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Langbein & Hofer Steuerberatung

Weiseler Straße 41, Butzbach, Germany
Consulting Agency

Description

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Als Steuerberater sind wir der Vertraute an Ihrer Seite, der dafür sorgt, dass Ihnen Sicherheit und Zuverlässigkeit für Ihre Finanzen garantiert sind.


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Langbein & Hofer Steuerberatung

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Langbein & Hofer Steuerberatung's cover photo

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Zweigniederlassung Frankfurt II

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Zweigniederlassung Frankfurt am Main II

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Verbunden mit einem herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr wünschen wir allen Mandanten, Freunden, Bekannten und deren Familien ein besinnliches, friedliches und schönes Weihnachtsfest. Kommt alle bitte gut, glücklich und gesund ins neue Jahr 2017!

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Video-Tipps - Langbein & Hofer Steuerberatungsgesellschaft mbH, Butzbach

Rückwirkend für Schenkungen und Erbschaften seit 1.7.2016 ist die Erbschaftsteuerreform in Kraft getreten. Vor allem Familienunternehmen können damit weitgehende Steuererleichterungen nutzen. Dafür gibt es einige neue Voraussetzungen. Informieren Sie sich mit diesem Video über die Steuererleichterungen und wie Sie davon profitieren http://www.langbein-hofer.de/video-tipps/

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Planmäßige Erhöhung ab 2017: Nutzt der Mindestlohn den Geringqualifizierten?

Der Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 EUR !!! Unternehmer sollten jetzt reagieren http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mindestlohn-steigt-2017-arbeitslosigkeit-unter-geringqualifizierten-gewachsen-14498990.html

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Gesetzgebung | Bundesrat bestätigt Kompromiss zur Erbschaftsteuer - NWB Datenbank

Bundesrat bestätigt Kompromiss zur Erbschaftsteuer Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten.

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Gesetzgebung | Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag (BMF) - NWB Datenbank

In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die kalte Progression ausgeglichen werden. Die geplanten Regelungen im Einzelnen findet Ihr nachfolgend

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Gemeinsames Konto: Das müssen Paare beachten Paare aufgepasst: Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs gilt es als Schenkung, wenn man hohe Beträge auf ein gemeinsames Konto einzahlt – auch bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung. Das kann teuer werden! Ob es ein Teil des Gehalts ist oder eine Erbschaft – überweist ein Partner dem anderen Geld auf dessen Konto, dann ist das eine 100-prozentige Schenkung. Haben Eheleute ein gemeinsames Konto, auf das sie ihr Gehalt einzahlen, gelten Überweisungen darauf als 50-prozentige Schenkung. Und mit Schenkungen gehen Steuern einher. Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften besteht ein Freibetrag von 500.000 Euro. Das klingt im ersten Moment nach viel Geld. Der Freibetrag gilt allerdings für einen Zeitraum von zehn Jahren. Überweisen beide Partner regelmäßig höhere Summen, wie zum Beispiel das Gehalt, auf das gemeinsame Konto, kann diese Grenze also durchaus überschritten werden. Noch schneller geschieht das bei unverheirateten Paaren: Hier liegt die Grenze der steuerfreien Schenkungen bei 20.000 Euro in zehn Jahren. Wer überraschende Nachzahlungen vermeiden will, der sollte darauf achten, keine größeren Beträge wie etwa hohe Bonuszahlungen auf das gemeinschaftliche Haushaltskonto zu überweisen. Solange ein Ehepaar nichts anspart, sondern mit dem Geld auf dem Konto lediglich seinen Lebensunterhalt bestreitet, muss es sich in der Regel keine Sorgen machen. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. www.langbein-hofer.de www.steuerberater-frankfurt.de

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Video-Tipps - Langbein & Hofer Steuerberatungsgesellschaft mbH, Butzbach

Lohnsteuerermäßigung: So erhöhen Sie Ihren monatlichen Nettolohn Das Video hierzu finden Sie unter der Rubrik Arbeitnehmer http://www.langbein-hofer.de/video-tipps/

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News - Langbein & Hofer Steuerberatungsgesellschaft mbH, Butzbach

Fahrgemeinschaften: Jedes Mitglied kann Entfernungspauschale abziehen !! Wer sich einer Fahrgemeinschaft anschließt, profitiert gleich doppelt: Er spart nicht nur Benzinkosten, sondern kann obendrein noch die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Für den Kostenabzug ist nach dem Einkommensteuergesetz unerheblich, ob der Arbeitnehmer selbst fährt oder sich im Auto eines anderen mitnehmen lässt. Jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kann daher seine Entfernungsstrecke zur Arbeit mit 0,30 EUR pro Kilometer in der Einkommensteuererklärung abrechnen. Umwegfahrten zum Einsammeln von Mitfahrern dürfen allerdings nicht zusätzlich abgesetzt werden. Ob man Fahrer oder Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ist, spielt lediglich für den jährlich absetzbaren Maximalbetrag eine Rolle: Für Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer sich von einer Fahrgemeinschaft mitnehmen lässt, ist der Werbungskostenabzug auf maximal 4.500 EUR pro Jahr gedeckelt. Für Arbeitstage, an denen er selbst das Steuer in die Hand nimmt, gilt keine Höchstgrenze, so dass diese Fahrten unbegrenzt absetzbar sind. Pro Arbeitstag ist die Entfernungspauschale immer nur für eine Fahrt abziehbar; bei einer Fünf-Tage-Woche eines Arbeitnehmers akzeptiert das Finanzamt in der Regel 220 bis 230 Fahrten pro Jahr. Wer seine Pendelfahrten in der Einkommensteuererklärung geltend macht, sollte beachten, dass er nicht zwingend die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte erklären muss. Auch eine längere Fahrtstrecke wird vom Fiskus anerkannt, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass diese Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wurde. Hinweis: Wer statt der kürzesten Straßenverbindung eine längere Strecke zur Arbeit fährt, sollte für den steuerlichen Kostenabzug eine gute Beweisvorsorge treffen. So empfiehlt es sich, beispielsweise Zeitungsartikel, Ausdrucke aus Routenplanern und Staumeldungen aufzubewahren, aus denen sich ergibt, dass auf der kürzesten Straßenverbindung regelmäßig Verkehrschaos herrschte. Weitere interessante Neuigkeiten finden Ihr in unserem Newsteil: http://www.langbein-hofer.de/news/

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