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Dr. Schmel

Grashoffstr. 7, Bremerhaven, Germany
Lawyer & Law Firm

Description

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Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte Die Kanzlei Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte bietet engagierte Rechtsberatung und -vertretung in Bremerhaven und der Region.

Um den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung gerecht zu werden und eine qualifizierte Beratung garantieren zu können, werden unsere Mandanten von unseren Anwälten mit ihren unterschiedlichen Interessenschwerpunkten betreut. Die hohe fachliche Kompetenz sowohl der Mitarbeiter als auch der Anwälte stellen wir durch ständige Fortbildung sicher, die auch durch Fachanwaltschaften unterstrichen wird. Unsere Mitarbeiter werden fortlaufend geschult. Selbstverständlich bilden wir auch aus.

Die Größe der Kanzlei gewährleistet, dass unsere Mandanten in allen Rechtsfragen sachkundig und umfangreich beraten werden können. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatersozietäten sowie Unternehmensberatungsgesellschaften runden wir unser wirtschaftsrechtliches Beratungsangebot ab.


Impressum

Angaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG)

Name: Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte

Grashoffstr. 7
D-27570 Bremerhaven
Telefon 0471 / 95 200 - 0
Telefax 0471 / 95 200 - 190

Information über die Kanzlei

In der Kanzlei in Bremerhaven sind folgende Rechtsanwälte und der Notar Dr. Walter Schmel für Sie tätig und unter den nachstehenden Anschriften erreichbar:


    Dr. jur. Walter Schmel, Notar und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und für Verwaltungsrecht
    Renke Havekost, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Ann-Kathrin Reinke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
    Florian Burgsmüller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
    Peter Tege, Rechtsbeistand, Mitglied der Hans. Rechtsanwaltskammer
    Dr. Irina Bernauer LL.M., Rechtsanwältin


Grashoffstr. 7
27570 Bremerhaven
Telefon 0471 / 95 200 - 0
Telefax 0471 / 95 200 - 190
Deutschland E-Mail kanzlei@schmel.de

Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte bzw. der Rechtsbeistand sind Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen, Knochenhauerstr. 36/37, 28195 Bremen und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Der Notar Dr. jur. Walter Schmel ist Mitglied der Bremer Notarkammer, Knochenhauerstr. 36/37, 28195 Bremen und in der Bundesrepublik Deutschland zum Notar bestellt.

Es besteht für die an allen Standorten tätigen Rechtsanwälte und den Notar eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München mit dem räumlichen Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland und das europäische Ausland.

Die Kanzlei wird bei dem Finanzamt Bremerhaven unter der Steuernummer DE243962725 geführt.

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Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Du interessierst Dich für diesen Beruf? Dann komm zu unserem TAG DER OFFENEN TÜR für Ausbildungsinteressierte. Unsere MItarbeiterinnen geben Dir einen Überblick, was Dich bei einer solchen Ausbildung erwartet, und Du kannst unsere Kanzlei als Ausbildungsbetrieb kennenlernen. Wir bitten Dich, damit wir den Nachmittag besser planen können, um vorherige Anmeldung unter Telefon 0471 / 95 200 – 153. VERANSTALTUNGSORT Grashoffstr. 7 , Bremerhaven

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Wir wünschen unseren Freunden, Mandanten und Geschäftspartnern einen guten Rutsch 🥂🍾 🚀 🎆 ins neue Jahr und alles Gute 🍀🐞🍀 für 2018! Und auch im Neuen Jahr sind wir für Sie da. Immer.

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🎄🌲🌲🌲 Der Weihnachtsmann ist schon vorbeigerauscht. Jetzt sind die Blitzer wieder aktiv. Zum Beispiel im Landkreis Cuxhaven: Mittwoch 27.12.2017 morgens/vormittags in Ihlienworth Mittwoch 27.12.2017 nachmittags/abends in Sellstedt/Geestenseth/Steinau Donnerstag 28.12.2017 morgens/vormittags in Beverstedt-Bokel Donnerstag 28.12.2017 nachmittags/abends in Otterndorf/Kirchwistedt Freitag 29.12.2017 morgens/vormittags in Dorum Freitag 29.12.2017 nachmittags/abends in Osten-Altendorf/Hemmoor/Midlum Fahren Sie vorsichtig. Das ist unser Rat. Gut beraten.Immer. 🌲🌲🌲🌲🌲🌲

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Wir wünschen allen unseren Freunden, Geschäftspartnern und Mandanten frohe Weihnachten und schöne, besinnliche Feiertage ... 🎄🎄🎄🎄🎄🎄 ... und keinen Streit. - Übrigens, wenn das nicht klappt: Wir sind ab dem 27.12.2017 wieder für Sie da. Alle Jahre wieder. Immer. 😉

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Verbreitete Rechtsirrtümer (10 von 10) "Kinderlose Ehepaare benötigen kein Testament, der überlebende Ehegatte erbt ja sowieso allein." Nein, das ist falsch! Sind keine Kinder vorhanden, so erben ohne Testament neben dem Ehegatten die Schwiegereltern (Eltern des Verstorbenen) - wenn diese noch leben - oder sogar Schwager und Schwägerin (Geschwister des Verstorbenen).

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Verbreitete Rechtsirrtümer (9 von 10) „Gewährleistung nur bei Einreichung in Originalverpackung.“ Nein! Niemand muss Kartons zu Hause horten, um bei Mängeln seine Gewährleistungsrechte durchzusetzen. Die mangelhafte Ware kann auch ohne Originalverpackung z.B. zur Nachbesserung oder Nachlieferung gegeben werden.

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Verbreitete Rechtsirrtümer (8 von 10) „Ich darf beliebige Bilder aus dem Internet verwenden, wenn sie nicht mit dem Zeichen „©“ geschützt sind.“ Großer Irrtum! Nur Bilder, die ausdrücklich für alle zur Verwendung freigegeben sind, dürfen ohne Einholung einer Erlaubnis verwendet werden. Andernfalls droht eine teure Abmahnung.

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Verbreitete Rechtsirrtümer (7 von 10) „Überweisungen kann man 6 Wochen lang zurückholen.“ Falsch: Weg ist weg. Gegebenenfalls kann man gegen die Kontoinhaber einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen. Von der eigenen Bank zurückbuchen lassen kann man nur Lastschriften, nicht selbst in Auftrag gegebene Überweisungen.

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Verbreitete Rechtsirrtümer (6 von 10) „Reduzierte Ware ist immer vom Umtausch ausgeschlossen.“ Nein. Das gilt vor allem dann nicht, wenn die Ware mangelhaft ist. Denn dann geht es nicht nur um eine freiwillig vom Händler eingeräumte Umtauschmöglichkeit, sondern um die vom Gesetz vorgesehenen Gewährleistungsrechte des Käufers. Daher gilt: Fehlerhafte Ware kann man immer reklamieren, einerlei, ob sie preisreduziert war oder nicht.

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Verbreitete Rechtsirrtümer (5 von 10) "Ich kann doch jeden Vertrag binnen 2 Wochen widerrufen." Leider nein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur bei bestimmten Verträgen, zum Beispiel bei Kaufverträgen, die über Telefon oder Internet abgeschlossen wurden, oder für sogenannte Haustürgeschäfte. Bei einem Kauf in einem Ladengeschäft ist der Vertrag aber für beide Parteien genauso bindend wie zum Beispiel bei einem notariell beurkundeten Vertrag. Anders ist dies nur, wenn die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben - oder zum Beispiel der Händler aus Kulanz einen Widerruf des Kunden oder einen Umtausch zulässt.

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Verbreitete Rechtsirrtümer (4 von 10) „Gewerbetreibende müssen gültige Zahlungsmittel in beliebiger Zahl annehmen.“ Nein. Der Brautschuh voller Centstücke ist nicht überall gern gesehen und nach dem Münzgesetz kann auch kein Gewerbetreibender verpflichtet werden, mehr als 50 Münzen anzunehmen.

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