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Günther & Partner

Ortlehnerstraße 6, Burgkirchen, Germany
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Günther & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Weitblick für Ihren Erfolg.
Mit uns sind Sie gut beraten! Profitieren Sie von unserer Kompetenz – unser Leistungsspektrum ist groß.

Wir bieten:

- Steuerberatung
- BWL Beratung
- Rechtsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Unternehmen online

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Namensfindung: 7 Tipps für Ihr neues Start-up

Der richtige Name für Ihr Start-up ✔ Sie haben eine tolle Idee für ein Start-up? Oder steht Ihre Gründung vielleicht schon in den Startlöchern? Dann haben Sie sich sicher auch schon Gedanken gemacht, wie Ihr neues Unternehmen heißen soll. Den perfekten Namen zu finden, ist oft gar nicht so einfach, schließlich sollte er im besten Fall kreativ, knackig und verfügbar sein:

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Wochenendarbeitszimmer

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer (darunter fallen die Aufwendungen für das Zimmer selbst, die anteiligen Kosten für das Gebäude sowie die Kosten der Ausstattung wie Möbel usw.) können im Regelfall von einem Arbeitnehmer nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn diesem im Betrieb für die entsprechende betriebliche oder berufliche Tätigkeit, die dieser in dem Arbeitszimmer verrichtet, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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Wie Unternehmen digitale Talente anziehen

Auf der Suche nach digitalen Talenten? Das sind heute viele Unternehmen. Die Digitalisierung ist in aller Munde. Und essenziell dafür, dass die digitale Transformation eines Unternehmens erfolgreich gelingt, sind in erster Linie die passenden Mitarbeiter. Aber wie findet man diese und – wichtiger noch – wie schafft man es, sie gekonnt anzusprechen?

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Roamingaufschläge

Nach einem Beschluss der EU-Staaten und der Kommission entfallen die Aufschläge für das Telefonieren aus dem Mobilnetz im Ausland (sogenannte Roaminggebühren) zum 15.6.2017.

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Doppelte Haushaltsführung

Aufwendungen für eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten oder ggf. als Betriebsausgaben absetzbar. Das Finanzamt erkennt dabei Aufwendungen bis zu maximal € 1.000,00 pro Monat für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte befindliche Unterkunft an.

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8 Schritte, um die Qualität Ihrer Leistungen oder Produkte zu messen und zu steigern

So steigern Unternehmen ihre Leistung Wie gut schätzen Sie Ihre Leistung ein? Die Frage nach der Qualität ist gar nicht so einfach, wie man glauben könnte. Was der eine schon besonders gut findet, ist für den nächsten nur durchschnittlich. Wichtig ist daher, nicht nur von seiner eigenen, subjektiven Meinung auszugehen, sondern sich in die Lage der Kunden zu versetzen und Ergebnisse zu messen:

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Dreistigkeit siegt: Was Sie tun können

Dreistigkeit siegt? Kennen Sie diese Leute, die sich – so scheint es zumindest – alles erlauben und damit auch noch durchkommen? Dreistigkeit siegt – so jedenfalls oft der Eindruck. Da hier immer wieder gewisse Taktiken zum Tragen kommen, sollten Sie lernen, die Verhaltensweisen anderer zu beobachten. Wie Sie sich wehren können, lesen Sie hier:

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Geringwertige Wirtschaftsgüter

Neue Wertgrenze ab 1.1.2018 Die Wertgrenze für GwG soll ab dem 1.1.2018 ansteigen. Der Bundestag hat dem „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ am 27.4.2017 zugestimmt. Das Gesetz sieht die Anhebung des Schwellenwerts von bisher € 410,00 auf € 800,00 vor.

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Personalarbeit und Recruiting in Start-ups

Personalarbeit ist auch für Start-ups wichtig Und zwar schon von Anfang an! Viele Gründer unterschätzen diese aber und lassen somit das Recruiting zur Glückssache werden, ganz nach dem Motto „Kennt jemand jemanden, der jemanden kennt, der…?“ – Und schon werden überstürzte Entscheidungen getroffen. Besser ist es, auch als Start-up ab und an mal innezuhalten, besonders, wenn es um HR-Fragen geht:

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Think Big ist zu wenig

3 Schritte zum Erfolg Wer erfolgreich sein will, sollte schon vor dem eigentlichen Durchbruch ein paar Nummern größer denken? Ja, aber das alleine reicht meistens nicht. Die Erfolgschancen steigen hingegen beträchtlich, wenn man „think big“ zwei Folgeschritte hinzufügt: „start small“ und „act fast“. Also statt Luftschlösser zu bauen, nach einem großen Gedanken besser klein anfangen und schnell handeln: Wir wünschen viel Erfolg!

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Umsatzsteuererklärung 2016

Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2016 muss bis spätestens 31.5.2017 erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Ein wichtiger Punkt stellt dabei die Zuordnung von betrieblich und privat (gemischt) genutzten Gegenständen zum Unternehmensvermögen dar.

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