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FiBu-Kanzlei Schön

Sevelter Straße 6, Cloppenburg, Germany
Consulting Agency

Description

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Sie haben Chaos in Ihrem Büro? Immer wieder Stress mit der Lohnabrechnung oder der Buchführung?
Wir von der FiBu-Kanzlei kümmern uns darum! Wir bieten:

- lfd. Finanzbuchhaltung
- lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Vertriebs- und Büroorganisation
- Bearbeitung medizinischer Gutachten
- Personaldienstleistungen

Wir arbeiten ausschließlich nach § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes.

Öffnungszeiten:

Mo-Fr: 08:30 - 12:30
und nach telefonischer Vereinbarung.

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Vorsteuerabzug mit Rechnungskopie In drei Urteilen hat das FG Köln entschieden, dass die Vorlage einer Rechnungskopie die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt, wenn alle für die ordnungsgemäße Rechnung notwendigen Angaben vorhanden sind. Ausländische Unternehmen hatten im Vorsteuervergütungsverfahren Kopien vorgelegt, die von der Finanzverwaltung nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen wurden. Im Zweifelsfalle könne sich jedoch die Finanzbehörde die elektronisch übermittelten Dokumente per Papier vorlegen lassen. Gegen alle Urteile wurde Revision beim BFH eingelegt.

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Arbeiten im Studium - das müssen Studierende wissen - smartsteuer Blog

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Neue GWG-Grenze 800.- EUR!? Zur Erhöhung der GWG-Grenze von bisher 410 EUR hat sich die Koalition nun auf einen neuen Wert von 800 EUR geeinigt. Damit können in Unternehmen künftig Schreibgeräte, Tablets oder andere Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden. Der neue Grenzwert soll für Anschaffungen ab dem 01.01.2018 zum Ansatz kommen. So entfallen für viele Wirtschaftsgüter auch die Aufzeichnungspflichten. Für weitere Informationen Vereinbaren Sie einen Termin in der FiBu-Kanzlei Schön unter 04471-1844155

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Vorteile, die Sie so sonst nirgends finden werden. 1. Kein Beleg verlässt mehr Ihr Haus 2. Plötzlich sind Ihre Zahlen tagaktuell 3. Zahlen geht jetzt tagaktuell 4. Mahnen geht jetzt tagaktuell 5. Ihr Kassenbuch schreibt sich jetzt selbst 6. Alle Auswertungen sind sofort archiviert 7. Ihr Beleggut ist jetzt sofort archiviert 8. Rechnungen und Belege finden Sie in Sekunden wieder 9. Die Kosten sind unerheblich 10. Der Weg zu Ihrem Buchführungsbüro ist nun mehr ein Knopfdruck 11. Wer Einblick hat, bestimmen Sie 12. Niemand in Ihrem Haus muss dafür Buchhalter sein 13. Sie brauchen keine teure Technologie 14. Niemand muss sich an neue Arbeitsabläufe anpassen 15. Der Datentransfer ist sicher Buchführung jetzt so, als wenn Ihr Buchhalter in Ihrem Büro sitzen würde. Für weitere Informationen Vereinbaren Sie einen Termin in der FiBu-Kanzlei Schön.

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Brillen und mehr: was lässt sich absetzen? - smartsteuer Blog

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Neuigkeiten zum Arbeitszimmer: Mehr Kosten absetzbar

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7 oder 19 % Mehrwertsteuer? - smartsteuer Blog

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Doppelbesteuerung oder "Warum Sie nicht mehr tanken sollten" Bei den meisten Verbrauchssteuern fallen neben den Verbrauchssteuern selbst auch noch Steuern auf Steuern an, die dem Verbraucher nicht auffallen. Kommt auf den Netto Warenwert die Verbrauchssteuer dazu, wird dieses "Endergebnis" noch mal mit der Mehrwertsteuer belegt. Extrem verdeutlichen lässt sich das bei der Mineralölsteuer. Dazu möchten wir Ihnen folgendes Beispiel aufzeigen: Sie tanken 54 Liter Benzin und zahlen an der Kasse ca. 70 Euro. Die Mineralölsteuer beträgt ca. 35 Euro. Da diese auf den Netto-Benzin-Preis gerechnet wird, erhöht sich dieser dann natürlich. Auf diesen höheren Netto Preis wird nun die Mehrwertsteuer mit 19% berechnet. In unserem Fall zahlen Sie also 6,70 Euro an Mehrwertsteuer für die Mineralölsteuer. Das sind knappe 9% des Gesamtrechnungsbetrages. Nun rechnen Sie das bitte für Ihren Jahresverbrauch an Benzin bzw. Diesel aus, Sie werden schnell erkennen, wie viel Geld sinnlos doppelt an Steuern bezahlt wird. Bei einem Jahresverbrauch von 1.000 Litern an Benzin fallen somit ca. 125 Euro zusätzliche Mehrwertsteuern auf die Mineralölsteuer an. Der Staat verdient hier also doppelt. Sie können das gern auch für Diesel oder einen anderen Verbrauch nachrechnen, nutzen Sie dazu unseren Mineralölsteuerrechner. Man schätzt die jährlichen Mehreinnahmen durch die doppelte Besteuerung auf ca. 5 Milliarden Euro pro Jahr. Das würde bedeuten dass durchschnittlich jedem deutschen Bürger somit 60 Euro im Jahr mehr aus der Tasche gezogen werden. Kalte Progression oder "Wie der Staat an der Inflation mitverdient" Vielleicht ist Ihnen das auch schon aufgefallen: Sie erhalten eine Lohnerhöhung, haben Netto aber kaum oder sogar weniger auf der Hand als vorher. Das liegt an der sogenannten kalten Progression, Kritiker nennen es lieber "versteckte Steuererhöhung". Das liegt an einerseits an der gestaffelten Einkommensteuer und andererseits auch an der Inflation. Nehmen wir an Sie erhalten 100 Euro mehr Bruttogehalt. Dadurch kann es sein, dass Sie in einen höheren Einkommensteuersatz rutschen. Nun wird aber die EkSt. über das gesamte Einkommen mit dem "neuen" und höheren Steuersatz genudelt. Dann kann es passieren, dass Sie nicht mehr oder sogar weniger in der Tasche haben. Dieses Geschenk wird vom Staat gern angenommen, denn diese versteckte Steuererhöhung muss vor keinem Wähler gerechtfertigt werden. Auch berücksichtigt das Einkommensteuergesetz die Inflation nicht. Bei der derzeitigen Inflation werden die Kosten für den Lebensunterhalt immer teuerer. Das Einkommensteuergesetz sieht aber keine Anpassung vor, das heißt, die aktuelle Inflation wird bei der Berechnung der EkSt. nicht berücksichtigt. Länder wie Frankreich oder Kanada passen die Einkommensteuer jährlich an die Inflation an. Rein technisch gesehen ist das auch kein Akt. So ergab eine IAW Studie, dass in den letzten 6 Jahren der Staat durch die kalte Progression 64 Milliarden Euro mehr eingenommen hat. Was kann ich tun? Sie sollten daher, so blöd wie es klingt, eine Lohnerhöhung gründlich überprüfen oder sogar dankend ablehnen. Ihr Arbeitgeber wird sich freuen und Sie werfen dem Staat nicht noch mehr Steuern in den Rachen.

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Wir sind in größere Büroräume umgezogen! Ab sofort finden Sie uns in der Sevelter Straße 6 /Ecke Rathausweg

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Alkohol, Kaffee und Tabak - unsere Steuer-Top-7 - smartsteuer Blog

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Was ist DATAC24 ? DATAC24 ist ein am Markt einmaliges Instrument, dass die zeitliche und räumliche Kluft zwischen Buchführungsdienstleister und Ihnen als Mantant aufhebt. - DATAC24 ersetzt den Pendelordner. Kein Buchungsbeleg muss mehr Ihr Unternehmen verlassen. - DATAC24 schafft Tagaktualität: per Knopfdruck zahlen und mahnen Sie. Der bisherige doppelte Aufwand für Zahlungslisten und Mahnüberwachung kann entfallen. - DATAC24 ist Ihre Buchführungsregistratur. Alle Listen von der betriebswirtschaftlichen Auswertung bis zum Kassenbuch sind automatisch digital archiviert. Alle Belege und Rechnungen sind mit Konto oder Buchungsvorgang verknüpft und in Sekundenbruchteilen wieder auffindbar, am Bildschirm oder Drucker. DATAC24 beinhaltet also ein vollständiges digitales Archiv bis hin zur OCR Volltexterkennung, mit der Sie Belege und Rechnungen auch mit der Eingabe von Begriffen aus dem Beleginhalt sofort wiederfinden. Dieses digitale Archiv innheralb der DATAC Fibu ist allerdings auf Belege und Dokumente beschränkt, die eine Verbindung zu Buchungsvorgängen haben.

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