Hentschke & Blükle Rechtsanwälte
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Rechtsanwaltskanzlei mit hoher Spezialisierung. Kollege/Kollegin für unser Team gesucht, freie Arbeitsgestaltung und Entwicklung ist selbstverständlich. Drei Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Blükle (Arbeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht mit Filesharing, Patentrecht)
Rechtsanwältin Hentschke (Familienrecht, Erbrecht, Nachfolgefragen)
Rechtsanwältin Armbruster (Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht)
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facebook.comWhatsApp und Facebook Nach einem Update leitet WhatsApp die Telefonnummern an Facebook weiter. Bei mir erschienen Kontakte aus WhatsApp als Kontaktvorschlag bei Facebook. Im Rahmen eines Vortrages am Donnerstag 13.10.2016 bei der Grur Jahrestagung (www.grur.de) in München, berichtete die Chefjuristin des Bundesverbandes der Verbraucherverbände, dass dagegen vorgegangen wird. WhatsApp hätte eine Abmahnung von ihnen erhalten mit der Aufforderung, die Datenweitergabe einzustellen; der Datenschutz würde nicht beachtet. Bisher habe man von WhatsApp noch keine Nachricht erhalten. Mit einem Klageverfahren ist zu rechnen. Dauer bis zum Bundesgerichtshof und Klärung, ohne weiteres 4 Jahre. Schade, bis dahin hat Facebook alle Daten, so oder so. Rechtswidrig, wenn die Änderung der AGBs unerlaubt war und rechtens, wenn nicht. Vielleicht wird auch eine einstweilige Verfügung erlassen, dann wird deutlich schneller entschieden.
Haftung für sein eigenen Facebook Konto. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, Urteil vom 21.7.2016 - 16 U 233/15 muss mit den eigenen Zugangsdaten sorgfältig umgegangen werden. Können Dritte auf dem eigenen Konto Texte veröffentlichen/posten muss dann der Inhaber selbst dafür wie ein Täter haften, wenn er seine Zugangsdaten nicht sorgfältig geheim hält. Insbesonders wenn an Geräten Dritter Facebook geöffnet wird, muss darauf geachtet werden, dass die Zugangsdaten nicht gespeichert werden! Falls diese Einstellung nicht deaktiviert ist, beginnt eine umfängliche Haftung für das, was der Dritte dann verursacht. Dafür ist einzustehen wie wenn die Eingabe selbst gemacht wurde. Gilt auch für ebay und andere Konten. Deshalb unser Rat, Hände weg von fremden Geräten/Zugängen wenn Ihr/Sie die eigenen Zugangsdaten dort nicht vollständig löschen könnt. Anders die Haftung beim illegalen Filesharing wenn die Zugangsdaten an Gäste und Verwandte herausgegeben werden www.abmahnungwegenfilesharing.de
Dashcam und Verwertung im Bußgeldverfahren. Bisher war in Süddeutschland die Rechtsprechung herschend, dass die Bilder einer Dashcam im PKW im Bußgeldverfahren und auch sonst nicht verwendet werden durfen. Diese Rechtsprechung hat sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4.5.2016 geändert.http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Stuttgart&Art=en&Datum=2016-5&nr=20716&pos=2&anz=5 Jetzt darf bereits bei Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Rahmen von bis zu € 2000,00 und einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten eine solche Aufnahme verwendet werden. Grund: Dies sei im öffentlichen Interesse unbedingt notwendig. Meine Einschätzung, dieses Urteil, das den Weg zur permanenten anlasslosen Überwachung unterstützt, wird wohl einer verfassungsrechtlichen Beurteilung nicht Stand halten. Das Bundesversfassungsgericht hat die Verwertung anlassloser Aufnahmen bisher (etwas verkürzt) nur zugelassen wenn massivste Störungen im Rechtsgefüge vorliegen. Nichts desto trotz, das Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart ist bis auf weiteres zu beachten.
Das Urteil war zu erwarten, Monopolisierung von Allgemeinbegriffen wird von den Gerichten sehr selten zugelassen.
Erstes Urteil zum digitalen Nachlass bei Facebook. LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015 - 20 O 172/15 Die Rechte aus einem Vertrag mit Facebook zur Nutzung von Facebook-Diensten ist in vollem Umfang nach § 1922 BGB vererblich. Eine Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nicht-vermögensrechtlichen Teilen des digitalen Nachlasses ist abzulehnen. Auch das insoweit anwendbare deutsche Datenschutzrecht führt nicht dazu, dass Facebook an der Zugangsgewährung gehindert wäre. Aus dem übergangenen Vertrag steht der Erbengemeinschaft daher ein Anspruch dergestalt zu, dass Facebook Zugang zu dem Benutzer-Account der Erblasserin zu verschaffen hat. So das ausführliche und gut aufgearbeitete Urteil aus Berlin, bin gespannt ob Facebook Berufung einlegt. Dieses Urteil gilt auch für andere Konten wie WhatsApp.