Rente/Riester-Rente, Betriebsrente: 100,00 € Anrechenbare Einkünfte gem. § 82 Abs.4 SGB XII 750,00 € Regelbedarf 416,00 € Mehrbedarf 0,00 € anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 € Krankenversicherung 138,50 € Grundsicherungsbetrag 988,50 € Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 238,50 € In diesem Beispiel erhöht sich der Anspruch auf Grundsicherung um 107 € Wer also bisher schon z. B. eine Riester-Rente, private Rentenversicherung oder eine Betriebsrente erhalten hatte, muss sich diese nicht (voll) auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Wer über 100 € Zusatzrente bezieht, muss sich diese wie folgt anrechnen lassen: Rentenhöhe 100 € Keine Anrechnung Übersteigender Betrag von 100 € 30 % Max. 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (Anlage § 28) SGB XII Die Zusatzrenten, die nicht an angerechnet werden, ergeben sich aus §82 Abs. 5 SGB XII. Dies sind i. d. R. lebenslange Renten, z.B.: betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes Riester-Renten Rente aus Rürup-Verträgen Damit dieser höhere Anspruch auch gewährt wird, sollte jeder Rentner, der bisher eine Kürzung bei der Grundsicherung durch private oder betriebliche Altersvorsorge erhalten hat, einen Antrag auf Erhöhung stellen. Wichtig ist hierbei den Antrag noch im Januar zu stellen, da hierbei das Antragsdatum maßgeblich ist. Wer einen Antrag im Februar erst stellt, hat auch erst ab Februar den höheren Anspruch. Eine weitere Neuregelung gibt es z. B. für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bei Vereinen, wenn eine Grundsicherung bisher gewährt wurde. Alle betroffenen Personen (Grundsicherung) ergeben sich aus den Tätigkeiten des § 3 Nr. 12, 26 oder 26 a EStG). Bei diesen Personen wird ein steuerfreier Betrag von bis zu 200 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Nähere Einzelheiten sind in § 82 SGB V genannt. Ergänzung zum o. g. Beispiel: Sofern diese Witwe auch nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein als Übungsleisterin mtl. 200 € steuerfrei erhalten hatte, wurde die Grundsicherung bisher auch um den steuerfreien Betrag von 200 € gekürzt. Ab 1.1.2018 würde diese Witwe jetzt: Durch die Nichtanrechnung der Betriebsrente: 100 € Durch die Erhöhung zum 1.1.2018: 7 € Durch die Nichtanrechnung Übungsleiterpauschale: 200 € Gesamt: 307 € höhere Grundsicherung erhalten. Wo beantragen Sie die Grundsicherung: wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt Resümee: Die neue Berechnung der Grundsicherung stärkt somit: zum einen die das ehrenamtliche Engagement für eine nebenberufliche Tätigkeit in Vereinen und macht auch deutlich, dass die Eigenvorsorge durch eine private Altersversorgung (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rente und betriebliche Altersversorgung) sinnvoll ist. Somit ist die betriebliche Altersversorgung und auch die Riester-Rente für Geringverdiener (z.B. Teilzeitkräfte, Alleinerziehende) eine wichtige Vorsorgemöglichkeit. Das Argument „Sparen für das Alter lohnt sich nicht, weil es auf die Grundsicherung angerechnet wird“ ist jetzt nicht mehr richtig! http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2017/08/img_8498.jpg

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/24/weihnachtswuensche/ Weihnachtswünsche Der gemeinnützige Verein wünscht allen Mitgliedern und Förderern ein besinnliches stressfreies Weihnachtsfest. Herzlichen Dank auch an alle, die beim Forum-55plus ehrenamtlich mitwirken und die Gemeinschaft der Generation 55-plus ermöglicht haben. Werner Hoffmann 1.Vorsitzender des Vorstandes Internet: www.forum-55plus.de Blog: http://blog.forum-55plus.de FACEBOOK: www.facebook.com/forum55plus Youtube: https://www.youtube.com/user/Forum55plus TWITTER: www.twitter.com/forum55plus Über soziale Netzwerke mit über 90.000 Menschen vernetzt, darunter ca. – 1.900 Journalisten – 500 Politiker http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2017/12/img_2650.jpg

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/02/online-petition-keine-buergerversicherung/ Online-Petition KEINE BÜRGERVERSICHERUNG! BITTE <teilen> Wie bereits hier öfters beschrieben, führt die #Bürgerversicherung zu extremen Belastungen bei Mietern, Rentnern und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse (KVdR) versichert sind. Aus diesem Grund unterstützen wir die online-Petition -KEINE Bürgerversicherung! https://www.facebook.com/buergerversicherung.nein.danke/posts/821148011405306 http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2017/12/image-7.jpg

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/02/buergerversicherung-gefaehrlich-fuer-arbeitnehmer-mieter-rentner-gering-verdienende-alleinerziehende-und-familien/ Bürgerversicherung- gefährlich für Arbeitnehmer, Mieter, Rentner, gering verdienende Alleinerziehende und Familien #Bürgerversicherung- gefährlich für Arbeitnehmer, Mieter, Rentner, gering verdienende Alleinerziehende und Familien #Bürgerversicherung – #GROKO – #Jamaika – oder #Minderheitsregierung? Die Einführung einer Bürgerversicherung ist insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung. Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD: Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es dann nicht mehr. Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden. Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen. Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen. Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind. Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter: Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung dann herangezogen! Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen. Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen. Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter! So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen. Bürgerversicherung sorgt für Mieterhöhungen 2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer! Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der Einzelne gesetzlich Versicherte durch Zusatzversicherungen aufstocken kann. Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag. ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zu jeweils ca. 50%). Wenn der Versicherte den Versicherungsschutz verbessern möchte, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss. Konsequenzen: Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen. Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht. Und wer bereits Vorerkrankungen hat, erhält keine Zusatzversicherungen. Bürgerversicherung Zusatzversicherung wird dann noch notwendiger 3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile: Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird: Gesetzliche Rente betriebliche Altersversorgung* (*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V) Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung derzeit nicht berücksichtigt. Hierzu zählen z. B.: Mieteinkünfte Zinseinkünft Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente) Private Rentenversicherung Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten, denn es sollen ja alle Einkünfte ohne Obergrenze (sog. Beitragsbemessungsgrenze) dann beitragspflichtig sein Konsequenz für Rentner: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen. Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen. Bürgerversicherung für Rentner eine Katastrophe 4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen. In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden. Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen). Beispiel in England: Herztransplantation mit 65). Beispiel Schweden: Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen. Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf. Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen. Was bingt also die Bürgerversicherung? Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll. Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch. Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt. Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein. Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig! Der Trabbi und die Bürgerversicherung Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen. 5.Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten. Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen. Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest? Die Antwort ist vielleicht ganz einfach: Die Abschaffung des Wettbewerbs sorgt für eine leichtere Reduzierung der Leistungen, denn dann kann der einzelne Versicherte nicht einfach in ein anderes Leistungssystem wechseln. Gut Betuchte können dann trotzdem durch Zusatzversicherungen oder „Bares“ eine bessere Behandlung nutzen (Beispiele: England oder auch Russland). Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter? Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung. Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden. Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet. Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich: Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse. Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben. Die privaten Versicherungen haben bereits über 200 Mrd. Euro an Altersrückstellungen gebildet. Zu gerne würden die gesetzlichen Kassen diese Gelder sich einverleiben. Dies wäre allerdings nicht möglich, da dies einer Zwangsenteignung gleichkäme. Pflegeversicherung: Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung. Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken: Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben. Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?! Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten. Auch im Alter ist das Leben noch interessant. Bürgerversicherung – Auch ältere haben Spaß am Leben Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt! Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich keine große Koalition entstehen. Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung. Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut. Auch wer eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung. Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen. Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind. Für Selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig. Weder ein Umlagesystem, noch ein Kapitalanlagesystem ist isoliert betrachtet die beste Lösung. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Werner Hoffmann 1. Vorsitzender des Vorstandes Forum-55plus e.V. www.forum-55plus.de Gemeinnütziger Verein der Generation 55-plus http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2017/12/image.jpg

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/11/28/buergerversicherung-groko-jamaika-oder-minderheitsregierung/ Bürgerversicherung – GROKO – Jamaika – oder Minderheitsregierung? #Bürgerversicherung – #GROKO – #Jamaika – oder #Minderheitsregierung? Nach der Wahl ist vor der Wahl? Als es zunächst danach aussah, dass die Jamaika-Koalition als Kompromiss des Wahlergebnisses entstehen könnte, hatte die FDP sich nach mehrfachen Diskussionen und unendlichen Debatten verabschiedet. Ob zu recht, oder nicht. Das ist Geschmackssache. Als Folge wird nun über eine große Koalition nachgedacht. Die SPD baut bereits im Vorfeld hohe Hürden auf, die eigentlich nicht zu akzeptieren sind. So ist die Einführung einer Bürgerversicherung gerade für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung. Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD: Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden. Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen. Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen. Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind. Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter: Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung herangezogen! Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen. Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen. Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter! So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen. Bürgerversicherung sorgt für Mieterhöhungen 2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer! Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der einzelne gesetzlich versicherte durch Zusatzversicherungen erhöhen kann. Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag. ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bahezu zu jeweils 50%). Wenn der Versicherungsschutz verbessert von Versicherten erhöht werden soll, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss. Konsequenzen: Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen. Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht. Bürgerversicherung Zusatzversicherung wird dann noch notwendiger 3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile: Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird: Gesetzliche Rente betriebliche Altersversorgung* (*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V) Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Hierzu zählen z. B.: Mieteinkünfte Zinseinkünfte Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente) Private Rentenversicherung Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten. Konsequenz für Rentner: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen. Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen. Bürgerversicherung für Rentner ist die Katastrophe 4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen. In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden. Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen). Beispiel in England: Herztransplantation mit 65). Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen. Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf. Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen. Was bingt also die Bürgerversicherung? Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll. Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch. Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt. Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein. Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig! Der Trabbi und die Bürgerversicherung Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen. 6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen. Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest? Die Antwort ist vielleicht ganz einfach: Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter? Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung. Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden. Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet. Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich: Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse. Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben. Pflegeversicherung: Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung. Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken: Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben. Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?! Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten. Auch im Alter ist das Leben noch interessant. Bürgerversicherung – Auch ältere haben Spaß am Leben Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt! Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich keine große Koalition entstehen. Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung. Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut. Auch wer hier eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung. Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen. Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind. Für selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig. Vielleicht besinnt sich dann die FDP wieder ihres Wahlauftrages und wird dann wieder den Jamaika-Verhandlungen zustimmen. http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2015/04/200-Zimmersuche-Fotolia_44559712_XS.jpg

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/11/21/bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber-2/ BAV-Leitfaden für Arbeitgeber Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind auch Anpassungen in der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung notwendig. Prozesse in Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und beim Steuerberater müssen verändert werden. Youtube Videovorschau HR-Berater haben die Aufgabe, die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung in die vorhandenen Vergütungs- und Personalbindungsprozesse zu implentieren. Der bAV-Leitfaden wird sich mit diesen Anpassungen auseinander setzen. Der #BavLeitfaden wird für Arbeitgeber eine Hilfe im Alltag sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.bav-Leitfaden.de http://blog.forum-55plus.de/wp-content/uploads/2017/10/img_1033.jpg

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#Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht informiert: http://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/11/07/betriebsrentenstaerkungsgesetz-brsg-bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber-hr-berater-personalabteilung/ #Betriebsrentenstärkungsgesetz #BRSG bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, HR-Berater, Personalabteilung Notwendige Anpassungen in der betrieblichen #Altersversorgung – #bAV – aufgrund des #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) sind jetzt bei: #Personalabteilung #Lohnbuchhaltung #HR-Beratung dringend notwendig. Ebenso müssen die Schnittstellen der einzelnen Bereiche ergänzt werden. Für #Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen zusätzliche Chancen. Der bAV-Leitfaden befasst sich zunächst mit den Auswirkungen des BRSG im Bereich der Direktversicherung. Der bAV-Leitfaden wird in den kommenden Wochen um weitere Bereiche ergänzt und kann bei Bedarf zusätzlich bestellt werden. Weitere Rubriken: Pensionskasse (regulierte und deregulierte) Pensionsfonds (versicherungsförmig un nicht versicherungsfrömig) Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) Pensionszusage Zeitwertkonten Betriebliche HR-Chancen für die Personalgewinnung und Personalbindung Speziell für Arbeitgeber und HR-Berater wird ein weiteres Kapitel laufend ergänzt. Vorbestellungen sind über die Internetseite: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php möglich. http://ifttt.com/images/no_image_card.png

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