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Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27, Bremen, Germany
Non-Profit Organization

Description

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Wir setzen uns ein für die Interessen von Flüchtlingen in Bremen. Was wir tun

Wir informieren und vernetzen Kirchengemeinden und unterstützen Haupt- und Ehrenamtliche bei ihrem Engagement für Flüchtlinge im Stadtteil, z.B durch unseren „Scout“ für Ehrenamtliche
Wir begleiten Gemeinden und Flüchtlinge bei einem Kirchenasyl
Wir vermitteln Flüchtlingen Beratung und Unterstützung, z. B. durch unseren Sozialfonds
Wir informieren über die Lage von Flüchtlinge, z.B. durch Veranstaltungen
Wir betreiben Lobbyarbeit für Flüchtlinge gegenüber den politisch Verantwortlichen.
Was uns bewegt

Antriebskraft für unser Engagement ist unser christliches Selbstverständnis, demzufolge alle Menschen

gleiches Recht auf Leben und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben,
wir verpflichtet sind, Verfolgten Schutz und Unterstützung zu bieten.
Einen Fremden sollst du nicht ausnutzen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen (2. Mose 22, 20)
Jesus sagt: Die unter euch als die Geringsten gelten – meine Schwestern und Brüder sind sie. Was ihr für sie getan habt, das habt ihr für mich getan. (Matthäus 25, 40)

Getreu diesen Worten des Alten und des Neuen Testaments setzt sich Zuflucht – Ökumenische Ausländerarbeit e. V. ein für Flüchtlinge im Lande Bremen, gleich welcher Herkunft und Religion.
Unser Engagement für Schutz und Beratung im Einzelfall ist getragen vom Gedanken der Nächstenliebe.


Wir sagen aber auch: Die Ausländerpolitik darf nicht so bleiben wie sie ist.
Strukturelle Benachteiligung und Ausgrenzung von Flüchtlingen muss beseitigt werden. Deshalb setzen wir uns über den Einzelfall hinaus ein für Bleiberecht und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

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Podiumsdiskussion: Integration - Ankommen in den Stadtteilen

Wir laden Sie herzlich ein zu einer Podiumsdiskussion am 6. April 2017 um 18.00 Uhr Integration – Ankommen in den Stadtteilen Geflüchtete ziehen nach und nach aus den Übergangswohnheimen in eigene Wohnungen und richten sich auf ein Leben in Bremen ein. Wie gestaltet sich der Schritt aus den Wohnheimen in die Stadtteile? Was heißt eigentlich Integration und was gehört dazu? Wie kann Integration gelingen – und wer sagt eigentlich, wann jemand integriert ist? Zum Thema diskutieren auf dem Podium und mit Ihnen: Silke Harth Migrations- und Integrationsbeauftragte des Landes Bremen Gebrekrstos Tesfay Neubremer aus Eritrea Manfred Meyer Landesdiakoniepastor und Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Bremen Dirk Stöver Quartiersmanager in der Neuen Vahr Veranstaltungsort: Saal der Norddeutschen Mission, Berckstraße 27, 28359 Bremen.

Podiumsdiskussion: Integration - Ankommen in den Stadtteilen
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Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Leitlinien des Auswärtigen Amts machen Familiennachzug mit Geschwistern faktisch unmöglich. Presseerklärung von Pro Asyl Mit dem Runderlass vom 20. März 2017 hat das Auswärtige Amt die Grundlagen für den Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen weiter spezifiziert. Im Ergebnis lässt sich feststellen: Die restriktiven Bedingungen machen einen Nachzug von Familien mit Kindern zu in Deutschland lebenden, anerkannten Flüchtlingen so gut wie unmöglich. Unter anderem legt der Erlass fest: • Geschwister von in Deutschland anerkannten minderjährigen Flüchtlingen können ein Visum zum Familiennachzug nach §32 AufenthG grundsätzlich nur erreichen, wenn die Eltern nachweisen können, dass in Deutschland ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. • Zusätzlich müssen die Eltern den Lebensunterhalt für sich und die nachziehenden Kinder sichern können. Nur wenn ein sog. »atypischer Fall« vorliegt, soll »ausnahmsweise« davon abgesehen werden. Geprüft werden soll z.B., ob Kinder bei Verwandten oder in Flüchtlingslagern zurückbleiben können, oder ob ein Familienmitglied bei den Kindern zurückbleibt. Die Trennung der Eltern oder von Eltern und Kindern hält das Auswärtige Amt grundsätzlich für zumutbar. • Wenn ein in Deutschland anerkanntes Kind innerhalb von 90 Tagen volljährig wird, soll die Erteilung eines Visums für Geschwisterkinder ausgeschlossen sein. • Darüber hinaus soll ein Geschwisternachzug gemäß §36 Abs. 2 AufenthG in Betracht kommen, wenn eine sog. »außergewöhnliche Härte« vorliegt. Diese sei aber »stets familienbezogen« und ergebe sich »explizit aus der Trennung der Geschwister«. Nach Auffassung des AA stellt weder die Trennung von den Eltern eine »außergewöhnliche Härte« dar noch »die sich aus dem Leben in einem Kriegs- oder Krisengebiet ergebende Härte«. Auch bei Vorliegen einer »außergewöhnlichen Härte« sei im Übrigen die Lebensunterhaltssicherung zu verlangen, sofern kein »atypischer Fall« vorliege. • Für Flüchtlingskinder, denen keine Flüchtlingsanerkennung, sondern nur »subsidiärer Schutz« zugebilligt werden soll, verweist das Auswärtige Amt auf die Möglichkeit einer Aufnahme gemäß § 22 AufenthG. Entsprechende Anträge zur Begründung einer »humanitären Notlage« sollen direkt vom Auswärtigen Amt bearbeitet werden. Laut dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Kauder gebe es inzwischen 49 Fälle, die bearbeitet werden. Statt die gesetzlichen Lücken beim Familiennachzug zu schließen, baut das Auswärtige Amt mit diesem Erlass weitere Hürden auf. Es erscheint schon nahezu unmöglich, dass für die Eltern und Geschwister eines in Deutschland lebenden Flüchtlingskindes »ausreichender Wohnraum« nachgewiesen wird. Auch ein Absehen von der Lebensunterhaltssicherung soll, obwohl rechtlich möglich, nur im Ausnahmefall möglich sein. Die Härtefallklauseln zur Ermöglichung eines Familiennachzugs nach §36 Abs. und §22 AufenthG sind so restriktiv gefasst, dass ein Familiennachzug nur in wenigen Ausnahmefällen aussichtsreich erscheint. Familien mit Kindern haben auch weiterhin nur geringe Chancen, im Wege des Familiennachzugs zu ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind nachzuziehen. Während das niedersächsische Innenministerium sich für eine Verbesserung dieser Situation stark macht und beim Bundesinnenministerium für eine humane Lösung beim Familiennachzug zu UMF im Rahmen einer Gesetzesinitiative (Verzicht auf einen Wohnraumnachweis) wirbt, damit den Familien eine weitere Trennung erspart bleibt, insistiert die Bundesregierung auf ihrem harten Kurs. Welche Folgen dies hat, macht das nachfolgende Praxisbeispiel deutlich: Die Eltern zweier jugendlicher Flüchtlinge aus Syrien (19 und 16 Jahre alt) bekommen Visa zum Familiennachzug, ihre jüngeren Geschwister (10 und 8 Jahre alt) müssen in Ankara bleiben. Zwei Jugendlichen aus Syrien (19 und 16 Jahre alt), die in Deutschland bereits als Flüchtlinge anerkannt sind, wird von der Deutschen Botschaft in Ankara ein Zusammenleben mit ihren jüngeren Geschwistern verwehrt. Den Eltern der Kinder werden Visa zum Nachzug zu ihrer 16-jährigen Tochter in Deutschland gewährt; allerdings müssen sie ihre beiden kleineren Kinder (10 und 8 Jahre alt) in Ankara zurücklassen. Eine außergewöhnliche Härte, so die Botschaft, läge für die Familie deshalb nicht vor. Die Ablehnung wird unter anderem damit begründet, dass die bereits in Deutschland lebenden Jugendlichen keinen ausreichenden Wohnraum und Unterhalt für ihre jüngeren Geschwister sicherstellen könnten. Wörtlich heißt es in dem Bescheid der Botschaft: »Soweit Ermessen eröffnet war, wurde dieses zu Ihren Ungunsten ausgeübt. Der Antrag muss daher abgelehnt werden.« Die Eltern sehen sich vor die Alternative gestellt, sich für ein Zusammenleben mit ihren älteren oder ihren jüngeren Kindern entscheiden zu müssen. Zudem müssen sie schnell entscheiden, da die erteilten Visa nur für einen Monat gültig sind. In letzter Minute entscheiden sich die Eltern, ihre kleinen Kinder in Ankara bei Verwandten zurückzulassen und das Visum zu nutzen. In Deutschland stellen die Eltern unverzüglich nach ihrer Einreise einen Asylantrag und werden schon nach vier Monaten als Flüchtlinge anerkannt. Das Verfahren verläuft erstaunlich schnell – andere Flüchtlinge warten jahrelang auf eine Entscheidung. Nun erst können sie für ihre bei Verwandten zurückgelassenen 8- und 10- jährigen Kinder bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Die seit fünf Monaten ohne ihre Eltern in Ankara ausharrenden Kinder hoffen darauf, dass ihren Eltern bei der Botschaft schnell ein Termin eingeräumt wird. Der am 6. März 2017 gestellte Antrag wurde bis heute nicht beantwortet. Die durchschnittliche Wartezeit für einen Termin bei der deutschen Botschaft in Ankara beträgt 7 - 9 Monate. Wegen der »hohen Nachfrage nach Terminen« sollen »Alleinreisende minderjährige Kinder unter 14 Jahren (unabhängig davon, ob diese sich bereits in Deutschland befinden oder zu ihren Angehörigen nachziehen möchten)« aber einen »Sondertermin« erhalten können (siehe Hinweis der Botschaft). So begrüßenswert diese Sensibilität der Botschaft für die Nöte der in der Türkei ohne ihre Eltern zurückgebliebenen Kinder ist – man hätte sich gewünscht, dass es gar nicht erst zu der Familientrennung hätte kommen müssen.

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Zwischen Schmerz und Sehnsucht - von Flucht und Ankommen

Ein ökumenischer Gottesdienst zum Thema Flucht und Ankommen. Im Anschluss laden wir in das Gemeindehaus von St. Ursula ein, um bei Brot und Käse noch ins Gespräch zu kommen.

Zwischen Schmerz und Sehnsucht - von Flucht und Ankommen
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Im vergangenen Jahr sind sehr viel mehr Flüchtlinge als jemals zuvor in unser Land gekommen. Viele von uns - und auch der Verein Zuflucht - haben sich in vielfältiger Weise dafür engagiert, dass diese Menschen gut aufgenommen werden. Wir wissen, dass wir in unserem Tun den Austausch mit anderen und die Ermutigung durch sie genauso benötigen wie Stärkung durch Gott und das Bewusstsein, unsere Wege mit Ihm zu gehen. Deshalb laden wir Sie herzlich ein zu einem ökumenischen Gottesdienst zur Ermutigung mit dem Thema "Flucht und Ankommen" am Mittwoch, 15. Februar 2017 um 19 Uhr in der Kirche St. Ursula, Schwachhauser Heerstraße / Ecke Emmastraße Im Anschluss an den Gottesdienst sind Sie herzlich eingeladen zu Information, Austausch und Gesprächen im Gemeindehaus. Und wer weiß, welche guten Überlegungen für 2017 daraus entstehen könnten ….. Wir freuen uns sehr, wenn Interessierte aus den Gemeinden oder dem Bekanntenkreis sich ebenso angesprochen fühlen wie „alte“ und langjährige Mitglieder! Es grüßen herzlich der Vorstand und das Team aus der Geschäftsstelle

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Festung Europa? Europas Migrationspolitik und die Folgen

siehe Startseite Zuflucht

Festung Europa? Europas Migrationspolitik und die Folgen
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„Festung Europa? Europas Migrationspolitik und die Folgen für die Herkunfts-und Transitländer“ Vortrag mit Sophia Wirsching, Referentin für Migration & Entwicklung, Brot für die Welt Gemeinde Alt-Hastedt, Bennigsenstr. 7/Ecke Stresemannstr. (vom HBF Bus 25 Richtung Osterholz, austeigen Stresemannstr. oder Tram 2 und 10 Richtung Sebaldsbrück, aussteigen Bennigsenstr.) Im letzten Jahr sind mehr Flüchtlinge nach Europa gekommen als jemals zuvor. Die europäischen Staats- und Regierungschefs setzen seither alles daran, Kontrolle über die Flucht- und Migrationsbewegungen zu gewinnen. Zentrale Strategie der EU ist die Vorverlagerung von Grenzkontrollen in Transit- und Herkunftsländer und die Einrichtung von Unterkünften für Geflüchtete dort. Außerdem sollen die Fluchtursachen bekämpft werden. Sophia Wirsching erläutert in ihrem Vortrag die verschiedenen Strategie-und Aktionspläne und Abkommen mit den Drittstaaten. Sie geht darauf ein, inwieweit diese Politik und die Migrationsbewegungen Auswirkungen auf die politische und wirtschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern haben. Sophia Wirsching hat Politische Wissenschaften, Soziologie und Wirtschafts- und Sozialgeschichte studiert Brot für die Welt hat als eine der ersten Organisationen bereits 2009 eine Referentinnenstelle eingerichtet, um „Migration“ und „Entwicklung“ als ein gemeinsames Feld zu bearbeiten. Veranstaltende: Diakonie Bremen/Brot für die Welt in Bremen, Evangelische Kirchengemeinde Alt-Hastedt, Zuflucht-Ökumenische Ausländerarbeit e.V., Bremer Entwicklungspolitisches Netzwerk, Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung, AfrikaFreundInnen Bremen e.V.

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[Presse] PRO ASYL zum Treffen des Europäischen Rates am 20./21.10.

http://go.proasyl.de/nl/o56x/15303.html

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Die Zahl der Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte steigt. dramatisch. In der vorletzten Nacht ist auch in Bremen ein Brandanschlag auf eine - zum Glück - unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Huchting verübt worden. Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen müssen und bei uns in Bremen Schutz suchen, müssen sicher untergebracht werden. Wir von Zuflucht begrüßen ausdrücklich die Aufnahme von Flüchtlingen in unserer Stadt und werden weiterhin unseren Beitrag angemessener Unterstützung leisten. Als Christinnen und Christen ist die Solidarität mit Menschen in Not für uns Handlungsmaxime und Auftrag. Wir werden keine Fremdenfeindlichkeit in Bremen dulden und jeder Form von Gewalt, die sich gegen Schutzsuchende richtet, unseren Widerstand entgegensetzen. Auch wenn nicht geklärt ist, wer für diesen Anschlag verantwortlich ist, gilt trotzdem Folgendes: rechte Hetzer und Attentäter sind eine Minderheit in unserer Gesellschaft, die nicht mit unserem Einverständnis oder Stillschweigen rechnen kann. Wir stellen uns den plumpen Parolen mit Entschlossenheit entgegen, indem wir informieren und aufklären. Unser Ziel ist das friedliche Zusammenleben der Kulturen und Religionen. Deshalb unterstützen und begleiten wir Geflüchtete bei ihrem Ankommen und Leben in Bremen und die Bürgerinnen und Bürger, die sie dabei unterstützen.

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Rechtspopulismus und Stammtischparolen

"Rechtspopulismus und Stammtischparolen" sind Thema eines Vortrags mit Diskussion, zu dem Verein "Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V." in Kooperation mit der Bremischen Ev. Kirche einlädt. Im Rahmen der Bremer Integrationswoche spricht Henning Flad, vom Zentrum für Migration und Soziales der Diakonie Deutschland über die Entwicklung der rechten Szene und die Übergriffe auf Migranten und Flüchtlinge. Herzliche Einladung an alle Interessierte, gerne auch teilen und weitersagen!

Rechtspopulismus und Stammtischparolen
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2016 - Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit

Rangliste der Pressefreiheit 2016 von Reporter ohne Grenzen Deutschland.

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Keine Vermisstenanzeigen für junge Flüchtlinge - Streit in Bremen

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Auch im Jahr 2015 stieg die Zahl der Schutzsuchenden – weltweit, und damit auch in Bremen. Ca. 10.000 Menschen erreichten unsere Stadt, im Jahr 2014 waren es 2233. Dies stellte alle, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, vor enorme Herausforderungen. Auch unser Verein war und ist betroffen. Den aktuellen Jahresbericht (2015), mit einer Übersicht über unsere Arbeitsbereiche, finden Sie im Downloadbereich unserer Website.

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