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Kindertagespflege

Blumenstraße 14, Dietingen, Germany
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Ich bin qualifizierte Tagesmutter und betreue Kinder im Alter von 0 - 6  Jahren. Die Qualifizierung dazu habe ich 2009 abgeschlossen und habe dadurch auch   Allgemeine INFOS:

Nach § 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) kann das Jugendamt einen Teil oder die Gesamtkosten für die Kindertagespflege übernehmen.

Was ist eine Kindertagespflege:
Kindertagespflege (oder auch nur kurz Tagespflege) bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder auch Tagesvater). Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 (einem Gesetz zur Änderung des SGB VIII) neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die bisher in Deutschland noch weitgehend privat organisierte und finanzierte Tagespflege dürfte zukünftig demnach immer stärker in den öffentlich geregelten und finanzierten Jugendhilfebereich übergehen.

Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten:
Wer sich für Beruf und Kind entscheidet, kann in Deutschland ein breites Spektrum von Kinderbetreuungsangeboten nutzen. Die Kosten für die Kinderbetreuung trägt zum Teil der Staat, zum Teil tragen sie aber auch die Eltern selbst.
Eltern können die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Auch Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern der Angestellten werden steuerlich berücksichtigt.

Wer nach der Geburt von Kindern wieder ins Berufsleben zurückkehren möchte, kann also auf Unterstützung zählen.

Kostenübernahme der Elternbeiträge:
Für die Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege müssen Eltern in der Regel Beiträge zahlen, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Je nach Bundesland gelten für die Kostenübernahme und deren Voraussetzungen bestimmte Regelungen. Der Kreis, die Stadt oder die Gemeinde legen die Höhe des Tagesbetreuungs- bzw. Pflegegeldes fest. Nach dieser richtet sich eine mögliche Kostenübernahme. Die Höhe kann abhängig sein
* vom Einkommen der Eltern,
* von der Zahl der Kinder in der Familie und
* vom Betreuungsumfang.

In speziellen Fällen übernimmt das Jugendamt ganz oder teilweise die Kosten.
Für die Kostenübernahme der Kindertagespflege gibt es gesonderte Voraussetzungen. Die Tagespflege muss geeignet und für das Kind erforderlich sein. Ebenso muss das Jugendamt die Tagespflegeperson vermittelt haben oder bei einer Privatvermittlung überprüfen, ob die Person für die Tagespflege geeignet ist.

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